Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft)

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    • Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft)

      Moin.

      Sicher haben es hier schon viele erlebt. Man fährt weit raus aus der Zivilisation, wo man möglichst niemanden belästigt. Man fliegt nur über Bereiche, die öffentlich zugänglich sind und durch Betreten nicht beschädigt werden können, sammelt jeden abgeknipsten Kabelbinder-Schnipsel wieder ein und trotzdem kommt ein Landwirt um die Ecke und behandelt einen wie einen Kriminellen.
      Ehrlich gesagt finde ich das ziemlich unfair. Allein der Blick aus einem Flugzeug lässt vermuten, dass den Landwirten ein sehr großer Teil der verfügbaren Landfläche gehört. Das Grundwasser wird mit Nitrat und Phosphat belastet, sodass alle inzwischen ein Vielfaches für sauberes Wasser zahlen müssen und die Grenzwerte von den Klärwerken dennoch nur mit Mühe und Not eingehalten werden können. Die Bienen werden dezimiert. Neulich fragte mich ein wutentbrannter Bauer auf einer leeren uneingezäunten großen Wiese: "Wer gibt Ihnen das Recht hier zu sein?".

      Ich frage mich in solchen Situationen immer: Sollte man sich auf eine Diskussion einlassen, oder lieber kleinlaut das Weite suchen?
    • Wie immer: Es kommt drauf an, und zwar auf das Bundesland, auf die Jahreszeit und auf die Nutzungsart der Fläche.

      Grundsätzlich regeln diese Dinge auch hier wieder einmal die Länder selbst, und das recht individuell. Allgemein gilt aber zunächst mal zu Zwecken der Erholung gem. § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine Betretungsbefugnis der "freien Landschaft". Diese findet sich auch in jedem Landschaftsgesetz der Länder mehr oder minder wieder.

      Das Oberverwaltungsgericht NRW beispielsweise definiert mit dem Begriff der "freien Landschaft" Gebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also grundsätzlich auch Felder und Wiesen. Allerdings schränkt schon § 59 BNatSchG selbst die Betretungsbefugnis wieder insofern ein, dass nur "ungenutzte Grundflächen" betreten werden dürfen. Das Landschaftsschutgesetz NRW erlaubt beispielsweise konkreter nur das Betreten von "Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen".

      Das Landschaftsschutzgesetz in Baden-Würtemberg ist noch detaillierter, dort liest man unter anderem: "Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden."

      Man sieht also, das hier...

      bjoern79de schrieb:

      Neulich fragte mich ein wutentbrannter Bauer auf einer leeren uneingezäunten großen Wiese: "Wer gibt Ihnen das Recht hier zu sein?".

      ...kann eine aus Sicht des Bauern durchaus berechtigte Frage sein, nämlich dann, wenn die Wiese in der momentanen Jahreszeit betreten wird und sich damit "in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung" befindet. Dabei ist es übrigens entgegen landläufiger Meinung völlig irrelevant, ob sie eingezäunt ist oder nicht. Ungenutzte Flächen sind dann beispielsweise Ödlandflächen oder auch Stoppelfelder nach der Ernte und vor der erneuten Bestellung.

      Problemlos dürften jederzeit Flächen der freien Landschaft sein, die generell nicht für die Landwirtschaft nutzbar sind, wie Wege, Böschungen, oder die Randstreifen eines Feldes, vorausgesetzt, man stört den Betrieb oder auch andere Fußgänger nicht. Sollte Dich ein Bauer also auch dort verscheuchen wollen, kannst Du an einer Diskussion - selbstverständlich freundlich und höflich - durchaus teilnehmen, Du solltest dann zeitnah das Thema auf die Betretungsbefugnis des jeweiligen Landschaftsschutzgetzes lenken, um nicht in Gefahr zu laufen, die "Nitrat / Phosphat / Bienen" Argumente zu nutzen... ;)

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    • skyscope schrieb:

      ...kann eine aus Sicht des Bauern durchaus berechtigte Frage sein, nämlich dann, wenn die Wiese in der momentanen Jahreszeit betreten wird und sich damit "in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung" befindet. Dabei ist es übrigens entgegen landläufiger Meinung völlig irrelevant, ob sie eingezäunt ist oder nicht. Ungenutzte Flächen sind dann beispielsweise Ödlandflächen oder auch Stoppelfelder nach der Ernte und vor der erneuten Bestellung.
      Naja, geflogen bin ich über der Wiese. Ich selbst befand mich auf einem Weg und es ist auch schon 3-4 Monate her, also noch im Winter.

      Ich finde die Argumente aber gar nicht so abwegig. Da wird systematisch gegen Gesetze verstoßen wofür ich am Ende dreistellige Beträge im Jahr zahle und dann beanspruchen die auch noch den Luftraum über deren Wiesen für sich.
    • bjoern79de schrieb:

      Ich frage mich in solchen Situationen immer: Sollte man sich auf eine Diskussion einlassen, oder lieber kleinlaut das Weite suchen?
      Definitiv Contra, sonst denkt er noch er ist der Kaiser von China.
      Es gibt einen feinen Unterschied, befriedetes Besitztum und freies Land.
      In seinem Garten wäre seine Frage angebracht, auf dem Feld eher lächerlich.
      Wenn ich mit meinem Wohnwagen/Zelt etc in seinem Feld ein Lager aufbaue vllt auch.

      skyskope hat es sehr schön zitiert, zum zwecke der Erholung, mal eine Runde entspannt fliegen ist meine Erholung.

      skyscope schrieb:

      Problemlos dürften jederzeit Flächen der freien Landschaft sein, die generell nicht für die Landwirtschaft nutzbar sind,
      Hier wäre ich vorsichtiger, es könnte auch ein Natur- Vogelschutzgebiet sein.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Ob es eingezäunt ist oder nicht, tut wie bei deinem Grundstück eigentlich nichts zur Sache. Nur weil du aus ästhetischen Grunden oder aufgrund des Geldes auf einen Zaun/eine Hecke verzichtest, lädst du ja auch nicht jede Person ein, dein Grundstück zu betreten ;)

      Ich würde das Thema mit den Bienen und Phosphaten etc. lassen. Wenn die Person dich schon so anspricht, dann ist die meistens nicht gut drauf. Wenn du dann noch mit Themen ankommst, die ihn noch mehr verärgern können oder versuchst, jemanden anderen schlecht dar stehen zu lassen, kann das auch negativ ausgehen.

      Ich würde ihm eher zeigen, dass es an so einer Drohne nichts schlimmes gibt. Ihn die Drohne vielleicht mal in die Hand nehmen lassen und ihm seine Vorteile, welcher er mit einer Drohne für seine Felder hätte, aufzeigen.

      Konfrontationen würde ich nicht suchen und aus Trotz weiterfliegen, würde ich auch sein lassen. Es kann nämlich gut sein, dass deine Drohne auf seinem Stück Land abstürzt. Und wenn das Feld dann zu der Zeit genutzt wird und du dieses Betreten musst - mit seiner Erlaubnis - dann wirds blöd.

      Ich war früher mal mit meinem Cousin (vor 10 Jahren oder so) mit seinem kleinen Modellflugzeug öfters mal fliegen. Er hatte immer 2 Bier im Rucksack. Wenn wir mit dem Fliegen fertig waren, haben wir diese getrunken. An sich waren die aber genau für so einen Fall, wenn sich wer gestört gefühlt hat, dann hat man ein offenes Gespräch gesucht, ein Bier angeboten und alles war super


      Bastler schrieb:

      bjoern79de schrieb:

      Ich frage mich in solchen Situationen immer: Sollte man sich auf eine Diskussion einlassen, oder lieber kleinlaut das Weite suchen?
      Definitiv Contra, sonst denkt er noch er ist der Kaiser von China.
      Genau das finde ich falsch. Wenn du da erst zanken musst, dann hast du keinen Bock mehr darauf zu fliegen, da er dich auch nerven wird. Erst recht wenn du da FPV ohne Spotter fliegst und er sich etwas informiert. Einfach ein lockeres Gespräch und gut ist. Wenn man auf das Thema Drohne kommt, dann kann man ja die App zeigen und sagen, dass man hier fliegen dürfte. Man kann ihm ja auch anbieten, mal seine Felder abzufliegen. Wenn man so ein lockeres Gespräch dann damit beendet, dass man sagt: "Das ist hier so ein schöner Fleck und ich fliege hier sehr gerne. Wenn es sie stört, dann versuche ich diesen Platz zu meiden!" dann wird er vermutlich von sich aus sagen, dass es in Ordnung ist. Ich habe mit solchen offenen Gesprächen schon im Büro Sachen erreicht, wo andere aufgrund der Konfrontations-Schiene gescheitert sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eM-Gee ()

    • bjoern79de schrieb:

      Ich finde die Argumente aber gar nicht so abwegig. Da wird systematisch gegen Gesetze verstoßen wofür ich am Ende dreistellige Beträge im Jahr zahle und dann beanspruchen die auch noch den Luftraum über deren Wiesen für sich.

