Spanien

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ok, aus Nr 12 lese ich, dass deine Karte entweder anders aussieht als meine, wobei die momentan auch auf dem Laptop nicht lädt bzw. bei der Vorauswahl hängen bleibt, oder aber sie sieht genauso aus und das einzig relevante sind die militärische Zone sowie alles rund um Flughafen und Flugplätze bzw. Heliplätze.
      Ich hab das halt so verstanden, dass das lilafarbene Vogelschutzgebiet ist und damit wie in Deutschland Naturschutzgebiet und somit ohne Genehmigung nicht beflogen werden darf.

      Wenn ich dich richtig verstehe dürfte ich also z.B. in Porte de Sant Miquel am Strand fliegen, wenn ich damit niemanden gefährde (übliche Regeln)?

      Haben die eigentlich irgendwo etwas auf englisch? Google-Übersetzer stolpert da auch ganz schön...

      Danke übrigens fürs Antworten, ich finde die Recherche hier echt nicht gerade einfach...
    • Sodele, falls noch jemand die Muße hat, im Anhang das, was ich als Karte zum Freizeitgebrauch sehe..., ich finde dazu in den ganzen AESA Seiten nichts eindeutiges, aber Zigtausende Euro als drohende Strafe, wenn man da dann doch nicht fliegen darf ist ein wenig doll...
      Bilder
      • Ibiza recreativo.JPG

        86,3 kB, 997×768, 221 mal angesehen
    • Proms schrieb:

      1 Das rechteckige Gebiet:
      Da habe ich gestern hin geschrieben.Ist möglich eine Erlaubnis zu bekommen. Die Rahmenbedingungen dazu kamen per Mail. Man mus das Modell der Drohne angeben, die Startpunkte in einer Google Earth Karte aufzeichnen etc und alles auf Spanisch schicken. 10 Tage Bearbeitungszeit. Bin gerade dran, das zusammen zu stellen:


      En relación con su solicitud se comunica que para la obtención de un OIA (Obtención de Imágenes Aéreas) deben remitir la únicamente la información que a continuación se detalla, obviando cualquier otra que no sea la estrictamente necesaria y requerida:
      - Tipo de toma de imágenes (oblicua, película, vídeo, etc...) o naturaleza de la captación de datos mediante sensores.
      - Gráfico de la zona de vuelo (válido pantallazo Google Earth), donde se dibujará el punto donde ser realizará el vuelo o la trayectoria del mismo.
      - Zonas de trabajo, lo más detallado posible e indicando la Hoja del Mapa Nacional de escala 1:50.000.
      - Se debe indicar donde quedarán archivados los originales. La posterior venta del soporte original de las imágenes o datos captados (negativos, master...) no eximirá a la compañía de responsabilidad respecto de las imágenes obtenidas.
      - Se indicarán las coordenadas de los vuelos, ya sea el punto de despegue o los diferentes puntos de la trayectoria a seguir en el vuelo. Si se tratara de una zona poligonal, se indicarán las coordenadas correspondientes a los vértices de la zona.
      - Modelo y n.º de serie del aparato a utilizar en los vuelos.
      - Fecha del vuelo.
      - Motivo del vuelo.


      Los datos anteriormente expuestos, deberán remitirse en un archivo "Pdf" o Word. Estos, se remitirán como ficheros adjuntos y nunca como enlaces de descarga.


      Las solicitudes deberán remitirse a la dirección de email milais@mde.es en castellano con el fin de evitar cualquier malentendido.


      Las peticiones de OIA se deberán solicitar con al menos 10 días naturales de antelación a la fecha de realización. Esto es debido a la gran cantidad de solicitudes a analizar por el Centro Cartográfico y Fotográfico del Ejército del Aire (CECAF).
      Si se tratase de un vuelo “fotogramétrico”, y debido a la naturaleza del mismo, la solicitud de OIA se deberá realizar a través del Consejo Superior Geográfico y no a la dirección de email anteriormente indicada.
    • S t e f a n schrieb:

      Ich nutze für Europa immer diese Karten und beinhaltet auch tagesaktuell temporäre Sperrung (z.B. oft an der Nordsee für Übungflüge von Militär Helikopter)
      airspace.xcontest.org/app/overview
      Bin schon über viele Jahre hoch zufrieden damit. G20, etc., alles wird angezeigt, auch mit Datum, Uhrzeit und der Grund für die temporäre Sperrung.
      Ich hatte dieses Jahr in Norwegen ziemlich viel Frust, weil mein gesamtes befahrenes Gebiet mehrlagig mit Notams gesperrt war (0-999). Wenn ich Stichproben der beiden URLs vergleiche, dann zeigt die airspace.xcontest aktuell wesentlich weniger Notameinträge als die Safetofly.no.
      Gibt es dafür eine Erklärung?
    • Fliegen auf Menorca

      Moin
      Ich möchte meine Ferien im Frühling auf Menorca verbringen, hab mich mal mit den Regeln auseinander gesetzt und habe eine Drohnenkarte der spanischen Flugsicherung gefunden. Auf dieser Karte gibt es zwei in Gelb markierte, riesige Zonen in denen Foto/Videoaufnahmen beschränkt bzw. ganz verboten sind :( , so wie ich das verstehe. Habe mal eine Mail der Flugsicherung geschrieben, bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten. War jemand schon einmal mit seinem Kopter auf Menorca im Urlaub und kann mir weiterhelfen?
      Bilder sind im Anhang

      Danke schonmal und einen schönen Abend!

      Sparkpilot
      Bilder
      • 20200101_184650.jpg

        159,96 kB, 1.024×768, 305 mal angesehen
      • 20200101_184659.jpg

        246,92 kB, 1.024×768, 261 mal angesehen
    • Hallo,

      würde mich auch sehr interessieren, da ich im Sommer gehe und meine ersten "richtigen" copter habe.
      Ich verstehe es einfach nicht. Die dji app kann irgendwie garnichts :D und die airmap zeigt die absoluten Flugverbotszonen an. Da sind die selben Zonen wie bei dir, allerdings etwas kleiner.
      Zumal das garnicht sooo schlimm wäre, weil man die ganzen Strände im Süden anfliegen könnte.

      Die ganze Insel besteht zu 50% aus Naturschutzgebieten! Wo sind die oder darf ich dort fliegen mit der mavic mini? Wahrscheinlich aber nicht.

      Wo hast du denn die spanische Map her wenn ich fragen darf?
    • Aus gegebenem Anlass (wollten dieses Jahr auch im Sommer nach Ibiza) und da ich noch Anfänger bin auf dem Gebiet aber ich versuch mich möglichst überall einzulesen, hab ich das jetzt richtig verstanden, das man in dem von mir blau gefärbten Bereich fliegen darf? (natürlich nur unter den ganzen Auflagen die man sonst schon eh beachten muss und die selbstverständlich sind)?

      Fliege mit einer Air2 falls das von Bedeutung ist, Versicherung ist vorhanden.

      Ich hab einfach mal alles angekreuzt, kann leider kein Spanisch :D
      Oder muss man das Lilane was man auf dem Wasser sieht als eine Begrenzung sehen die praktisch die Komplette Insel einschließt?
      Bzw. hat noch jemand eine Idee wo man sowas (auf Englisch) am besten nachfragen kann?
      @Miachel67 was ist denn bei dir bei deiner Anfrage rausgekommen?



      Besten Dank
      :)


      -----
      edit MOD: @Miachel67 soll @Michael67 sein (sonst kommt der ping nicht an ;) )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • So hab die Offizielle Antwort bekommen, ich poste es mal hier rein vielleicht hilft es später jemanden, im blauen darf man fliegen, aber die haben andere Vorschriften an die Plaketten:

      Dear Sir,
      The current Spanish RPAS regulation (RD 1036/2017), which lays down the rules and procedures for the operation of RPAS in Spain, states the following rules concerning their recreational use:
      -NOT over assemblies of people and keeping a safe distance from the boundaries of congested areas;
      -In Visual Meteorological Conditions (VMC);
      -Within the remote pilot visual line of sight (VLOS) and at a maximum height of no more than 120 m above ground level;
      -Keeping a safe distance from obstacles and giving way to manned aircraft;
      -Outside controlled airspace and flight information zones (FIZ) at a minimum distance of 8 km from the reference point of any airport or aerodrome, except for those operations carried out in infrastructures specially devoted to RPAS, under the conditions established in the coordination procedures agreed by the operator of said infrastructures with the air traffic services provider;
      -At night with RPA with an MTOM of less than 2 kg at a maximum height of 50 m above ground level;
      -When using first-person vision (FPV) devices, the operation must be performed within the remote pilot range, but always supported by observers who remain in permanent contact with the pilot without the help of these devices.
      The distribution of images of people or private spaces needs their authorization and must comply with the applicable Data Protection Regulation, the Right to Honor, Privacy and own image and with the restrictions of taking aerial images.
      Any picture that you may take during recreational flight cannot be used for commercial or professional purposes. Note that in case of aerial works and commercial operations further requirements must be applied.
      A fireproof identification plate must be placed on the RPA and the ground control station with the following information:
      The RPA must include:
      ·Full name of the operator
      ·Contact details of the operator (i.e. address, email, telephone number)
      ·Manufacturer’s name, RPAS serial number
      The ground control station must include:
      ·Full name of the operator
      ·Contact details of the operator (i.e. address, email, telephone number)
      Please ask the local Authorities prior to fly. Other restrictions may apply, for example in some special areas like Natural Parks and Biosphere Reserves. Contact the manager of the natural area before your flight.
      You can find a map of the airspaces in ENAIRE’s web app:
      drones.enaire.es/
      In your case, the areas marked by you in blue are good to go.
      You are responsible for the operation of your RPAS. We do recommend to get, at least, a third-party insurance to cover the risks associated to the operation of your RPAS.
      Please contact your airline carrier too in order to check the special conditions for the transport of LIPO batteries.
      Prior communication is not needed for recreational purposes (hobby).
      Best regards,
      La presente comunicación, se hace a efectos meramente informativos, no constituyendo resolución o acto de trámite de los contemplados en el citado
      artículo 112 de la Ley 39/2015, susceptible de ser recurrido en vía administrativa, ni acto que ponga fin a la misma, a los efectos del artículo 46.1 de
      la Ley 29/1988, de 13 de julio reguladora de la Jurisdicción Contencioso-Administrativa.

