Regelungen zu Drohnen und deren Überwachung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Regelungen zu Drohnen und deren Überwachung

      Ich finde die aktuell geltenden Regelungen zu Drohnen in Deutschland gar nicht so schlecht. Andere Länder sind da ja noch viel verrückter wie z.B. Belgien (max. Flughöhe 10m, was ein Unsinn). Viele Regelungen wie z.B. nicht neben Flughäfen zu fliegen, nicht über Menschenmengen etc. sind ja eigentlich für jeden normal-denkenden Menschen sowieso selbstverständlich.

      Was mich nur etwas stutzig macht ist das es doch für den Staat gar keine Möglichkeit gibt die Einhaltung der Regelungen auch zu überwachen. Kein Polizist der Welt kann doch z.B. überprüfen ob jemand seine Drohne nun in 90m oder 110m Höhe geflogen ist. Genauso prüft doch kein Polizist in Deutschland ob jemand nun ein Kennzeichen an der Drohne hat oder nicht. Oder wurde einer von euch schonmal während des Flugs von Polizisten gebeten z.B. Kennzeichnung und Dokumente über die Haftpflichtversicherung vorzulegen? Ich denke mal das viele Polizisten diese Gesetze selber sowieso nicht wirklich kennen. Abgesehen davon ist es ja so das man Drohnen i.d.R. ja sowieso meist an abgelegenen Orten fliegt (Felder, Wiesen, etc) was die Einhaltung der Gesetze ja nochmal schwieriger macht.

      Wie gesagt ich plane nicht die geltenden Regelungen zu missachten. Ich stelle mir nur die Frage wie das ganze denn umgesetzt wird?
    • blvckdream schrieb:

      Ich stelle mir nur die Frage wie das ganze denn umgesetzt wird?
      Das ganze funktioniert so o.ä.:
      Im Unfallbericht der BFU steht die Höhe drin in der z.B. die Probleme begannen die zum Absturz des Rettungshubschraubers führten. Die Daten kommen vom Radar oder Flugschreiber. War deine Drohne der Grund für die Probleme bist du wohl auch so hoch geflogen. Jetzt ist es wichtig in den Trümmern dein feuerfestes Namensschild zu finden um deine Versicherung zu aktivieren. Die besorgt sich dann den Bericht der BFU zur Beurteilung des Ganzen.
    • Das ist wie fast wie in allen Rechtsbereichen. Solange es keinen „Denunzienten“ gibt, hast Du i.a.R. auch nichts zu befürchten. Aber es reicht wenn der „liebe Nachbar“ Dich nicht mag und mal auf die schnelle die Polizei ruft. Gut, dass die i.a.R. nicht so schnell da sind. Aber sobald ein zweiter Nachbar das bestätigt, besteht ein begründeter Verdacht und sie können Deine Drohne beschlagnahmen. Heut wird bei fast allen besseren Drohnen die Flugdaten im Kopter gelogt. Da erkennt man dann, wie hoch, wie weit und generell wo Du geflogen bist.
    • Hier in HH scheint ja auch die zuständige Behörde Kontrollen durchzuführen und die wissen sicher was Sache ist bzw. was vor Ort bei der Drohnenfliegerei dabei sein muss.

      Bei zwei Polizeikontrollen, die bei mir gemacht wurden, waren die Beamten ganz froh das man ihnen behilflich war und ihnen sagte was sie kontrollieren können. Das waren immer nette Gesprächen und es lief immer darauf hinaus, dass sie sich nach Sichtung der Drohne, des Persos und der Versicherungsbescheinigung wieder von dannen machten.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Ich glaube, da gibt es zwei Dinge, die Gesetze und das, was man vor sich selbst verantworten kann. Wahrscheinlich ist jedem von uns die Drohne schon einmal kurzzeitig aus der Sichtweite geraten oder etwas näher als 100 m an eine Bundeswasserstraße oder am Rande über ein Naturschutzgebiet geflogen. Ich findendes wichtig, dass man eine Verletzung, Gefährdung oder unnötige Belästigung anderer oder eine Beschädigung von Sachen ausschließt, nach bestem Wissen und Gewissen, immer angepasst an die eigenen Flugfähigkeiten. Hier in Hessen bin ich noch nie kontrolliert worden, suche mir aber auch immer menschenleere Orte und entsprechende Flugzeiten aus. Ach ja, wie RC-Role es schon angedeutet hat, wenn du irgendwie illegal fliegst und es kommt zu einem Schaden, lieferst du deiner Versicherung immer einen Vorwand, sich später die Schadenszahlungen bei die zurückzuholen.
    • Nein, die sind ebenfalls in der Mavic gespeichert. Auf dem SmartDevice werden „nur“ die FlightRecords gespeichert, aber auch nur wenn Du mit der DJI Go- / DJI Go4 App fliegst. Die FlightRecord zeigen auch nur einen Teil der vollständigen FlightLogs im Mavic. Dies sind .dat-Dateien und können nach Aktivierung in der App über die microUSB-Schnittstelle am Rechner aus dem internen Speicher ausgelesen werden. Beim Mavic bzw. Phantom 4 geht das mit der Assitant 2-Software.

