Drohne auspacken und losfliegen. Die deutschen und das Recht.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohne auspacken und losfliegen. Die deutschen und das Recht.

      Moin Moin wir machen bald auf Usedom Urlaub. Dazu haben wir ein Ferienhäuschen mit Garten gemietet.
      Die DJI Mavic Air und das Kennzeichen sind bestellt. Ein Termin bei der R+V Versicherung ist schon gemacht.
      Die DFS Drohnen App ist auf dem Handy und map2fly ist gecheckt. :thumbsup:

      Auf Youtube habe ich das tolle Video gesehn "3 GRÜNDE warum ich die DJI MAVIC AIR nicht fliegen kann" gesehn.
      Der Typ hat über 8.000 Abonenten und das Video wurde über 11.000 mal gesehn.
      Erst erzählt er was von Verischerung und Kennzeichen weshalb er nicht fliegen dürfte und dann fliegt er an Wasserstraßen und durch die Innenstadt. :whistling:

      Auf map2fly lese ich soetwas wie Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Biosphärenreservate. :cursing:
      Wo sind den diese zuständigen Behörden oder Stellen wo ich einen Flug anmelden muss?

      Also kurz gefragt wo darf ich auspacken und losfliegen, auch wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt. :evil:

      Wohngebiet: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentümergemeinschaft. Wenn mus ich um Erlaubnis fragen? Aufstieg und Landung und Überflug nur auf dem Gelänge ist voraus gesetzt.
      Gewerbegebiet/Industriegebiet: Betriebsgebäude und Gelände. Wenn mus ich um Erlaubnis fragen? Aufstieg und Landung und Überflug nur auf dem Gelänge ist voraus gesetzt.
      Öffentlicher Park? Wenn muss ich fragen? Keine Menschenmassen im Park vorausgesetzt.
      Außenbereich Feldweg, Felder, etc. Strand etc. Wenn muss ich fragen? Keine Flug über Menschen, FFK-Bereiche oder ähnliches vorausgesetzt. :?: :?: :?:

      Mit freundlichem Gruß

      The Ing.
    • Hallo im Forum!
      Drohne auspacken und losfliegen ist (natürlich) nicht so einfach wie in der Werbung. In keinem Land. Versicherung ist Pflicht, ja.
      Wen du fragen musst steht in der Verordnung jeweils beim Verbot dabei. Wenn nix dran steht ists das Luftamt des jeweiligen Bundeslandes,
      in deinem Fall also Google->Usedom->MV Luftamt
      Auf öffentlichen Flächen im Ort, die ja i.d.R. auch zur Freizeitgestaltung da sind, kannst du u.U. davon ausgehen, dass du für deinen Start
      nicht extra den Bürgermeister fragen musst, wenn du zu Freizeitzwecken fliegst. Wenn du das (sicherheitshalber) doch tun willst, kann er sich das
      natürlich nochmal anders überlegen. Evtl. steht ein Startverbot auch in der Stadtparkverordnung, wie z.B. in Köln.
      Das ist kompliziert und neuerdings die Herausforderung, fliegen tun die DJI Klöpper ja inzwischen von alleine. (Trotzdem vorher RTFM)
      Viel Spass.