      Buzón Drones División UAS
      Tel +34 91 396 80 00
      E-mail: drones.aesa@seguridadaerea.es
    • Spanien Registrierung

      Hallo Zusammen,

      ich habe eine Mavic Mini und würde mit dieser bald gerne in Spanien fliegen. Habe mich jetzt ein wenig eingelesen, habe aber dennoch Fragen.
      Meine Drohne ist hier in Deutschland noch nicht versichert oder registriert.
      Da man ja in Spanien keine Versicherung braucht, würde ich sie einfach nur registrieren, meines Wissens, geht das aber hier ohne eine Versicherung gar nicht, oder?
      Muss ich sie überhaupt registrieren, wenn ich nur in Spanien fliege?

      Nach dieser Seite hier müsste ich das gar nicht machen.
      "Für die private Nutzung als „Aero Model“ ist keine gesonderte Freigabe / Registrierung / Autorisierung durch die AESA NOTWENDIG:
      Update: laut einer eMail der AESA wird für alle Drohnen in Spanien ein Drohnen-Kennzeichen benötigt. Dies gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm!"
      drohnen.de/18593/drohne-spanien-gesetze/

      Aber eigentlich müsste ich das doch, weil das Gesetz doch EU Weit gilt...?
    • In Spanien (EU) gelten die gleichen Verordnungen der EU wie auch hier in Deutschland und das gilt
      auch für die Registrierung.

      Und die zweite frage die ich mir stelle wie fliegst du deine Drohne hier in Deutschland wenn a nicht
      Regestriert und B nicht Versichert. Informiere dich mal bitte über die folgen die dich erwarten solltest
      du (was ich ja nicht weiss ob ja oder nein. Aber ich glaube du hast die Drohne nicht nur im Schrank stehen und
      benutzt diese nur im nicht EU Ausland) beim fliegen besuch bekommen.

      Und ja das wird immer mehr Kontrolliert. Ich hatte beim fliegen schon 2 mal Besuch der Polizei.

      LG Chris
    • NOTAM auf Teneriffa

      Hallo liebes Forum,
      ich bin kommende Woche auf Teneriffa und habe mir schon mal fleißig legale Spots gesucht.
      Was mich jetzt in der AirMap ein bisschen irritiert, ist dass die gesamte Insel mit einer Notam überzogen ist.
      Diese lautet in der App Luftraumreservierung GCCC D4133. Leider kann ich dazu nichts im Internet finden.
      Kann mir hier jemand weiterhelfen?


      Danke und beste Grüße
      runzl
      Bilder
      • Screen.jpg

        107,06 kB, 354×768, 143 mal angesehen
    • metar-taf.com/de/notam/GCTS
      Auf Deutsch:
      El Medano Hafen Verboten dort ist gerade eine Großbauselle.
      Die Notam Warnung über der ganzen Insel dürfte Covid 19 Regel sein

      Hier dein Code: metar-taf.com/de/notam/GCTS?filter=GCCC+D4133 Und das ist die Offfizielle Seite.

      Ansonsten sehe ich da keine Weiteren noch Aktiven Notam´s nur alte abgelaufene. Und die anderen Notams sind in Flughafen nähe also jucken dich gleich 2 mal nicht da man dort eh nicht fliegen sollte. Auf der Seite kannst du dir jeden Flughafen anschauen den wäre wirklich überall eine Notam Zone dürfte es auch kaum Privat Fliegern erlaubt sein da zu fliegen ausser mit Extra genehmigung und oder Notfall. Im moment ist es leider auf den Canaren Covid 19 Warnung in der Notam und das betrifft eben die gesammten Inseln. Heißt aber nicht das du da nicht fliegen darfst.

      LG Chris

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chris.B. ()