RMZ (Radio Mandatory Zone) - gültig auch für Drohnen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ein anderes Beispiel ist die Pflicht zur ordnungsgemäßen Flugvorbereitung nach SERA.2010, zu finden in der LuftVO (§21i), einschließlich Bussgeldvorschrift, als auch auf Seiten der LFBs, oder in Nebenbestimmungen bei Genehmigungen gem. LuftVO. Es gibt auch weitere Beispiele. Passt also alles nicht wirklich zusammen.

      Letztlich negieren diese isolierten "Schlüsse" und "Auffassungen" zur Ungülzigkeit von SERA die Schutzvorschriften für den Betrieb aller Luftfahrzeuge der EASA, und wer das als Schlupfloch ansehen möchte, soll das gerne tun.

      Mich selbst interessiert nur, was für Schlüsse meine Versicherung und im Endeffekt ein Richter ziehen könnte, nicht die einzelnen (erfahrungsgemäß oft auch widersprüchlichen) Auskünfte einzelner Behördenmitarbeiter. Daher denke ich das mit meiner Übersicht lieber selbst durch, und gehe diese Themen eher restriktiv an, als mich recht unreflektiert auf bewusst vage und daher auch unverbindliche Auskünfte zu stützen. Aber wie gesagt, jeder nach seinem Gusto.

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    • charliebravo_at schrieb:

      … hier gibt es jedoch eine Allgemeinverfügiung (in Bayern),…
      Aber eine Allgemeinverfügung kann und darf doch nicht für alle herangezogen werden!

      Die Definition für Nacht in DVO (EU) 923/2012 Ziffer 97 gilt für alle die nachts fliegen wollen und nicht nur für Anwender in Rahmen einer Allgemeinverfügung. Das war vor der EU-Verordnung dr Fall, wo in DE noch das fliegen bei Nacht verboten und nur mit Genehmigung u.a. im Rahmen einer Allgemeinverfügung unter den dort beschriebenen Auflagen erlaubt wurde.
    • skyscope schrieb:

      Passt also alles nicht wirklich zusammen.
      Das habe ich ja auch nie behauptet

      skyscope schrieb:

      und wer das als Schlupfloch ansehen möchte, soll das gerne tun
      Ich sehe das als gar nichts, ich zitiere nur die Antworten aus der für Deutschland und Bayern offiziell zuständigen Behörden.

      skyscope schrieb:

      Daher denke ich das mit meiner Übersicht lieber selbst durch, und gehe diese Themen eher restriktiv an, als mich recht unreflektiert auf bewusst vage und daher auch unverbindliche Auskünfte zu stützen.
      Ich weiß nicht ob du denkst, ich bin gegen dich und will gegen alle Rechte verstoßen, Im Gegenteil:
      • umso restriktiver die Piloten selbst sind, umso besser
      • wenn es unreflektiert wäre, hätte ich nicht EDNX davon informiert und würde mich trotzdem melden ;)
      • gerade als Pilot bemannter Flugzeuge habe ich hier und da schon einige Situationen gesehen und erlebt, wo ich mir strengere Regeln für Drohnenpiloten wünschen würde
      • von demher, bitte bleib so konservativ, finde ich persönlich gut und dient am Ender der Sicherheit aller
      Trotzdem haben alle, vor allem auch neue Drohnenpiloten die unterrichtet werden, ein Recht darauf die Meinung/Auslegung von den offiziellen deutschen Behörden zu sehen.
      Was jeder damit macht, bleibt jedem selbst überlassen.
    • quadle schrieb:

      Die Definition für Nacht in DVO (EU) 923/2012 Ziffer 97 gilt für alle die nachts fliegen wollen und nicht nur für Anwender in Rahmen einer Allgemeinverfügung.
      Schau, ich bin kein Anwalt, will ich auch gar nicht sein, daher nochmals, ich kann nur sagen, was mir die Behörden, schriftlich mitgeteilt haben, und das ist:


      LBA schrieb:

      ...

      Die Begründung für diese Einschätzung finden Sie im Artikel 7 der DVO (EU) 2019/947. Darin ist festgelegt, dass die DVO 923/2012 (-> in dieser Verordnung ist die RMZ definiert) erst mit der speziellen Kategorie zur Anwendung kommen soll und somit davon auszugehen ist, dass diese in der offenen Kategorie nicht gilt.

      ...

      LBA schrieb:

      ...

      So wie die EU-DVO 2019/947 geschrieben ist, kann man daraus schließen, dass die gesamte Verordnung 923/2012 für die offene Kategorie nicht anwendbar sein soll, um den Umgang mit den geltenden Anforderungen für die Fernpiloten und UAS-Betreiber möglichst einfach zu gestalten. Die Einschränkungen hinsichtlich eines sicheren Flugbetriebs sind somit bspw. über die Flughöhe und geografische Gebiete (§ 21h LuftVO) in der offenen Kategorie zu realisieren.

      ...

      und

      Luftamt Südbayern schrieb:


      ...
      In Bayern brauchen die Regelungen einer RMZ für einen Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie nicht beachtet werden
      ...

      Luftamt Südbayern schrieb:

      ...

      Wie EU-Bestimmungen auszulegen sind bzw. für wen sie gelten, ist sicherlich nicht Sache der Landesluftfahrtbehörden, sondern des BMDV. Der vertritt derzeit die Auffassung, dass die SERA nicht für den Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie anzuwenden ist und daran halten wir uns, solange vom Bund diese Rechtsauffassung beibehalten wird

      ...


