Herkules Statue mit Blick über Kassel

  • Landschaft

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • skyscope schrieb:

    Darüber hinaus: Liest man sich die Parkordnung mal durch, sieht man, dass auch andere Gruppen von Hobbyisten in ihrem "Recht auf Ausübung ihres Hobbies" beschränkt werden. Radfahren ist ebenso verboten wie Reiten, Baden oder das generelle Benutzen von Sportgeräten. Kein Fußball spielen, kein Skateboard fahren, keine Modellfahrzeuge, keine Pedelecs, keine Segways, keine Drachen, Ballone und sonstige Flugobjekte, so eben auch Drohnen.
    Solche Pauschalverbote sind aber auch nicht mehr zeitgemäß. Der letzte Satz der Parkordnung, nach der ganzen Verbotslitanei, lautet "Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt!"
    Das passt nicht mehr zur heutigen Erlebnis-Vorstellung der Menschen (die sich z.B. ein Fahrrad oder eine Drohne gekauft haben).
    Anstatt Drohnen ganz zu verbieten, kann man auch bestimmte Flugfenster freigeben, z.B. an einem Wochentag morgens oder abends.

    Insofern sind solche Parkordnungen sehr wohl diskutierbar.
  • RC-Role schrieb:

    Anstatt Drohnen ganz zu verbieten, kann man auch bestimmte Flugfenster freigeben, z.B. an einem Wochentag morgens oder abends.

    Insofern sind solche Parkordnungen sehr wohl diskutierbar.
    Definitiv, das hatte ja auch @Algirdas oben schon angerissen, würde ich auch als gangbaren Weg sehen. Schilder dazu am Parkeingang, und jeder Besucher weiss in diesen Zeiträumen, womit er zu rechnen hätte, und alle wären glücklich.

    Dennoch glaube ich, dass sich auch dann (wieder nicht auf Anwesende bezogen!) manche nicht daran halten würden, und diese Ausnahmeregelungen wären schnell Makulatur.
  • @Airler mich sollte es freuen. Versteh mich bitte nicht falsch, aber wir gewerblichen machen für sowas nicht gerade günstig Kenntnisnachweise, einer nach §21b - Modellflug, reicht da nämlich nicht und kämpfen teilweise wirklich lange für Genehmigungen und dann nervt es einfach kolossal, wenn dann die ber all mal eben so geflogene Aufnahmen von super Motiven zu finden sind. Du brauchst ja nur mal Herkules in Kassel an den einschlägigen Stellen im Netz suchen. Mir sind aktuell nur drei wirklich legale Aufnahmen bekannt, nämlich die von Bernd Schmidt im Auftrag der MHK, sowie Arno Hensmann und eben meine.
    Und wir haben da alle viel Zeit und Arbeit reinstecken müssen und Arno Hensmann, ist eben für die MHK hauptamtlich tätig.
  • skyscope schrieb:

    Aber der Thread hat sich ja weiter entwickelt, und ist für mich persönlich beispielhaft dafür, dass viele Steuerer eine Auslegung von Verordnungen - die ihre Gründe haben - eben rein subjektiv aus völlig eigener Sicht, unter Berücksichtigung ausschließlich der eigenen Situation und der eigenen Drohne, dann aber für alle insgesamt infrage stellen. Das ist immer und immer wieder zu beobachten.


    Nun gibt es aber für alle gültige Regeln, und wenn sich alle nicht daran halten, wird es schärfere Regeln und Strafen geben. Ist doch logisch, oder? Wenn man das für sich selbst anders bvewertet und dann dennoch Aufnahmen macht, schön. Wenn man diese Aufnahmen dann aber in eine Community einstellt, in der auch andere Steuerer auf der Suche nach - völlig richtig - immer seltener anzutreffender schöner Motive sind, und diese dadurch animiert werden, sich auch über Verordungen und Verfügungen hinwegzusetzen (SChneeballprinzip), was der Community wieder schadet, dann muss man einen Gegenwind auch aushalten können, wie ich finde.
    Zum oberen Teil möchte ich mich nicht mehr äußern da wir in eine unendliche Schleife kämen darüber was der eine in Ordnung findet was aber aus rechtlicher Sicht natürlich nicht in Ordnung ist.