      Wirklich richtig, kann die eigentlich nur DJI auswerten. Es gibt aber diverse Hilfmittel im Netz wo man ebenfalls diese LogFiles auslesen und sichtbar machen kann.

      z.B. datfile.net/CsvView/intro.html

      weitere Infos Link zur DJI Webseite
    • Wurde Anfang des Jahres während ich flog, von der Polizei aufgefordert:
      zu landen
      feuerfestes Schild herzeigen
      Nachweis Haftpflichtversicherung zeigen
      Nachweis über das Gewicht
      Erlaubnis des Grundstückseigentümers zwecks Überfluggenehmigung (nicht Startgenehmigung !) - ich flog über nem Acker um etwas
      auszuprobieren.....
      Der eine Polizist war nett und interessiert, der andere unfreundlich und mit Halbwissen gesegnet.
      Soviel zum Thema "wird eh nicht kontrolliert".
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • Das scheint echt auf die Beamten anzukommen. Hatte bisher Glück und nur interessierte blau Männer kennengelernt. Nur einmal hatte ich eine unangenehme Begegnung mit dem Ordnungsamt bei uns im Volkspark. Die Dame wollte mich belehren und mir erklären das ich nicht über die Wohnhäuser in der Umgebung fliegen darf, den Rhein ebenfalls und auch die anliegende Straße nicht. Habe ihr die App der deutschen Flugsicherung gezeigt, ihr deutlich gemacht das ich mich gewissenhaft verhalte. Statt Zufrieden zu sein, war sie still und ging ohne sich zu verabschieden :D
      Beste Grüße
      AMKMLK
    • Diet schrieb:

      Na wenn der Blaumann drauf besteht, hast Du wenig Chancen. Daher die Frage ;)
      Wieso? ;)

      amkmlk schrieb:

      Die Dame wollte mich belehren und mir erklären das ich nicht über die Wohnhäuser in der Umgebung fliegen darf, den Rhein ebenfalls und auch die anliegende Straße nicht.
      Da hat sie allerding Recht, meines Wissens nach. Rhein und fremde Grundstücke sind tabu. Bei der Straße kommt es darauf an welche.
    • ema-fuzzi schrieb:

      Wurde Anfang des Jahres während ich flog, von der Polizei aufgefordert:
      ...
      feuerfestes Schild herzeigen
      Nachweis Haftpflichtversicherung zeigen
      Nachweis über das Gewicht
      Erlaubnis des Grundstückseigentümers zwecks Überfluggenehmigung (nicht Startgenehmigung !)
      ...
      Schild und Versicherungsnachweis ist ok, alles andere nicht wenn man mit Drohne als Flugmodell unterwegs ist.
      Bisher habe ich den Polizisten eh immer erklären müssen, was sie kontrollieren dürfen.
      Auch nach der Feuerfestigkeit des Namensschildes wurde nie gefragt.

      Ist natürlich etwas anderes, wenn man gesperrte Gebiete/Gebäude überflogen hat.

      In der Aufstellung oben fehlt auch, dass eigentlich immer Einsicht in den Perso verlangt wird.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Jaaaa, es gibt keine Pflicht einen Personalausweis mitzuführen, sprich, wenn Du keinen Vorzeigen kannst, gibt es keine Strafe. Dennoch musst Du Dich auf verlangen Identifizieren können. Mit dem Personalausweis geht das nun mal am einfachsten! Hast Du keinen (oder andere beglaubigte Dokumente aus Denen Deine Idetität hervorgeht), darf Dich die Polizei zur Identitätsfetsstellung mit auf die Wache nehmen. Es kann aber auch jemand, der sich Identifizieren kann, für Dich verbürgen. Wenn die Polizei sich darauf einläßt ist alles i.O. Liegt also im ermessen der Polizei.
    • Dieselfan schrieb:

      In D besteht keine Mitführungspflicht.
      Grundsätzlich nicht, da hast Du recht. Allerdings ist z.B. ein Versicherungsnachweis normalerweise nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig. Da für den Versicherungsnachweis eine Mitführungspflicht besteht ... :rolleyes:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern