Drohne & Kreuzfahrt

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Luft Videos vom Kreuzfahrtschiff auf einem Fluss

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      Hallo, ich möchte auf meiner Flusskreuzfahrt (Donau) Luftaufnahmen mit meiner Mini machen.
      Worauf muss ich achten? Welche Tipps gibt es? Wie synchronisiere ich die Schiffsgeschwindigkeit?
      Wie sieht es mit den UAS Genehmigungen der Länder aus?
      Gruß,
      Alhard
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      Da gibt es nur einen Ansprechpartner, nämlich die Reederei. Wenn die Reederei Dir die Mitnahme der Drohne gestattet dann lass Dir das schriftlich geben.
      Die Drohne auf dem Schiff in Betrieb nehmen wird Dir nicht erlaubt werden. Also kannst Du die nur auf Landgang, entsprechend des Auflagen des jeweiligen Landes nutzen.
      Lass das Ding einfach zu Hause und genieß di Kreuzfahrt.
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      alihor schrieb:

      Hallo, ich möchte auf meiner Flusskreuzfahrt (Donau) Luftaufnahmen mit meiner Mini machen.
      Worauf muss ich achten? Welche Tipps gibt es? Wie synchronisiere ich die Schiffsgeschwindigkeit?
      Wie sieht es mit den UAS Genehmigungen der Länder aus?
      Start und Landung von/auf einem sich bewegenden Objekt ist anspruchvoll und ncihts für Anfänger. An Bord brauchst du Startgenehmigung des Eigners (Reederei) und auch des Schiffsführers. Geschwindigkeitssynchronisierung musst du selber mit Fingerspitzengefühl und deiner Fernsteuerung herstellen - automatisches Tracking schwierig bis unmöglich.
      Obacht mit RTH, denn sie kehrt zur vermuteten/gespeicherten Startposition zurück.
      Viel einfacher sind Aufnahmen von Land aus. Falls - sowas soll es ja bei Flusskreuzfahrten geben - ihr einen Fahrradbegleittag macht, dann kann man da natürlich ganz schön was aufnehmen von dem Schiff in Bewegung. In Deutschland sind dann aber auchnoch die Abstände zu Bundeswasserstraßen zu beachten und alle anderen einschlägigen Beschränkungen (Bahn, Bundesstraßen, NSG, LSG, div. Infrastruktur etc.)
      Im EU-Ausland ist es vom großen Regelement her dasselbe. Aber natürlich gibt es auch zusätzlich diverse Länderspezifika. Gute Quelle hier und hier.
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      So, wie die Frage hier vom TE gestellt wird, würde ich mich auch rodi anschließen und dringend empfehlen, die Drohne zuhause zu lassen. Auf vielen Kreuzfahrtschiffen ist übrigens auch nur die reine Mitnahme einer Drohne verboten. Der Start vom Schiff sowieso immer. Sicher auch deshalb, weil zum einen das Schiff voller Menschen ist und zum anderen das Starten, Verfolgen und wieder auf dem Schiff landen einen ansruchsvolle Angelegenheit ist, die viel Erfahrung erfordert. Alleine aus der der Fragestellung des TE schließe ich, dass diesem diese Erfahrung fehlt.
      Hier übrigens mal ein Beispiel eines jungen Mannes, der offenbar diese Erfahrung, sowie auch die Erlaubnis der Reederei wie auch des Kapitäns besitzt, von seinem Containerschiff, auf dem er wohl 3. Offizier ist, zu starten und zu landen. Da wird m.E. schon deutlich, dass das kein einfaches Unterfangen ist:

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von DanielH ()