    Zum unteren - gebe ich Dir natürlich recht. Den Gegenwind nehm ich auch gerne mit. Aber wie viele Aufnahmen hier im Forum sind nicht erlaubt wo keine Peitsche rausgeholt wird. Ist halt jetzt der Fall das jemand aus der Region kommt und weiß, dass dort nicht geflogen werden darf. Klar animiert meine Aufnahme andere dazu die sich vielleicht selber sagen "Krass - sowas geht damit? Muss ich ausprobieren" und informieren sich nicht vorher. Aber ich möchte auch nicht mit allen über einen Kamm geschoren werden da ich wie gesagt darauf geachtet habe das kein Mensch auch nur in eine Gefährdungslage kommt. Ich könnte jetzt so viele alltägliche Beispiele bringen - in Kassel werden täglich Leute von Trams oder Autos umgemäht - aber nicht einer von einer Drohne gekratzt.

    Aber klar - Regeln sind da um eingehalten zu werden - soweit verstanden. Habe unter meinem anderen Bild bereits geschrieben, dass ich zukünftig keine Aufnahmen jeglicher Art mehr veröffentliche da sich sicher in jeder Aufnahme ein Verbot einschleicht - wenn man tief genug sucht.
  • f.lieberknecht schrieb:

    @Airler mich sollte es freuen. Versteh mich bitte nicht falsch, aber wir gewerblichen machen für sowas nicht gerade günstig Kenntnisnachweise, einer nach §21b - Modellflug, reicht da nämlich nicht und kämpfen teilweise wirklich lange für Genehmigungen und dann nervt es einfach kolossal, wenn dann die ber all mal eben so geflogene Aufnahmen von super Motiven zu finden sind. Du brauchst ja nur mal Herkules in Kassel an den einschlägigen Stellen im Netz suchen. Mir sind aktuell nur drei wirklich legale Aufnahmen bekannt, nämlich die von Bernd Schmidt im Auftrag der MHK, sowie Arno Hensmann und eben meine.
    Und wir haben da alle viel Zeit und Arbeit reinstecken müssen und Arno Hensmann, ist eben für die MHK hauptamtlich tätig.
    Ich kann Dich verstehen und gebe Dir zu 100% recht, dass Genehmigungen schwer zu erlangen sind. Ein Bekannter von mir aus dem Umkreis Kassel hat lange gewerblich Drohnenaufnahmen gemacht - ist dann irgendwann umgeschwenkt nur noch für Firmen Indooraufnahmen usw zu machen - da es hier deutlich einfacher ist von leeren Hallen / Produktionsstätten Aufnahmen zu machen.

    Ich finde hier gibt es eine Trennung.

    Wenn Du für eine Kasseler Film Produktionsfirma (die Firma und die Person schätze ich sehr - war ebenfalls mal am Set dabei als Fotograf) Aufnahmen machst ist es halt auch gewerblich. Gestern erst wieder mit einem Dir ebenfalls bekannten Schauspieler gesprochen über Drohnenaufnahmen bei Filmen das sie sehr aufwendig und zeitintensiv sind. Da kann ich es verstehen, dass man eine Genehmigung braucht weil die Aufnahmen über einen langen Zeitraum gemacht werden. Ich als Privatperson will mit meinen Aufnahmen keinen Profit erzielen - für mich sind sie eher für mein "Familienalbum" oder für einen Ausdruck für mein Büro. Aber ich verdiene damit kein Geld. Ich steige in der Regel auf und bin nach 2 Minuten wieder unten.

    Vom Grundsatz her ist es das gleiche - Aufnahme ist Aufnahme. Meine persönliche Meinung hierzu wäre das man eben unter gewissen Auflagen das kurze Aufsteigen unter den gesetzlichen Regelungen erlaubt. Aber das wird so nicht kommen.
  • Airler schrieb:

    Aber wie viele Aufnahmen hier im Forum sind nicht erlaubt wo keine Peitsche rausgeholt wird.
    Wenige bis keine? Die Peitsche ist immer irgendwo am Start. ;) Und wenn wirklich eindeutig gegen die LuftVO verstossen wird, wird der Thread mit Kommentar auch geschlossen, ein Beispiel von vielen...

