Kennzeichnung an der Disco

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    • Kennzeichnung an der Disco

      Hallo Leute,

      heute hab ich mein Kennzeichen für die Disco bekommen, da das Schild aber sichtbar angebracht werden muss frage ich mich jetzt, wo man das Teil am besten anbringt und ob die Klebefläche überhaupt ausreicht.
      Das Ding ist von laseric und die Maße sind 25mmx10,5mm.
    • Dauerhaft und sichtbar. Das heisst nicht, dass sie aussen angebracht sein muss. Innen unter der Klappe ist esviel sinnvoller. Da kann sie nicht abfliegen und beschädigt werden. Unter der Klappe z.B. hinter dem Akku ist sie ebenfalls sichtbar.
      Sehe da kein Problem und es ist nirgendwo etwas anderes beschrieben.
    • gemm schrieb:

      Sehe da kein Problem und es ist nirgendwo etwas anderes beschrieben.
      Das Problem liegt in § 108 Abs.1 Satz 3 LuftVZO, denn § 19 Abs. 3 LuftVZO bestimmt zur Kennzeichnung eine "sichtbare Stelle" und meint damit (logischerweise, wie man anmerken möchte), dass die Kennzeichnung von Aussen erkennbar sein muss. Und das seit zig Jahren, denn die Kennzeichnungspflicht bestand bereits für Modelle über 5 Kg (gem. ehemals Anlage 1 Abschn IV LuftVZO). Somit entspricht das - ebenfalls seit zig Jahren - dem Tenor aller Organisationen, Luftfahrtbehörden und diesbezüglich maßgeblichen Bundestags-/Bundesratsausschüssen.
    • skyscope schrieb:

      gemm schrieb:

      Sehe da kein Problem und es ist nirgendwo etwas anderes beschrieben.
      Das Problem liegt in § 108 Abs.1 Satz 3 LuftVZO, denn § 19 Abs. 3 LuftVZO bestimmt zur Kennzeichnung eine "sichtbare Stelle" und meint damit (logischerweise, wie man anmerken möchte), dass die Kennzeichnung von Aussen erkennbar sein muss. Und das seit zig Jahren, denn die Kennzeichnungspflicht bestand bereits für Modelle über 5 Kg (gem. ehemals Anlage 1 Abschn IV LuftVZO). Somit entspricht das - ebenfalls seit zig Jahren - dem Tenor aller Organisationen, Luftfahrtbehörden und diesbezüglich maßgeblichen Bundestags-/Bundesratsausschüssen.
      Absolut nicht ! In § 108 Abs.1 Satz 3 LuftVZO wird nur auf § 19 Abs. 3 LuftVZO verwiesen. Dort wird "sichtbare Stelle" und nicht "von aussen sichtbare Stelle" genannt. Daraus auf eine "von aussen" sichtbare Stelle zu schließen ist keineswegs "logisch". Auch der Hinweis auf die "zig Jahre" ist Unsinn, denn bei Vorschriften reift der Wahrheitsgehalt nicht mit den Jahren, sonden steht klipp und klar im Text. Oder auch nicht - so wie hier.

      Die Feuerfestigkeit der neuen Beschriftung ist übrigens ein Hinweis auf die Absicht des Gesetzgebers. Es soll im Absturzfall / Schadensfall auch bei völlig verbranntem Flugmodell die Erkennbarkeit des Verursachers sichergestellt werden können. Dazu ist es vollkommen unerheblich, wo sich die Plakette im verbrannten Wrack befindet. Im Gegenteil - eine außen angebrachte Plakette könnte beim Aufprall abreissen und nicht mehr auffindbar sein.

      Das es zudem völlig sinnfrei ist eine Aufschrifft in hier üblicher Größe von aussen erkennbar zu machen, wenn das Modell in 100m Höhe fliegt erklärt sich eigentlich von selbst.
    • gemm schrieb:

      Dort wird "sichtbare Stelle" und nicht "von aussen sichtbare Stelle" genannt. Daraus auf eine "von aussen" sichtbare Stelle zu schließen ist keineswegs "logisch". Auch der Hinweis auf die "zig Jahre" ist Unsinn, denn bei Vorschriften reift der Wahrheitsgehalt nicht mit den Jahren, sonden steht klipp und klar im Text. Oder auch nicht - so wie hier.
      Ich verstehe.
      Dann mache ich am besten keine halben Sachen und klebe mein Schildlein direkt von innen unter die verschraubte Oberschale meiner Drohne - steht ja nirgendwo, wieviel Mühe man sich geben muss, um es "sichtbar" zu machen. Und da auch nirgendwo "klipp und klar im Text" irgendwas von Deutsch in lateinischen Buchstaben steht, kann mein Schild meine Adresse auch in chinesischen Schriftzeichen angeben, richtig?
    • skyscope schrieb:

