Hallo Gemeinde,
habe letzte Woche im aktuellen "mobil"-Magazin der Bahn 05-2018 unter der Rubrik "Mein liebstes Stück Deutschland" ein Leserfoto vom Obersee im Nationalpark Berchtesgaden gesehen .
Einmal abgesehen davon, dass es illegal war, die Drohne dort zu starten, zeugt es dazu nicht gerade von Intelligenz, das Foto in der DB mobil Fotocommunity und schliesslich im Magazin zu veröffentlichen.
Ich möchte jetzt nicht den Oberlehrer spielen, bin aber ehrlich gesagt schon ein bisschen pissig ob so viel Dreistigkeit... Derartige Aktionen sorgen doch dafür, dass die Drohnenflug-Auflagen immer restriktiver werden und die allgemeine Akzeptanz nicht gerade steigt...
Ich würde jetzt einmal grundsätzlich gerne Eure Meinung hören: Wie seht Ihr das?
Kann man nachträglich für einen derartigen Verstoß belangt werden und macht sich die Redaktion des Magazins mit der Veröffentlichung bzw. dem Abdruck eigentlich dann auch noch strafbar?
Danke für' Feedback!
habe letzte Woche im aktuellen "mobil"-Magazin der Bahn 05-2018 unter der Rubrik "Mein liebstes Stück Deutschland" ein Leserfoto vom Obersee im Nationalpark Berchtesgaden gesehen .
Einmal abgesehen davon, dass es illegal war, die Drohne dort zu starten, zeugt es dazu nicht gerade von Intelligenz, das Foto in der DB mobil Fotocommunity und schliesslich im Magazin zu veröffentlichen.
Ich möchte jetzt nicht den Oberlehrer spielen, bin aber ehrlich gesagt schon ein bisschen pissig ob so viel Dreistigkeit... Derartige Aktionen sorgen doch dafür, dass die Drohnenflug-Auflagen immer restriktiver werden und die allgemeine Akzeptanz nicht gerade steigt...
Ich würde jetzt einmal grundsätzlich gerne Eure Meinung hören: Wie seht Ihr das?
Kann man nachträglich für einen derartigen Verstoß belangt werden und macht sich die Redaktion des Magazins mit der Veröffentlichung bzw. dem Abdruck eigentlich dann auch noch strafbar?
Danke für' Feedback!