DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

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    • DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

      Die "Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO), eine EU-Verordnung, ist bereits seit ca. 2 Jahren in Kraft hat dabei bisher jedoch wenig Beachtung gefunden. Ab dem 25. Mai diesen Jahres wird diese jedoch Rechtsverbindlich. Hier ein sehr schöner Beitrag dazu mit allem was sich ändert und was dabei zu beachten ist.

      ipcl-rieck.com/allgemein/wisse…ipps-fuer-fotografen.html

      Was ändert sich dabei für uns?

      Website von IPCL-Rieck & Partner schrieb:

      ... Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. ...
      Weil neben der zu erkennbaren Person in den EXIF-Informationen zur Aufnahme auch Datum und Uhrzeit und u.U. sogar per GPS ortsbezogene Informationen in der Aufnahme hinterlegt werden, gilt eine solche "digitale Aufnahme" als Datenerhebung über die abgebildete Person.

      Daher muss für uns ab dem 25. Mai diesen Jahres nach Artikel 6 dieser Verordnung, zu jeder Aufnahme auf der eine andere Person erkennbar wird, dessen Auftrag oder dessen Einverständnis vorliegen. Den Nachweis für eine solche Einwilligung muss hier der Aufnehmende erbringen. Wie dies aussehen kann (oder besser gesagt muss) wird im Artikel 7 genauere beschrieben. Die weiteren Ausnahmen nach Artikel 6 sind in aller Regel für uns nicht anwendbar.

      Vieles davon war bereits schon im "Kunsturheberrechtgesetz" (KUG) eindeutig geregelt. Vor allem Die §§ 22 - 24 behandelte dabei aber oft nur die Veröffentlichung bzw. die öffentlich zur Schaustellung solcher Aufnahmen. Auch galt der bisherigen Grundsatz, wonach eine abgebildete Personen, die "nur Beiwerk" (z.B. bei Landschafts- oder Gebäude-Aufnahmen) in einer solchen Aufnahme ist, kein Recht an eigenen Bild bzw. Schutz auf die "Privatsphäre" hat. Nach der ab 25. Mai geltenden DSGVO ist ein solcher Ausschluss passé. Sobald eine Person erkennbar ist, wird auch dessen Zustimmung erforderlich. Nur die „institutionalisierten“ Presse und der Rundfunk oder hierfür frei arbeitende Journalisten dürfen hier noch Aufnahmen machen. Bereits der Hochzeit-, Sport- und Konzertfotograf müssen sich den neuen Regelungen der DSGVO unterwerfen und finden darin für ihr Genre keine eindeutigen Ausnahmen. Von uns "Hobby-Filmen" will ich gar nicht erst reden.

      Dazu kommt, dass ein Einverständnis der abgebildeten Person nach KUG bisher immer eine gewisse Rechtsverbindlichkeit dargestellt hat. So konnte ein solches Einverständnis bisher nur mit weitreichender Begründung widerrufe werden. Nach DSGVO kann eine solche Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

      Es wird also nicht Einfacher. Mit der DSGVO wird es für den Aufgenommen einfacher sein Recht am eigenen Bild oder in diesem Fall besser gesagt sein Recht an den eigenen Daten, durchzusetzen. Mal sehen was das in Zukunft für Auswüchse, vor allem auf unser Hobby gesehen, mit sich bringt.
    • jabbo schrieb:

      Also kurz und knapp darfste eigentlich so gut wie keine Fotos mehr in unserem drecks Bananenstaat machen...
      Warum?

      Bevor auch hier, wie in hunderten anderen Plattformen - die Panik ausbricht, lest doch erstmal den Gesetzestext und plappert nicht alles nach, was andere vorplappern.
      Siehe Art. 2 DSGVO
      (2)
      Diese Verordnung findet keine Anwendung ...

      3. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

      Was folgt daraus (und das ist zum Teil sehr sinnvoll):
      Für rein private Aufnahmen, die nicht veröffentlict werden, ist das Gesetz nicht anwendbar.

      Und ja, eben weil heutzutage jeder unbedingt alles und überall rumknipst und alles veröffentlichen will, war ein schärferes Gesetz auch notwendig.

      Dass wir Berufsfotografen damit Probleme haben, weil das KUG auf den ersten Blick ausgehebelt scheint, ist allerdings ne andere Diskussion... :S
    • Ein Eldorado für Abmahn-Anwälte. Und exemplarisch dafür, dass man im goldenen Türmchen offenbar völlig den Blick verloren hat und sich auch einen Sch..ß darum schert, wie das reale Leben "unten" auf den Strassen denn so abläuft, und wie tolle "durchdachte" Verordnungen dieses denn betreffen. Wobei sich hier auch keine Seite mit Ruhm bekleckert, denn das Thema ist seit 2 Jahren bekannt (Beschluss im April 2016), ebenso der Termin der Rechtskräftigkeit.

      Was wir nun haben, ist eine Verordnung mit grundsätzlich guter Intention, nämlich dem Schutz der eigenen Daten. Schaut mal in Euer Google Konto unter "Meine Aktivitäten", auch in "Andere Aktiviitäten", und staunt.
      Letztlich ist die DSGVO nur völlig inkosistent und widersprüchlich. Ein einzelnes Beispiel:


      Erwägungsgrund 51 EU DS-GVO schrieb:

      Die Verarbeitung von Lichtbildern sollte nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten angesehen werden, da Lichtbilder nur dann von der Definition des Begriffs "biometrische Daten" erfasst werden, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer natürlichen Person ermöglichen.

      Aha. In Kurzform: Personenbilder nicht zwingend ein Problem, wenn sie nicht biometrisch verarbeitet werden. Dass das aber auch auch später jederzeit (und mittelfristig wahrscheinlich von jedem am heimischen PC) erfolgen kann, spielt da keine Rolle?

      Letztlich besteht riesige Rechtsunsicherheiten, nicht nur bei Hobbyfotografen, sondern auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bei nahezu allen Unternehmen jeglicher Größenordnung, die sich erst durch Rechtsprechungen langsam klären lassen. Das Problem ist, dass Abmahnanwälte nie Unternehmen oder Personen angehen, bei denen Widerstand zu erwarten ist, sondern die Kleinen, die sich das Prozessieren aufgrund der hohen Streitwerte nicht leisten (können).
      Daher bleibt Hobbyisten aktuell wohl nur, sich bis dahin das Shooten von Personen und vor allem eine Veröffentlichung von Bildmaterial ohne ausdrückliche und wohlformulierte rechtsbelehrende Einwilligung (Hinweise zum Widerspruch, zur Verarbeitung und Löschung, usw.) zu verkneifen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Panobilder schrieb:

      Bevor auch hier, wie in hunderten anderen Plattformen - die Panik ausbricht, lest doch erstmal den Gesetzestext und plappert nicht alles nach, was andere vorplappern.


      Siehe Art. 2 DSGVO
      (2)
      Diese Verordnung findet keine Anwendung ...

      3. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

      Was folgt daraus (und das ist zum Teil sehr sinnvoll):
      Für rein private Aufnahmen, die nicht veröffentlict werden, ist das Gesetz nicht anwendbar.

      Vorsicht. Erstens ist es eine Verordnung, und kein Gesetz. Es obliegt nun der Gesetzgebung, die nationalen Gesetze - namentlich das BDSG und, hinsichtlich Lichtbildern, das KuG - darauf auszurichten. Zweitens ist die Ausdehnung dieses sogenannten "Haushaltsprivilegs", das auch nicht neu sondern bereits im BDSG zu finden ist, bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder recht umstritten (Zum Durchwühlen: datenschutz-mv.de/datenschutz/…tschliessungen_2020_2011/). Auch ist es durch die jetzige Regelung ja möglich, Personen im familiären Umkreis zu überwachen - eine ziemliche Schutzlücke.

      Noch ein ganz anderes Beispiel zur Widersprüchlichkeit:

      Würde die DSGVO in ihrer jetzigen Ausgestaltung voll zur Anwendung kommen (was sie aber ohne Rechtssicherheit ab 25.05. ja erst mal tut), darf man sich weder in diesem Forum noch sonst wo im Internet über irgendeine dadurch zu identifizierende Person austauschen. Hopsa! Dem steht aber nicht nur unser Grundgesetz entgegen, sondern auch die Charta der EU.

      Also, abwarten und Tee trinken, und so lange kein angreifbares Ziel bieten. Hier kann man tätig werden: openpetition.de/petition/onlin…en-agenturen-kunst-presse

      Auch hier wird sich sicher manches ändern, da wird @Jogi aber bestimmt noch was zu schreiben.
    • Ich brech jetzt zwar nicht in Panik aus, aber dieses Bürokratenmonster schafft viel Angriffsfläche für Streithansel, Blockwarte,
      Rechtsanwälte, usw. Meine Konsequenz ist, weder auf YT noch auf irgendeiner Homepage ein einziges Foto zu veröffentlichen oder
      auch nur einen link dazu. Mal die Entwicklung beobachten...
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • Petitionen habe ich schon alles unterschrieben..keine Frage!

      Und gerade in einem Nachbarforum wird gefährliches Halbwissen gestreut, mal so und mal so .......
      Daher habe ich einen Termin bei der IHK und Einzelgespräche mit Anwälten (Fachanwälte) mitte März.
      Und ERST dann werde ich nach deren Empfehlungen handeln und auch mehr wissen.

      Es ist ein echt schei.. Thema und vielen DANK an die GroKo weil schlicht rein gar nix gemacht wurde, obwohl die EU hier viele Möglichkeiten gelassen hat. :!:
      Nein, denen war es wichtiger die AFD und Mitglieder zu diffamieren, und ihre dicken Hinten auf lukrative Posten zu verteilen.
      Für´s Volk wurde rein gar nix gemacht und schlicht verpennt, Volkswirtschaftlich wird auch die neue DSGVO dieses Jahr noch ordentlich Schaden anrichten.
      Vielen Dank nach Berlin, ich schäme mich echt langsam für dieses Land, bzw. "Regierung".
      :cursing: :cursing: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:

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    • skyscope schrieb:

      MST schrieb:

      Daher habe ich einen termin bei der IHK und Einzelgespräche mit Anwälten (Fachanwälte) mitte März.
      Und ERST dann werde ich nach deren Empfehlungen handeln und auch mehr wissen.
      Jau, wenn Du 5 fragst, hast Du auch 5 neue verschiedene Wissensstände. Und Rechtssicherheit gibt es auch nach 10 Anwaltskonsultationen nicht. :)
      Richtig....da fängst der Mist der DSGVO ja schon an!
      Ziel ist es gem der EU für den Verbraucher alles "einfacher und verständlicher" zu machen...und genau hier ist der Schuß schon nach hinten losgegangen!!
      Allein die neuen konformen Datenschutzerklärungen sind 3 x mal so lang wie die bisherigen....und das soll nun "übersichtlicher" sein??
      Dämlicher gehts kaum noch..... :cursing: :thumbdown:

      Und ja, natürlich sind Anwälte auch nicht das "Allwissende", aber immerhin wissen die sicherlich mehr wie wahrscheinlich 96% aller Forenuser und Internet-Theken-Erzähler ;)
      Mehr kann ich auch nicht machen :S
    • Nein, es ist nicht das Ziel der DSGVO, alles für Verbraucher verständlicher zu machen. Das Ziel der DSGVO ist, den Verbraucher oder sagen wir allgemein die in Europa lebenden Menschen vor Big Data zu schützen.
      Und das ist ebenso begrüßenswert wie überfällig, denn 99% der Menschen sind nur allzu bereit, empfindliche persönliche Daten in Masse blauäugig herauszugeben, ohne nur annähernd abschätzen zu können, was damit (und vor allem durch ihre Interpendenzen/Verknüpfungen) heute und in Zukunft alles damit angestellt werden kann.
      Nur kann man nicht nur die großen Unternehmen angehen, bei denen es notwendig ist, sondern muss eben alle Unternehmen tangieren. Ansonsten entsteht ein Flickenteppich an Lücken, die ausgenutzt werden, und den Menschen ist letztlich nicht geholfen. Niemand hat vor, einem Fotografen bei Verstoss gegen die DSGVO ein Millionen-Bußgeld zu verpassen. Einem sozialen Netzwerk oder großem Cloud-Dienstleister aber vielleicht schon, denn nur so ist dem beizukommen. Erinnere Dich an die Hunderte von Millionen, die mehrfach gegen Microsoft vor zig Jahren an EU-Strafe verhangen wurde.

      Es kann doch schlicht nicht sein, dass private oder geschäftliche E-Mails (nebenbei von US-Unternehmen) "mitgelesen" und ausgewertet werden, oder dass ein Profil angelegt wird, wo genau nachvollzogen werden kann, wann und zu welcher Kneipe Ihr am 15.08.2014 gefahren seid - sprich ein vollständiges Bewegungsprofil. Verküpft das mit Euren Suchanfragen, und was Ihr Euch wie lange angesehen habt, und man hat aufgrund von nur 3 Datenbeständen schon ein ziemlich klares Bild von Euch.
      Wie oben schon gesagt, schaut in Euer Google-Profil, vieles ist dort für Euch selbst nachvollziehbar (aber natürlich bei Weitem nicht alles).

      MST schrieb:

      Und ja, natürlich sind Anwälte auch nicht das "Allwissende", aber immerhin wissen die sicherlich mehr wie wahrscheinlich 96% aller Forenuser und Internet-Theken-Erzähler ;)
      Das ist ja momentan genau die Crux, denn genau das ist hier mal nicht der Fall.
      Kein Anwalt kann Dir aktuell beantworten, ob Du bspw. ein Foto auf dem Fußballplatz für die Website Deines Verein machen kannst, auf dem auch nur ein Zuschauer zu sehen ist, geschweige denn mehrere. Gemäß DSGVO geht es nicht. Punkt.
      Gemäß Vernunft, Verstand und einigermaßen Urteilsvermögen (#gesundermenschenverstand) sollte es wohl gehen, denn ansonsten würde das bedeuten, dass es dann gar keine solchen Fotos mehr geben darf, auf denen mehrere beliebige Personen abgebildet sind. Keine in der Stadt. Keine in Gebäuden. Keine von Stadtfesten, Weihnachtsmarkt, irgendwelchen Veranstaltungen. Und keine von Coptern. "Beiwerk" war gestern, gibt es ab 25.05. nicht mehr.

      Was Anwälte dazu sagen werden? Genau das, und noch dazu, dass erste Urteile abzuwarten sind, oder ob das BMJV noch von seiner nationalen Regelungsbefugnis Gebrauch macht. Beides wird aber nicht vor dem 25.05. zu erwarten sein. Die Frage ist nun, ob man als das erste Pferd vor dem Karren gespannt werden will, um da für uns alle mal Rechtsicherheit zu schaffen. Ich würde das für mich mal verneinen wollen. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Nein, es ist nicht das Ziel der DSGVO, alles für Verbraucher verständlicher zu machen.
      Doch (aber wir reden glaube ich aneiander vorbei), ich meine bzgl. der Erkenntlichmachung was und wohin und wie mit seinen Daten umgegangen wird.

      Und ich stimme Dir 1000% zu, denn selbst Anwälte sagen mir, Rechtssicherheit wird es wohl erst geben, wenn ettliche Klagen und Abmahungen sämtlichen Instanzen der Gerichte durchlaufen haben und es Musterurteile gibt.
      Nur will ich nicht dahingehend als "Beta-Tester" auftreten, und verhalte mich erstmal extrem vorsichtig!! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DS7 ()

    • MST schrieb:

      skyscope schrieb:

      Nein, es ist nicht das Ziel der DSGVO, alles für Verbraucher verständlicher zu machen.
      Doch (aber wir reden glaube ich aneiander vorbei), ich meine bzgl. der erkenntlichmachung was und wohin und wie mit seinen Daten umgegangen wird.

      Ja, "verständlicher für Verbraucher" vielleicht in der perfekten Utopie der EU-Politiker. In der realen Welt bekommst Du bei bei einem Auskunftsbegehren 2 DIN A4 Seiten mit Fachchinesisch und kruden Prozessen um die Ohren gehauen, dass es nur so klingelt.
      Die sagen dann eine Menge aus und erläutern Dir vollumfänglich, wie mit Deinen Daten verfahren wird, allerdings ohne wirklich etwas auszusagen - vor allem aber, ohne sich festzulegen. :)
      So werde ich es auch machen, und viele andere ebenso. Dann kann der betreffende - in meinem Fall eh überwiegend gewerbliche - Verbraucher darüber gern weiter streiten, sofern er a) die Mittel hat, und b) viele Jahre Zeit - schon aktuell bekommt man bei Landgerichten und OLGs frühestens alle halbe Jahre mal einen Termin für einen Prozesstag, eher seltener. Das werden die Streitigkeiten zur DSGVO kaum verbessern. :)

      Kurz, das ganze Thema ist so unausgegoren wie ohne Umsicht und Realitätsbezug ausgeführt. Aber wohlgemerkt, hinter der eigentlichen Intention der DSGVO, siehe oben, stehe ich zu 100%.

      Und ich gebe Dir Recht, das Versuchskaninchen spiele ich auch nicht. Das schöne als gewerblicher Filmemacher und Online-Marketeer ist, dass die Auftraggeber auch wenig Lust haben, sich angreifbar zu machen, und daher den zusätzlichen Aufwand der Einholung von Einwilligungserklärungen in jede Richtung durchaus gewillt sind zu honorieren. Sprich, man gewinnt auch noch dabei, alles eine Frage der Einstellung und auch Darstellung. Mal ganz abgesehen davon, dass jede einzelne Website (natürlich kostenpflichtig) angefasst werden muss/musste (Gruß an dieser Stelle an alle anderen Online-Agenturen... ;) )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich schließe mich da der Auffassung von @skyscope an. Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Damit lassen sich Unternehmen wie Facebook mit Ihren erweiterten Angeboten wie WhatsApp und Instagram sowie Google mit seinen Angeboten wie u.a. YouTube und viele andere mehr sehr gut finanzieren. Durch die Verknüpfung von erhaltenen Informationen, die an unterschiedlichen Stellen erhoben werden, lassen zwischenzeitlich sehr detailierte persönliche Profile erstellen, die so manchem Lebenspartner (und sogar einem selbst) verborgen geblieben sind.

      Wie wertvoll solche Informationen sind, zeigte in den vergangenen Wochen eine (sogar im TV beworbene) Aktion von Check24, wo eine Darlehen mit Negativzins beworben wurde. Dabei handelte es sich um ein 1.000,- € Darlehen mit einer Laufzeit von 1 Jahr und letztendlich nur 991,84 € zurück gezahlt werden musste, also hat man augebscheinlich 8,16 € „geschenkt“ bekommen. In nachträglichen Aktionen und dem Mitwettbewerber Smava wurden sogar noch mehr geboten.

      handelsblatt.com/finanzen/bank…va-verbirgt/21007016.html

      Geschenkt ist dabei jedoch gar nichts. Für solche „Micro-Darlehen“ zieht man sich Datentechnisch komplett aus und gibt alles über seine persönliche finanzielle Situation preis. Das umfasst zum Teil sogar Informationen von nahen Angehörigen. Das ist weit mehr als für ein reguläres Darlehen erhoben wird. Schufa ist da nur der kleinste Posten. Mit der Verknüpfung von weiteren Informationen (und mögen sie auch noch so klein oder unrelevant erscheinen) lassen sich sehr komplexe Profile über eine Personen-Gruppe aber auch jede einzelen Person, erstellen.

      Für was solche Profile heran gezogen werden, hat erst der jüngste Datenskandal um FaceBook und Cambridge Analytica und dem Verdacht damit die US-Wahlen beeinflusst zu haben, gezeigt. Das sind dann aber nur die medienwirksamsten Auswüchse die mehrere millionen Nutzer betreffen. Personenbezogene Werbeeinblendungen ein ganz kleines Beispiel wie es uns im täglichen Leben tangiert. Wer dann mal wirklich Geld bei der Bank benötigt, wird mitbekommen, was die trotz umfangreicher Formulare, bereits alles schon wissen. Wir werden dadurch angreifbarer wenn unser Leben mal leicht aus dem Gleichgewicht gerät. Nicht nur der Staat, sondern auch die Wirtschaft weiß „fast“ alles über uns.

      Und für dass, was noch fehlt, nimmt die Wirtschaft sehr viel Geld in die Hand und nutzt bestehende Gesetzeslücken perfide aus. Um solche Gesetzeslücken heraus zu finden, werden in der Wirtschaft Horden von Rechtanwälte beschäftigt. Solche Gesetzeslücken versucht die DSGVO zu schließen bzw. zu schützen. Es ist bestimmt nicht das Ziel, uns oder anderen Fotografen das private Hobby zu vermießen. Wir sind in dem ganzen System eben der „Kollateralschaden“. Wobei, wenn man sieht, wie zum Teil sehr unbedarft mit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen und persönlichen Informatinen auf YouTube, FaceBook & Co. umgegangen wird, steht dabei schon ein direkte Absicht dahinter, die die DSGVO beschreitet. Wenn auch nicht vom Veröffentlicher beabsichtigt und mit einem ganz anderen Hintergrund unterstellt, mach man sich mit solchen Veröffentlichungen unbeabsichtigt zum Erfüllungsgehilfen solcher Datenkraken.

      Zwischenzeitlich sollte jedem von uns klar sein. Im Leben gibt es nichts umsonst. Schon gar nicht im Netz. Was offensichtlich Kostenlos angeboten wird, wird mit anderen Leistungen finanziert. In aller Regel sind es mit persönlichen Informationen über uns selbst oder über andere die wir unbeabsichtigt Preis geben.

      Auch hier wieder. Die Intension einzelner, eine „Gesetzeslücke“ auf perfide weise Gewinnbringend auszunutzen, führt zu Einschränkungen für die Allgemeinheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Nun, ich pers. sehe das ein weeenig anders quadle.
      Zunächst existiert die DSGVO schon seit 2 Jahren, hat also mit dem letzten Facebook"Skandälchen" nix zu tun. ;)

      Weiter sehe ich das so, das der eigentliche "Schutz" der Bürger vor sich selbst nur eine hübsche Argumentation ist um die Selbsbestimmung des Bürgers auch weiter in die hand der EU geben zu wollen.
      So wie unsere Regierung schon alle Bürger unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung setzt, und deswegen sicherheitshalber mal selbst fast 50% des verdient Einkommens am Moantsanfang einkassiert.
      Was sollen die neuen Regeln konkret beim Fotografieren denn mehr an Datenschutz bringen???
      Wieviele Firmen nutzen denn private Urlaubsbilder von Leuten, setzen sich hin und schauen wer denn alles auf den Bildern zu sehen und erforschen erstmal wie die Leute heisen (fast zu 99% unmöglich ist).
      Dann nutzen Sie diese möglicherweise erfassten Daten um zu sehen das diese Person im Sommer 2018 in St. Peter Ording am Strand gewesen ist??
      Öhh..ja und?
      Nehmen wir das Foto vom gleichen Strand, was Stunden später in der Presse landet und millionen Leute sehen können....denn das ist nachwievor erlaubt.
      An Irrsin nicht zu überbieten und an der Realität komplett vorbei. Was genau hat dies mit Datschenutz zu tun?

      Auch hier wieder im Beispiel nur ein weiterer Schritt den Bürger und die Meinungsfreiheit durch Gesetztliche Zensur schon in der Entstehungsphase zu kastrieren.
      Denn auch Teilnehmer von Demos etc. dürften ja dann auf vielen Bilder nicht mehr erscheinen, erheblich weniger Bilder gemacht werden und somit schon wieder ein Einschnitt in die freie Information.
      Die Presse ist im gesamten ein viel kleinerer Kreis von Leuten welche Bilder machen und veröffentlichen, die sind viel leichter zu Kontrollieren und Leiten als der rest der gesamten Bürger.
      Also Muß die Presse auch weitesgehend von der DSGVO befreit sein, um auch teils gewünschte (!) Bilder der Regierungen schön veröffentlichen zu können.

      Die BRD hat von mir quasi ALLES, bishin zu biometrischen Fotos und sogar Fingerabdrücke. Auf meinem Konto dürfen die schon seit Jahren frei rum"krasen", meine Krankheiten werden durch die "geseztlichen" Krankenkassen und Meldungen an die BG´s auch schön verteilt. Jede Mautbrücke in der BRD auf Autobahnen kann mich vie hochauflösenden Fotos von Sylt mit nach München auf der Fahr verfolgen. (und das sogar automatisch sehr geziehlt nur nach Kennzeichen sogar schon)
      etc etc etc.....

      Nein, jeder kann doch selbst entscheiden ob Er sich bei Facebook anmeldet oder sonst wo und wo nicht. Wer das macht muß natürlich über mögliche Konsequenzen aufgeklärt werden, aber mehr auch nicht.
      Und wir halten mal Fest, ohne unsere Daten würden einige Firmen gar nicht so existieren wie Sie es jetzt tun und Millionen von Arbeitsplätzen und Umsätze würden gar nicht existieren!!!
      So ist das nunmal in unserer Zeit und damit muß in gewissen Maßen auch jeder Leben im Jahre 2018 und in der Zukunft.

      Warum haben alle Länder der EU die Möglichkeiten der neuen DSGVO der Selbstanpassung für Ihr Land genutzt, aber Deutschland nicht?
      Ich sage nur, die Engländer sind nicht wegen der Flüschtinge aus der EU raus. Das war ein hübscher werbewirksamer Grund..nein, die wußten schon 216 was auf die EU Mitglieder zukommt und noch zukommen wird und haben die Reißleine gezogen!
      Schlau sind die Engänder..ganz klar! ;) :thumbup:

      Eines steht mal fest:
      Unsere Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit liegt im Sterben
    • @MST: Das ist jetzt eine Sichtweise, die ich absolut nicht Teile. Das ist eine Argumentationsführung die durch persönliche Interessen geprägt ist. Es ist immer einfach andere und vor allem den Gesetzgeber für seine persönliche Interessen in die Pflicht zu nehmen. Dabei bleibt jedoch oft der allgemeine, „weitreichendere“ Blick auf der Strecke. Dem einen seine Interesse ist dem anderen sein „NoGo“. Letztendlich sind sich aber beide einig, dass andere daran Schuld haben. Was schief läuft weis jeder, eine allgemeine (nicht persönliche) Lösung hat aber keiner parat.

      Aber so hat jeder seine eigene Meinung. Also doch eine Art der gelebten Meinungsfreiheit.

      P.S.: Ich habe nie gesagt, dass der FaceBook-Skandal ursächlich für die DSGVO ist. Ist aber auch nicht der erste Skandal dieser Art. Wurde nur Repräsentativ da rel. Aktuell dafür gewählt. Seit 2 Jahren ist es Bekannt, aber wer kümmert sich darum wenn die Rechtskräftigkeit soweit in der Zukunft liegt. Und wie immer kurz vor Schluss kommt man darauf, was alles versäumt wurde. Dabei aber bitte nicht immer auf andere zeigen.

      Und zum Thema Auswertung von Bildern. Warum legt FaceBook Google & Co. so großen Wert darauf, Bilder und Aufnahmen mit Gesichtserkennung auswerten zu können? Dein persönlicher Vorteil, die Bilder besser Sotiren zu können, ist doch nur ein vorgeschobener Aspekt. Aus solchen Veröffentlichungen kann man viel, sehr viel heraus lesen. Das machte keine Person am Rechner, dass macht der Rechner mit seinen Algorithmen ganz von selbst und legt entsprechende Profile an die für gezielte Abfragen dann zur verfügung stehen.

      P.S.S.: Ich will jetzt hier keine kontroverse Diskussion vom Zaun brechen. Das ist meine persönliche Sichtweise.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      Und zum Thema Auswertung von Bildern. Warum legt FaceBook Google & Co. so großen Wert darauf, Bilder und Aufnahmen mit Gesichtserkennung auswerten zu können?
      ..ja und genau das kann ich ja auschalten (wie so vieles auch). Das meine ich ja.....kann doch jeder selbst entscheiden, wofür eine solche strenge DSGVO?
      Da kommt noch deutlich mehr und dies ist nur der Anfang woran uns die EU nur langsam gewöhnen will. Selbst im Kongo ist es mittlerweile einfacher mit der Informationspolitik und Datenschutz ;)

      Und ja, schön das man wenigstens noch drüber reden darf (und ich finde auch muß) und verschiedene Ansichten zur Sprache kommen. Und das ist gut so. :)
      Schönen 1. Mai wünsche ich :thumbup:
    • Wieviel Prozent unsere Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag sind gleich nochmal Juristen? Hier schafft sich doch ganz offensichtlich wieder diese Berufsgruppe ein neues Einnahmefeld. Anders kann man dieses Durcheinander nicht interpretieren... Für mich relativ eindeutig, denn wer verdient wohl, wenn Unternehmen sich gegenseitig verklagen oder aus "vorauseilender Angst" eine Rechtsberatung nach der anderen benötigen? Nicht zu vergessen die schon sabernde Front der Abmahnanwälte. Lächerlich das alles... Das hat überhaupt nichts mehr mit einem funktionierenden Rechtsstreit zu tun bzw. mit der Wahrung von Datenschutzinteressen... "Folge dem Geld"...

      Und ganz nebenbei: Und wenn man bedenkt, dass jetzt nur noch die "institutionalisierte Presse" Fotos mit Personen ohne Einschränkung anfertigen und verbreiten darf, dann ist die Zeit wohl bald vorbei, in der privat gemachte Handy-Fotos/Videos von Ungerechtigkeiten, Demos etc. informiert haben. Vom nächsten G20-Gipfel in Hamburg wird dann sicherlich ein anderes Bild bleiben...
      Gruß Tommy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HNR ()

    • MST schrieb:

      quadle schrieb:

      Und zum Thema Auswertung von Bildern. Warum legt FaceBook Google & Co. so großen Wert darauf, Bilder und Aufnahmen mit Gesichtserkennung auswerten zu können?
      ..ja und genau das kann ich ja auschalten (wie so vieles auch). Das meine ich ja.....kann doch jeder selbst entscheiden, wofür eine solche strenge DSGVO?
      Du legst in Facebook einen Schalter um, und dann wird auf die Erkennung Deines Gesichts verzichtet? Komm schon, das kann nicht Dein Ernst sein.
      Du kannst einstellen, was Du willst, damit unterbindest Du intern weder eine Datenerhebung noch deren Verarbeitung. Warum nicht? Ganz einfach, weil Unternehmen auf Deinen Wunsch (noch) keine Rücksicht nehmen müssen.

      Dazu ein aktuelles Zitat aus dem heute aufgeploppten Popup bei Facebook zur DSGVO:

      Facebook schrieb:

      Wenn du nicht möchtest, dass wir Partnerdaten für die Auswahl von Werbung verwenden, kannst du deine Dateneinstellungen auf Facebook entsprechend anpassen. Bitte beachte jedoch, dass wir ... Partnerdaten weiterhin für andere Zwecke verwenden: zum Beispiel, um unsere Produkte bereitzustellen, zu personalisieren und zu verbessern, die Sicherheit und Integrität unserer Plattform zu gewährleisten sowie Messungen, Analysen und andere Dienste zur Verfügung zu stellen.

      Kurzform: Mach was Du willst, wir machen es ebenso. :)

      Zur Erinnerung, es gibt keinerlei geregelten Datenschutz in den USA, wo die Daten letztlich vorgehalten werden. Und diesbezüglich hat zumindest für EU-Bürger die DSGVO schon mal Auswirkungen, wie wasserdicht das ist, wird sich zeigen...

      Man kann auch getrost davon ausgehen, dass Erkennung von Gesichtern (und anderem) automatisch über alle Bilder läuft, die man in Google-Dienste, Facebook und Instagram einstellt oder via Whatsapp versendet, so wie man davon ausgehen kann, dass jegliche Methoden angewendet werden, die heute technisch möglich sind und auch solche, die man selbst noch gar nicht für technisch möglich hält. Das manuelle Markieren von Personen ist vielleicht hilfreich, aber absolut nicht notwendig.

      Letztlich muss man doch nur 1 und 1 zusammen zählen: Welche Absicht verfolgt Facebook mit dem teuren Kauf und dem kostenlosen Betrieb von Whatsapp oder Instagram? Warum baut Google ein Betriebssystem, dass zur Nutzung eines Google-Kontos und damit der Google-Services verpflichtet? Dienst an der Menscheit?

      Siehe oben, Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts, die Geschäftsmodelle der meisten Big Player basieren im Wesentlichen ausschließlich darauf, es gibt auch kein wirkliches gewinnerzielendes Produkt, sie kosten alle nur Geld: Google, Facebook, Twitter, Whatsapp (= Facebook), Instagram (= Facebook), YouTube (= Google), Android (= Google Dienste), usw. usw..

      Und alle weiteren Bestrebungen dieser Unternehmen in andere Bereiche zielen auch nur darauf ab, die Datenbestände zu erweitern und zu verfeinern: Gesundheit/Fitness, Kamera/Bilder, Location, Home-Automation, "Hey Google", ... you name it. Ähnliches gilt für Mischunternehmen wie Amazon, die Telekommunikations- oder Kreditkartenanbieter. "Alexa, lass Dein Mikro ruhig dauerhaft auf.", "Hey Google, wo ist der nächste Proktologe?", oder der alte Klassiker: "Säule 4, macht 85 €. Haben sie eine PAYBACK Karte?"

      MST schrieb:

      Nein, jeder kann doch selbst entscheiden ob Er sich bei Facebook anmeldet oder sonst wo und wo nicht.

      Das ist doch aber sehr kurzsichtig.
      Nur ein einfaches Beispiel von Hunderten: Über jeden Like-Button auf einer Website (man muss gar nicht drauf klicken) werden von dieser Website Daten über das Nutzungsverhalten an Facebook (...Google, Twitter, usw.) gesendet, ob man dort angemeldet ist, oder nicht, wo dann über Cookie-Hierachien ein (vermeintlich) anonymes Profil angelegt wird. Nutzt man irgendwann mal einen der o.g. Dienste, werden diese zuvor (vermeintlich) anonymen Daten personalisiert, und Voilá! Plötzlich entfaltet sich über die seit Jahren gesammelten Daten ein Persönlichkeitsprofil, weil Walter Mustermann sich bei Whatsapp angemeldet hat.

      An diese und Hunderte andere komplexere Mechanismen zur Datenerhebung an Drittunternehmen denken 99,99% aller Nutzer nicht, und deshalb ist eine Regelungsinstanz wie die DSGVO erforderlich. Im Übrigen ist es ein fundamentaler Unterschied, ob Daten von staatlicher Seite erhoben und verarbeitet werden, oder zügellos weil nahezu ungeregelt von privatwirtschaftlichen Unternehmen, aber das wirklich nur am Rande.

      Noch kurz dazu:

      MST schrieb:

      Eines steht mal fest:
      Unsere Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit liegt im Sterben

      Letztlich sind die Medien der Meinungsmacher zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Ereignissen, weiss jeder, und bei der Flut an Medienangeboten wird der Wettbewerb um die Wahrnehmung von einzelnen Medien immer unerbittlicher und perfider geführt.
      Was sind bekanntlich die wichtigsten meinungsbildenden Medien heute? Klassische Broadcast-Medien spielen nicht nur bei Millenials nur noch eine untergeordnete Rolle, genutzt wird eben Facebook, YouTube, Instagramm, Snapchat, etc., die bekanntlich allerdings auch definieren, was wer denn in seiner Timeline überhaupt angezeigt bekommt. Ausgetauscht wird sich dann über Whatsapp.

      Das eigene Profil bestimmt das individuelle Medienangebot, die individuell geführte Kommunikation schärft wieder das eigene Profil. Das ist heute "Meinungs- und Informationsfreiheit", die zwar nicht mehr staatlich fremdbestimmt ist, dafür aber privatwirtschaftlich von einigen wenigen in Abstimmung auf das jeweilige individuelle Persönlichkeitsprofil ferngesteuert wird. Brave new World.
      Insofern leistet ein Regelungskatalog zum Schutz persönlicher Daten und der Einschränkung ihrer Verarbeitung und Nutzung eben auch der Freiheit an Information und Meinungsbildung wieder Vorschub.

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    • Nachdem ich heute den ganzen Tag in Sachen "Leisten von Hilfestellung" (um es nicht Beratung zu nennen ;) ) zur DSGVO/BDSG (neu) unterwegs war, kam mir auf der Rückfahrt im Auto der Gedanke, ob und wie denn wohl die LuftVO hinsichtlich der Pflicht, Klarnamen und Adresse auf den Kopter zu pappen, mit der DSGVO bzw. dem BDSG (neu) verträglich ist.
      Immerhin hat die DSGVO nicht nur gegenüber bspw. dem KUG Anwendungsvorrang, sondern gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV auch gegenüber allen anderen entgegenstehenden nationalen Gesetzen und Verordnungen - auch gegenüber dem BDSG (neu).
      Schon eine inetressante Trikolore, die DSGVO, das BDSG (neu), und das Konglomerat aus vielen andere deutschen Gesetzen und Verordnungen. Das wird für die Instanzen auf jeden Fall eine Herausforderung... :)