(Modell-)Flug über Schutzgebieten?

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    • (Modell-)Flug über Schutzgebieten?

      Moin!

      Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen Modellflugzeuge über vielen Natur-, Landschafts- und anderen Schutzgebieten nicht fliegen. Ich frage mich nun, wo da der Unterschied zu bemannten Flugzeugen (Sport- und Segelflieger oder auch Verkehrsflugzeuge) ist. Die fliegen ja auch drüber - offenbar ohne Einschränkungen.
      Ist hier die üblicherweise größere Flughöhe entscheidend? Gibt's dazu definitive Vorgaben?

      Mir geht's nicht ums Starten und Landen, was in vielen derartigen Gebieten verboten ist. Das sehe ich durchaus ein.

      Danke und Grüße,
      Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Vermutlich ist für den Schutz neben der Flughöhe auch die Häufigkeit der Flüge relevant.

      Ich stell mir das gerade bildlich vor, wie das aussehen würde, wenn hier die Segelflugzeuge plötzlich nicht mehr über den Fluss (Naturschutzgebiet) fliegen dürften. Die bräuchten eigentlich erst gar nicht starten :D
    • Man geht eben davon aus, dass in der Regel bei einem privaten Flugbetrieb in Höhen von mehr als 150m keine Störungen im Sinne des BNatSchG zu erwarten sind.
      Darunter geht es dann (legal) über die meisten Schutzgebiete nicht ohne weiteres, übrigens selbst nicht über die Ausnahmemöglichkeit nach § 30 LuftVG für die Bundeswehr oder andere Truppen. (siehe BVerwG-Urteil).

      In manchen Fällen, vor allem in besonderen Vogelschutzgebieten, kann es sogar höhere Mindestflughöhen von 300 oder 600 Meter geben, die Naturschutz- gemeinsam mit der Luftfahtbehörde definiert haben (bspw. sächsische Schweiz u.a. - bei Bedarf googeln).

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    • Ah - ok. Danke für die Erleuchtung! Dann lag ich mit meiner Höhenvermutung doch richtig ;)
      Das hieße im Gegenzug aber, wenn ein Modellsegler in über 150m (oder ggf. höher) fliegt, dürfte er darüber fliegen?
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    • Wobei dann wieder die Frage ist, ob Drohne und Modellsegler gleichgesetzt werden. Die größeren Segler, die durchaus zwischen 5 und 10m Spannweite erreichen, kommen ja bald an die kleinen, manntragenden Flieger ran.

      Aber wenn hier klar und deutlich "Modellflugzeug" steht, werden wir wenig Chancen haben.
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    • Diet schrieb:

      Wobei dann wieder die Frage ist, ob Drohne und Modellsegler gleichgesetzt werden.
      Ja. § 21b LuftVO Ziff. 6 gilt für alle Modellflieger unabhängig vom Modell-Typ. :P ;)


      Diet schrieb:

      Die größeren Segler, die durchaus zwischen 5 und 10m Spannweite erreichen, kommen ja bald an die kleinen, manntragenden Flieger ran.
      Aber wenn hier klar und deutlich "Modellflugzeug" steht, werden wir wenig Chancen haben.
      Es steht doch nun "Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen" im Titel, und das doch jetzt auch nicht neu. (Verstehe gerade den aktuellen Klärungsbedarf nicht so wirklich.)

      Ralf Neverland schrieb:

      ich hatte (vor der Drohnenverordnung) mal bei der Regierung (Naturschutzbehörde) angefragt, ob ich mit der Drohne über einem bestimmten Vogelschutzgebiet fliegen darf, wenn ich über 100 Höhenmeter bleibe. Die Antwort war "nein".
      Kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an, in der Regel wird die Antwort zwar immer "Nein" lauten, da die schutzrechtlichen Interessen und damit auch die der Allgemeinheit die Interessen des Hobby-Operators (oder auch des gewerblichen Operators) bei weitem überwiegen, insbesondere wenn es "nur" um schöne Bilder geht.

      Anders kann es aber aussehen, wenn ein Drohnenflug den Naturschutzzielen Vorschub leistet, beispielsweise wenn er zum Zweck von Msessungen im Sinne des Landschaft-, Vogel- oder Naturschutzes o.ä. durchgeführt wird, oder wenn mit einer Wärmebildkamera eine ver(w)irrte Omi gesucht werden soll.
      Alles letztlich eine Frage der Abwägung, und daher immer individuell.

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    • Diet schrieb:

      Wobei dann wieder die Frage ist, ob Drohne und Modellsegler gleichgesetzt werden. Die größeren Segler, die durchaus zwischen 5 und 10m Spannweite erreichen, kommen ja bald an die kleinen, manntragenden Flieger ran.
      Das ging schon mit der alten Verordnung nicht, weil ein 10m Segler mehr als 5kg wiegt und somit nur auf Modellflugplätzen bzw. mit Aufstiegsgenehmigung betrieben werden durfte.