      Ich verstehe.Dann mache ich am besten keine halben Sachen und klebe mein Schildlein direkt von innen unter die verschraubte Oberschale meiner Drohne - steht ja nirgendwo, wieviel Mühe man sich geben muss, um es "sichtbar" zu machen. Und da auch nirgendwo "klipp und klar im Text" irgendwas von Deutsch in lateinischen Buchstaben steht, kann mein Schild meine Adresse auch in chinesischen Schriftzeichen angeben, richtig?
      Nein, du verstehst nicht. Du willst meckern. Es ist nicht die Aufgabe des Einzelnen, Gesetze und Verondungen zu interpretieren, sondern zu befolgen. Und zwar genau so, wie es dort steht. Interpretiert wird im Zweifelsfall vor Gericht, denn die Richter haben einen Ermessensspielraum. Du nicht. Du ´kannst´ in vorauseilendem Gehorsam handeln und dich zu deinen Interpretationen hinreissen lassen. Aber du musst nicht. Und Anderen tust du damit üblicherweise keinen Gefallen. Das Gegenteil von "gut" ist nicht "schlecht", sondern "gut gemeint".
      Unter der verschraubten Oberschale ist das Schild sicher gut aufgehoben. Bei einer Kontrolle musst du dann eben das Ding abschrauben. Wäre mir jetzt zu viel Aufwand, aber wenn das deiner Denkweise entspricht - warum nicht ?
      Und selbstverständlich kannst du die Beschriftung in chinesisch anbringen - sofern du Chinese bist. Das gleiche bei anderen asiatischen, arabischen, hebräischen oder sonstigen Sprachen. In vielen Fällen ist sowieso keine sinnvolle Übersetzung von Namen oder Adressen ins deutsche möglich und wenn der deutsche Kontrollmichel vorbeikommt, dann hast du natürlich einen passenden Ausweis dabei, in welchem sich die gleichen Schriftzeichen wiederfinden lassen. Im Gegenteil - da wäre es sogar hinderlich wenn die Beschriftung am Modell in einer Übersetzung erfolgt, welche nicht mit dem Ausweis übereinstimmt. Ich sehe kein Problem darin, denn die deutsche Luftverkehrsordnung erlaubt nicht nur Deutschen den Betrieb von Modellflugzeugen.
    • gemm schrieb:

      Das es zudem völlig sinnfrei ist eine Aufschrifft in hier üblicher Größe von aussen erkennbar zu machen, wenn das Modell in 100m Höhe fliegt erklärt sich eigentlich von selbst.
      Und bei einem Airbus, welcher in mehreren Kilometern Höhe unterwegs ist, siehst du die 50cm großen Buchstaben?

      Was skyscope schreibt ist nur logisch. Es muss "sichtbar" angebracht sein. D.h. sichtbar für jeden und dies heißt wiederum, dass es auch für eingeschränkte und behinderte Personen sichbar sein muss. Eine Person ohne Arme zum Beispiel muss es auch sofort sehen können.

      Auch darst du bei niemandem das technische Verständnis voraussetzen, dass er weiß, wie man eine solche Drohne auseinander nimmt. Wenn ich mich technisch nicht auskenne aber ein Kennzeichen angebracht werden soll, dann kann ich die Drohen ja genauso gut aufbrechen (und riskieren, dass du von mir Schadenersatz forderst).

      Gemäß deiner Logik wäre es bei einem Auto demnach auch in Ordnung, wenn das Kennzeichen im Kofferraum liegt. Es ist dann auch für jeden ersichtlich, der den Kofferraum öffnet. Oder auf dem Beifahrersitz... da jeder ins Auto reingucken darf.

      Gesetze sind da recht einfach formuliert: Sichtbar bedeutet sichtbar und nicht "sichtbar nach dem Öffnen" oder "sichtbar nach Entfernen der Klappe".

      P.S.: Das Kennzeichen soll nicht nur für die Polizei bei einer Kontrolle sichtbar sein, wenn du es aufschraubst, sondern auch für eine normale Person, welcher du zum Beispiel nach einem Flugmanöver die Fensterscheibe einfliegst. Oder deine Drohne macht sich selbstständig und landet bei mir im Garten. Ich bin da ehrlich. Würde so ein Ding bei mir im Garten landen und ich wüsste nicht wessen das ist, würde ich vielleicht eine Woche warten, bis sich wer meldet oder ich etwas höre und danach wandert das Teil auf den Elektroschrott. Wäre da ein sichtbaren Etikett, so würde ich unter der Rufnummer anrufen und sagen:"Hallo Herr Müller, Ihre Drohne ist in meinem Garten/Auto/Pool gelandet."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eM-Gee ()

    • eM-Gee schrieb:

      gemm schrieb:

      Das es zudem völlig sinnfrei ist eine Aufschrifft in hier üblicher Größe von aussen erkennbar zu machen, wenn das Modell in 100m Höhe fliegt erklärt sich eigentlich von selbst.

