Veröffentlichung von Luftaufnahmen aus Nationalpark Berchtesgaden???

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    • Veröffentlichung von Luftaufnahmen aus Nationalpark Berchtesgaden???

      Hallo Gemeinde,
      habe letzte Woche im aktuellen "mobil"-Magazin der Bahn 05-2018 unter der Rubrik "Mein liebstes Stück Deutschland" ein Leserfoto vom Obersee im Nationalpark Berchtesgaden gesehen X( :cursing: X( .
      Einmal abgesehen davon, dass es illegal war, die Drohne dort zu starten, zeugt es dazu nicht gerade von Intelligenz, das Foto in der DB mobil Fotocommunity und schliesslich im Magazin zu veröffentlichen.
      Ich möchte jetzt nicht den Oberlehrer spielen, bin aber ehrlich gesagt schon ein bisschen pissig ob so viel Dreistigkeit... Derartige Aktionen sorgen doch dafür, dass die Drohnenflug-Auflagen immer restriktiver werden und die allgemeine Akzeptanz nicht gerade steigt...
      Ich würde jetzt einmal grundsätzlich gerne Eure Meinung hören: Wie seht Ihr das?
      Kann man nachträglich für einen derartigen Verstoß belangt werden und macht sich die Redaktion des Magazins mit der Veröffentlichung bzw. dem Abdruck eigentlich dann auch noch strafbar?
      Danke für' Feedback!
    • seabird schrieb:

      gkrause1999 schrieb:

      und wenn derjenige nun doch eine Genehmigung hatte oder stand das extra dabei "ich bin heimlich geflogen!" :D
      hätte, hätte,...das war nicht meine Frage (will ja niemandem etwas unterstellen und auch niemanden denunzieren).
      willst Du nicht? Dann habe ich das im 1. Beitrag wohl missverstanden und Du warst doch nicht „angepisst“…
    • Ja, man kann nachträglich belangt werden.
      Nein, die Redaktion macht sich nicht strafbar bzw. handelt nicht ordnungswidrig. Sie ist in in diesem Fall nicht für die Umstände der Entstehung der Aufnahme verantwortlich und muss sie auch nicht prüfen (Anders sieht es bei Verstössen gegen das Persönlichkeitsrecht aus).
    • RC-Role schrieb:

      seabird schrieb:

      Kann man nachträglich für einen derartigen Verstoß belangt werden
      Grundsätzlich kann man nur 100% nachweisen, dass derjenige auch wirklich geflogen ist, wenn jemand bezeugen kann, dass er mit der Fernsteuerung in der Hand vor Ort war und die Drohne gestartet, geflogen und wieder gelandet hat.Ansonsten gilt ja im Zweifel für den Angeklagten.
      So siehts aus... Wer "den Mund hält gewinnt"...
    • Ich habe mir gerade mal Bilder von diesem Obersee angeschaut. Der ist wirklich hübsch. Und ja, da müssen nicht unbedingt ständig überall Drohnen drüberfliegen. Mir will sich aber auch auf den ersten Blick nicht erschließen, welchen bleibenden Schaden ein einzelner Drohnenflieger dort anrichten soll. Ja, ich weiß, Gesetze müssen eingehalten werden, aber Gesetze dienen der Regelung des Zusammenlebens der Menschen in ihrer Umgebung. Jeder mündige Bürgernhat das Recht, Gesetze bezüglich ihrer Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und ggfs. auf eine Änderung hinzuwirken. Als Drohnenflieger ärgere ich mich über Leute, die andere gefährden oder schädigen oder über die Maße belästigen, das Recht auf Privatsphäre missachten. Über ein schönes, irgendwann am Morgen gemachtes Foto vom Obersee kann ich mich nicht wirklich ärgern. Wenn dieser Flieger eine Strafe bekommt, würde ich das hinsichtlich der bestehenden Rechtlage nachvollziehen können, würdenaber hoffen, dass sie schön gering ausfällt Ein pauschales Verbot halte ich immer noch für völlig überzogen. Anstatt alles per Gesetz pauschal zu verbieten, sollte man ein vernünftiges Antrags- und Genehmigungsverfahren mit nachvollziehbar sinnvoll eingeschränkten Flugzeiten etablieren. Beispiel Nationalpark Wattenmeer. Da heißt es zum Drohnenflug:
      Im Nationalpark Wattenmeer sind dafür dessen Schutzgüter zu beachten, und das ist hier vor allem die Störungsfreiheit der Tierwelt, auch aus Vorsorgegründen: Ähnlich wie beim Steigenlassen von Drachen können „Drohnen“ Scheucheffekte auf Vögel ausüben, Flächen werden für rastende Vögel blockiert, Brutvögel werden beunruhigt. Auch die besondere Eigenart von Natur und Landschaft und das freie Landschaftsbild mit dem damit verbundenen Erholungswert sollen geschützt werden.
      Mal abgesehen davon, dass hier ein Vorsorgliches Verbot ausgesprochen wird, ohne dass der nachteilige Einfluss bewiesen ist, wird da gleich auch der Konjunktiv verwandt. Schaut man sich schließlich das an der Nordsee gesperrte Territorium an, wird es vollends absurd, es sei denn, alle Vögel Europas nutzen das Wattenmeer als Rastplatz. Nochmal, ich bin sehr für Naturschutz und die Einrichtung von drohnenfreien und stellenweise sogar menschenfreien Zonen für eine ungestörte Entwicklung der Natur, aber die pauschale Diskriminierung eines Hobbies auf der Basis von Hätte und Könnte lehne ich ab. Und so gönne ich dem Flieger vom Obersee sein Foto, auch wenn ich dort wohl eher nicht fliegen würde, und hoffe, dass wir alle uns mehr für sinnvolle Regelungen einsetzen, anstatt uns an der Zementierung der Einschränkungskultuer zu beteiligen. Das war mein Feedback.
    • Ich habe ja geschrieben, dass ich sie auch nicht ständig dort sehen muss. Verbot da, wo tatsächlich seltene Tiere sind, feste Zeitfenster, wenn nötig, außerhalb der Hauptbrutzeiten, 10 - 20 Euro Aufstiegsgebühr bei vorheriger Registrierung und dann effektive Kontrolle bei Verstößen. So könnte es gehen.
    • DroneFuchs schrieb:

      RC-Role schrieb:

      seabird schrieb:

      Kann man nachträglich für einen derartigen Verstoß belangt werden
      Grundsätzlich kann man nur 100% nachweisen, dass derjenige auch wirklich geflogen ist, wenn jemand bezeugen kann, dass er mit der Fernsteuerung in der Hand vor Ort war und die Drohne gestartet, geflogen und wieder gelandet hat.Ansonsten gilt ja im Zweifel für den Angeklagten.
      So siehts aus... Wer "den Mund hält gewinnt"...

      Da haben wir sie wieder, die Urban Legend: "In dubio pro reo" gilt immer und überall.
      Und na klar, Ordnungsbehörden und Richter lassen sich gerne an der Nase rumführen, weiss man ja. :)

      Für einen Realitätsbezug dann mal grob nach "Freie Beweiswürdigung" und ihr Anwendungsbereich im Vergleich zur "gebundenen Beweisführung" suchen, darüber hinaus nach "Beweis des ersten Anscheins", "Beweislast" und "Beweislastumkehr", und natürlich eben auch "Zweifelsgrundsatz" (aka Im Zweifel für den Angeklagten).

      Damit Letzterer in Zivilprozessen überhaupt zur Anwendung kommt, müssen nämlich nicht objektive Zweifel bestehen, sondern ausschließlich der Richter selbst muss Zweifel haben. Und die haben sie schlussendlich selten. :) Richter sind nämlich geradezu dazu angehalten, sich in Zivilprozessen frei von den Grenzen des Strengbeweises ihre Überzeugung bilden und danach entscheiden zu können.

      Bedeutet kurz: Ein 100%tiger Nachweis / Beweis ist gar nicht erforderlich, es geht ausschließlich darum, was und wem der Richter glaubt und zu welcher Überzeugung er gelangt. In Strafprozessen sieht es dann aber tatsächlich anders aus, da sind an die Beweiswürdigung strengere Maßregeln gestellt.

