Regelungen zu Drohnen und deren Überwachung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich muss auch für die Jungs und Mädels in Blau mal eine Lanze brechen. Die werden täglich mit zig Vorfällen konfrontiert, das geht von Kriminalität über Hilfeleistung bis hin zum Straßenverkehr und vieles mehr. Für all diese Dinge brauchen sie beim Handeln Rechtssicherheit nach Vorschriften und deren Vorschriftenkatalog ist dicker als eine Bibel. Jetzt sollen sie auch noch seit Oktober letzten Jahres die exakten Vorschriften für Drohnen und Modellflugzeuge im Kopf haben, die nicht mal jeder Drohnenflieger kennt (wenn man manche Threads so liest). Das kann man nicht von jedem Polizisten erwarten, der mit dieser Materie vielleicht noch nie konfrontiert wurde.

      Viel schlimmer finde ich einige Personen von Ordnungsämtern, die beratungsresistent und allwissend, aber ohne sich jemals mit der Drohnenverordnung befasst zu haben, Flugverbote in ihrem Zuständigkeitsbereich aussprechen wollen (auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel, aber).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Naja, nur weil man nicht muss, heißt es nicht, dass ich es lassen würde. Natürlich kann man sein Wissen ausspielen und der Polizei auf der Nase rumtanzen und auch wie Wache mitgenommen werden.... oder man kann einfach mit einem freundlichen Lächeln den Perso vorzeigen und das machen, wofür man rausgerückt ist: Drohne fliegen ;)

      Sofern die Versicherung sagt, dass der Versicherungsnachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig ist, würde ich mich Sicherheitshalber daran halten. Versicherungen zahlen ja auch nicht gerne und bevor einem dann vorgeworfen werden kann, dass man jemandem seinen Versicherungsnachweis zur Verfügung gestellt hat, damit dieser fliegen darf, dann habe ich das Dokument lieber dabei.

      Durch Polizisten im Freundeskreis weiß ich auch, dass man einem Polizisten nicht alle fragen beantworten muss. Aber ich persönlich finde, dass man schöner und stressfreier aus einer Kontrolle in der man gefragt wird "Was machen Sie hier?" rauskommt, wenn man antwortet, dass man gerade nur spaziert oder von einem Freund wieder kommt, statt dass man sagt: "Liegt ein Verdacht gegen mich vor, oder warum interessiert sie das?"
    • Es geht nicht um die Mitführpflicht der Versicherungsbestätigung, @Diet. Das steht außer Frage.
      Auch Eure beiden Screenshots sagen nicht aus, dass ich den Perso mitführen muß.
      Es ist von einem amtl. (Lichtbild-) - Ausweis die Rede. Und derer gibt es etliche, Führerschein, Behindertenausweis, Fischereischein und was weiß ich.
    • Ist doch logisch. Die Identität einer Person zweifelsfrei festzustellen, geht nur mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Nur so kann man überprüfen, ob die vorgelegte Versicherungsbestätigung auch der betreffenden Person zugeordnet werden kann. Im Grunde bräuchte man hierüber gar nicht weiter diskutieren (dat iss voll normal) ;)

      Perso oder Pass ist aber immer besser als ein anderer Ausweis (auch wenn er amtlich ist), wegen der Aktualität der Lichtbildes. Wenn ich daran denke, dass ich meinen grauen Führescheinlappen von 1968 als Identitätsbeweis vorlege, bringt das nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Dieselfan schrieb:

      Auch Eure beiden Screenshots sagen nicht aus, dass ich den Perso mitführen muß.
      Es ist von einem amtl. (Lichtbild-) - Ausweis die Rede. Und derer gibt es etliche, Führerschein, Behindertenausweis, Fischereischein und was weiß ich.
      Und wo ist genau das Problem mit dem Perso? Das hab' ich bisher nicht verstanden.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Perso ja/nein = Nebenschauplatz.
      Gemäß § 163b StPO ist die Polizei zur Identitätsfeststellung bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit berechtigt. Wie man seine Identität nun nachweist, und welchen Nachweis die Beamten akzeptieren, ist wohl letztlich Sache, wie man den Beamten gegenüber - die letztlich bis auf wenige Schimanskie'eske Ausnahmefälle auch nur ihren Job machen - auftritt.