      Dann wünsche ich viel Erfolg!
      Wenn Du aber mal in direkter Flughafennähe fliegen willst, willst Du das dann aber hoffentlich nicht auf eine Argumentationskette um die verschwendeten Steuergelder des FH Berlin-Brandenburg aufsetzen, oder? ;)

      ___

      Wie auch immer, Leben und leben lassen, gilt in die eine wie auch in die andere Richtung. Empathisch sein, sich auch in sein Gegenüber reinversetzen. Der Bauer macht das nicht aus Spass, und man wird nicht der erste sein, der (vermeintlich) über seinen Anbau schlendert. Der hat anderes zu tun, als jeden erst mal zum Kaffee einzuladen, um in einem höflichen Pläuschchen seine Intentionen zu erläutern - da fallen eben erst mal klare Ansagen.
      Aber Kommunikation ist alles. Nur wenn man dabei rum schwafelt oder dem Bauern noch dumm kommt, hat man mit einer Drohne meist ein kurzes Höschen an, vor allem, wenn man nicht 100% rechtssicher argumentiert, Und Luftrecht ist nur ein Teilbereich beim Drohnen-Fliegen, noch nicht mal ein besonders schwer verständlicher, und selbst da tun sich viele Drohnisten schwer.

      Kommt noch die Polizei, ist man automatische auch immer in der Rechtfertigungsecke, und bekommt gegebenenfalls einen Platzverweis oder muss gar ein wenig auf seine Drohne verzichten.
      Muss aber natürlich jeder selbst wissen, wie er mit dem Thema umgeht, und mit welchem Risiko er da wo bei wem auftreten möchte. Mit dem Kopf durch die Wand geht es aber auch dabei mit einiger Sicherheit nicht, und ist auch recht kurzsichtig, zumindest wenn man dort auch noch mal in Zukunft fliegen möchte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Mit den Landwirten bzw. Pächter der Flächen gibt es hier die geringsten Probleme. Allerdings spreche ich die eh an sobald einer bei meiner Fliegerei sichtbar wird. Freuen sich immer gefragt zu werden und ich hatte noch nie einen der es untersagt hat. Allerdings ist auch nicht zu erwarten, dass sie eine Erlaubnis erteilen da die Flachen fast immer in der Nutzung festgeschrieben sind - selbst Brachflächen.

      P.S. Hier sind auch Brachflächen subventioniert mit der Auflage, dass sie nicht anderweitig genutzt werden dürfen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Bastler schrieb:

      es könnte auch ein Natur- Vogelschutzgebiet sein.
      Vogelschutzgebiete sind nicht Bestandteil der neuen Drohnenverordnung und damit ist nicht nicht generell verboten dort zu fliegen. Sie sind deshalb auch nicht z.B. in der DFS-App enthalten. Ob und wann da geflogen werden darf ist evtl. bzw. für jedes Vogelschutzgebiet einzeln geregelt (quasi wie nach der alten Verordnung).
    • eM-Gee schrieb:

      Ob es eingezäunt ist oder nicht, tut wie bei deinem Grundstück eigentlich nichts zur Sache...
      Nicht ganz. Wenn man ein "offenes" Grundstück betritt ist es im "Normalfall z.B. kein Hausfriedensbruch.
      Zitat der Richterin in einem 2011 stattgefundenen Gerichtsverfahren in Lüneburg: "...das Betreten eines Geländes durch ein offenes Tor sei grundsätzlich nicht strafbar. Wenn dies aber zu Nachtzeit erfolge, könne dies aber schon als Hausfriedensbruch bewertet werden..."

      Also auch mit Zaun aber offenem Tor ist das Betreten eines Grundstückes erstmal keine Straftat!
      Anders sieht es sicher aus, wenn mich vorher der Eigentümer/Besitzer des Grundstückes verwiesen hat.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • RC-Role schrieb:

      ...
      Vogelschutzgebiete sind nicht Bestandteil der neuen Drohnenverordnung und damit ist nicht nicht generell verboten dort zu fliegen. Sie sind deshalb auch nicht z.B. in der DFS-App enthalten. Ob und wann da geflogen werden darf ist evtl. bzw. für jedes Vogelschutzgebiet einzeln geregelt (quasi wie nach der alten Verordnung).
      Doch, ist verboten. Für uns Drohnenflieger als Flugmodell gilt auch in Vogelschutzgebieten ein "generelles Betriebsverbot" soweit es in der zugehörigen Satzung nicht ausdrücklich genehmigt wurde was eher unwarscheinlich ist.

