Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft)

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    • GThomas schrieb:

      Hausfriedensbruch ist dann nochmal ein andere Thema
      Das gehört juristisch gesehen eben doch zum Thema, siehe Link oben - das Eindringen in einen befriedeten Bereich kann eben doch als Hausfriedensbruch angesehen werden.
      Eine Befriedung muß lediglich erkennbar sein, ein Wall oder ein Flatterband etc. reichen dafür schon aus.

      Aber Beiträge hierzu sind obsolet, letztendlich sind oben genug Links dazu zu finden ;)
    • Landwirte ärgern sich tatsächlich oft über Menschen, die kniehohes Gras (meist völlig ahnungslos) niedertrampeln, weil diese Stellen nicht gemäht werden können. Ob die Trampler eine Drohne haben, ist dabei völlig egal. Beim Betreten von Wiesen lohnt der Blick auf die Grashöhe. Man denkt da als Nichtbauer nicht dran.
    • Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist immer so eine Sache. Soweit diese nicht eingefriedet sind, dürfen diese auch betreten werden. Was jedoch nicht implizieren soll, dass man die auch für seine Zwecke nutzen darf. Der Sinn dahinter ist, dass man auch mal eine landwirtschaftliche Fläche durchqueren kann ohne große Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Was generell nicht passieren darf, dass man dabei den Zweck der Fläche schädigt. Also auf Ackerflächen auf klar ersichtlichen Wegen, auch auf Wiesen nimmt man vorzugsweise erkennbare Pfade. Jegliche weitere Nutzung (und eigentlich auch das Durchqueren) kann der Eigentümer untersagen. Dazu reicht ein einfaches Schild oder auch die persönliche Aufforderung.

      Sobald ein Zaun, Gatter, Hecke oder sonst etwas ähnliche daherum errichtet wurde, handelt es sich um ein eingefriedetes Grundstück, welches ich nicht mehr durchqueren darf. Dazu zählt m.E. auch der Weidezaun. Auch wenn er im ersten Sinn das darin gehaltene Vieh zusammenhalten möchte. So sollte man hier aber auch nicht in den Raum eindringen. Eine solche Absicht kann der Eigentümer auch temporär mit Flatterband einrichten und vor Durchquerung schützen.

      Das ist die Vorgehensweise auf dem Boden. Bereits das Starten und Landen auf solchen Flächen darf der Eigentümer unterbinden, oder besser gesagt er hat dem erst gar nicht zugestimmt. Mit dem Überfliegen solcher Grundstücke sieht es aus luftrechtlicher Sicht wieder ganz anders aus. Bei solchen Flächen handelt es sich absolut nicht um Wohngrundstücke. Selbst der landwirtschaftliche Hof läßt je nach Bundesland diverse Interpretationen zu, ob es sich um einen gewerblichen Betrieb oder ein rein zu Wohnzwecken genutzes Grundstück handelt. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.

      Aber auch hier kann man das nicht nur auf das Recht der Luftfahrt reduzieren. Sobald eine Kamera dabei ist, kommen auch die persönlichen Rechte ins Spiel. Wie ist es zum Beispiel zu beurteilen, wenn der Landwirt auf seiner Fläche eine gewisse Mähform praktiziert und dabei Bildnisse ins Feld zaubert. Ist dass dann durch das Kunsturheberrecht geschützt? Aber das geht jetzt hier wieder zu weit.

      Was mir an der ganzen Diskussion absolut nicht gefällt, ist das praktizieren einer Konfrontation. Ich will jetzt nicht sagen, dass man dabei einfach nachgeben und von dannen ziehen soll. Aber es Treffen, wie bei vielen hier geführten Diskussionen, unterschiedliche Interessen aufeinander. Wer jetzt meint mit der Polizei könne so ein Konflikt gelößt werden, der ist auf den Holzweg. Derjenige kann max. einen Teilsieg erringen jedoch niemals einen Konflikt aus der Welt schaffen. Weder der Andere noch man selbst sollte dabei auf sein Recht beharren. Das liegt so oder so im Auge des Betrachters und man hat in den seltesten Fällen zu 100% Recht. Vor allem die die darauf beharren liegen meistens ziemlich weit daneben.

