Laut Map2Fly-App, Kopterprofi-App und auch lt. Airspace-Seite ist der Strand von Grömitz befliegbar.
Nun habe ich im Nachhinein erfahren, dass es da eine
"Satzung der Gemeinde Grömitz über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Badestrand" gibt,
die das Fliegen in der Saison mit Bußgeldandrohnung untersagt.
Kann den jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen und die Drohnenverordnung von 2017 aushebeln?
Ist so eine Satzung rechtsverbindlich?
Am Strandzugang stand übrigens kein Hinweis auf das Flugverbot - zumindest habe ich auf den Schildern, die ich gesehen habe, nichts davon gelesen.
Müsste das nicht an den Zugängen klar erkennbar angebracht sein?
Wie soll man sonst wissen, das ein eigentlich (flug)freies Gebiet, also kein NSG und noch nicht mal LSG, doch nicht frei ist?
Wozu gibt es dann die Drohenverordnung, wenn man sich danach nicht richten kann?
Nun habe ich im Nachhinein erfahren, dass es da eine
"Satzung der Gemeinde Grömitz über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Badestrand" gibt,
die das Fliegen in der Saison mit Bußgeldandrohnung untersagt.
Kann den jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen und die Drohnenverordnung von 2017 aushebeln?
Ist so eine Satzung rechtsverbindlich?
Am Strandzugang stand übrigens kein Hinweis auf das Flugverbot - zumindest habe ich auf den Schildern, die ich gesehen habe, nichts davon gelesen.
Müsste das nicht an den Zugängen klar erkennbar angebracht sein?
Wie soll man sonst wissen, das ein eigentlich (flug)freies Gebiet, also kein NSG und noch nicht mal LSG, doch nicht frei ist?
Wozu gibt es dann die Drohenverordnung, wenn man sich danach nicht richten kann?