Kenntnisnachweis bei DJI Phantom 4 Pro Plus nicht nötig?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kenntnisnachweis bei DJI Phantom 4 Pro Plus nicht nötig?

      Hallo zusammen,
      ich beginne gerade erst mich mit dem Thema Drohnen ernsthaft auseinanderzusetzen.

      Ich erwäge den Kauf einer DJI Phantom 4 Pro Plus. Die Drohne hat ein Abfluggewicht von 1.388g. Daher ist ein Kenntnisnachweis zum Flug derDrohne nicht erforderlich. Und zwar unabhängig davon, ob man aus reinem Spass an der Freude oder gewerblich für einen zahlenden Kunden aufsteigt.
      Im öffentlichen Raum, beispielsweise in einem Park, über einem See darf ich tagsüber auch jederzeit fliegen, ohne dafür eine Aufstiegsgenehmigung zu beantragen. Es besteht Versicherungspflicht.

      Habe ich das soweit richtig erfasst?
    • Hallo!

      Kein Kenntnisnachweis paßt. Lohn sich aber trotzdem, den zu machen. Die knapp 28€ sind sehr gut angelegt, Du hast einen "Wisch" zum Vorzeigen und das gute Gefühl, Dich mit der Thematik beschäftigt zu haben. Ich brauche das für meine Mavic Pro und F450 auch nicht und hab's trotzdem gemacht ;)

      Im Park darfst Du fliegen, solange es die Parkordnung nicht untersagt, es kein Schutzgebiet ist und Du genügend Abstand zu Menschenansammlungen, Straßen, Bahnstrecken, Heliports, etc. hältst.

      Versicherungspflicht ist klar. Ich bin hier versichert.

      Plakette hast Du noch vergessen. Brauchst Du ab 250gr Abfluggewicht. Ist aber auch darunter sinnvoll!

      Grüße und viel Spaß,
      Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Kenntnisnachweis
      auch hier: kenntnisnachweis-modellflug.de/Home

      Menschenansammlung:

      Bundesrat-Drucksache 39/17 schrieb:

      Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben sich Bund und Länder dabei darauf verständigt, dass unter dem Begriff der "Menschenansammlung" eine räumlich vereinigte Vielzahl von Menschen zu verstehen ist, d.h. eine so große Personenmehrheit, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt. Bei einer Anzahl von mehr als zwölf Personen ist regelmäßig von einer solchen Menschenansammlung auszugehen.
    • Danke für die Definition der Menschenmenge.
      12 Personen ist ja schon konkret, d.h. wenn man z.B. eine Hochzeitsgesellschaft (i.d.R. >12 Personen) filmen möchte braucht man schon eine Ausnahmegenehmigung.

      Wenn man dies dann gegen BEzahlung tut, ist es gewerblich. Dann reichen ja auch die oben verlinkten Möglichkeiten zum Erwerb des Kenntnisnachweises nicht mehr aus. Ja gut, die DJI Phantom 4 bleibt ja trotzdem unter 2 kg, dann ist der Kenntnisnachweis aber wirklich nur noch "nice to have".

      Nochmal zurück zur Ausnahmegenehmigung:
      Wer kann denn da was zu den Kosten sagen?
      Beantragt man sowas für jeden einzelnen Job, oder kann man dann auch eine 2 Jahre gültige Ausnahmegenehmigung bekommen die dann z.B. im gesamten Regierungsbezirk gilt, bekommen?
    • Kommt drauf an, was Du machen willst, und wie häufig. Die Kosten hängen davon ab, was Du Dir genehmigen lassen willst, ausserdem vom Bundesland. Menschenmengen ist eines der härteren Verfahren, siehe in der Anlage für die Allgemeinverfügungen bspw. die SORA Risikogruppen. Der "große" Kenntnisnachweis wird dann sowieso vorausgesetzt, auch für dementsprechende Einzelgenehmigungen.

      Infos und Verfahren für Ausnahmen: NfL 1-1163-17.
    • Naja, wie bereits geschrieben würde ich gerne die Möglichkeit haben private Feierlichkeiten, wie z.B. eine Hochzeitsgesellschaft zu filmen. Dies würde ich gerne als Dienstleistung anbieten. Ich werde mich mal dahingehend mit der zuständigen Bezirksregierung in Verbindung setzen. Ich denke mal dass da auch durchaus das Gewicht der Drohne mit eigeht und das fällt bei der Phantom ja eher gering aus (in Abetracht von max. 25kg zulässiges Abfluggewicht).

      Der "große" Kenntnisnachweis ist u.a. in Dortmund zu haben: www.flugschule-dortmund.de für überschaubare 149,00 Euro, da hätte ich auch durchaus mit mehr gerechnet.
    • 7ero schrieb:

      Naja, wie bereits geschrieben würde ich gerne die Möglichkeit haben private Feierlichkeiten, wie z.B. eine Hochzeitsgesellschaft zu filmen. Dies würde ich gerne als Dienstleistung anbieten. Ich werde mich mal dahingehend mit der zuständigen Bezirksregierung in Verbindung setzen.
      Das ist das beste.
      Es gibt übrigens für solche Dinge (Hochzeitsfilmen, größere Gruppen ohne direkten Überflug) auch ein vereinfachtes Verfahren ohne Notwendigkeit des SORA Verfahrens oder des großen Kenntnisnachweises. Dabei geht es um die so genannte 1:1 Regelung, d.h. wenn Du 40m an die Gruppe ran willst, musst Du mindestens 40m hoch fliegen, bei 20m eben 20m hoch, usw.

