Firmenfeier mit Drohne Filmen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Firmenfeier mit Drohne Filmen

      Moin zusammen !

      Wir haben bald wieder ein Sommerfest, welches unsere Firma ausrichtet.
      Nun kam die Idee auf, die Veranstaltung mit einer Drohne zu Filmen und die Fotos oder Videos auf die Homepage der Firma zu stellen oder die Bilder den Angestellen
      zum Download anzubieten. Die Drohne gehört einem Mitarbeiter, der dieses Hobbymäßig betreibt. Ob er einen Führerschein hat, wird gerade erfragt.
      Es ist keine Bezahlung oder ähnliche Vergütung vorgesehen für die "Dienstleistung".

      Es handelt sich um die Stadt Hamburg. "Leider" befindet sich neben unserem Firmensitz Bahngleise (ca 30 Meter entfernt) und auf der anderen Seite eine Autobahn (ca 140 Meter entfernt).
      Abstand zur Autobahn also ausreichend, nur leider nicht zu den Schienen.

      Laut DFS App befinden wir uns in keiner Flugverbotszone.

      - Wenn die Drohne auf unserem Gelände bleibt, brauchen wir dann trotzdem eine Genehmigung ?
      - Bekomme ich überhaupt eine Genehmigung wegen den Bahngleisen ?
      - Wie schaut das aus mit rechten am Bild wenn die Menschenmassen gefilmt werden ? Reicht da der Hinweis das Fotos gemacht werden oder muss man von Allen eine schriftliche Genehmigung
      einholen das gefilmt werden darf ?
      - Wir haben mit unserem Nachbarn schon gesprochen, dass wir auf/über seinem Gelände mit der Drohne fliegen dürften, um unsere Veranstaltung filmen können, dass wir nicht direkt über den
      Menschen fliegen müssen/würden.

      Sorry für die vielen Fragen, aber wir sind ja in Deutschland ... :whistling:
    • RC-Role schrieb:

      Bekkzter schrieb:

      Bahngleise (ca 30 Meter entfernt)
      Menschenmassen
      Ja, deswegen braucht ihr eine Genehmigung, da man zu beiden die 100m Abstand halten muss.Das kann nur das Luftamt "aushebeln".
      Menschenmassen wäre ja erledigt, wenn man auf dem Grundstück vom Nachbarn aufsteigt.
      Aber bekommt man denn die Genehmigung, wenn der Mindestabstand zu den Schienen nicht reicht ?
    • Bekkzter schrieb:

      1. - Wenn die Drohne auf unserem Gelände bleibt, brauchen wir dann trotzdem eine Genehmigung ?
      2. - Bekomme ich überhaupt eine Genehmigung wegen den Bahngleisen ?
      3. - Wie schaut das aus mit rechten am Bild wenn die Menschenmassen gefilmt werden ? Reicht da der Hinweis das Fotos gemacht werden oder muss man von Allen eine schriftliche Genehmigung einholen das gefilmt werden darf ?


      1. Ja
      2. Ja, entweder als EInzelgenehmigung oder im Rahmen des vereinfachten Verfahrens einer beantragten und gewährten Allgemeinerlaubnis nach NfL-1-1163-17. Es gilt dann die 1:1 Regel, d.h. bspw. Bahngleise 30m enfertnt = maximal 30m hoch.
      3. Wenn die Personen zu erkennen sind, brauchst Du zur Veröffentlichung deren individuelle (und eigentlich ausdrückliche) Zustimmung. Das muss nicht zwingend schriftlich laufen, sondern Du kannst Dein Vorhaben auch der Runde kurz beschreiben, und fragen, ob alle einer Veröffentlichung (ausdrücklich) zustimmen, oder jemand nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist (ein Mitarbeiter, der das bezeugen kann, kann später gegebenenfalls hilfreich sein). Den oder die nicht zustimmen, nimmst Du raus, oder machst deren Gesichter unkenntlich.
        Am Rande: Das Problem solcher mündlichen Zustimmungen ist, dass sie auch später noch widerrufen werden können (passiert manchmal gerne durch einen "problematischen" Mitarbeiter), dann muss das Foto/der Film von der Homepage und aus bspw. Facebook o.ä. wieder entfernt werden.
      Menschengruppen dürfen ebenfalls nicht nur nicht überflogen werden, es ist auch zu ihnen ein 100m Abstand einzuhalten, von wo man startet, ist dabei egal.
      Ausnahmen sind auch hier möglich, dann gegebenenfalls aber über ein SORA-Verfahren, kannst Du oben in der verlinkten NfL nachlesen.

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    • Diet schrieb:

      Eine weitere Frage dürfte sein, wie lange sowas üblicherweise dauert. @skyscope: wie sind da Deine Erfahrungen?
      Kommt wie auch die Kosten auf das Bundesland an. Allgemeinerlaubnisse können auch mal mehrere Wochen dauern, Einzelgenehmigungen können auch in wenigen Tagen erteilt werden. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen von Anfang an beizulegen. Verzögernd kann sich auch auswirken, ob man mit der Behörde darüber diskutiert, ob so ein Vorhaben dem Zwecke des Freizeitvergnügens oder des Sports zuzurechnen ist (..Nein) ;) . Dementsprechend benötigt man den Nachweis einer geeigneten Versicherung für den Betrieb eines UAS.

      Zu den Kosten zum Vergleich, in NRW kostet die Allgemeinerlaubnis 300 € und gilt 2 Jahre. Die Einzelerlaubnisse gibt es ab etwa 50-100 €.

      Einfach bei der Luftfahrtbehörde anrufen und fragen (vorher auf die Website gucken, ob es da steht, niemand will gern unnötig behelligt werden ;) )

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