Karte mit Flugverbotszonen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Karte mit Flugverbotszonen?

      Hallo Dronies,

      verzeiht die Frage, aber ich bin auf der Suche nach einer Karte, die anzeigt wo in meiner Umgebung genau mit Drohnen geflogen werden darf?

      Gibt es hierfür eine App oder eine sonstige Übersicht?

      Vielen Dank.
    • Hey Matic,

      Soweit ich informiert bin, gibt es bis jetzt nur das Gegenteil davon. Also ein Gesetz darüber, wo NICHT oder nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung geflogen werden darf. Schau mal hier: drohnen.de/14181/neue-drohnen-verordnung-ab-januar-2017/

      Eventuell hilft dir das schon weiter.

      Ich fliege generell nur auf Feldern, damit ich nicht Gefahr laufe, irgendwelche Rechte anderer zu verletzen.

      Grüße Chris
      Ich habe heute leider keine Signatur für dich.
    • Android: play.google.com/store/apps/details?id=com.map2fly&hl=de
      iOS: Link zu Apple / iTunes
      Internet: map2fly.flynex.de

      oder: dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/DFS-DrohnenApp/

      ...und viele andere mehr (die @quadle weiter oben schon aufgezählt hat) Kein Drohnenpilot muss uninformiert bleiben... ansonsten auch mal die Suchfunktion des Forums bemühen, es wurde auch hier darüber schon viel geschrieben und diskutiert.

      Aber aufpassen, nicht alle Apps sind gleich gut, manche sehr unvollständig, manche grausam und unübersichtlich in der Farbgestaltung. Die oben genannten kann man ohne weiteres verwenden, da sie auch ständig überarbeitet und berichtigt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Warum habe ich oben eine Auflistung gemacht und nicht die eine oder andere App empfohlen? Keine dieser Plattformen oder Apps ist vollständig oder in allen Belangen korrekt. Wobei es unter den Aufzählgezählten durchaus bessere oder schlechtere gibt. Während die ersten beiden nur die offiziellen Lufträume wieder gibt, sind die darauffolgenden Apps speziell auf Drohnenpiloten zugeschnitten worden. (evtl. ist ja die Reihenfolge meine favorisierte Rangliste wer weis ;) ).

      Es bleibt bei all den schönen Apps und Herleferlein jedoch nicht aus, sich selbst umfassend und ausgiebig mit den Regeln und Auflagen rund um das Drohnenfliegen und den damit verbundenen Film- und Fotoaufnahmen zu befassen. Dazu gehört es auch Details zu Recherchieren und zu Hinterfragen. Dann bekommt man selbst auch ein Gefühl, welche dieser Apps „verlässlicher“ sind und welche eher nicht.

      Hier im Forum, sogar im richtigen Unterforum findet man eigentlich alles, was es hierzu zu sagen gibt. Was all diese Apps zum Beispiel “noch“ nicht wieder geben, sind kommunalen und zum teil regionale Regelungen für das fliegen mit Drohen. Wenn also die App sagt, hier besteht kein Flugverbot, betrifft das in aller Regel nur das, was in der LuftVO geregelt wurde. Das ist schon mal sehr gut aber noch nicht ausreichend.

      Defakto: Es geht nicht, die Verantwortung ob man an dieser Stelle fliegen darf oder nicht, an eine solche App zu delegieren. Deshalb kann ich auf solche eine Anfrage keine Empfehlung zugunsten einer App geben.
    • quadle schrieb:

      Defakto: Es geht nicht, die Verantwortung ob man an dieser Stelle fliegen darf oder nicht, an eine solche App zu delegieren. Deshalb kann ich auf solche eine Anfrage keine Empfehlung zugunsten einer App geben.
      Das passt scho. Wir sind hier in einem Forum. Wenn du z.B. die DFS-App empfiehlst und der Fragesteller fliegt damit falsch, hat er sich ja auf die Informationen der Deutschen Flugsicherung verlassen und nicht auf dich.
    • RC-Role schrieb:

      ... Wenn du z.B. die DFS-App empfiehlst und der Fragesteller fliegt damit falsch, hat er sich ja auf die Informationen der Deutschen Flugsicherung verlassen und nicht auf dich.
      Empfehlen kann ich nur dass, was ich für aussagekräftig halte. Das hat nichts mit meiner Verantwortung sondern vielmehr mit meiner persönlichen Überzeugung zu tun.
    • ChrisFFM schrieb:

      Ich fliege generell nur auf Feldern, damit ich nicht Gefahr laufe, irgendwelche Rechte anderer zu verletzen.
      ... in map2fly sind jetzt auch sog. "Agrarflächen" mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass der Eigentümer.... bla bla auch dort gefragt werden muss.
      Hab ich ja so noch nicht vorher gelesen.