    Airler schrieb:

    ... dass ich zukünftig keine Aufnahmen jeglicher Art mehr veröffentliche da sich sicher in jeder Aufnahme ein Verbot einschleicht - wenn man tief genug sucht.
    Was suggeriert, dass das immer bei allen so ist, was nicht sein muss. Auch nicht, um schöne Aufnahmen zu bekommen.
  • @Airler mir ist es wichtig, es ist kein Angriff gegen dich! Es geht mir hier ums Prinzip. Denn Aufnahmen, wie eben deine auch, suggerieren auch den Kunden, es ist schnell gemacht und so einfach.
    Und wenn du schreibst, die Aufnahmen sind fürs „Familienalbum“, dann sind sie hier falsch

    Und ja ich denke du solltest mindestens einen meiner Auftraggeber kennen und auch das entstehende Projekt. Bist ja auch in Kassel nicht unbekannt . Und ich glaube es würde dich auch nerven, wenn ich ein paar Mixes ins Netzt stelle, die sicher keine entsprechende Qualität hätten, und dazu schreibe, mal schnell was in XYZ gemixt. Nicht unbedingt vergleichbar, aber ich denke du verstehst mich.
  • f.lieberknecht schrieb:

    @Airler mir ist es wichtig, es ist kein Angriff gegen dich! Es geht mir hier ums Prinzip. Denn Aufnahmen, wie eben deine auch, suggerieren auch den Kunden, es ist schnell gemacht und so einfach.
    Und wenn du schreibst, die Aufnahmen sind fürs „Familienalbum“, dann sind sie hier falsch

    Und ja ich denke du solltest mindestens einen meiner Auftraggeber kennen und auch das entstehende Projekt. Bist ja auch in Kassel nicht unbekannt . Und ich glaube es würde dich auch nerven, wenn ich ein paar Mixes ins Netzt stelle, die sicher keine entsprechende Qualität hätten, und dazu schreibe, mal schnell was in XYZ gemixt. Nicht unbedingt vergleichbar, aber ich denke du verstehst mich.
    Das stimmt wohl da versteh ich dich und es ist sogar ein ähnliches Problem was Mixe angeht - gutes Beispiel (Club Betreiber lassen sich schnell blenden von Personen ohne Ahnung - ist bei Leuten die sich gut verkaufen können im Bereich Drohnenaufnahmen sicher ähnlich). Ich denke aber nach wie vor das es hier auch einen Unterschied gibt zwischen gewerblich und privat und zwischen Foto und Video. Ich arbeite nebenbei als Fotograf - Fotos liegen mir mehr. Videos die ich mit der Drohne gemacht habe haben lange nicht die Qualität wie von Profis - allein aus technischer Sicht. Und ich biete ja auch nichts gewerbliches an. Da würde ich immer auf Profis verweisen.
  • Skyscope schrieb:
    Dennoch glaube ich, dass sich auch dann (wieder nicht auf Anwesende bezogen!) manche nicht daran halten würden, und diese Ausnahmeregelungen wären schnell Makulatur.

    Das ist vielleicht trauriger Weise so, aber Kollektivhaft ist abgeschafft. Beispiel: Im Odenwald sind einige Strecken für das Motorrad verboten, weil einige Leute dort mit Helmkamera und Streckenkameras ihr Fahrkönnen zur Schau stellen mussten oder auch einfach rasen, ohne Kamera. Jetzt werde ich, der da nur durchrollen will, mit bestraft.
    Das ist nicht in Ordnung. Und wenn man denn tatsächlich solche Flugzeiten einführen würde, würde sowohl in der Comunity als auch bei den Besuchern die Akzeptanz für Verstöße enorm sinken, und dann könnten da meinetwegen auch saftige Strafen erhoben werden.
  • Das ist mal wieder "des Kaisers Bart"......