      Generell werden bei Anträgen, ob für EInzel- oder Allgemeinerlaubnisse aber auch Flugerfahrung abgefragt. Hierbei sollte man auch nicht übertreiben, da letztlich die Genehmigung auf den Antragsdaten fusst. Kippt das (beispielsweise bei einem auch unverschuldeten Unfall bei Nachprüfung), kippt auch der Versicherungsschutz.

      Das Gewicht ist für das vereinfachte Verfahren übrigens nebensächlich, bis auf gegebenenfalls die Ausnahme für den Überflug über Wohngrundstücke ohne individuelle Zustimmung der Rechteinhaber.
    • 7ero schrieb:

      Wie kommt man denn am einfachsten an solch einen Kenntnisnachweis? Der Preis von 28,00 Euro ist ja echt im Rahmen.
      Wofür hab ich das eigentlich oben verlinkt ?(

      Diet schrieb:


      Kein Kenntnisnachweis paßt. Lohn sich aber trotzdem, den zu machen. Die knapp 28€ sind sehr gut angelegt, Du hast einen "Wisch" zum Vorzeigen und das gute Gefühl, Dich mit der Thematik beschäftigt zu haben. Ich brauche das für meine Mavic Pro und F450 auch nicht und hab's trotzdem gemacht ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • wolbauer schrieb:

      skyscope schrieb:

      Dabei geht es um die so genannte 1:1 Regelung, d.h. wenn Du 40m an die Gruppe ran willst, musst Du mindestens 40m hoch fliegen, bei 20m eben 20m hoch, usw.
      Verstehe ich jetzt nicht ganz. Das würde ja bedeuten, bei 5 m Entfernung 5 m hoch und bei (übertrieben) 1 m Entfernung nur 1 m hoch? LG WB
      Es wird vermutlich davon ausgegangen, dass wenn eine solche Drohne vom Himmel fällt, diese aufgrund von Wind, etc. maximal in einem Winkel von 45° fallen würde, sodass der Abstand mit der Höhe linear steigt. Eine Drohne, welche aus 70m abstürzt, wird der Annahme nach nicht 70m weiter nördöstlich aufschlagen. Selbst bei einem Sturz aus vollem Flug fällt die Drohne ja nicht gradlinig zu dem 45° runter sondern aufgrund der zunehmenden Beschleunigung Richtung Boden und der abnehmenden Beschleunigung in der waagerechten eher entlang der Halbparabel.

      Übertrieben gesagt würde 1m Höhe und 1m Entfernung passen. In einem solchen Falle juckt es die Menschenmenge jedoch nicht, sondern die äußerste Person, bei welcher das Teil auf Hüfthöhe schwebt und vermutlich bei einem Sturz ihn nicht mal berührt und im schlimmsten Falle auf den Schuh fällt.
    • wolbauer schrieb:

      Verstehe ich jetzt nicht ganz. Das würde ja bedeuten, bei 5 m Entfernung 5 m hoch und bei (übertrieben) 1 m Entfernung nur 1 m hoch? LG WB
      Dies ist eine gemeinsame Festlegung des Bundes und der Länder und gilt für genehmigungspflichtige Ausnahmen zum Verbot lt. LuftVO §21b Abs. (1) Punkt 2.

      Schau mal hier Seite 4 und 5 Abschnitt 2.2
      dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Richtlinien/1-1163-17.pdf

      Was jedoch bei der 1:1 Regelung immer gilt, ist ein Mindestabstand von mind. 10 m.

      Edit: Was ebenfalls immer beachtet werden muss, ist LuftVO §21a Abs. (3), wonach

      LuftVO §21a, Abs (3), Nummer 1 schrieb:

      ...
      die Nutzung des Luftraums nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zu einer Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz,
      ...
      führen darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • 7ero schrieb:

      ...

      Der "große" Kenntnisnachweis ist u.a. in Dortmund zu haben: www.flugschule-dortmund.de für überschaubare 149,00 Euro, da hätte ich auch durchaus mit mehr gerechnet.
      Na ja.... ist schon ein wenig irreführend Deine Angabe !! 149,- kostet NUR die Prüfung inkl. Snack !!
      Das Vorbereitungsseminar kostet auch nochmal Geld und die online Vorbereitung, ohne die man die Prüfung nicht bestehen kann, kostet auch nochmal Geld.

      Bei vielen anderen Anbietern bekommt man ALLES für 299,- Euro und das Bundesweit! Ich nenne jetzt extra KEINE Adressen um die Verwarnung wegen Werbung zu bekommen :thumbsup:
      Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
      Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX
    • So langsam wird's hier irgendwie ziemlich OffTopic!
      Die eigentliche Frage des TE ist doch beantwortet: es wird KEIN Kenntnisnachweis für den P4 benötigt, weder der "große", noch der "kleine".

      Zu Seminaren, Prüfungen, etc. bezüglich des "großen" gibt's hier schon ein ergiebiges Thema:
      Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO - Anbieter, Erfahrungen, Empfehlungen?

      und der "kleine" wird hier diskutiert:
      Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO, wo wird sowas angeboten?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diet ()

    • Copterworld schrieb:

      149,- kostet NUR die Prüfung inkl. Snack !!Das Vorbereitungsseminar kostet auch nochmal Geld und die online Vorbereitung, ohne die man die Prüfung nicht bestehen kann, kostet auch nochmal Geld.
      Das stimmt so NICHT!
      Ich habe vor wenigen Wochen meinen Kenntnisnachweis in Dortmund gemacht.
      Die Online Schulung kannst du direkt nach der Registrierung im Internet kostenlos machen, du brauchst dich nicht mal zur Prüfung anmelden.
      Die Prüfung selber beinhaltet auch eine Schulung.
      Ging bei mir von ca 17-20:00, danach dann die Prüfung mit sofortiger Auswertung und ausstellen der Kenntnisnachweise.