Bilder und Videos die mit der Drohne gemacht wurden: Ab wann sind sie gewerblich?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Bilder und Videos die mit der Drohne gemacht wurden: Ab wann sind sie gewerblich?

    Hallo Leute,

    Mit der Mavic Air kaufe ich mir in wenigen Tagen meine erste Drohne. (Yay! :D )
    Ich wohne übrigens in der Schweiz, also (wie ich erst nach der Bestellung erfahren habe...) im absoluten Drohnen Himmel / Paradies auf Erden! Puh! :)

    Ich habe mich anschliessend (da ich sehr nah an der Grenze zu AT und DE wohne) auch über die Gesetze in den dortigen Ländern informiert und kann das immer noch nicht so ganz glauben was ich da gelesen habe...
    Also eins steht mal fest: Würde ich irgendwo mitten in DE oder AT wohnen, ich würde mir wohl im Leben keine Drohne kaufen solange diese schwachsinnigen Gesetze gelten.
    Anyway.... :whistling:

    Also in der Schweiz kann ich ohne jegliche Sorge und Gedanken ein Schwerverbrecher zu sein meine Drohne fliegen lassen, Aufnahmen machen und diese benutzen wozu auch immer ich möchte. *
    (unter Einhaltung der Privatsphäre Dritter)

    In Deutschland muss ich eine Plakette an meine Drohne klatschen und darf dann bis zu 30 Meter hoch fliegen und Aufnahmen machen. Check! :thumbup:


    Aber ab wann und wie fängt die gewerbliche Nutzung an?
    Also mir geht es primär um Bilder & Videos die während des Flugs entstehen.

    Ist es ein gewerbliches Foto/Video wenn ich mir an einem schönen Sommertag meine kleine Drohne schnappe, nach Konstanz am Bodensee fahre, und ein paar schöne Bilder vom See mache?
    Ich mache das in diesem Moment rein Privat in meiner Freizeit, ohne Auftrag und ohne dafür bezahlt zu werden!

    Was ist aber, wenn ich 1 Woche später nun diese Bilder auswerte und ein besonders schönes als Hintergrundbild in meinem Online Shop einsetze...Wäre das erlaubt?
    Steigerung: Was wenn ich es 1 Woche später auf Adobe Stock oder ähnlichen Plattformen zum Verkauf anbiete?

    Kann man mir da später einen Strick draus drehen?


    Bin sehr gespannt auf eure Meinung,

    Viele Grüsse
    Fischpilot

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fischpilot ()

  • Fischpilot schrieb:

    In Deutschland muss ich eine Plakette an meine Drohne klatschen und darf dann bis zu 30 Meter hoch fliegen und Aufnahmen machen. Check!
    30 Meter? Drohnenverordnung in Deutschland

    Gewerblich bedeutet für mich immer das ich damit ein Gewerbe habe. Ein Gewerbe heißt ich habe ein Geschäft und verdiene Geld mit etwas. Ein Gewerbe mit Drohnen würde also bedeuten du verdienst Geld mit Drohnenaufnahmen. Das heißt, sobald Du für Deine Bilder gegen Rechnung oder im Angestelltenverhältnis Geld bekommst, ist es eine gewerbliche Nutzung.

    Bei Wikipedia gibts da passende Erklärungen was wirklich als gewerblich zählt. Über den Verkauf bei Adobe Stock u. Ä. Formaten bin ich leider überfragt.
  • Fischpilot schrieb:

    Also in der Schweiz kann ich ohne jegliche Sorge und Gedanken ...

    Nicht mehr lange, aber zumindest noch dieses Jahr.


    Fischpilot schrieb:

    Aber ab wann und wie fängt die gewerbliche Nutzung an?

    Das spielt keine Rolle. Die zu stellende Frage wäre: "Wö hört der Hobby- und Freizeitbereich auf?"

    Dann drehen sich die Gedanken nämlich auch nicht ums "Geld verdienen", was für eine Abgrenzung zwischen "Flugmodell" und "UAS" nämlich kausal unerheblich ist. :)

    Fischpilot schrieb:

    Kann man mir da später einen Strick draus drehen?

    Grundsätzlich nicht, wenn nicht gegen § 21b LuftVO und/oder gegen lokale Verordnungen verstossen wurde.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • skyscope schrieb:

    Fischpilot schrieb:

    Also in der Schweiz kann ich ohne jegliche Sorge und Gedanken ...
    Nicht mehr lange, aber zumindest noch dieses Jahr.

    Hmm....
    Der Artikel liest sich aber eher so als wenn das nur für Dicke Brummer und sehr hohe Flüge relevant scheint?
    Glaube nicht das die Kriterien für ne winzige Mavic Air die vielleicht mal 100 Meter in nem Waldgebiet fliegt gelten oder sich da was ändern / verkomplizieren wird.
    Denke das ist primär dazu gedacht damit Amazon uns bald alle die Pakete via Drohne direkt vor die Haustür liefern kann um noch mehr Menschen in die Arbeitslosigkeit zu treiben aber....thats another story of mankind :)
  • Hallo @Fischpilot, und willkommen hier im Forum. Als „Eidgenosse“ haust Du in einem vorwiegend deutschgeprägtem Forum, ja schon mal ganz schön auf den Putz. Aber tun wir mal so, als ob das jetzt nicht so gemein ist. :rolleyes: Wäre nur schön, wenn dass dann auch entsprechend fundiert wäre.

