Spanien

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das Problem auf Teneriffa sind die Vögel, es gibt uneingeschränkte Gebiete, aber es sind Gebiete, die von Vögeln geschützt werden. Vielleicht kontrolliert dich niemand oder vielleicht ja, es ist Glück.

      In Spanien gibt es die regionale Guardia Civil, die für die Kontrolle der Waldgebiete zuständig ist, und wir haben auch die Polizei oder die Forstwache, die ebenfalls dafür zuständig ist.
    • Ich bin mal wieder in Spanien und habe mich noch einmal informiert. Mittlerweile hat Spanien das entsprechende Royal decreto angepasst.

      Bezugnehmend auf meinen Beitrag 281 findet man die aktuelle Gesetzgebung hier:

      seguridadaerea.gob.es/sites/de…ghaphical.zones.RDUAS.pdf

      Auch die Enaire Drones Map wurde entsprechend aktualisiert. Insbesondere die Abstände zu (den hier besonders zahlreichen) Flugplätzen sind jetzt angenehmer gestaltet.

      Ich werde bei Gelegenheit die Änderungen nochmal im Detail aufschreiben
    • Wie versprochen, die für mich wichtigsten Punkte hier zusammengefasst:

      1) Die Enaire Drones Karte ist jetzt deutlich detaillierter was Verbote angeht. Man sieht bspw. die Verbotszonen um Bahnschienen nun ebenfalls.

      2) Die geographischen Zonen in der Neufassung des Königlichen Dekrets wurden überarbeitet:
      - Abstände zu Flughäfen und Heliports wurden reduziert und in 2-Stufige Abstandsbereiche unterteilt. Bis 45 bzw. 60 m Flughöhe darf man nun in einem engeren Umkreis bzw. Umfeld (je nach Landepunkt oder Landebahn) fliegen, bis 120 m Flughöhe gilt eine größere Zone. Bebilderte Erklärung zu finden auf den Seiten 20-23 in der unten verlinkten pdf [1].

      3) Abstände zu Krankenhäusern, Bahnschienen, Straßen, Polizeistationen etc. sind mit gesundem Menschenverstand verständlich und vergleichsweise niedrig angesetzt. Insbesondere scheint man bis auf 25 m an Bahnschienen und Straßen heran fliegen zu dürfen und diese in einer Höhe von >50 m überfliegen zu dürfen (vgl. S.13 [1])

      4) Leider gibt es ein ABER: Urbane Gebiete und Gegenden die dem Schutz der Privatsphäre unterworfen sind, darunter fallen alle Formen Urbaner Bebauung und alle Strände. In diesen Gebieten muss ein Flug 5 Tage vorher (statt vorher 10) der Innenministerium angekündigt werden. Dazu muss man entweder im Besitz des spanischen Digitalzertifikats Cl@ve sein [2], oder einen PDF Antrag [3] ausfüllen. Für beides benötigt man so wie es aussieht entweder eine NIF (vergleichbar Steueridentifikationsnummer), DNI (Spanische Ausweisnummer) oder eine NIE (Ausländerregistrierungsnummer) um den Behörden eine Zuordnung des Antrags zur Person zu ermöglichen. --> Eine NIE erhält man als EU-AUsländer wohl relativ einfach, bei den Stationen der Spanischen Nationalpolizei oder über die spanischen Konsulate. Hier habe ich bisher noch nicht getestet.
      Die Definition urbaner Gebiete ist Seite 16 [1] zu entnehmen.

      Fazit:
      Die Erleichterungen bzgl. der Flugplätze sind in vielen Gegenden Gold wert. Die Verschärfung, dass nun auch Flüge über allen Stränden mit fester Bebauung (a.k.a. Treppen?) angekündigt werden müssen, ist vielleicht etwas stark.

      Ansonsten berichten einem verschiedene Spanier, dass die Lebensmentalität hier öfter eine starke Regulierung vorsieht, deren Befolgungsgrad am Ende dem einzelnen Bürger obliegt

      [1] seguridadaerea.gob.es/sites/de…ghaphical.zones.RDUAS.pdf
      [2] sede.mir.gob.es/opencms/export…lo-de-aeronave/index.html
      [3] sede.mir.gob.es/opencms/export…tud-Comunicacion-V9.0.pdf
    • Die Enaire Drones App ist nun auch für iOS verfügbar. Für einen QuickCheck auf dem iPhone gut zu gebrauchen. Auf dem iPad ist die Karte zwar größer, aber das Interface nicht angepasst. Insofern würde ich immer die Browser Version zur Planung nutzen, aber da die website nicht für mobile Geräte optimiert ist, ist die iPhone App sehr hilfreich für unterwegs.
    • Hallo zusammen,

      ich bin ganz neu hier und aufmerksam auf das Forum geworden.
      Ich fliege Ende Januar auf Teneriffa und würde gerne meine Drohne mitnehmen. Ich verfüge über den kleinen, sowie großen Kompetenznachweis, einer Versicherung und natürlich auch einer e-ID.

      Ich habe mich jetzt gestern intensiv mit dem Thema 'Fliegen auf Teneriffa bzw. in Spanien' auseinander gesetzt. So ganz klar ist mir leider noch nicht alles.
      Benötige ich eine weitere Registrierung für Spanien? Falls ja, gibt es hierzu einen Link? Oder reicht das aus?
      Hat jemand bereits Erfahrung mit Genehmigungen für 'urbane Bereiche' gemacht bzw. schon eine Ausländerregistrierungsnummer einholen können? Und falls ja, wo?