      Mehr kann und werde ich dazu nicht sagen. Wer mir nicht glaubt oder unsicher ist, darf jederzeit auch selbst beim LBA, dem MBDV oder seiner lokalen Luftfahrtbehörde anfragen. Die beißen nicht und sind immer nett.
    • skyscope schrieb:

      ...und ist heute auch noch der Fall, durch Ergänzug der Begriffe in EU-DVO 945/2019 durchEU-DVO 2020/1058, mit Verweis auf - Achtung! - DVO 923/2012.
      Aber willst Du damit zu Ausdruck bringen, dass für mich als „normaler Fern-Pilot“ Maßgaben einer Allgemeinverfügung bindend sind, auch wenn ich so eine niemals eingeholt habe?
    • quadle schrieb:

      Aber willst Du damit zu Ausdruck bringen, dass für mich als „normaler Fern-Pilot“ Maßgaben einer Allgemeinverfügung bindend sind, auch wenn ich so eine niemals eingeholt habe?
      Nein, selbstverständlich nicht. Nur dass die luftrechtliche Definition von Nacht und ein Verweis auf DVO 923/2012 und damit letztlich SERA auch in aktuell gültigen EU-Verordnungen zu finden ist.

      Man kann das LBA ja anschreiben, ab wann denn für Flugmodelle und UAS das vorgeschriebene grüne Blinklicht zu führen ist, also luftrechtlich die Nacht beginnt, und wo das in Verordnungen zu finden ist. DVO 923/2012 ist ja offenbar nicht anzuwenden. ;)

      #passtirgendwieallesnichtzusammendakannmansichdrehenundwendenwiemanwill
    • Is ja witzig! Die DVO (EU) 2019/947, geltende Verordnung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen, bezieht sich in den Begriffsbestimmungen unter Ziffer 34 explizit auf DVO (EU) 923/2012 und das LBA sowie eine Landesluftfahrtbehörde sagt, diese „gesamte“ Verordnung hat keine Bedeutung für unbemannte Luftfahrzeuge.

      skyscope schrieb:


      Man kann das LBA ja anschreiben, ab wann denn für Flugmodelle und UAS das vorgeschriebene grüne Blinklicht zu führen ist, also luftrechtlich die Nacht beginnt, und wo das in Verordnungen zu finden ist. ;)
      Ich glaub den Spaß gönn ich mir! :D
    • skyscope schrieb:

      Man kann das LBA ja anschreiben, ab wann denn für Flugmodelle und UAS das vorgeschriebene grüne Blinklicht zu führen ist, also luftrechtlich die Nacht beginnt, und wo das in Verordnungen zu finden ist. DVO 923/2012 ist ja offenbar nicht anzuwenden.
      Man kann aber auch echt alles hindrehen wie man will...
      Nur weil generell die 923/2012 nicht anzuwenden ist, spricht nichts dagegen, dass für einzelne Begriffbestimmungen explizit diese erwähnt wird.
      Es wird übrigens nicht darauf verwiesen, sondern nur gesagt, dass die Nacht

      DVO (EU) 2020/1058 schrieb:

      die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
      also im Sinne der DVO ist.

      Das ist übrigens in dieser DVO auch die einzige Definition, die sich auf SERA bezieht.

      skyscope schrieb:

      Man kann das LBA ja anschreiben, ab wann denn für Flugmodelle und UAS das vorgeschriebene grüne Blinklicht zu führen ist, also luftrechtlich die Nacht beginnt, und wo das in Verordnungen zu finden ist.
      Frag doch nach :)
    • charliebravo_at schrieb:

      Nur weil generell die 923/2012 nicht anzuwenden ist, spricht nichts dagegen, dass für einzelne Begriffbestimmungen explizit diese erwähnt wird.
      Nun bleibt aber vollends die Logik auf der Strecke, bzw:

      charliebravo_at schrieb:

      Man kann aber auch echt alles hindrehen wie man will...
      ____

      charliebravo_at schrieb:

      Frag doch nach

      Ich muss nichts fragen, wo ich die Antwort schon kenne. Ich schreibe dem LBA aber bspw. dann, wenn ich meine, es gilt in einer Veröffentlichung was zu korrigieren.

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    • Möglichkeit zum legalem Start in RMZ

      Guten Morgen,

      ich wollte anfragen ob einer oder eine von Euch schon eine Möglichkeit zum legalem Start in einem RMZ, bei mir handelt es sich im den Bereich Wilhelmshaven, gefunden hat. Welche Schritte muss ich gehen.
      Habe mir der kleinen Indoor geübt, will jetzt mit der größeren U 250 G in den Garten und dabei legal bleiben A1/3 vorhanden.

      Vielen Dank für eure Infos und Hilfe.

      Viele Grüße
    • Hallo Willi62,
      vielen Dank für den Link.
      Ich habe heute Antwort vom Flugplatz bekommen.

      _______________________

      Sehr geehrter Herr XXX,

      danke für Ihre Anfrage.
      Neben den von Ihnen bereits angesprochenen Vorgaben zu den Abständen, ist der Aufstieg einer wie von Ihnen beschriebenen Drohe durchaus möglich.
      Um hier jede Unabwägbarkeiten und evtl. Verstöße auszuschließen können Sie wie folgt vorgehen:
      Vor dem Aufstieg informieren Sie bitte die Flugleitung des Flugplatzes Wilhelmshaven unter der, stets während der Dienstzeiten zu erreichenden, Telefonnummer 04421-XXX085 über Beginn, Ort und Ende Ihres Drohnenfluges.

      Im Auftrag

      Mit freundlichen Grüßen

      XXX.
      ________________________

      Das war einfacher als gedacht.

      Viele Grüße
      von der Nordsee.