      Was skyscope schreibt ist nur logisch. Es muss "sichtbar" angebracht sein. D.h. sichtbar für jeden und dies heißt wiederum, dass es auch für eingeschränkte und behinderte Personen sichbar sein muss. Eine Person ohne Arme zum Beispiel muss es auch sofort sehen können.

      Zudem im FZV beispielsweise auch steht: "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Sichtbarkeit eines Kfz-Kennzeichens unter allen Umständen gewährleistet sein muss"


      Habe noch nie gesehen, dass jemand damit durchkommt das erste Kennzeichen im Kofferraum und das andere im Motorraum zu befestigen.
      Jeder Meister begann als Amateur, verurteilt nicht euer früheres Ich.
    • Äpfel und Birnen.
      Ein KFZ Kennzeichen ist ein Beweiszeichen; im angebrachten Zustand ist es eine Urkunde. Davon sind wir hier meilenweit entfernt. Konstuiert nicht immer so einen herbeigezogenen Blödsinn, sondern betrachtet das Thema pragmatisch.


      eM-Gee schrieb:

      gemm schrieb:

      Das es zudem völlig sinnfrei ist eine Aufschrifft in hier üblicher Größe von aussen erkennbar zu machen, wenn das Modell in 100m Höhe fliegt erklärt sich eigentlich von selbst.
      Ich bin da ehrlich. Würde so ein Ding bei mir im Garten landen und ich wüsste nicht wessen das ist, würde ich vielleicht eine Woche warten, bis sich wer meldet oder ich etwas höre und danach wandert das Teil auf den Elektroschrott. Wäre da ein sichtbaren Etikett, so würde ich unter der Rufnummer anrufen und sagen:"Hallo Herr Müller, Ihre Drohne ist in meinem Garten/Auto/Pool gelandet."
      Ich bin da auch ehrlich. Wenn mein Modell bei dir im Garten landet, dann komme ich vorbei und es gibt eine entsprechende Entschuldigung mit Finderlohn (das ist mir schon passiert, war aber nur eine Kuhweide). Falls ich nicht mitkriege wo es runtergeht (das ist mir bis heute nie passiert), dann muss ich damit rechnen, dass es ein Totalverlust ist. Schild mit Telefonnummer hin oder her - nicht jeder gibt so ein Modell wieder raus. Das ist dann persönliches Pech.
    • gemm schrieb:

      Äpfel und Birnen.
      Ein KFZ Kennzeichen ist ein Beweiszeichen; im angebrachten Zustand ist es eine Urkunde. Davon sind wir hier meilenweit entfernt. Konstuiert nicht immer so einen herbeigezogenen Blödsinn, sondern betrachtet das Thema pragmatisch.
      Da gebe ich dir durchaus recht, es ging mir allerdings nicht um den Vergleich der Kennzeichen, sondern um die ... ich nenne es mal rechtliche Definition von "Sichtbar".
      Jeder Meister begann als Amateur, verurteilt nicht euer früheres Ich.
    • Mir gings auch vielmehr um die "Sichtbarkeit" als den Bezug zum Kennzeichen als Urkunde.

      Wir haben dem Exfreund meiner Schwester mal sinen ferngesteuerten Helikopter geschenkt (80€). Beim zweiten Flug fing das Teil auf einmal an, einfach nach vorne zu fliegen und verschwand dann von der Bildfläche. Wo das Ding gelandet ist, weiß er bis heute nicht. Die selbst wenn sowas mal passiert, dann glaube ich, dass die Leute sich melden, wenn sowas im Garten landet. Ohne Fernbedienung haben die meisten ja sowieso keine Ahnung, was sie mit so einem Gerät machen sollen. Und sollte sowas mit einer Drohne passieren, welche von richtigen Herstellern kommt, so haben diese eine IMEI-Nummer, welche bei einem Weiterverkauf (welcher strafbar wäre) nachverfolgt werden kann.

      Im Endeffekt müssen wir hier darüber auch nicht diskutieren. Wir haben dir gesagt, wie du es verstehst und du hast uns gesagt, wie du es verstehst. Man, wie du es für richtig hälst, jedoch würde ein Kontrolleur, welcher unserer Meinung ist, wahrscheinlich nicht mit sich diskutieren lassen.