Rechtliche "Nachteile" eines Gebraucht-Kaufs mit Rest-Garantie (DJI Produkte)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Rechtliche "Nachteile" eines Gebraucht-Kaufs mit Rest-Garantie (DJI Produkte)

      Hallo zusammen,

      nachdem ich mich schon vorgestellt habe, hätte ich dann auch gleich meine erste Frage. Da es mir um den rechtlichen Aspekt dabei geht, habe ich mal das entsprechende Unterforum gewählt. Ich hoffe das passt.

      Ich habe meine Drohne aktuell über einen chinesischen Händler gekauft und bin zwar guter Dinge, was den Kauf angeht. Ich würde mich dennoch gerne für einen potentiellen Plan B - den Gebraucht-Kauf - schon informieren. Ich würde gerne wissen, welche rechtlichen Nachteile ich bei einem Gebraucht-Kauf (bei dem die Drohne noch offizielle Garantie/Gewährleistung hat) gegenüber einem "Direkt-Kauf" (ich bin 1. Eigentümer) habe. Speziell geht es mir dabei um die DJI Produkte und so Fragen wie:

      • Habe ich auch mit einer fremden Rechnung (Rechnung auf Namen des Vorbesitzers) vollständige rechtliche Ansprüche auf Garantie/Gewährleistung oder muss ich hierbei etwas spezielles beachten (das gilt sicher nicht für DJI Produkte im speziellen, sondern ist eher eine allgemeine Frage des deutschen Rechts)?
      • Habe ich irgendwelche Nachteile/Einschränkungen bei der Registrierung eines (bereits auf den Namen des Vorbesitzers registrierten) Produkts bei DJI?
        • Kann ich ohne weiteres DJI Care Refresh auch für eine solche Drohne abschließen?
        • Kann ich eine bereits abgeschlossene DJI Care Refresh übernehmen/übertragen lasen?
      • Gibt es sonstige Einschränkungen/Nachteile die ich wissen müsste.


      Danke vorab für eure Hilfe!

      Viele Grüße
    • Hallo,

      eines vorab. Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb KEINE Rechtsberatung geben. Ich gebe hier meine Meinung unterfüttert von Gesetzen wieder!

      Und noch eins.... !!! Es gibt keine RESTGARANTIE !!!

      Fremde Rechnung KEINE Gewährleistung durch den Händler. Nach dem BGB muss der Händler dem Käufer (also Deinem Vorbesitzer) die Sache mängelfrei übergeben, das hat er getan. Die nachfolgenden in der Kette kümmern den Händler nicht. Man könnte die Ansprüche im Kaufvertrag auf den neuen Besitzer übertragen (abtreten), das jedoch ist in den AGB der meisten Händler ausgeschlossen.

      Exkurs: Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.



      Bei einem "anonymen Kaufbeleg" (Kassenbon Media Markt) könntest Du den Händler an die Gewährleistung bekommen.

      Bei im Ausland gekauften Waren (außerhalb der EU) musst Du Deine Ansprüche im Ausland durchsetzen, viel Spaß dabei in China.

      DJI hat sich in der Vergangenheit SEHR kulant gezeigt und viele Schäden reguliert, die nicht so gaaaaanz eindeutig waren und sie nicht regulieren hätten müssen (krass was in Satz). Ein Rechtsanspruch drauf kannst Du daraus aber nicht ableiten.

      Die DJI Care Geschichten waren für mich nie interessant, deshalb habe ich mich damit nie beschäftigt. Hier könnten dann mal andere Fachleute sich äußern.

      Gruß
      Keili
      Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
      Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Copterworld ()

    • Copterworld schrieb:

      Hallo,

      eines vorab. Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb KEINE Rechtsberatung geben. Ich gebe hier meine Meinung unterfüttert von Gesetzen wieder!
      Eh klar. ;) Danke dennoch für deine Antwort!

      Copterworld schrieb:

      Fremde Rechnung KEINE Gewährleistung durch den Händler. Nach dem BGB muss der Händler dem Käufer (also Deinem Vorbesitzer) die Sache mängelfrei übergeben, das hat er getan. Die nachfolgenden in der Kette kümmern den Händler nicht. Man könnte die Ansprüche im Kaufvertrag auf den neuen Besitzer übertragen (abtreten), das jedoch ist in den AGB der meisten Händler ausgeschlossen.


      Exkurs: Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.
      Gut zu wissen. Danke.

      Copterworld schrieb:

      Bei einem "anonymen Kaufbeleg" (Kassenbon Media Markt) könntest Du den Händler an die Gewährleistung bekommen.
      Stimmt. Das wäre ein "Vorteil".

      Copterworld schrieb:

      Bei im Ausland gekauften Waren (außerhalb der EU) musst Du Deine Ansprüche im Ausland durchsetzen, viel Spaß dabei in China.
      Dass das im Plan A momentan ein Risiko ist, ist mir bewusst. Für den hier diskutierten Plan B würde das aber ja nicht zutreffen.


      Copterworld schrieb:

      Die DJI Care Geschichten waren für mich nie interessant, deshalb habe ich mich damit nie beschäftigt. Hier könnten dann mal andere Fachleute sich äußern.
      Das wäre für mich nun noch interessant zu wissen. Hat hier jemand anders Erfahrung mit "gebrauchten" DJI Produkten gemacht?


      Danke erstmal soweit!
    • eckischeich schrieb:


      • Habe ich auch mit einer fremden Rechnung (Rechnung auf Namen des Vorbesitzers) vollständige rechtliche Ansprüche auf Garantie/Gewährleistung

      Zunächst, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (selten auch des Händlers), es besteht hierauf keinerlei Rechtsanspruch.

      Gewährleistungspflicht bzw. -anspruch besteht immer zwischen Erstkäufer und Händler. Bedeutet, der Käufer eines gebrauchten Kopters hat keinen direkten Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, und kann somit auch keinen durchsetzen, wenn sich der Händler querstellt (was er selten macht).

      Ausnahme: Die Gewährleistungsansprüche wurden in einem Kaufvertrag (oder auch noch später) schriftlich vom Erstkäufer (dem Verkäufer der gebrauchten Sache) an den Käufer der gebrauchten Sache abgetreten. Dieses Abtretungsrecht kann weder durch AGB noch durch sonstige vertragliche Regelungen ausgehebelt werden.
      Dann kann der Gebrauchtkäufer auch direkt seine Ansprüche gegenüber dem Händler durchsetzen, ansonsten eben nur der Erstkäufer, der dieses aber auch nach einem Gebrauchtverkauf noch "im Namen" des Gebraucht-Käufers machen kann.

      Das alles gilt nur für einen Kauf in Deutschland respektive innerhalb der EU.

      eckischeich schrieb:


      • Habe ich irgendwelche Nachteile/Einschränkungen bei der Registrierung eines (bereits auf den Namen des Vorbesitzers registrierten) Produkts bei DJI?

      Ein Kopter wird nur ein einziges Mal - in der Regel durch den Erstkäufer - bei DJI registriert. Dann kann innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) ab Registrierung DJI Care Refresh für den Kopter abgeschlossen werden, welches auch nach Gebrauchtverkauf noch in Anspruch genommen werden kann.

      Später als 48 Stunden nach Registrierung des Kopters ist keine Aktivierung von DJI Care Refresh mehr möglich, das gilt somit ebenfalls für gebraucht erworbene Kopter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Danke, für die Ergänzung/Korrekturen. Speziell der Hinweis auf die Aktivierung von Care Refresh spätestens 48 Std. nach Registrierung war gold wert. Das war mir so nicht bewusst. :thumbup:

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann kann ein einmal reistrierter Kopter auch nicht mehr auf einen anderen Name bei DJI übertragen werden (und somit erst Recht nicht Care Refresh).