      Die Lösung liegt im Kompromiss. Dazu gehört jedoch ein besonnener Kopf, und wenn es nicht der Gegenüber ist, dann sollte man es zumindest selber sein. Mit etwas Besonnenheit habe ich es bisher fast immer geschaft ein vernüftiges Gespräch zu führen wo ich die Intension meines Gegenüber angenommen habe und ich meine Bedürfnisse platzieren konnte. Meist konnten dabei viele Missverständnisse beider Seiten ausgeräumt werden und ich meine Interessen weiter verfolgen können. Der Konflikt ist immer die schlechteste Lösung. Objektiv gesehen gibt es dabei nur Verlierer und keine Gewinner.

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    • quadle schrieb:


      Die Lösung liegt im Kompromiss.
      Diese Aussage trifft es im Kern!
      Dabei möchte ich anmerken, dass man sich ja diese Fläche ausgesucht hat, da diese einem für geeignet erschien. Dh. man würde sie auch gerne erneut nutzen. Wenn ich mir ein tolles Stück Land aussuchen würde, dann würde ich alles daran setzen, es weiter benutzen zu können. Und wenn ich dafür mit einer Drohne ein Foto seines Hofes samt Ländereien schieße und es dann bei einem Onlinefotoservice für 5€ als Plakat ausdrucken lasse, dann ist es mir das wert. Alleine schon aus dem Grund, weil ich nicht jedes Mal ein neues Feld suchen möchte und jedes Mal Stress mit jemandem habe.
    • Bauern haben schon jahrzehntelange Erfahrung mit Modellfliegern, die über ihren Felder fliegen. Klar startet man am Rand und versucht nicht in der Mitte abzustürzen. Das kommt aber vor und dann muss man eben rein in Feld oder Wiese und zieht damit zwangsläufig seine Spuren, die von der Ernte abgehen. Nun sieht der Bauer dem Piloten auf den ersten Blick nicht ab, ob dieser nun "Pech" hat oder nicht und reagiert erst mal mit Ablehnung. Wenn man ihm nun erklärt, dass man sein Fluggerät im Griff hat und außerdem der ganze technische Schnickschnack einem Absturz mitten auf dem Feld zusätzlich entgegen wirkt, siehts schon besser aus.
      Lange Rede kurzer Sinn: Vorher Fragen und dabei Vertrauen schaffen ist besser wie Konfrontation.
    • quadle schrieb:

      Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist immer so eine Sache. Soweit diese nicht eingefriedet sind, dürfen diese auch betreten werden.
      Ich mach das jetzt mal plakativer, da Beiträge mit Erläuterungen offenbar eh nicht gelesen und Linkangebote zur eigenen Recherche nicht genutzt werden:

      Quatsch. Weder das Betretungsrecht der freien Landschaft noch dessen Schranken haben irgendetwas mit EInfriedung zu tun.

      quadle schrieb:

      Jegliche weitere Nutzung (und eigentlich auch das Durchqueren) kann der Eigentümer untersagen. Dazu reicht ein einfaches Schild oder auch die persönliche Aufforderung.
      Kann er nicht.

      Ausser, diese weitere Einschränkung der Nutzung der freien Landschaft über die landschaftsrechtlichen Schranken hinaus wurde beantragt, es liegt ein wichtiger Grund für eine solche Sperrung vor, und es wurde dafür explizit eine Genehmigung erteilt.
      In diesem Genehmigungsverfahren wird nämlich möglich rechtssicher abgewogen, ob das private Interesse des Landwirts an der Sperrung aus wichtigem Grund höher einzustufen ist, als das Interesse der Allgemeinheit an der Nutzung im Rahmen der o.a. Betretungsbefugnis.

      Ein privates Schild hat abgesehen davon als Schranke in der freien Landschaft keinerlei Bewandtnis, und muss einen in gar keiner Form kümmern. Das gilt übrigens auch für das Schild "Privatweg" in der freien Landschaft.

      Das gemeinsam ist - unabhängig davon, dass es zu Genüge durchprozessiert wurde - ja wohl auch logisch, ansonsten würde vor jedem Acker ein Schildchen stehen.

      quadle schrieb:

      Sobald ein Zaun, Gatter, Hecke oder sonst etwas ähnliche daherum errichtet wurde, handelt es sich um ein eingefriedetes Grundstück, welches ich nicht mehr durchqueren darf. Dazu zählt m.E. auch der Weidezaun.