      Leider sind echt einige bereiche Naturschutz. Vor allem Agana und Los Gigantes. Ich bezweifel stark, dass man hierfür irgendwie eine Genehmigung im privaten Bereich bekommt oder? Dennoch ist beim Los Gigantes ein kleines Stück am Strand 'frei' - heißt hier wäre es theoretisch möglich?

      Ich bin gerade dabei, mir schon ein paar Spots rauszusuchen, an denen man wirklich sorgenfrei abheben darf. Gerne teile ich diese mit euch bevor ich auf die Insel fliege. Falls ihr weitere Spots habt, würde ich mich freuen, wenn ihr diese auch teilt.

      Vielen Dank Euch!
    • ESTN1994 wrote:

      Naturschutz. Vor allem Agana und Los Gigantes.
      Ich bin vor einigen Jahren dort geflogen. Da galt aber noch nicht voll die EU-VO.
      Bzgl. Naturschutz, aber auch auch bei allen anderen Punkten habe ich vorher möglichst genau geschaut bevor ich geflogen bin.
      Besonders beim Nationalpark Teide habe ich genau darauf geachtet, außerhalb der Grenze zu starten, war aber sehr nah an dieser. Denn dort sollen die Ranger sehr wachsam sein.
      Insgesamt war ich zwei Mal auf Teneriffa. :)
    • ESTN1994 wrote:

      Hallo zusammen,

      ich bin ganz neu hier und aufmerksam auf das Forum geworden.
      Ich fliege Ende Januar auf Teneriffa und würde gerne meine Drohne mitnehmen. Ich verfüge über den kleinen, sowie großen Kompetenznachweis, einer Versicherung und natürlich auch einer e-ID.

      Ich habe mich jetzt gestern intensiv mit dem Thema 'Fliegen auf Teneriffa bzw. in Spanien' auseinander gesetzt. So ganz klar ist mir leider noch nicht alles.
      Benötige ich eine weitere Registrierung für Spanien? Falls ja, gibt es hierzu einen Link? Oder reicht das aus?
      Hat jemand bereits Erfahrung mit Genehmigungen für 'urbane Bereiche' gemacht bzw. schon eine Ausländerregistrierungsnummer einholen können? Und falls ja, wo?

      Leider sind echt einige bereiche Naturschutz. Vor allem Agana und Los Gigantes. Ich bezweifel stark, dass man hierfür irgendwie eine Genehmigung im privaten Bereich bekommt oder? Dennoch ist beim Los Gigantes ein kleines Stück am Strand 'frei' - heißt hier wäre es theoretisch möglich?

      Ich bin gerade dabei, mir schon ein paar Spots rauszusuchen, an denen man wirklich sorgenfrei abheben darf. Gerne teile ich diese mit euch bevor ich auf die Insel fliege. Falls ihr weitere Spots habt, würde ich mich freuen, wenn ihr diese auch teilt.

      Vielen Dank Euch!
      Ich war Mitte Dezember auf Gran Canaria mit meinen beiden Drohnen und hatte dann vor Ort erst herausgefunden, dass nahezu auf den gesamten Kanaren striktes Flugverbot für Drohnen gilt, insbesondere Nachtflüge sind verboten! Die spanische Behörde erwähnt, dass man sich spätestens 5 Tage vor dem Drohnenflug eine Genehmigung einholen muss. Ich selbst habe auch den kleinen und großen Drohnenführerschein und beide Drohnen sind C1-Zertifiziert - ich habe es dann sein gelassen, da die spanische Polizei etc. da wohl sehr sehr sensibel sein soll und die richtigen Kontaktwege etc. während meines Aufenthalts herauszufinden, war mir dann zu nervig. Ich bin jetzt gerade mit der griechischen Behörde dran und möchte mir eine Genehmigung für meinen Urlaub auf Rhodos einholen, das würde ich für Spanien jetzt auch schon im Voraus machen.

      Im übrigen fand ich die map für Gran Canaria nicht wirklich aussagekräftig. Ich weiß nicht, ob es am Übersetzer lag, oder ich diese "Behördensprache" schlichtweg nicht verstanden habe.
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      Hallo zusammen,
      ich fliege im Februar nach La Palma (Kanarische Insel). In der ENAIRE App habe ich einige Bereiche gefunden, die eigentlich zum Fliegen erlaubt sind, d.h. Keine geographische Zone, Naturschutzgebiet, etc, Aber dort gilt folgende Einschränkung: „Urbane Gebiete und Gegenden die dem Schutz der Privatsphäre unterworfen sind, darunter fallen alle Formen Urbaner Bebauung und alle Strände. In diesen Gebieten muss ein Flug 5 Tage vorher (statt vorher 10) der Innenministerium angekündigt werden.“ Für mich stellt sich folgende Frage: Was ist eine „Urbane Bebauung“ und „Strand“? Ist ein unbewohntes Haus bereits eine „urbane Bebauung“? Und fällt ein menschenleerer Strand auch unter diese Regelung? Wie ist euere Meinung und Antwort auf diese Fragen?
      Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende
      Herzliche Grüße
      Johnny1