Veröffentlichung eines Videos gefilmt in absoluter no-go-zone

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    • Veröffentlichung eines Videos gefilmt in absoluter no-go-zone

      Heute in der "Badischen Zeitung, 12-05-2008, Teil Dreisamtal wird ganzseitig ein Video von Kirchzarten behandelt, das auch
      im Internet auf der HP der Gemeinde Kirchzarten aufzurufen ist:

      kirchzarten.de/
      Das Gebiet liegt in der absoluten No-Go-Area der App "Map2Fly" wegen des Segelflugplatzes.

      Ich selber traue mich nicht mehr auch nur 5m von meinem Grundstück aus aufzusteigen, hätte auch gerne mal die Kirche und die
      Lindenberg-Kapelle gefilmt und gehe mal davon aus, dass hier Sondergenehmigungen vorgelegen haben.

      Der Video-Filmer, die Gemeinde Kirchzarten und erst recht die Badische Zeitung werden sich ja wohl rechtlich abgesichert haben,
      oder wie seht Ihr das?

      Gruss Dieter
    • Doch natürlich, nur dass man "damals" noch vieles auf dem kleinen Dienstweg regeln konnte, indem man sich ohne großes Tam Tam einfach mit dem Flugleiter abgesprochen hat. Ausserdem waren Bürger, Verantwortliche, Kontrollorgane und Versicherungen "damals" viel weniger sensibilisiert als heute.

      Bei mir hieß es mal bei einem Segelflugplatz, auf dem sogar Flugbetrieb an dem Tag stattfand: "Kein Problem, wo willste denn fliegen, und wie hoch?"
      Waren unter 50m in einem Radius unter 100m, und der Flugleiter hat das Gebiet dann eben an alle für die betreffenden 30 Minuten kommuniziert, hat die bei der Höhe eh nicht sonderlich tangiert und interessiert. Freundlich, schnell, unkompliziert. Das wird wohl heute nicht mehr ganz so einfach möglich sein...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Die kann man sicher noch treffen, aber es kommt halt darauf an, was man dann machen will. Wahrscheinlich wird es in kleineren Gemeinden dann auch kein Problem bei einer Kontrolle geben, in der Regel braucht man aber inzwischen was Schriftliches in der Tasche. Problematisch dürfte es aber heute auf jeden Fall werden, wenn ein Versicherungsfall eintritt, die wird aufgrund des Umstands, dass man ohne offizielle Genehmigung unterwegs war, sicher die Leistung verweigern.

      Sprich, ich persönlich würde mit so einer "Absprache" dann noch über Wald und Wiesen fliegen, um Aufnahmen zu machen, aber sicher nicht mehr über Bebauungen oder Menschen.