      Generell gebietet es schon die Höflichkeit und der Anstand, eine Kommunikation respektvoll und sachlich zu führen. Das gilt selbstverständlich für beide Seiten.
      Steht ein Überflug (nicht der Start!) über einem Acker zur Disposition und hat man die Beamten - idealerweise durch einen Auszug der LuftVO - darüber aufgeklärt, dass kein luftrechtlich Verstoss vorliegt, und ist substanziell argumentiert auch eine sonstige Störung der öffentlichen Ordnung oder des Privatrechten auszuschließen, dann sollte man die Beamten davon in Kenntnis setzen, dass sie einer (DIenstaufsicht)-Beschwerde entgegen sehen, sollten sie dennoch einen offensichtlich ungerechtfertigten Platzverweis erteilen. Auf jeden Fall viel Papierkram, eventuell verbunden mit unangenehmen Fragen. Aber auch das wie gesagt höflich und respektvoll.
    • skyscope schrieb:

      sollte man die Beamten davon in Kenntnis setzen, dass sie einer (DIenstaufsicht)-Beschwerde entgegen sehen, sollten sie dennoch einen offensichtlich ungerechtfertigten Platzverweis erteilen.
      Dabei dürfte es keine Rolle spielen, ob du (alleine?) das den Beamten (zu zweit) harsch an den Kopf wirfst oder höflich und respektvoll sagst. Mit dieser Aussage eskalierst du die Situation garantiert.
    • Für einen deutschen Staatsangehörigen gibt es ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen gültigen Personalausweis oder zumindest Reisepass besitzen. Er ist aber "nicht" verpflichtet, diesen Ausweis stets bei sich zu tragen.

      Es ist aber sinnvoll, seinen Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass man seine Identität nachweisen muss (z.B. ob eine Versicherungsbestätigung dir zugeordnet werden kann), denn die Polizei ist berechtigt, die Identität einer Person festzustellen. Wer sich dann nicht ordnungsgemäß ausweisen kann, riskiert im Eventualfall mit auf die Wache genommen zu werden. Das wird spätestens in dem Fall passieren, wenn man mit seiner Drohne einen Schaden angerichtet hat und oder angezeigt wurde. Der Perso oder Pass sind nun mal die wichtigsten Identitästnchweise, andere amtlichen Ausweispapiere sind nicht in jedem Fall geeignet (z.B. wenn sie älter als 10 Jahre sind).

      Ich habe z.B. schon den Fall gehabt, dass ich bei einer allg. Fahrzeugkontrolle meinen grauen Führescheinlappen von 1968 vorzeigen musste und zusätzlich den Perso, denn der strahlende schwarz/weiße Jüngling auf dem Foto hätte jeder sein können, weil meine Visage sich mittlerweile (leider) etwas verändert hat ;( .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • RC-Role schrieb:

      Mit dieser Aussage eskalierst du die Situation garantiert.

      Ich hatte solche Situationen in den letzten zig Jahren mehrfach in Verkehrskontrollen, meist wenn ein Jungspund meinte, auf "Derrick" machen zu müssen, und sich sein älterer und vermeintliche erfahrenerer Kollege davon anstecken lies. Es ist dabei weder meine Art, mich in solchen Gesprächen aufzuregen, ich bin da immer bis zum Erfieren sachlich, aber es ist auch nicht meine Aufgabe, deskalierend auf ein Polizei-HB-Männchen einzuwirken, die allerdings heute sehr viel seltener anzutreffen sind, als noch vor einigen Jahren. Bisher bin ich damit sehr gut klar gekommen.
    • biber schrieb:

      ...
      Ich habe z.B. schon den Fall gehabt, dass ich bei einer allg. Fahrzeugkontrolle meinen grauen Führescheinlappen von 1968 vorzeigen musste und zusätzlich den Perso, denn der strahlende schwarz/weiße Jüngling auf dem Foto hätte jeder sein können, weil meine Visage sich mittlerweile (leider) etwas verändert hat ;( .
      Spätestens in 15 Jahren ist Schluss damit. Genau aus diesem Grund.

      verti.de/blog/fuehrerschein-gueltigkeit.jsp