      Selbst wenn es in Hundert Rechtsinfo- und Anwaltsblogs steht, die offensichtlich mehr oder minder voneinander abschreiben, sind Fachliteratur, Kommentare zum 123 Stgb, Lehre, Schiedsämter, Staatsanwälte, und selbst die Polizei anderer Meinung.
      Warum? Weil ein befriedetes Besitztum per definitionem "in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzwehre gegen das beliebige Betreten Dritter gesichert" ist. Die Umzäunung einer Weide soll das Ausbrechen von Vieh verhindern, darüber hinaus ist nicht anzunehmen, dass sie das beliebige Betreten Dritter verhindern soll. Daher ist eine umzäunte Weide gar kein befriedetes Grundstück. Die Auslegung obiger Stellen, nicht meine.

      Natürlich kann das selten auch mal der Fall sein (wenn auch nicht durch einen Weidezaun), dann muss die Befriedung aber wie gesagt genehmigt sein, um hinsichtlich § 123 StGB relevant zu sein, eine Nachfrage bei der Naturschutzbehörde klärt darüber auf.

      Aber bitte, wer einen Weidezaun in der freien Landschaft trotz Berücksichtigung der o.a. Schranken aus Angst, eine Straftat zu begehen, nicht überwinden will der lässt es einfach, er schadet damit ja niemanden... :)

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    • Es muss nicht gleich die Mistgabel sein. Bauern kennen auch legale Möglichkeiten um Personen vom Feld zu entfernen.
      Letztens z.B. mich. Als ich an einer viel genutzten Wildfliegerwiese loslegen wollte hat der Bauer seine Güllearbeiten auf der gegenüberliegenden Seite prompt beendet und auf meiner Seite (in einem Sicherheitsabstand von etwa 10m zu mir) wieder damit angefangen.
    • Und das alles bezieht sich in erster Linie auf das Betreten und Befahren und in keinster Weise auf das Überfliegen (sofern es dort nicht Luftrechtliche oder naturschutzbedingte Einschränkungen gibt). Das Betretungsrecht der freien Landschaft hat jeder, allerdings muss man dabei auf angebaute Feldfrüchte und Vieh auf Weiden Rücksicht nehmen, denn die Felderträge, das Vieh, bis hin zu Bäumen im Wald sind unantastbares Eigentum von Landwirten etc. Betreten ja, überfliegen ja, befahren (außer mit Fahrrädern auf Feldwegen) nein. Ebenso Felderträge durch betreten schädiegen (zertrampeln) und weidendes Vieh stören, nein.

      Ein bisschen das Hirn betätigen muss man schon um zu sehen, darf ich zum Beispiel über ein bestelltes Feld laufen, die Antwort lautet nein. Darf ich zum Beispiel über ein abgeerntetes Feld laufen, die Antwort lautet ja. Darf ich zum Beispiel über eine Weide mit Vieh laufen, die Antwort lautet ja (sofern ich das Vieh dabei nicht störe). Im letzteren Fall kann es allerdings auch passieren, dass es umgekehrt ist (wenn dort Zuchtbullen weiden :D ).
    • Ich bin zuletzt knapp ne halbe Stunde wie ein Stelze durchs Korn geschwebt, um nichts zu zerstören, auf der Suche nach meinem Racer.

      Bauer fährt vorbei, kuckt, ich hebe die Hand zur Begrüßung, er grüsst zurück, fährt weiter. Standard. Die Bauern bei uns sind oft noch richtige Bauern. Total loooocker unterwegs.

      Prinzipiell reagier ich primär mit "herzlicher Freundlichkeit", immer bei unbelasteten Konflikten. Die meisten können garnicht anders als das zu spiegeln, früher oder später.

      Choleriker gibt es halt auch. Umdrehen und auf Durchzug schalten, oder knallen lassen, dass ist dann stimmungsabhängig. Gegen mich anreden ist schwer wenn ich in Fahrt bin, dass merkt das Gegenüber auch recht schnell. Richtig eskaliert ist bislang nüschts.
    • biber schrieb:

      Und das alles bezieht sich in erster Linie auf das Betreten und Befahren ...
      Achtung, es geht hier erst mal ausschließlich um das fußläufige Betreten, nicht um das Befahren (Fahrräder etc.).

