Burg Hohenzollern

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  • Ich denke mal, auch hier hattest Du die Zustimmung der Burgverwaltung.

    Info für alle anderen Interessierten: Im Bereich der Burg Hohenzollern (dazu gehört der gesamte Haus-Berg) gilt ein absolutes Start- und Landeverbot für Drohnen. Dies ist auf ein Ereigniss im Jahr 2016 zurück zu führen, wo ein Kopter im Burghof abgestürzt ist und ein riesen Medierummel nach sich gezogen hat. Der Haus-Berg hat entsprechende Ausmaße, dass ein Anflug der Burg von außerhalb unter Sichtbedingungen nicht möglich ist. Vor Ort herscht ein entsprechende Beschilderung. Genehmigungen durch den Besitzer sind nur unter ganz speziellen Anforderungen möglich. Entsprechend der Medieninteresses im Zusammenhang mit der Burg, empfehle ich dieses Verbot zu respektieren.

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  • jogie63 schrieb:

    Bis heute wurde da aber noch nichts bestätigt.
    Also gab es wohl keine Genehmigung, oder wie sehr ihr das?
    ....dass man sich manchmal einfach nur über ein schönes Video freuen sollte ohne x-mal nachzuhaken ob der Ersteller eine Genehmigung dafür hatte?
    Wenn er jetzt "ja" sagt, musst Du ihm das sowieso glauben - oder erwartest Du auch noch dass er die kompletten Genehmigungsunterlagen veröffentlicht?

    Tschuldigung - ist nicht böse gemeint.....aber lass doch einfach mal "gut" sein.....

    Frohe Ostern!
  • Hallo,
    es sieht ein bisschen so aus, als ob der Start- und Landepunkt außerhalb der Birgbergs läge und dann mit Kamera geflogen wird. Zunächst ist ja auch der Abstand zur Burg recht hoch, so dass es nochlegal wöre, aber dann geht er doch ziemlich nahe dran. Wenn ich die Genehmigung hätte, würde ich es auch im Vorspann meines Filmes ganz deutlich erwähnen, schon allein, um Nachahmer oder unnötige Vorwürfe zu vermeiden. Wenn keine Genehmigung vorlag, finde ich es schon unnötig. Es gibt andere Objekte, wo ich das Verbot sehr viel unverständlicher finde.
  • jogie63 schrieb:

    Bis heute wurde da aber noch nichts bestätigt.
    Das ist so ne Art Blockwart-Bingo. Die Erlaubnis haben, hier warten bis sich alle (Blockwarte) gemeldet haben und das Thema/Video mit den meisten Regelhinweisen pro Beiträge hat dann gewonnen.
    Ich mach da nicht mehr mit.

    Ich finde die Jahreszeit schlecht gewählt. Die kahlen Bäume kriegen unsere Kameras nicht schön abgelichtet, das gibts ohne Sonne meistens grauen Matsch. Also wenn im Winter dann mit gescheit Schnee oder halt wenn die Bäume grün sind.
  • Ich weiß nicht, ob das was mit Blockwart zu tun hat. Es geht einfach darum, ob man die berechtigten Wünsche anderer hinsichtlich ihres Eigentums respektiert. Hier sind einfach mal die Regeln der Burg Hohenzollern, die sich in Privatbesitz befindet. Die Aussagen bezüglich Umflügen aus Distanz sind ebenso eindeutig wie die zur Genehmigung für Privatflüge. Ich halte mich wahrscheinlich auch nicht immer an alle Regeln, viele sind meiner Meinung nach auch hinterfragbar aber zumindest sollte man nicht gegen den erklärten Willen von Menschen filmen, um sich selbst auf Youtube zu präsentieren. Da muss man einfach mal die Rechte abwägen.
    Generelles Verbot für

    unbemannte Luftfahrtsysteme
    1: Generelles Verbot
    Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Burg-Areal* grundsätzliche verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften (siehe Abschnitt 2).

    Um im Interesse der Verkehrssicherungspflicht Gefahren für Besucher und Mitarbeiter abzuwenden sowie den Schutz des Kulturgutes zu gewährleisten, hat das Haus Hohenzollern als privater Eigentümer des gesamten Burg-Areals* dieses Verbot ausgesprochen. Auf dieser Grundlage wird die Burgverwaltung Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen.

    Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.

    Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.