    Wir hatte die letzten Tage einige Fotos hier, die alle im NSG entstanden. Auch bei einem aktuellen Fall, ergibt die Recherche...NSG.
    Ich verkneife mir aber inzw. solche Kommentare, da man a) als Spassbremse b) Besserwisser gilt....und man sollte nie mit Steinen werfen....wenn man...

    Verbot ist Verbot.....egal wie unsinnig. (Gilt in allen Lebenslagen)

    Wobei ich jetzt mal relativiere, ob jemand aufsteigt, klack-klack Foto und wieder runter.....oder 15-20 min durch die Gegend cruised. (Verboten ist verboten)

    Was Role sagt, nicht mehr zeitgemäß, stimmt....die Gesellschaft und die Freizeit hat sich geändert. Leider aber auch die Rücksichtnahme und der GMV.

    Ich habe mich kürzlich auch geärgert, das ich mit meiner Frau auch nicht im Senioren-Tempo durch einen leeren Park Rad fahren durfte, als dann kurz drauf sah, wie einer das Verbot missachtete, wusste ich warum.
    Volle Kanne Rücksichtlos los......als darf keiner fahren. Es herrscht überwiegend der blanke Egoismus.

    Es sind immer die Rücksichtlosen, die der Allgemeinheit Verbote bescheren.

    Hier in diesem Fall hat es leider Geschmäckle.....denn Kollege Lieberknecht erweckt den Eindruck, es ärgert ihn das er für Genehmigung gezahlt hat und nun einer umsonst Bilder macht und auch noch darstellt.

    Die Gefährdung ist keine Gefährdung mehr, wenn man sich eine Lizenz zu Gefährdung kauft. (Ablasshandel ?)

    Das ist jetzt ironisch gemeint, aber das wäre so, als wenn man sich eine Genehmigung zum 80 fahren in der Stadt kaufen könnte.

    Mein Fazit.....es macht keinen Spass mehr.....selten so wenig geflogen wie die letzten 12Monate.
  • @Pehaha, um dich zu beruhigen, ich habe für die Genehmigung der MHK nichts gezahlt. Die sind einfach nur schwierig zu bekommen, aber für die Vorraussetzungen für die Genehmigung der MHK habe ich gezahlt. Weil da gibt es nun ja doch schon einiges
    Und ich denke es geht hier nicht um die Gefährdung von Passanten.
  • Da ich sowieso nochmal etwas schreiben wollte, als ich irgendwo gelesen habe dass man im Kölner Stadtpark nicht fliegen darf, hänge ich mich mal hier ran, da hier gerade die passende Diskussion läuft.

    Momentan habe ich 75 Flüge mit der Mavic Air runter und bewusst gegen keine Regel verstoßen. Ich wohne im Vogelsberg. Ein einziges großes Vogelschutzgebiet. Ortschaften sind davon ausgenommen. Da sind jedoch logischerweise viele Wohngrundstücke. Da beschränken sich Flüge also oft darauf, einfach senkrecht aufzusteigen an Stellen wo ich darf und Bilder zu machen.

    Bisher habe ich die DFS Drohnen App genutzt und dachte damit bin ich immer auf der sicheren Seite. Also z.B. nen Parkplatz Nähe Hoherrodskopf gesucht wo kein Vogelschutzgebiet war und wo ne Ecke des Parkplatzes außerhalb der 1,5km-Zone um nen Flugplatz liegt. Oder gestern mit gut 100 Meter Abstand die Industrieanlage Kohlebergwerk Ibbenbüren fotografiert mit der 1,5km-Heliportzone direkt im Nacken.

    Nun habe ich mir mal das Gebiet um den Herkules auf der Karte und in der DFS Drohnen App angeschaut. Lt. App darf ich da fliegen. Wie soll ich also als Touri vom Flugverbot im Park mitbekommen? Stehen da Schilder die groß genug sind dass man die beim Reingehen sieht? Und wenn ja, wie verbindlich sind die für mich? In der Drohnenverordnung steht nichts davon dass ich irgendwo nicht fliegen darf wo es der Eigentümer verbietet. Dann müsste mir ja auch jeder Bauer verbieten können über seinem Acker zu fliegen. Und jede Gemeinde könnte mir verbieten über deren Flächen zu fliegen. Zum einen ist da die Frage ob mich jemand so weit einschränken darf, und zum zweiten, falls dies der Fall ist, wie soll ich das denn bitte alles in Erfahrung bringen?