      Wie oben geschrieben - was zum Betretungsrecht zugerechnet wird, und was explizit ausgenommen ist, ist in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich, und sollte dringend in den jeweiligen Landesgesetzen nachgesehen werden. Mit dem Starten und Landen von Flugmodellen hat das aber alles nichts zu tun, und man findet dazu auch nichts hinsichtlich Betretungsbefugnis/-schranken in den Landesnaturschutzgesetzen. Man könnte argumentieren, dass es zur Erholung zugerechnet werden kann, ist aber letztlich Auslegungssache...

      Überflug regelt allein das Luftrecht und ist eine andere Baustelle, ebenso wie Aufnahmen (vom Bauern auf seinem Trecker), auch wieder eine ganz andere Baustelle.

      ____

      Zwei gegensätzliche Beispiele zu länderseiitigen Regelungen:

      Ganz rigoros ist Schleswig Holstein, da gibt es eine Betretungsbefugnis nur für Privatwege, für Äcker, Wiesen und sonstige private Flächen gar nicht! Dort gibt es aber offenbar für alles Mögliche und Unmögliche Regelungsbedarf. :)

      Auf der anderen Seite erlaubt Bayern sogar explizit das Steigenlassen von Drachen, dort gibt es beispielsweise auch ein in der Landesverfassung festgeschriebenes Grundrecht für jeden Bürger auf Zugang zur freien Natur. (Staat und Gemeinden sind nach diesem Artikel auch verpflichtet, Berge, Seen und Flüsse zugänglich zu machen, aus diesem Grund hat der Freistaat Bayern auch ein Vorkaufsrecht an Seeufergrundstücken).

      So unterschiedlich kann das sein, Föderalismus überall.... ;)

      biber schrieb:

      Wenn man auf bestellten Getreidefledern durch die sog. Fahrgassen läuft, beschädigt man auch nichts.

      Ist schon richtig, aber nur zur Klarstellung im Sinne des Eingangsthreads ist es eben nicht erlaubt (da gerade landschaftlich genutzt), und bspw. in Schleswig-Holstein sowieso gar nicht, s.o.

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    • skyscope schrieb:

      Achtung, es geht hier erst mal ausschließlich um das fußläufige Betreten,
      Genau genommen gehts ja um das rechtlich richtige (was wir hier ja gerade versuchen raus zu finden) "Kontra geben" dem Bauern gegenüber.
      Wenn der aber auch nicht so genau weiß, was rechtlich Sache ist, wird er uns insgeheim des Klugscheißens bezichtigen, was den Konflikt vor nicht Ort löst
      und wir damit nicht in Ruhe starten können.
      Wenn sich also auch nur eine Seite rechtlich nicht auskennt ist eine rechtlich richtige Lösung des Konflikts gar nicht möglich und man muss sich außerrechtlich
      einigen. Dabei sind praktische Tipps, wie Freundlichkeit und

      biber schrieb:

      Wenn man auf bestellten Getreidefledern durch die sog. Fahrgassen läuft, beschädigt man auch nichts.
      mehr wert, als mit seinen Rechten Kontra zu geben.
    • @RC-Role, definitiv, wie ja schon eingangs ausführlich geschrieben. Mit dem Kopf durch die Wand erreicht man wie überall woanders auch meist wenig, und verbaut sich auch zukünftige Möglichkeiten, ist doch klar.

      Was aber nicht unbedingt bedeuten muss, dass man direkt "kleinlaut das Weite suchen" muss, wenn man angeblafft wird. Also auch hier wieder mal kein Schwarz/Weiß, sondern das Suchen eines Gesprächs. Wie zielführend das dann ist, steht auf einem anderen Blatt und ist extrem abhängig von den Typen der Beteiligten ;) , ebenso, ob und wie alles weitere dann handhabt wird.