      Zitat: "Was ist verboten?
      - Der Betrieb über und in einem seitlichen Abstand von 100 m von:
      ...
      - sowie der Betrieb über:
      ...
      Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten, Nationalparks, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist (§ 21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO)
      ..."

      Quelle z.B.: strassenbau.niedersachsen.de/s…tfahrtgeraete-114884.html

      Auch in der Map2Fly-Karte/App sind solche Gebiete entsprechend gekennzeichnet.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • RC-Role schrieb:

      Bastler schrieb:

      es könnte auch ein Natur- Vogelschutzgebiet sein.
      Vogelschutzgebiete sind nicht Bestandteil der neuen Drohnenverordnung und damit ist nicht nicht generell verboten dort zu fliegen. Sie sind deshalb auch nicht z.B. in der DFS-App enthalten. Ob und wann da geflogen werden darf ist evtl. bzw. für jedes Vogelschutzgebiet einzeln geregelt (quasi wie nach der alten Verordnung).
      Das ist nicht korrekt, hangel Dich durch die Verordnung und ihre Verweise durch:
      EU-Vogelschutzgebiete sind über den Verweis auf das BNatSchG (das wiederum auf EU-Richtlinien verweist) verboten, ebenso FFH Gebiete - somit bezieht sich ein Verbot auf alle Natura 2000 Gebiete.
      Darüber hinaus gibt es für Deutschland noch eigene ausgewiesene Vogelschutzgebiete, dort ist mir aber keines bekannt, das nicht gleichzeitig auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

      Hier können wir aber bitte weiter davon ausgehen, dass selbstverständlich kein anderer Verbotsbestand besteht, sondern es nur um Felder und Wiesen geht, damit das hier kein Gemischtwaren-Thread wird. Danke.
    • GThomas schrieb:

      eM-Gee schrieb:

      Ob es eingezäunt ist oder nicht, tut wie bei deinem Grundstück eigentlich nichts zur Sache...
      Nicht ganz. Wenn man ein "offenes" Grundstück betritt ist es im "Normalfall z.B. kein Hausfriedensbruch.

      Damit ist es kein Straftatbestand, korrekt. Verboten ist es dennoch, unter welchen Umständen und warum, dazu sind oben genug Links zu finden.

      Landwirtschaftliche Flächen werden übrigens überwiegend deswegen eingezäunt, damit keiner rauslaufen kann, nicht damit keiner rein latschen kann. Oder auch: Der Zweck von Elektrozäunen ist nicht der, Wanderern oder Modellfliegern im Rahmen der Naherholung zu einem kostenlosen Adrenalinschub zu verhelfen. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • bjoern79de schrieb:

      Das Grundwasser wird mit Nitrat und Phosphat belastet, sodass alle inzwischen ein Vielfaches für sauberes Wasser zahlen müssen und die Grenzwerte von den Klärwerken dennoch nur mit Mühe und Not eingehalten werden können.
      Vielleicht wäre ja der Besuch eines Deeskalationstrainings für manch einen eine gute Investition?
      Wenn Du deinem ohnehin schon "wutschnaubenden" Gegenüber mit diesen Argumenten kommst, dann sehe ich vor meinem geistigen Auge schon, wie dessen Kopf puterrot anläuft, und er Dich mit der Mistgabel über Felder und Wiesen hetzt. :D
      Ich für meinen Teil würde eher versuchen, die Lage zu entschärfen, indem ich mich zunächst mal entschuldige (selbst wenn ich eigentlich nichts falsch gemacht hätte) und darauf hinweisen, daß in diesem Bereich keinerlei Beschränkungen vorliegen, weshalb ich auch nicht damit gerechnet hätte, jemanden zu belästigen, was ja natürlich nicht meine Absicht gewesen wäre.
      Gruß: Franki
    • Franki schrieb:

