Erster zertifizierter Gutachter / Sachverständiger des DGuSV e.V. im Fachgebiet -UAS / UAV / zivile Drohnen-

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Erster zertifizierter Gutachter / Sachverständiger des DGuSV e.V. im Fachgebiet -UAS / UAV / zivile Drohnen-

    Als Erster zertifizierter und durch den DGuSV e.V. anerkannter Gutachter und Sachverständiger für das Fachgebiet "zivile Drohnen" möchte ich mich Euch vorstellen.



    Sachverständigenbüro Copterworld / Hattingen *Essen * Ruhrgebiet * Bundesweit
    Thorsten Keil
    Fachgebiet UAV / UAS / Drohnen




    Gutachten, SORA-GER Risikobewertung, Sachverständige, alles aus einer Hand


    Pressemitteilung von Heute: Presse_042018.pdf
    Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
    Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX
  • Hallo Ralf,

    ich habe ja schon einiges an Gutachten erstellt, sonst wäre ich ja nicht auf die Idee gekommen mich einer Überprüfung zur Qualitätssicherung zu unterwerfen.

    In diesen Gutachten ging es häufig im Zivilstreit um die Fragen:
    - wer hat was wie zusammengebaut und ist dieser falsche, unsaubere, leichtsinnige Aufbau kausal für einen Schaden?
    - welche falschen Verhaltensweisen haben zum Schaden geführt?
    - hat überhaupt jemand etwas falsch gemacht?
    - und so weiter...

    Wobei Schaden nicht immer Schaden bedeutet, sondern auch mal eine Fehlfunktion ohne eigentlichen Schaden bedeuten kann.

    Ich habe auch schon bei einigen Hochpreisigen Vertretern eine Wertermittlung durchgeführt. Also mich mit der Frage beschäftigt, welchen realen "WERT" hat das für 36.000,- Euro verkaufte Fluggerät? Im Zivilrecht gibt es die tollsten Fragestellungen.

    Früher hat es den Versicherungen gereicht, wenn Du bei einer Kaskoversicherung das "Wrack" zeigen konntest. Heute möchten die auch wissenwas da passiert ist!

    Das sind nur einige Themen die zur Zeit auf den Tisch kommen, ich denke es werden täglich immer mehr Fragestellungen die möglich werden.

    Gruß
    Keili
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  • Hallo Thorsten,
    danke für deine ausführliche Antwort. Sehr interessant. Da bist du bestimmt einer der ersten Fachmänner auf diesem Gebiet. Viel Erfolg. Leider kann man hier deinen Beitrag nicht liken.

    Mal angenommen, jemand aus dem Forum bekommt eine unverhältnismäßig hohe OWI-Strafe wegen einem "verbotenen" Flug, der objektiv begutachtet allerdings überhaupt nicht gefährlich war und auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Wäre das auch ein Fall für dich?

    Ralf.
  • Hallo Ralf,

    danke für den Zuspruch. Ich bin kein öffentlich bestellter und vereidigter bei der IHK. Das ist mir zu teure bisher.... Bei einer solchen Fragestellung geht natürlich das Gegenüber immer von einem Gefälligkeitsgutachten aus. Müsste man mal probieren was dabei rauskommt. Grundsätzlich sollte man dann aber über den Richter das "selbstständige Beweisverfahren" anordnen lassen, sonst sieht es später im Verfahren schlecht aus mit dem Gutachten.

    Natürlich habe ich mich einem Kodex verpflichtet, aber der BGuSV e.V. ist immer noch ein Verein und keine staatliche Stelle.

    @DroneFuchs dazu sage ich nichts. Verschwiegenheit und Vertrauen ist ein absolutes Muss in dem Geschäft ;)

    Gruß
    Keili
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