    Meiner Meinung nach ist in der Drohnenverordnung mittlerweile genau definiert, wo ich fliegen darf und wo nicht. Und wo ich lt. Drohnenverordnung fliegen darf kann mir nicht von irgendwem wieder eingeschränkt werden. Klar, zum Abheben vom Grundstück brauch ich die Genehmigung vom Eigentümer. Ich hebe immer von irgendwelchen Feldwegen ab und habe somit meiner Meinung nach kein Problem mit notwendigen Genehmigungen des Eigentümers. Und genauso sehe ich das bei öffentlichen Flächen. Da gehe ich auch von einer Erlaubnis aus, außer ich lese irgendwo etwas von einem Verbot. Dann hebe ich erstmal nicht ab, mache mir jedoch Gedanken darüber ob ich diese Einschränkung gegen mich wirken lassen muss oder nicht.

    Mir geht es hier insgesamt um zwei Dinge: Zum einen zu wissen wie ich mich an die Regeln halte, zum zweiten aber auch welche Rechte ich habe die mir nicht genommen werden können.

    Daher habe ich den Herkules als Beispiel genommen, da hier ja @f.lieberknecht genaueres Wissen hat, wieso da Fliegen verboten ist.

    Also, ich komme als Touri, starte hinter dem Herkules auf nem Feldweg, fliege in Sichtweite Richtung Herkules ohne über Menschenmengen zu fliegen und mache genau das vom TO gezeigte Foto und veröffentliche es. Den passenden Feldweg habe ich mir vorher schon mit Hilfe der DFS Drohnen App rausgesucht. Da habe ich dann als Touri meiner Meinung nach nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und sehe hier keinerlei Regelverletzung. Wo liegt jetzt mein Fehler? Urheberrechtsverletzung? Nach kurzem Blick wurde der Herkules vor über 300 Jahren erbaut, das kann also auch nicht das Problem sein. Also was habe ich sonst noch übersehen was ich zukünftig besser machen kann? Und mir geht es hier garnicht mal um den Herkules und diesen fotografieren zu können, sondern wie ich das auf vergleichbare Situationen übertragen kann.

    Ich würde mich freuen wenn hier jemand etwas Licht in's Dunkel bringen könnte, vor allem @f.lieberknecht der sich hier offensichtlich sehr gut auskennt.
  • @tino79 Ich weiß nicht, ob ich mich hier sehr gut auskenne, aber ich denke für den konkreten Fall reicht es und ferner habe ich in vielen Stundenauftragsarbeit in der Luft natürlich auch so meine Erfahrungen sammeln können. Ich probiere mal vom allgemeinen zum etwas spezielleren zu gehen.
    Also Allgemein: Die DFS App stellt nur einen sehr groben rechtlichen Rahmen dar, ich halte diese App als umfassende Flugvorbereitung für nicht ausreichend. Das es deutlich mehr zu beachten gibt, sieht man nach einen Blick auf map2fly.flynex.de (ich hoffe ich darf das hier so verlinken?!), dann stellst du auch am Herkules beispielsweise schnell fest, da gibt es noch einige Einschränkungen. Was aber auch diese Internetseite und auch die passende App bisher nicht leistet ist die örtlichen Bedingungen abschließend darzustellen. In meiner Ausbildung zum Kenntnisnachweis §21d LuftVO und auch früher in den Als hieß es immer sinngemäß: "Vor dem Start haben Sie sich über alle örtlichen und sicherheitsrelevanten Bedingungen zu informieren."
    Für mich heißt das ganz klar auch, mal kurz google zu bemühen und mal zu sehen, was da so steht. Im konkreten Fall reicht es in google einzutippen: "kassel herkules drohne", schon hat man an Platz 4 und 5 die rechtlichen Bedingungen vor Ort. Was ich im übrigen nicht sagen kann, ist wo über all Schilder stehen, aber die Parkordnung ist an mehreren Ecken aufgestellt.