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    • Ganz abgesehen davon wird kaum ein Landwirt etwas dagegen haben, wenn man auf einem privaten Feldweg, am Feldrand oder auf einem abgeernteten Stoppelfeld seine Drohne startet. Man muss ja nicht mitten auf bestellte Felder latschen. Viel kritischer sehen sie es, wenn ihre Feldzufahrten von Reitern aufgewühlt werden (was leider häufig vorkommt), wenn Spziergänger ihre Autos dort parken und sie nicht durchkommen oder wenn Hundebesitzer ihre Köter in der Nähe von Viehbeständen (Rindern) frei laufen lassen. Heutige Landwirte sind in der Masse auch keine hinterwäldlerischen Klotzköppe mehr, wenn man sich allein schon mal ihren teilweise rechnergesteuerten, hochtechnisierten Maschinenpark anschaut.
    • RC-Role schrieb:

      Ich gehe noch weiter und schreibe, dass man auch dann wenig erreicht, wenn man mit seinem guten Recht im Kopf durch die Wand will.
      Ja, natürlich. Ist aber natürlich halt auch alles eine Frage, wie wichtig einem das Ganze ist.

      Ich persönlich würde es so handhaben

      A) Ist es eine Wiese oder ein Feldweg in näherer Umgebung, wo ich einfach nur ab und an mal fliegen will, dann mache ich natürlich kein Fass auf, egal ob ich im Recht bin oder nicht. Ich packe zusammen und kläre das - vielleicht auch an einem ganz anderen Tag - mit dem Bauern direkt. Führt das zu keinem günstigen Ergebnis, dann werde ich es da eben lassen.

      B) Bin ich aber irgendwo und will einmalig an einer Stelle fliegen und ein besonderes einzigartiges Motiv fotografieren oder filmen, und habe alle dortigen Vorschriften genau beachtet, und ein Landwirt wird lautstark mit wenig Substanz, dann versuche ich ein Gespräch in aller Höflichkeit zu führen. Aber wenn das nicht zur Beruhigung der Situation führt, geht es eben seinen Gang. Fliegen werde ich da trotzdem.

      biber schrieb:

      Heutige Landwirte sind in der Masse auch keine hinterwäldlerischen Klotzköppe mehr, wenn man sich allein schon mal ihren teilweise rechnergesteuerten, hochtechnisierten Maschinenpark anschaut.

      So ist es, und viele sind dem Drohnenthema hinsichtlich der eigenen Nutzungsmöglichkeiten auch ziemlich aufgeschlossen.
    • Ich habe jetzt nicht alles gelesen, nur quer, aber es ist doch so, das der Luftraum über dem Acker nicht dem Bauern gehört, deswegen dürfen ja auch Flugzeuge und Vögel ungefragt darüber fliegen.

      Oft wird der Luftraum mit dem Besitz des Bauern verwechselt.
      Ich bin der Meinung, das wenn ich auf einem öffentlichem Weg stehe und die Drohne über einem Acker fliegt, kann sich der Bauer nur dann beschweren, wenn er für sich das Recht am Bild geltend machen will.

      Da Kartoffeln aber kein Recht am Bild haben, ist es Fragwürdig ob der Bauer wirklich was vom Zaun brechen kann.
      Das war die eine Sache, die andere ist aber die und da spreche ich einfach aus Erfahrung, man kann den Mund aufmachen und fragen!!
      Wenn ich irgendwo etwas üben möchte, dann weiß ich ja grob wo dort vielleicht der Bauer wohnt, da frage ich nett, oder vielleicht macht man es direkt wenn er auf dem Feld ist, denn die fühlen sich gebauchpinselt wenn man sie bei der Arbeit mit dem Trecker filmt!

      Ich durfte bisher immer fliegen wenn ich nett und offen in deie Situation gegeangen bin.
      Es gibt aber auch Piloten, die wollen nicht mal angesprochen werden und strahlen direkt eine fleischgewordene Iligalität aus.
      Ich persönlich habe bis jetzt nur positive Erfahrungen mit Bauern oder Passanten, selbst mit Behörden gehabt.

      In unserer Stadt darf ich durch Erlaubnis der Stadt und Polizei fliegen, die kennen mich und sind eher neidisch auf meine Drohne, als das es anfeindungen oder Maßredelungen gibt!

      So wie man es in dem Wald hineinruft.... :)