      Frage in die Runde: Feldflüge jetzt auch "genehmigungspflichtig"?
    • Nur wenn man Agrarflächen betreten und dort starten und landen will muss man um Erlaubnis fragen, für das Überfliegen nicht:

      Agrargebiet-Hinweis: Sie benötigen die öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung. Landwirtschaftliche Nutztiere und Sachen dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.

      Also Kornfelder zertrampeln ohne Erlaubnis, geht nicht und Vieh auf einer Weide aufscheuchen sollte schon der allgemeine Menschenverstand ausschließen. Anders ist es bei nicht bestellten oder abgeernteten Stoppelfeldern, in dem Fall dürfte man Felder auch betreten. Zum Zweck der Erholung räumt § 56 BNatSchG ein Betretungsrecht der freien Landschaft ein. Während der Nutzzeit allerdings nur auf Wegen oder halt mit Erlaubnis. Diese Rahmenvorschrift wird aber im Landesrecht in unterschiedlicher Weise umgesetzt. Da sollte man sich schlau machen, wie es je nach Bundesland gehandhabt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Nein, man darf nicht überall Stoppelfelder betreten, nein, die "Nutzzeit" ist keine bundesweite Rahmenbedingung, und alles wurde vor kurzem ausführlich auseinandergenommen, zu finden in der Liste 4 Threads unter diesem: Fliegen auf Feldern und Wiesen vs. Bauer - Kontra geben? :rolleyes:

      Da geht es zu dem Thema dann bitte weiter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • quadle schrieb:

      OpenAIP (um mal die offizielle zu nennen)
      Hallo Leute,

      ja, ich weiß, der Thread ist uralt. Aber das Thema ist ja immer aktuell. Was heißt OpenAIP map ist die ofizielle? Vor dem Gesetz gültig?
      Ich frage deshalb weil mich die vielen unterschiedlichen Informationen der verschiedenen Apps doch sehr verunsichern.
      Laut OpenAIP Map gibt es sehr wenige Verbotszonen in meiner Gegend. Laut Map2Fly sehr viele. Die DFS Karte hat wieder andere Angaben (außerdem ist sie sehr langsam und stürzt dauernd ab).
      Dann gibt es noch die AIRMAP. Auch diese deckt sich nicht mit eine der Anderen.
      Wenn ich das alles so sehe, bleibe ich lieber am Boden :(
    • Die DFS App friert gerne mal ein während sie bei sehr schlechter Internetverbindung auf eine Antwort vom Server wartet. Das Problem habe ich "im Grünen" auch ständig. Wenn man die Internetverbindung deaktiviert kann man sie als reine Karte benutzen, vorausgesetzt sie hat das Gebiet vorher schon mal gepuffert. Infos abrufen klappt dann natürlich nicht. Und alle paar Sekunden nervt eine Fehlermeldung.
      Es wäre wirklich klasse wenn sie offline funktionieren würde, denn gerade dort wo ich sie bräuchte gibt es in der Regel kein Internet.
    • Gibt es aktuell noch eine offline nutzbare App für Android? Oder einen Trick, mit dem man sie nutzen kann, auch wenn es vom Entwickler vielleicht nicht vorgesehen war?
      Die Droniq verhindert nun aktiv die Nutzung ohne Internet. Sie lässt sich nicht mehr starten, und selbst wenn die Verbindung verloren ging nachdem man sie gestartet hat, wird die App gesperrt.
      Map2Fly ist in der Hinsicht auch ziemlich unzuverlässig. Sie puffert detailliertes Kartenmaterial (hereingezoomt) nur für einen sehr kleinen Umkreis, und leert diesen Puffer scheinbar auch schnell wieder. Wenn man sie ohne Internetverbindung neu startet zeigt sie zwar manchmal noch das zuletzt gepufferte Kartenmaterial, aber keine Flugverbotszonen.