    Nun kommt ein etwas vager und allgemeiner Teil, da ich kein Justiziar bin: In der LuftVO und in LuftVG sehe ich keinerlei Angaben darüber, wo du fliegen darfst, sondern nur, wo du nicht fliegen darfst. Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, es werden dort keinerlei Genehmigungen ausgesprochen, sondern nur Verbote bzw. Einschränkungen. Und um es auch eine andere Ebene zu bringen, es ist mir erlaubt mit meinem Auto sämtliche Wege zu befahren, die nicht entsprechend die Befahrung verbieten. Dennoch kann ich eine Straße befahren, die in eine Hofeinfahrt führt und irgendwo beginnt dann vielleicht von einem netten Bauern das Land und auf diesem kann er mir das Befahren verbieten, im übrigen auch, wenn keinerlei Absperrung ersichtlich ist. (Dann meines Wissens nach nur nach Ansprache.) Heißt für mich, kann ich eine Einschränkung leicht erfahren und da würde es im Zweifel eines Richters bedürfen zu klären, was nun leicht erkennbar (auffindbar) ist, muss ich mich an weitere Einschränkungen halten.

    In Kassel heißt das, dann auch an dem von dir beschriebenen Ort, Landschaftsschutzgebiet, welches unter die Aufsicht des Revierförsters der MHK, der Forstbehörde Wolfhagen, sowie den angrenzenden Bauern (teils als Pächter) gehört. Weiterhin gilt eben mit Betreten des Geländes der MHK deren Parkordnung. Und da gibt es irgendwo eine Karte, wo diese Bereich zu sehen sind, hier findest du dazu effektiv keine Lücken.

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  • Wow, vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Genau um diesen Check der örtlichen Bedingungen geht es mir ja auch. Nur wie soll ich den bitte allumfassend leisten können?

    Bei etwas wie dem Herkules ist das per Google noch einigermaßen leistbar. Aber wie soll ich da Verbote bei ner kleinen Gemeinde herausfinden?

    Selbst dass der ganze Vogelsberg ein einziges Vogelschutzgebiet ist weiß ich erst seit der DFS Drohnen App. Und mit dem Wissen dass da was rot ist hat es ewig gedauert das per google herauszufinden da ich nicht wusste dass ich nach einem Vogelschutzgebiet suchen muss.

    Dein Beispiel mit dem Bauern ist verdammt gut. Der mag mich vielleicht wegschicken dürfen. Jedoch habe ich bis auf das meiner Meinung nach nichts weiter zu befürchten da ich nun wirklich nicht erkennen können musste dass ich dort unerwünscht bin.

    Und so würde ich das auch mit dem Drohnenflug im Park sehen. Komme ich an ne gut sichtbaren Schild vorbei, alles gut, ich halte mich dran. Nehme ich als nicht Standardtouri den legalen Nebeneingang vom Nebeneingang wo kein Schild steht sehe ich alles analog der Sache mit dem Bauern. Wegschicken lassen ja, weiterer Ärger nein. Und ich rede jetzt nicht davon bewusst diesen Eingang zu nehmen weil ich die Regelungen kenne und diese mit der Begründung zu umgehen sondern sehe es aus Sicht des Touris der nach Ortswechsel dann schon wieder stundenlang recherchieren müsste um alle evtl. möglichen Verbote herauszufinden. Das kann doch kein Mensch unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit leisten.

    Und dann kommt noch dazu dass mich der Bauer der jetzt mal einfach noch zusätzlich Waldbesitzer ist gar nicht aus seinem Wald aussperren darf. Und da stellt sich die Frage ob ich noch von irgendwem irgendwo als Drohnenflieger aussperren lassen muss.

    Die Drohnenverordnung hat ja nun nicht nur als Ziel für mehr Sicherheit im Flug mit Drohnen zu sorgen sondern soll auch für Rechtssicherheit bei Drohnenpiloten sorgen. Wo soll die denn bitte herkommen wenn ich immer noch mehr beachten soll?!

