Vorführung bei Dachdeckerinnung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Bei Bedarf ist schon einiges machbar, auch via Allgemeinerlaubnis über NfL 1-1163-17.
      Speziell diese NfL ist nicht ohne. Schau Dir mal ab Seite 30 den Risikobewertenden Ansatz an. Da wird's echt interessant ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Wer kennt diese NfL nicht ;) , denn es bestehen eben durch sie einige Möglichkeiten für Ausnahmen. Dass dabei ein SORA-Ansatz zum Tragen kommt, überrascht doch eigentlich auch nicht. ;)

      Ich denke, der Dachdecker mit Kenntnisnachweis, einer Mavic in Signalfarbe und maximalen Radius und Höhe von sagen wir 30-50m hätte für seine spezifizierten Belange gute Chancen auf eine Aufstiegserlaubnis, auch im Umkreis von unter 1,5km zum nächsten (in ICAO verzeichtetem) Krankenhaus-Helipad....

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    • Der von mir genannte Dachdecker hat damit noch keine Probleme gehabt. Wenn er schildert, dass er sowieso nur in Dachhöhe und direkter Dachnähe fliegt und die Drohne nur ein Gewicht von weit unter 1 kg hat. Er hat sogar den sog. Drohnenführerschein nach LBA-Standard gemacht (obwohl nicht nötig)... Er sagt, dass dies aber sehr hilfreich ist, wenn er für Flüge in relevanten Gebieten mal eine Aufsiegserlaubnis benötigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Der von mir genannte Dachdecker hat damit noch keine Probleme gehabt. Wenn er schildert, dass er sowieso nur in Dachhöhe und direkter Dachnähe fliegt und die Drohne nur ein Gewicht von weit unter 1 kg hat.
      Das hilft nur leider auch nicht, wenn - wie in meinem Falle - ein Heliport innerhalb von 1,5km Entfernung liegt :(
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    • Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das ist dann auch wieder abhängig, wie sich die betreffende Sachbearbeitung auf die Hinterbeine stellt und stur nach Vorschrift arbeitet oder abwägt ob in so einem Fall überhaupt eine Gefährdung vorliegt. Das kennt man ja zur Genüge aus eigener Erfahrung, bei mir z.B. seit dem 7.4.17 mit den WSA und WSD (früher nie ein Problem). Was bei dem Einen nach Abwägung überhaupt keine Bedenken auslöst, löst bei dem anderen heute schon Schnappatmung aus (bloß nix falsch machen, wenn doch etwas passiert bin ich ja verantwortlich, deswegen immer treu nach Vorschrift)... aber das ist ein anderes Thema.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Diet schrieb:

      Das hilft nur leider auch nicht, wenn - wie in meinem Falle - ein Heliport innerhalb von 1,5km Entfernung liegt
      Das stimmt. Allerdings nur, wenn er auch nicht geflissentlich die NfL liest, oder auch nur die betreffenden Beiträge hier.

      Zu "Sachbearbeitung" und "Hinterbeine": Anträgen ist stattzugeben, wenn nicht begründete Einwände bestehen, aber auch das hatten wir bei Aufstiegserlaubnissen alles schon. Bin dann mal raus...
    • Diet schrieb:

      biber schrieb:

      Der von mir genannte Dachdecker hat damit noch keine Probleme gehabt. Wenn er schildert, dass er sowieso nur in Dachhöhe und direkter Dachnähe fliegt und die Drohne nur ein Gewicht von weit unter 1 kg hat.
      Das hilft nur leider auch nicht, wenn - wie in meinem Falle - ein Heliport innerhalb von 1,5km Entfernung liegt :(
      Auch dafür gibt es pauschale Ausnahmegenehmigungen. Meine Firma (liegt innerhalb der 1.5 km zum nächsten Heliport) hat z.B. eine um im Hof mit der Werks-Inspire rumzufliegen. Dabei ist nur die Flughöhe auf 30m begrenzt und die Flüge müssen nicht angemeldet werden.
    • biber schrieb:

      Also im Prinzip wie immer, das Thema fängt positiv mit praktischen Ideen zum Einsatz von Drohnen an und endet am Zaun der Vorschriften ;( .
      Andersherum: die gute Idee endet am Zaun der Vorschriften X(

      RC-Role schrieb:

      Auch dafür gibt es pauschale Ausnahmegenehmigungen. Meine Firma (liegt innerhalb der 1.5 km zum nächsten Heliport) hat z.B. eine um im Hof mit der Werks-Inspire rumzufliegen. Dabei ist nur die Flughöhe auf 30m begrenzt und die Flüge müssen nicht angemeldet werden.
      Das ist natürlich auch ne Variante. Wie aufwendig war das und was kostet das?
      Ich hab' mir schon überlegt, wegen dieser Dachinspektion anzufragen. Ist zwar ein privates "Vergnügen", aber an dieser Stelle so ziemlich die einzige Möglichkeit, sinnvoll ans Dach ranzukommen. Für einen Hubsteiger ist es im Hof eigentlich zu eng.
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    • Diet schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Auch dafür gibt es pauschale Ausnahmegenehmigungen. Meine Firma (liegt innerhalb der 1.5 km zum nächsten Heliport) hat z.B. eine um im Hof mit der Werks-Inspire rumzufliegen. Dabei ist nur die Flughöhe auf 30m begrenzt und die Flüge müssen nicht angemeldet werden.
      Wie aufwendig war das und was kostet das?
      Das ganze wurde bei uns individuell so beim Regierungspräsidium (Tübingen) angefragt. Die Erlaubnis gilt jeweils für 2 Jahre und kostet 75€.
      Dazu ist ein Versicherungsnachweis und eine Starterlaubnis vom Grundstückseigentümer nötig (bei dem das Firmengebäude gepachtet wurde).