Detaillierte Anfängerfragen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Detaillierte Anfängerfragen

      Hi Leute,

      ich habe mich extra hier angemeldet, da ich beim Googlen gestern nicht eindeutige Antworten finden konnte.

      Kurz zum Gerät ist eine MJX Bugs 3 und wird als Mini Drohne (0,25-2kg) eingetragen. Plakette, Haftpflicht vorhanden.

      Frage 1 hat sich mit dem Thread unter mir theoretisch geklärt. Ich kann mir wohl von der Versicherung einen extra Wisch ausschreiben lassen um bei einer Kontrolle zweifelsfrei nachzuweisen, dass ich eine Haftpflichtversicherung habe, welche auch die Drohne abdeckt...

      Frage 2: Ist die DFS App immer noch sehr schlecht? Diese wurde mir geraten und ich hatte mich auf ihre Angaben verlassen... Hier habe ich ja gegenteiliges gelesen.

      Und ist Flynex/Map2Fly besser bzw sicherer zu nutzen?

      Und wie liest man die Karte dort wird auch jede Polizeistelle und Schule eingetragen in verschiedenen Farben. Was ist dann letztlich verboten bis auf selbstverständlich rot markierte Flächen. Ein konkretes Beispiel wären die Wilhelmsburger Deiche. Die sind zwischen der Stadtautobahn und der A1 laut DFS erlaubt beflogen zu werden und nach Map2Fly nicht.

      Frage 3: Wie ist das mit Menschen überfliegen? In der Verordnung steht was von nicht über Menschenansammlungen, aber wenn ich am Sonntag über den fast leeren Rathausplatz fliegen möchte, treffe ich auf jeden Fall keine Ansammlung an Menschen. Höchstens immer Mal wieder vorbei gehende, jedoch ist das wie im Park. (Laut der DFS App dürfte ich dort starten)

      Frage 4: Wird zwischen Abflugsort und gegenwärtigen Luftraum unterschieden? Als Beispiel ich fliege auf einem nahegelegenen Friedhof los und gehe mit der Drohne. Dann habe ich ziemlich schnell mehrstöckige Wohnhäuser. Bin jedoch zB mehr als 50m hoch und kann somit nicht in deren Fenstern was aufnehmen (was ich eh nicht vor habe :D ).

      Das wären vorerst meine Fragen. Vielen Dank im voraus.

      Gruß
      CF

      Edit: Da ich innerhalb der 1,5km Zone von Helilandeplätzen entfernt wohne, ist bei mir im nahegelegenen Park das Fliegen untersagt. Ab was für einer Höhe gilt das? Ich habe häufiger Leute mit anderen Spielzeug wie Helikoptern gesehen. Als Beispiel ich würde eine Mikrodrohne also <250gr zum üben vom Fliegen in 1-2m Höhe nutzen wollen. Und wenn jemand wirklich kommen würde per Videoaufnahmen beweisen, dass ich ja nur unten unterwegs war. Ist in diesem Bereich was möglich? :D

      Edit2: Menschenmenge wenn nicht klar ist wie viel und fängt ab 12 an, habe ich mir aus einem anderen Beitrag :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von CannibalFerox ()

    • Hi CF!

      2.) Die DFS-App ist nicht wirklich "schlecht". Vielleicht an ein paar Stellen noch unvollständig, aber sonst ok.
      Ich verwende diese Apps/Webseiten:
      - DFS Drohnen
      - DMFV Pilot
      - Map2Fly
      In der Tat ist Map2Fly die detaillierteste, die an manchen Stellen ziemlich überfrachtet aussieht und irgendwie versucht, alle Eventualitäten zu "erschlagen". Ob das immer paßt, weiß ich nicht.

      3.) "Menschenansammlungen" ist relativ. Wenn ab und zu eine Person vorbeiläuft, dürfte das nicht als "Ansammlung" zählen ;) (Siehe Dein "Edit2").

      Zur 1,5km-Zone: da darfst Du offiziell noch nicht mal einen Millimeter hoch fliegen! Auch wenn andere das machen. Mehr ist leider nicht möglich :(

      Grüße, Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Okay, danke damit ist vieles schon Mal klarer!

      Eine andere Frage noch zu den Wasserwegen. also bei der Map2Fly ist das Ufer auch automatisch verboten an einigen Stellen dürfte ich laut DFS wohl sogar die Süderelbe überfliegen. Ist bestimmt nicht vollständig da (wobei der Bereich wo richtig viel los ist am Hamburger Hafen ist rot)... Auf jeden Fall ist die Frage wie da die Rechtslage ist. Auf Hamburg.de steht etwas bezüglich der Schiffe usw. mit Mindesthöhe von 50m überfliegen etc. Mir geht es eigentlich darum ob man an den Deichen wo laut DFS es erlaubt ist etwas rum zu fliegen und falls doch ob es erlaubt ist etwas über dem Wasser zu sein usw
    • Der Hamburger Hafen ist keine Bundeswasserstraße, hier hat die Hamburg Port Autority das Sagen. Dort ist einiges mehr erlaubt, was an Bundeswasserstraßen verboten ist. Man muss aber aufpassen, denn die Kontrollzonen von Fuhlsbüttel und Finkenwerder (Airbus) decken weite Gebiete Hamburgs ab, in denen die Höhe stark eingeschränkt ist. Ansonsten dies hier mal lesen, dann ist man schlauer:

      hamburg.de/bwvi/drohnen/

      Die Hafenvorschriften daraus habe ich mal herusgezogen:

      Zu Wasserfahrzeugen (liegend oder in Bewegung) ist ein horizontaler seitlicher Mindestabstand von 50 Metern (250 m zu militärischen Wasserfahrzeugen) einzuhalten. Der Fahrweg von Wasserfahrzeugen darf unterhalb eines horizontalen Abstandes von 200 Metern (300 m bei militärischen Wasserfahrzeugen) nicht gekreuzt werden. Wasserfahrzeugen ist in jedem Fall Vorfahrt einzuräumen; insbesondere dürfen an- und ablegende Wasserfahrzeuge nicht behindert werden. Wasserfahrzeuge dürfen nur in einem vertikalen Abstand von mindestens 50 m überflogen werden, sofern die maximal genehmigte Flughöhe dies zulässt. Von diesen Abständen kann bei liegenden Wasserfahrzeugen abgewichen werden, wenn deren Eigner dies schriftlich ausdrücklich erlaubt haben. Dem Aufstieg und der Landung von Drohnen von und auf fahrenden Schiffen oder schwimmenden Geräten in Fahrt wird aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Das Verbot für Wasserwege bezieht sich explizit auf eingetragene Bundeswasserstraßen. Das ist im Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) geregelt und umfasst zum einen die Seewasserstraßen entlang der Küsten sowie auf alle für den allgemeinen Schiffsverkehr freigegebene Binnenwasserstraßen.

      atlas.wsv.bund.de/clients/desk…r=visible&value=bwastrwms

      Zu allen Bundeswasserstraßen ist ein horizontaler Abstand von 100 m einzuhalten.
    • Nee, das sind unter Umständen Insustrieanlagen am Ufer, die man auch nicht überfliegen darf, die Wasserfläche der Norder- und Süderelbe kann man aber überfliegen, sofern man sich an die Regeln der HPA und (wenn zutreffend) an die Höhenbeschränkung hält. Aber das gilt nur innerhalb der Hafengrenzen zwischen Hafen Oortkaten (km 607,1) und Tinsdal (km 638,9)... davor oder danach wirst in den Kerker geworfen, wenn du dort fliegst, weil es dann wieder eine Bundeswasserstraße ist ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()