Flugverbot am Strand (von Grömitz)

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    • Flugverbot am Strand (von Grömitz)

      Laut Map2Fly-App, Kopterprofi-App und auch lt. Airspace-Seite ist der Strand von Grömitz befliegbar.
      Nun habe ich im Nachhinein erfahren, dass es da eine
      "Satzung der Gemeinde Grömitz über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Badestrand" gibt,
      die das Fliegen in der Saison mit Bußgeldandrohnung untersagt.
      Kann den jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen und die Drohnenverordnung von 2017 aushebeln?
      Ist so eine Satzung rechtsverbindlich?
      Am Strandzugang stand übrigens kein Hinweis auf das Flugverbot - zumindest habe ich auf den Schildern, die ich gesehen habe, nichts davon gelesen.
      Müsste das nicht an den Zugängen klar erkennbar angebracht sein?
      Wie soll man sonst wissen, das ein eigentlich (flug)freies Gebiet, also kein NSG und noch nicht mal LSG, doch nicht frei ist?
      Wozu gibt es dann die Drohenverordnung, wenn man sich danach nicht richten kann?
    • Jens Wildner schrieb:

      Kann den jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen und die Drohnenverordnung von 2017 aushebeln?
      Ja das geht. Aber die wenigsten Gemeinden -auch die von Grömitz- weiß wie man das richtig macht.
      Eine Gemeinde/Kommune kann nicht den gesamten Betrieb einer Drohne verbieten, sondern nur den Start, da der Pilot hierzu laut Luftregeln die Zustimmung des Grundstückseigners braucht.
      Der Trick wie es trotzdem funktioniert praktisch den ganzen Flug zu verbieten ist, ein so großes Grundstück im Besitz zu haben, dass ein
      Flug nach einem Start außerhalb über das Grundstück in Sichtweite nicht mehr möglich ist.
      Der Pilot müsste dann aufgrund zu großer Entfernung gegen die Sichtflugregel verstoßen um im aktuellen Beipiel bis zum Badestrand fliegen zu können.
    • RC-Role schrieb:


      Eine Gemeinde/Kommune kann nicht den gesamten Betrieb einer Drohne verbieten, sondern nur den Start, da der Pilot hierzu laut Luftregeln die Zustimmung des Grundstückseigners braucht.
      Das kannst du aber auch leicht aushebeln. An der Promenade von Grömitz sind ja viele Geschäfte ansässig. Einer dieser Personen muss dir nur zustimmen und schon kannst du am Strand rumfliegen.

      Anders wäre auch das Grundstück, welches die Stadt haben muss, riesengroß. Wenn man davon ausgeht, dass eine Mavic Pro 26 Minuten Flugzeit hat, kann man ja jeweils 5 Minuten hin und Rückweg einplanen. In diesen 5 Minuten schaffe ich mit einer Mavic eine ausreichend große Entfernung als Anflug. Ich bezweifle, dass in diesem Einzugsgebiet ALLES der Stadt gehören kann.

      Natürlich muss man es nicht auf die Spitze treiben. Auch wenn man es "aushebelt" und mit Erlaubnis abhebt, so muss man keinen Streit riskieren. In den örtlichen Zeitungen und heißt es dann sowieso: "Drohnenflieger bricht Gesetze und streitet mit dem Ordnungsamt!"
    • eM-Gee schrieb:

      Wenn man davon ausgeht, dass eine Mavic Pro 26 Minuten Flugzeit hat, kann man ja jeweils 5 Minuten hin und Rückweg einplanen. In diesen 5 Minuten schaffe ich mit einer Mavic eine ausreichend große Entfernung als Anflug. Ich bezweifle, dass in diesem Einzugsgebiet ALLES der Stadt gehören kann.
      Das ist ja der Trick. Wenn du 5 Minuten in eine Richtung anfliegst bist du garantiert außer Sichtweite und dein Flug ist deshalb illegal.
      Es reicht also ein Grundstücksdurchmesser von ~600m um das Objekt/Ort wo die Stadt es verbieten will.
      Die Burg Hohenzollern hat so ein wirksames Flugverbot realisiert.
      Edit: Bei der Promenade Grömitz kann noch der seitliche Mindestabstand von 100m zu Menschenansammlungen geltend gemacht werden. Dann wäre der Flug zumindest während dem Hochbetrieb auch verboten.

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    • Muss denn der Grundstückseigentümer oder der Nutzer des Grundstückes seine Zustimmung geben?


      Also:

      Bei einem Hotel: Eigentümer des Hotels und Grundstücks oder der Geschäftsführer?

      Bei einer Ferienwohnung: der Eigentümer oder der Mieter?

      Bei einem Restaurant: der Eigentümer oder Pächter?



      Und als weitere Spinnerei:

      Was ist, wenn ich vom Wasser aus starte?



      Das mit dem Mindestabstand zu Menschenmengen lasse ich hier außer acht, da ich davon ausgehe, dass wir uns an die Drohnenverordnung halten. Hier ist halt die Satzung für mich fraglich :)
    • Ich sags mal so: Der Luftraum ist für alle frei, deshalb liest man auch nichts von "Überflug" in der Satzung. Darüber hinaus ist zumindest in Grömitz (im Gegensatz zu vielen anderen Nord- und Ostseestränden) der "Betrieb", sprich Start und Landung, zumindest von November bis März erlaubt.