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    • skyscope schrieb:

      Ein 100%tiger Nachweis / Beweis ist gar nicht erforderlich, es geht ausschließlich darum, was und wem der Richter glaubt und zu welcher Überzeugung er gelangt.
      Warum machen die dann bei Geschwindigkeitsmessungen im StV so ein Geschiss mit geeichter Technik und Toleranz, Kennzeichen- und Fahrerbild bevor die einen Bußgeldbescheid überhaupt rausschicken?
      Vergleiche hinken ja immer aber ich glaube genau deshalb wurde noch nie ein Bußgeld aufgrund eines dieser Tausenden von YT Videos erlassen. Oder kennt ihr einen konkreten Fall?
    • Mit einer Flugerlaubnis fühlt sich die Tierwelt nicht mehr gestört.
      Auch sonst ist ein Flug mit einer Aufstiegsgenehmigung viel sicherer.
      Technische defekte sind mit einem offiziellen Papier nicht mehr möglich.

      Wir hier in Karlsruhe haben sehr zentral ein Naturschutzgebiet, war ein ehemaliger USA Flugplatz (Stützpunkt).
      Damit hat die Tierwelt aber auch kein Problem, dank Zaun, offiziellen Wegen, ist alles bestens.
      Der enorme Müll hinter dem Zaun hält auch schön die Fahrradwege frei.
      Da es nur ein paar tausende Menschen am Tag sind, ist ebenfalls kein Problem, dank offizieller Festlegung der Fahrradwege mitten durch das Schutzgebiet ist alles palletti.
      Die gelegentlichen Motorradfahrer sind wahrscheinlich auch offiziell genehmigt.

      Wo kommen wir hin, wenn dort mal jemand in 100 Metern Höhe mit einem (emissionsfreien) Kopter fliegen würde!!!
      Mindestens 10.000€ Strafe wäre für ein Verstoß absolut gerechtfertigt!

      Mit Genehmigungen kennt sich die Tierwelt bestens aus (offiziell@tierwelt.ng)
    • RC-Role schrieb:

      Warum machen die dann bei Geschwindigkeitsmessungen im StV so ein Geschiss mit geeichter Technik und Toleranz, Kennzeichen- und Fahrerbild bevor die einen Bußgeldbescheid überhaupt rausschicken?

      Weil sich a) die Verwaltungsakte von Bußgeldverfahren hinsichtlich des StVG und StVO separat geregelt sind (siehe bspw. Sonderfall Verjährung) und b) eben die damit zusammenhängenden Beweisführungen und -würdigungen 10.000-fach ausprozessiert wurden. Mit dem oben von Dir aufgeführten Ergebnissen und damit Möglichkeiten, Verfahren rechtswirksam ohne Widerspruchsmöglichkeit durchzusetzen.

      Für alle anderen Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt u.a. dejure.org/gesetze/OWiG/77.html

      RC-Role schrieb:

      Vergleiche hinken ja immer aber ich glaube genau deshalb wurde noch nie ein Bußgeld aufgrund eines dieser Tausenden von YT Videos erlassen. Oder kennt ihr einen konkreten Fall?

      Ja, 2 (einer über ein Facebook Video). Mehr Infos gibt es dazu nicht von mir, muss man glauben oder es lassen.

      Ansonsten gibt es systemimmanent keine öffentlichen Informationen zu erlassenen Bußgeldern oder zum Ermittlungsverfahren, ausser es geht vor ein Gericht, was wohl selten vorkommt, oder ein interessierter Politiker stellt diesbezügliche Anfragen an die (Landes-)Regierung. So gibt es Informationen aus Hamburg, dass dort aktuell 10 OWi-Verfahren um Drohneneinsätze sowie 3 Strafverfahren wg. Verstoss gegen § 315 StGB laufen.
      Die maximale Bußgeldhöhe betrug dort übrigens mehrfach 500 € (für Flüge über eine Menschenansammlung), das ist bekanntlich aber ja Länder-spezifisch.

      ___

      Edit
      OK, ich möchte dann jetzt auch mal ein tolles Beispiel bringen:

      Selbst in Tschernobyl kommen die Tiere mit der Strahlung klar, warum zum Geier kümmert man sich also überhaupt um die Sicherheit von Atomkraftwerken. Ist ja wohl alles nicht so schlimm! Und da wird in einem Naturpark ja wohl ein Drohnen-Flieger (nämlich nur ich) nicht schaden!

      /Ironie und Thread-Beteiligung OFF

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    • Es geht um dieses Bild hier. Der Autor schreibt selbst, daß er es mit seiner Drohne aufgenommen hat ...

      Edit: Bild gelöscht wegen Angabe des Klarnamens und Bild des Verfassers und damit letztlich gem. BDSG und im Vorgriff gem. der DSGVO.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

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