    Fischpilot schrieb:

    ...
    In Deutschland muss ich eine Plakette an meine Drohne klatschen und darf dann bis zu 30 Meter hoch fliegen und Aufnahmen machen. Check! :thumbup:
    ...
    Nur 30 m in DE ??? Wo hast Du denn das her? Plakette? Wo besteht das Problem? Ich für meinen Fall kann dazu stehen, was ich mache und wo ich fliege, da kann ich auch mein Eigentum als solches kennzeichnen. Mit etwas Verantwortung habe ich das schon vor dem Zeitpunkt als es noch nict verpflichtend war gemacht.

    Fischpilot schrieb:

    ...
    Aber ab wann und wie fängt die gewerbliche Nutzung an?
    Also mir geht es primär um Bilder & Videos die während des Flugs entstehen.
    ...
    Gerblich ist es dann, wenn Du mit Deinem Vorhaben beabsichtigst damit Deinen Lebensunterhalt zu verdienen.

    Fischpilot schrieb:

    ...
    Ist es ein gewerbliches Foto/Video wenn ich mir an einem schönen Sommertag meine kleine Drohne schnappe, nach Konstanz am Bodensee fahre, und ein paar schöne Bilder vom See mache?
    Ich mache das in diesem Moment rein Privat in meiner Freizeit, ohne Auftrag und ohne dafür bezahlt zu werden!
    ...
    Generell war der gewerbliche nicht der grundlegende Aspekt, auch wenn er immer vorrangeschoben wurde, rein rechtlich gab es nur die Differenzierung zwischen „Sport- und Freizeitgestaltung“ und „allen anderen“ Zwecken zu welchen geflogen wurde. Als auch wenn ich kein Geld nehme, war eine gezielt gemachte Aufnahme für einen Dritten nicht mehr im Sinne der „Sport- und Freizeitgestaltung“ und war genehmigungspflichtig.

    Seit April vergangenen Jahres ist das alles so egal, ob Du als „Sport- oder Freizeitpilot“ fliegst oder nicht. Bis zu einer Grenze von 2 kg Abfluggewicht des Fluggerätes, wurden rein rechtlich erst mal alle Gleichgestellt. Einzig Deine Vericherung, die Du in Deutschland haben musst, kann hier differenzieren. Hier auch wieder gerne zwischen Gewerblich oder nicht. Das kann zwischen den einzelnen Versicherungen unterschiedlich sein. Also einfach mal die AVB genau lesen.

    Nach alter Lesart, wäre Dein obiger Ausflug in Konstanz als „Sport- und Freizeitgestaltung“ auszulegen.

    Fischpilot schrieb:

    ...
    Was ist aber, wenn ich 1 Woche später nun diese Bilder auswerte und ein besonders schönes als Hintergrundbild in meinem Online Shop einsetze...Wäre das erlaubt?
    Steigerung: Was wenn ich es 1 Woche später auf Adobe Stock oder ähnlichen Plattformen zum Verkauf anbiete?

    ...
    Wichtig für die Unterscheidung vor April 2017 war das Ansinnen zum Zeitpunkt des Fluges. Daran änders sich m.E. auch nichts, wenn das gewonnene Produkt im Nachhinein eine andere Verwendung findet.

    Abwie gesagt, aktuell alles Irrelevant.

    Mein Aussagen beziehen sich jetzt nur auf Deutschland. Andere Länder, andere Sitten. In Österreich sieht das ganze gleich wieder ganz anders aus. Vorne weg sei gesagt, mit Deinem Mavic kann Du es vergessen im rechtlichen Rahmen dort zu fliegen. Der Aufwand mit AustroControll ist deutlich zu groß für „mal kurz fliegen“ dürfen.

    drohnen.de/18462/drohnen-gesetz-oesterreich/

    drohnen-forum.de/index.php/Thr…Cr-die-%C3%96sterreicher/
  • Ich bin kein Eidgenosse...Wurde in Deutschland geboren und bin in die Schweiz gezogen. Ich verstehe aber nicht inwiefern meine Herkunft auch nur die gerinste Rolle spielen kann? Ein Planet für alle, oder? :)

    In Deutschland darf ich mit Schild wohl bis zu 100 Meter, ich hatte mich da wohl vertan. Das ist natürlich schön! Mit der Plakette habe ich eigentlich auch kein Problem, ganz im Gegenteil ich würde meine Drohne eh kennzeichnen falls ich diese mal verliere. Die Chancen heutzutage noch eine ehrliche Haut zu finden welche die Drohne dann auch wirklich retouniert sind zwar äußerst gering, aber mit Plakete sind die Vorgaben auf jeden Fall mal vorhanden ;)


    Aber ich glaube eine extra Versicherung brauche ich als Schweizer in DE nicht, oder doch? Wenn ich mit meinem Auto rüber fahre, wechsle ich ja auch nicht die Schilder :)


    In Österreich sind die Vorgaben wirklich nochmal um einiges krasser aber deine Aussage es dort gleich ganz zu vergessen ist schlicht falsch, jedenfalls in Bezug auf die Mavic Air und wohl auch Spark.

    Ich habe mich dazu bereits informiert und ich darf dort mit meiner Mavic Air bis zu 15-18 Meter hoch fliegen bei minimaler Geschwindigkeit! Dann übersteige ich nämlich die 79 Joule bei einem möglichen Aufprall nicht. Dadurch gilt die Mavic Air in Österreich als "Spielzeug" und ich darf sogar Fotos & Videos machen. Wunderbar....

    Quelle:


    “Da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich.”



    Vielen Dank für die Einschätzung bezüglich des Ansinnen des Fluges. Ich denke damit bin ich auf der sicheren Seite und brauche nicht extra Genehmigungen einholen nur um mal ein paar Bilder vom Bodensee zu machen :)