      Letztlich hat so ein "Überflugverbot" von Stränden ja sehr berechtigte Gründe, auch wenn es rechtlich nach meiner Auffassung eigentlich keines ist. Ich würde mir aber wünschen, dass man zumindest in frühen Morgen- oder späten Abendstunden, also bspw. bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang und ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang, die Drohnen-Flieger auf ihre Kosten kommen lassen würde. Das könnte man sogar im Marketing ausschlachten und so jedes Jahr geschätzte 400.000 neue Drohnen-Touristen gezielt ansprechen. ;)

      Aber es ist wie es ist. Inzwischen könnten sich die Bäder das ganze auch viel einfacher machen, indem sie die Strände einfach dem Landschaftsschutz widmen, und dann wäre auch der Drops bzgl. der "Überflug"-Lücke gelutscht. Aber wir wollen sie ja nicht auf Ideen bringen... ;)
    • Auch mal dran gedacht, dass wir in Grömitz noch ein Hindernis, oder besser gesagt eine Grauzone haben? Es ist die Ostsee, welche bis zur mittleren Hochwassergrenze rechtlich eine Bundeswasserstraße ist und wie jeder weiß ist "pauschal" vorgeschrieben, dass man zu allen Bundeswasserstraßen einen Abstand von 100 Metern einhalten muss. Rein rechtlich gesehen dürfte man dort nicht einmal den Strand überfliegen, der in Grömitz keine 100 Meter breit ist. Wenn es hart auf hart kommt, könnte man jeden Drohnenflieger rechtlich ans Bein pinkeln, wenn er mit seiner Drohne näher als 100 Meter ans Meer heran fliegt oder gar das Meer überfliegt.

      Es hält sich keiner dran und es hat wahrscheinlich auch noch keiner geahndet, da der Flachwasserbereich von der Schifffahrt eh nicht nutzbar ist, aber rein rechtlich ist es so. Man muss dabei halt nur an einen Paragrafenreiter geraten (der es weiß).

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    • Ja, genau so isses... den Passus in der Verordnung hätte man sich sparen können, aber möglicherweise ist der schon älter als die Drohnenverordnung.

      Ich halte mich prinzipiell an alle Vorschriften, aber bei Flügen an der Küste habe ich in dem Fall auch schon gesündigt. Sofern dort keine Schutzgebiete, NFZ und keine Schifffahrtsstraßen oder frei fahrende Schiffe/Boote in der Nähe sind, habe ich das Fliegen am Meer für mich etwas großzügiger ausgelegt... man sollte es vielleicht bei belebtem Strand oder Bootsverkehr in Strandnähe unterlassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Zum Thema Bundeswasserstrassen, da haben wir ja bereits hier einen Thread, auch das würde ich nicht Schwarz/Weiss sehen.

      Ja, laut Verordnung darf man nicht bis 100m an die Küstenlinie ran. Die Intention dahinter aber ist der Grund-Drucksache zur Verordnung zu entnehmen: "Das Verbot des Betriebs über Bundeswasserstraßen ist erforderlich, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs abzuwenden."
      Im Bereich der Küsten dürfte das also auf die Seeschifffahrt zielen, wobei es um Schiffe geht, nicht um Boote.
      Und dass Seeschiffe sich nicht in Strandnähe bewegen und daher nicht durch Drohnen, die in Strandnähe fliegen, gefährdet werden, wird auch Ordnungsbehörden einleuchten.

      Ich sags mal so ;) :
      Sollte ich also bei einem rein privaten Flug ein Bußgeld bekommen, weil ich 100m vom Strand aufs Meer hinausgeflogen bin, wo keine naturschutzrechtlichen Gebote dagegen stehen (wie zwar allerdings vielerorts, aber nicht in Grömitz), dann würde ich dagegen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass ich mein persönliches Recht zur Freizeiterholung höher einschätze, als dass einer Gefahr für die Seeschifffahrt, und dass dann beim Festhalten an der Ordnungswidrigkeit wohl im weiteren Verlauf eine Abwägung der Interessen auf dem juristischen Wege erfolgen müsse.

      Niedriger Streitwert, kann man durch ein paar Verwaltungsgerichtsinstanzen treiben, und dann gäbe es mal Gewissheit, ob man absurderweise in Deutschland tatsächlich an keiner Küstenlinie mehr dem Modellsport nachgehen kann, ohne Geld in die Hand nehmen und den diesbezüglichen Aufwand einer Aufstiegserlaubnis betreiben zu müssen.

      Hat jetzt aber natürlich nur peripher etwas mit dem Thema hier zu tun, hier geht es ja um das Aussprechen von Flugverboten letztlich durch kommunale Behörden oder ihren Erfüllungsgesellschaften, letztlich also ähnlich dem Thema hier: Generelles Flugverbot für Drohnen über der Stadt (Wolfsburg)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Fragensteller schrieb:

      Blöde Frage: Heißt das, man darf immer nur von einem Grundstück aus starten, von dessen Eigentümer man eine Erlaubnis hat?
      Hier sind wir auf das Thema gekommen, da Folgendes geschrieben wurde:


      RC-Role schrieb:

      Eine Gemeinde/Kommune kann nicht den gesamten Betrieb einer Drohne verbieten, sondern nur den Start, da der Pilot hierzu laut Luftregeln die Zustimmung des Grundstückseigners braucht.

      Wenn du dich auf einem Platz befindest, gegen den die DFS-App nichts hat, du dich an die anderen Beschränkungen hälst und in der Satzung der Stadt oder des Ortes/Platzes an dem du bist der Aufstieg nicht verboten ist, so kannst du auch aufsteigen.

      Ein Szenario: Du bist irgendwo, wo man den Aufstieg einer Drohne verboten hat. Das Überfliegen kann nicht verboten werden. In alle Richtung hast du das Verbot, aber mittendrin befindet sich ein kleines Häuschen mit kleinem Garten. Du klopst an und fragst, ob du mit deiner Drohne von seinem Garten abheben kannst. Er gibt die die Erlaubnis und du kannst fliegen wie viel du willst.