    * Das gesamte Burg-Areal beinhaltet:
    alle baulichen Gebäudeanlagen der Burg Hohenzollern inkl. Burghof, Basteianlage und Auffahrtsanlage; die Besucher- und Mitarbeiter-Parkplätze unterhalb der Burg; das Areal des Wasserturmes unterhalb des oberen Besucher-Parkplatzes; den größten Teil des bewaldeten Burgberges.
    Nachtrag: Am Freitag, 29. Januar 2016, stürzte trotz Verbot eine Kamera-Drohne mitten im Burghof ab. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Dieser Vorfall bestätigt die Sorge der Burgverwaltung und bekräftigt das Verbot. Mehr zu dem Drohnenabsturz erfahren Sie in der Rubrik Aktuelles.
    2: Erklärung | Information
    Keine Flüge über Menschenansammlungen
    Flüge mit unbenannten Luftfahrtsystemen über Menschenansammlungen sind gesetzlich verboten. Die Burg Hohenzollern zählt jährlich über 300.000 Besucher. Daher gilt die Burg Hohenzollern generell immer als Ort mit Menschenansammlungen. Deshalb sind Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen über dem gesamten Burg-Areal* gesetzlich verboten.
    Verbot des Privateigentümers
    Die Burg Hohenzollern befindet sich im Privatbesitz des Hauses Hohenzollern. Indem das Haus Hohenzollern ein Verbot für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen auf dem gesamten Burg-Areal* ausspricht, macht es von seinem Privatrecht Gebrauch. Das Drohnen-Verbot des Hauses Hohenzollern ist seit dem 11. Januar 2016 offiziell. Bei Zuwiderhandlung wird die Burgverwaltung Anzeige erstatten.
    An-, Um- oder Überflüge aus größerer Distanz
    Der Pilot eines unbemannten Luftfahrtsystems muss per Gesetz sein ferngesteuertes Fluggerät während des Fluges immer mit dem eigenen Auge so deutlich erkennen können, dass er die Flugbahnen des Fluggerätes sicher identifizieren kann. Ein kleiner Punkt am Himmel gilt nicht als deutliches Erkennen des Fluggerätes. Die Navigation des Fluggerätes über eine optische Sehhilfe – zum Beispiel über ein Display, das das Kamerabild der Drohne wiedergibt – ist gesetzlich verboten. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist auf dem gesamten Burg-Areal* per Beschluss des Eigentümers (Haus Hohenzollern) verboten. Die nächst möglichen Start- bzw. Landeplätze außerhalb des privaten Burg-Areals* liegen mit 1000 bis 1500 Metern Distanz zur Burg Hohenzollern weit außerhalb der maximalen Sichtweite, innerhalb der ein Pilot sein Fluggerät steuern dürfte. Ein An-, Um- oder Überfliegen der Burg Hohenzollern aus größerer Distanz ist somit nicht zulässig.
    * Das gesamte Burg-Areal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Burg Hohenzollern inkl. Burghof, Basteianlage und Auffahrtsanlage; die Besucher- und Mitarbeiter-Parkplätze unterhalb der Burg; das Areal des Wasserturmes unterhalb des oberen Besucher-Parkplatzes; den größten Teil des bewaldeten Burgberges.
    3: Ausnahme
    Eine Ausnahme von diesem Verbot ist möglich, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen wird, z.B. für wissenschaftliche Zwecke oder für die aktuelle Berichterstattung eines entsprechenden Mediums. In diesem Fall können Foto- und Filmaufnahmen mit unbemannten Luftfahrtsystemen unter Auflagen von der Burgverwaltung gestattet werden. Voraussetzung für die mögliche Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis ist die Vorlage einer Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde sowie eine die Risiken des Flugbetriebs abdeckende Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3.000.000 €). Darüber hinaus dürfen unbemannte Luftfahrtsysteme nur von Personen gesteuert werden, die über nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem zum Einsatz kommenden Fluggerät verfügen und während des Flugbetriebes von einer Aufsichtsperson der Burg Hohenzollern begleitet werden.
    Ausnahmen von dieser Regelung werden nicht erteilt für:
    - private Zwecke (z.B. Erstellung von Bildmaterial für den Eigengebrauch, Eigenwerbung oder soziale Netzwerke).
    - für gewerbliche Zwecke, die nicht für eine aktuelle Berichterstattung oder wissenschaftliche Nutzung notwendig sind.