      Vielleicht wäre ja der Besuch eines Deeskalationstrainings für manch einen eine gute Investition?
      Wenn Du deinem ohnehin schon "wutschnaubenden" Gegenüber mit diesen Argumenten kommst, dann sehe ich vor meinem geistigen Auge schon, wie dessen Kopf puterrot anläuft, und er Dich mit der Mistgabel über Felder und Wiesen hetzt.
      Ich für meinen Teil würde eher versuchen, die Lage zu entschärfen, indem ich mich zunächst mal entschuldige (selbst wenn ich eigentlich nichts falsch gemacht hätte) und darauf hinweisen, daß in diesem Bereich keinerlei Beschränkungen vorliegen, weshalb ich auch nicht damit gerechnet hätte, jemanden zu belästigen, was ja natürlich nicht meine Absicht gewesen wäre.
      Genau so ist das ja Status Quo bei mir.
      Ich finde es trotzdem nicht richtig, weil das die Position des Gegenübers bestätigt.
      Manchmal kann Deeskalation auch erst richtig für Ärger sorgen. Ich wurde mal in einer Bahn kontrolliert, kurz nachdem ich mir eine neue Monatskarte gekauft habe, hatte die aber erstmal in die Hostentasche gesteckt. Dem Kontrolleur habe ich wenig später aus Gewohnheit die abgelaufene Karte im Portemonnaie gezeigt. Als er mich auf den Fehler hinwies und ich daraufhin die richtige zeigte, meinte er: "Wo Sie die auf einmal her haben, weiß ich nicht, aber das ist mir auch egal. Ausweis her!". Ich hab ihm freundlich meinen Ausweis gegeben, die Situation erklärt und gesagt, dass ich sogar beweisen kann, dass ich die neue Karte vor wenigen Minuten selbst mit meiner EC-Karte am Automaten gekauft habe. Ich musste trotzdem die volle Strafe zahlen und mir wurde noch mit einer Anzeige gedroht, wenn ich mich weiter querstelle. In der Situation hätte ich wohl einfach verweigern müssen meinen Ausweis vorzulegen, bis die Polizei da ist und dem Kontrolleur die Rechtslage erklärt.
    • Sollte die Situation trotz aller Versuche, die Gemüter zu beruhigen, weiter aus dem Ruder laufen, so hat man ja immer noch die Möglichkeit, selbst die Polizei zu rufen.
      Auf jeden Fall halte ich es in einer derart angespannten Atmosphäre nur dann für sinnvoll, durch provozierende Äußerungen noch weiter Öl ins Feuer zu gießen, wenn man gerade ganz dringend auf der Suche nach einem stylishen Mistgabelpiercing für den A...llerwertesten ist. :D
      Gruß: Franki
    • skyscope schrieb:

      Damit ist es kein Straftatbestand, korrekt. Verboten ist es dennoch, unter welchen Umständen und warum, dazu sind oben genug Links zu finden.
      Nachdem mein Beitrag dazu sich nicht mehr finden läßt (kommentarlos gelöscht?), versuche ich es mal so:

      juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum
    • fotowusel schrieb:

      skyscope schrieb:

      Damit ist es kein Straftatbestand, korrekt. Verboten ist es dennoch, unter welchen Umständen und warum, dazu sind oben genug Links zu finden.
      Nachdem mein Beitrag dazu sich nicht mehr finden läßt (kommentarlos gelöscht?), versuche ich es mal so:
      juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

      Die Löschung Deines Beitrags wurde durchaus kommentiert, Du musst den Kommentar nur lesen. Im Übrigen werden Moderationsentscheidungen nicht öffentlich thematisiert, ich bitte das zukünftig zu verinnerlichen.
      ___

      Zum Thema, Dein Link bezieht sich auf einen möglichen Straftatbestand durch Hausfriedensbruch, auch das habe zumindest ich bereits thematisiert, was Du oben ja selbst zitierst. Du musst es nur lesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • fotowusel schrieb:

      skyscope schrieb:

      Damit ist es kein Straftatbestand, korrekt. Verboten ist es dennoch, unter welchen Umständen und warum, dazu sind oben genug Links zu finden.
      Nachdem mein Beitrag dazu sich nicht mehr finden läßt (kommentarlos gelöscht?), versuche ich es mal so:
      juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum
      Der Beitrag von @skyscope bezog sich wohl auf "Landwirtschaftlich Flächen" und nicht allgem. auf Grundstücke, zumindest verstehe ich ihn so da es ja auch in diesem Thema darum geht.

      Das Betreten von sonstigen offenen Grundstücken ist natürlich nicht verboten denn: "Es ist nicht alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist". Hausfriedensbruch ist dann nochmal ein andere Thema.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -