Litauen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo,
      ich will mal auf die Fragen antworten. Vorwegschicken möchte ich, dass ich sechs Jahre in LT gearbeitet und gelebt habe. Ich bin praktisch jeden Sommer ein bis zwei Wochen dort, manchmal auch häufiger. Und ich beherrsche die Sprache, finde mich dort also gut zurecht und kann alle notwendigen Infos zur Kenntnis nehmen.
      Der Drohnenflug wird durch die CAA (Civiline Aviacijos Administracija, das versteht man sogar als Deutscher) geregelt. Die entsprechenden Regeln von 2014 findet man auf caa.lt/index.php?1863262406 allerdings auf Litauisch.
      An sich sind die Regeln denen in Deutschland recht ähnlich, allerdings z. T. etwas lockerer. Generelle Flughöhe sind 120 m außerhalb der Kontrollzonen. Die wichtigsten Flughäfen sind Vilnius, Kaunas, Palanga und Siauliai. Für die Flughäfen gilt Aufstiegsverbot in einem Umkreis von 1 Seemeile bzw. 1,8 km, in einem Umkreis von 1-3 Seemeilen darf nicht über besthehenden Hindernissen geflogen werden (als solche gelten Bäume, Gebäude, Stromleitungen oder natürliche Landschaftserhöhungen). Das ist eine etwas schwammige Regel, bedeutet aber praktisch, dass du dort nur 20-30 hoch fliegen darfst, ich würde es im Zweifelsfall lieber ganz lassen. Über 3 Seemeilen in der Kontrollzone darf nicht höher als 60 m geflogen werden. Es gibt keine Kennzeichnungs-, Versicherungs- oder Registrierungspflicht für private Drohnen. Die Gewichtsklassen der Drohnen sind bis 300 g und dann bis 25 kg, also nichts Neues.
      Flugverbote bestehen weiter über Städten, Dörfern und dicht besiedelten Gebieten auf dem Land (hier sind im Prinzip Wohngebiete gemeint) sowie über Menschenansammlungen, wobei deren Größe nicht definiert ist, 12er Regel gibt es also nicht. Darüber hinaus haben Kommunen und Kreise Verbotszonen ausgewiesen, die ebenfalls zu beachten sind (s. u. Kartenlink) Der Kopter muss sich in Sichtweite, höchstens aber 1000 m vom Piloten entfernt befinden. Zu unbeteiligten Personen, Gebäuden und Verkehrswegen muss ein seitlicher Abstand von 50 m eingehalten werden, wobei das mit den Menschen einigermaßen schwierig werden kann, weil die sich ja manchmal bewegen. Es gibt keine von Frachtverkehr genutzten Flüsse, d. h. der Überflug auch der beiden größten Flüsse Neris und Nemunas müsste gestattet sein. Es gibt kein generelles Verbot des Fluges über Naturschutzgebieten oder Nationalparks. Ich habe spaßeshalber mal nachgeschaut, selbst im berühmtesten und auch von westeuropäischen Touristen meistbesuchten und sehr streng geschützten Nationalpark Kurische Nehrung gibt es auf der homepage kein Verbot von Drohnenflug. Tatsächlich kann man also im Dünengebiet um Pervalka und Preila fliegen, allerdings nicht in Nida. Dort läuft man auch schnell Gefahr, in den russischen Luftraum einzudringen. Man kann folgende Flugkarte verwenden: oran.lt/ oder google.com/maps/d/viewer?mid=1…%2C24.175393077148442&z=8

      Für die Bestimmungen Sichtflug, Wohngebiete, Seitlicher Abstand 50 m kann man Ausnahmegenehmigungen bekommen. Dazu muss neben dem Antrag man einen relativ einfachen Test bei zugelassenen Anbietern ablegen, z. B. bei der LBONA (Lietuvos bepiločių orlaivių naudotojų asociacija, Litauische Assoziation der Nutzer unbemannter Fluggeräte) lbona.lt ablegen. Allerdings gilt dieser Test nur ein Jahr, ist also für die meisten Leute und selbst für mich uninteressant. Vielleicht kommt ohnehin bald eine europäische Regel für Kenntnisnachweise.

      So, ansonsten hoffe ich, ein bisschen über Litauen erläutert zu haben, Fragen zu Litauen beantworte ich gerne, das liegt mir am Herzen.