    Ich halte mich momentan strickt an die Drohnenverordnung. Sowohl was die Einschränkungen angeht aber auch den Umkehrschluß. Alles was dort nicht verboten ist, sehe ich als erlaubt an. Sagt der gesunde Menschenverstand dass ich dann trotzdem nicht fliegen darf, lasse ich es. Auf Befindlichkeiten von anderen achten? Wenn sie mir nett rübergebracht werden und ich Verständnis habe gerne. Wenn einfach nur jemand gegen Drohnen ist, pfffft.

    Ich fühle mich so im Recht. Und wenn ich es nicht bin dann so mich ein Gericht drauf aufmerksam machen und dann wissen wir hier zukünftig alle Bescheid.

    Außer es schafft doch noch jemand noch davon zu überzeugen dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege.
  • f.lieberknecht schrieb:


    Was ich im übrigen nicht sagen kann, ist wo über all Schilder stehen, aber die Parkordnung ist an mehreren Ecken aufgestellt.
    Ich bin jede Woche im Bergpark und musste feststellen das ich noch keine direkten Schilder gesehen habe - auch in der Aue nicht. Ich halte jetzt mal verstärkt die Augen auf - aber irgendwo steht garantiert ein Verweis auf die Allgemeine Parkordnung der Stadt Kassel die generell für alle gilt.

    @tino79 - Ich stimme Dir zu, dass es oftmals nicht so einfach ist herauszufinden, wo ich nun tatsächlich fliegen darf und wo nicht. Bei der DFS App wird beim Herkules darauf hingewiesen (vllt. weil es im Radius liegt), dass man sich im Naturschutzgebiet befindet. Der gesunde Menschenverstand sagte mir bei meinem Flug im Vorfeld auch "Hey, hier ist doch alles grün laut App - das passt - bin ja vorsichtig"... Im Nachgang gegoogelt - und festgestellt war halt eben nicht erlaubt. Ich glaube man kann (fast) pauschal sagen, dass Sehenswürdigkeiten, die ein hohes Aufkommen an Menschen haben oder sehr im Fokus einer Region stehen und die bekannt sind in der Region wahrscheinlich nicht einfach über / angeflogen werden dürfen. Im Zweifel ist es so wie @f.lieberknecht es schon sagt - immer alles googeln und vorher checken. In der Regel wird in der heutigen Zeit jemand schon vor Dir versucht haben an einem Ort eine Drohne steigen zu lassen.
  • tino79 schrieb:

    Außer es schafft doch noch jemand noch davon zu überzeugen dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege.
    Nein, ich nicht, weil ich es auch so einschätze.
    Wenn man gewerblich unterwegs ist und seinen Kunden Professionalität wichtig ist, bereitet man sich womöglich schon etwas akribischer vor. Für uns Freizeitpiloten sollte die DFS-App (o.ä.) zur Vorbereitung reichen um im Ernstfall bei Gericht nachweisen zu können, dass man nicht unüberlegt gestartet ist. Man muss extra Verbote in seinem Revier schon auch beachten aber um unterwegs mal eben was zu filmen sind über die App hinausgehende Recherchen nicht praktikabel. Für sowas wurde die App von der DFS ja schließlich gemacht.
  • RC-Role schrieb:

    Für uns Freizeitpiloten sollte die DFS-App (o.ä.) zur Vorbereitung reichen um im Ernstfall bei Gericht nachweisen zu können, dass man nicht unüberlegt gestartet ist.
    Das weiß ich eben nicht. Es gibt diesen schönen Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    Davon mal ab kam es (hoffentlich) noch zu keinem Gerichtsverfahren im Bereich Drohnen wenn man nicht grade auf einem Militärgelände oder Flughafen unterwegs war.
  • Airler schrieb:

    Das weiß ich eben nicht. Es gibt diesen schönen Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    Ja ich weiß. Da informiert man sich akribisch vor dem Flug über gar alle Vorschriften und Eventualitäten, holt sich alle notwendigen Erlaubnisse, der Flug klappt prima und zurück am Auto hat man dann ein Knöllchen weil man mit dem Hinterrad außerhalb der Parkmarkierung das Naturschutzgebiet beschädigt hat?!
    Soll mans jetzt den Rest vom Leben so genau nehmen wie beim Drohnenfliegen oder andersrum?
  • RC-Role schrieb:

    Airler schrieb:

    Das weiß ich eben nicht. Es gibt diesen schönen Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
    Ja ich weiß. Da informiert man sich akribisch vor dem Flug über gar alle Vorschriften und Eventualitäten, holt sich alle notwendigen Erlaubnisse, der Flug klappt prima und zurück am Auto hat man dann ein Knöllchen weil man mit dem Hinterrad außerhalb der Parkmarkierung das Naturschutzgebiet beschädigt hat?!Soll mans jetzt den Rest vom Leben so genau nehmen wie beim Drohnenfliegen oder andersrum?
    So ist das... Da fällt mir grad die Tasse zu ein :)

  • Airler schrieb:

    Manchmal muss man Dinge einfach mal Fotografieren um zu zeigen wie schön sie sind; auch wenn man sich dadurch vielleicht eine Ermahnung einfangen könnte.
    Naja... das ganze kannst du natürlich genauso umdrehen und bei einem schweren Unfall auf der Autobahn langsam fahren, gaffen und Fotos machen und danach irgendwo posten und sagen:

    "Manchmal muss man Dinge einfach mal Fotografieren um zu zeigen, wie schlimm ein Unfall ausgehen kann..."

    RC-Role schrieb:


    Anstatt Drohnen ganz zu verbieten, kann man auch bestimmte Flugfenster freigeben, z.B. an einem Wochentag morgens oder abends.
    Ja, Parkordnungen sind auf jeden Fall diskutabel, aber der hier gemachte Vorschlag ist mMn auch nicht gut. In dem jetzigen Falle hast du keine Drohnenflieger bzw. ab und zu mal Querulanten die sich über die Gesetze und/oder Parkordnungen hinweg setzen. Sollte man jetzt sagen, dass nur Samstags morgend das fliegen zwischen 7:00 Uhr und 9:30 Uhr erlaubt ist, dann hast du da auf einmal 20 legale Drohnen rumfliegen, die sich gegenseitig behindern und das Motiv behindern. Ebenso ist es wahrscheinlich für außenstehende ein seltsamer Anblick, wenn da 20 Drohnen um ein Denkmal schwirren.

    Ich finde, man sollte das irgendwie anders lösen. Auch wegen der Haftung. Denn wenn du Drohnen allgemein erlaubst, dann wird es einmal die Fotodrohnen geben (nenne ich mal jetzt so) und dann die Racer. Für die Racer ist es auch ein Spot, an dem das Fliegen interessant wäre. Einfach mal um ein Denkmal kurven oder bei Denkmälern wie dem Brandenburger Tor schöne Powerloops durch das Denkmal. Aber: wer haftet bei einer Kollision und wie? Was ist, wenn man aus dem Hermannsdenkmal die nächste Sphinx macht?

    Ich fände es gut, wenn es Ausnahmen für Personengruppen gäbe. Dies könnte in so einer Parkordnung dann so aussehen:

    "Das Fliegen von Drohnen ist im Radius von 500m zu dem Denkmal, Gehwegen und dem Parkplatz verboten. Das Flugverbot um das Denkmal wird auf 50m verringert, sofern man im Verein >>Drohnenpiloten in Kassel e.V.<< ist. Die Reduzierung der Radius gilt an den Wochentagen Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und Feiertage sind aufgrund der höheren Frequentierung des Parks weiterhin nur mit einem Abstand von 500m erlaubt."
    Mit diesem Verein kann man dann noch weiteres ausmachen. Zum Beispiel ob eine Mitgliedsgebühr erhoben wird und wenn ja, ob die teilweise an den Park zur Erhaltung weitergeleitet werden und ähnliches.

    Stellt euch doch mal vor, ihr wollt an einem Samstag-Vormittag in der Sonne entspannen, liegt da im Park und über euch kreisen Yuneecs, Inspires, Mavics und FPV-Racer. Ich könnte nicht entspannen, da ich dauernd Angst hätte, da mir ein solches Ding mitten im Gesicht landet.