Meine Drohne wurde versenkt

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Meine Drohne wurde versenkt

      Hey Leute
      dass ganze hat sich an der Nähe des Nord-Ostsee-Kanals abgespielt ein Freund von mir ist hoch geflogen, allerdings hat er zu früh gelenkt und ist in der Baumkrone gelandet.
      Ihr könnt euch wahrscheinlich denken sie ist von dort oben kurze Zeit später ins Wasser gestürzt ich bin hinterher gesprungen, allerdings habe ich sie nicht fangen
      bzw raus holen können ich wir waren den ganzen Nachmittag da und fahren täglich dort hin um zu gucken, dass sie nicht an Land gespült wird. Ich habe die Luftauszeichnung
      und wollte dies nun über die Haftpflicht von ihm regeln, die meint aber da ich nur die IMU habe also die Flugaufzeichnung, das dies zu wenig sei.
      Es handelt sich um meine DJI Mavic Pro sie ist nicht einmal ein Jahr alt...
      Habt Ihr noch Ideen was ich sonst machen kann???

      Lg J.Hardt
    • Achtung, der folgende Text ist eine persönliche Einschätzung und keinerlei rechtliche Bewertung.

      Naja, eigentlich ist es recht einfach. Wer die Sache eines anderen beschädigt oder zerstört, begeht Sachbeschädigung und ist zu Schadensersatz verpflichtet.

      Heißt nix anderes, als das dein bekannter das Ding ersetzen darf. Woher das Geld kommt, kann dir erstmal egal sein.


      Meines Wissens nach, ist der nok mindestens teilweise eine Bundeswasserstraße....
    • Die Haftpflicht des Kollegen tritt nur ein, wenn er unbefugt dein Kopter benutzen hat. Hast es ihm gestattet, ist es kein Haftpflichtfall. Bist du zum Auto gegangen um zu eine Flasche Wasser zu holen und der Kollege hat unerlaubt dein Kopter benutzt, ist der Fall besser für dich.
      DAS sind meine Erfahrungen mit Privathaftpflicht.

      Der Rest....BWS steht auf einem anderen Blatt.
    • Pehaha schrieb:

      Die Haftpflicht des Kollegen tritt nur ein, wenn er unbefugt dein Kopter benutzen hat. Hast es ihm gestattet, ist es kein Haftpflichtfall. Bist du zum Auto gegangen um zu eine Flasche Wasser zu holen und der Kollege hat unerlaubt dein Kopter benutzt, ist der Fall besser für dich.
      DAS sind meine Erfahrungen mit Privathaftpflicht.

      Der Rest....BWS steht auf einem anderen Blatt.
      Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn ich bei jemanden in der Wohnung bin und ich lauf gegen den TV und der geht kaputt zahlt ja meine Haftpflicht auch.
      Bzw. habe ich mal das THandy von nem Kumpel fallen lassen als ich damit telefoniert habe und es ist kaputt gegangen (er hat es mir erlaubt). Hat meine Haftpflicht auch bezahlt.
    • Wenn es sich bei Deinem Freund um einen Freund im klassischen Sinne handelt, brauchst Du Dir doch keine Sorgen machen. Er wird Dir die Mavic zunächst ersetzen - wenn Du nett bist, erlässt Du ihm für Deinen Leichtsinn, Ihn fliegen zu lassen, ein paar Euro. Ob Ihr dann irgendwas über die Versicherung geklärt bekommt, ist dabei zweitrangig. (Im Grunde ist die verschollene Mavic noch das geringste Übel gewesen. Wenn er mit der Mavic einen Schaden angerichtet hätte, wäre die Lage blöder gewesen.)

      Sorry, wenns vielleicht etwas moralinsauer klingt, aber ich frag mich wirklich, warum heute immer gleich nach Versicherungen geschrien wird. Wenn ich früher mit dem Fahrrad meines Kumpels gestürzt bin, hab ich mich brav entschuldigt, die Ersatzteile gekauft und wir haben das Ding erstmal zusammen repariert, damit er schnell wieder fahren kann. Danach hab ich meinem Opa den Garten umgegraben oder das Boot saubergemacht, und er hat mir ein bisschen Kleingeld zugesteckt, so dass sich mein Schaden in Grenzen hielt.
    • Tievvlieger schrieb:



      Sorry, wenns vielleicht etwas moralinsauer klingt, aber ich frag mich wirklich, warum heute immer gleich nach Versicherungen geschrien wird. Wenn ich früher mit dem Fahrrad meines Kumpels gestürzt bin, hab ich mich brav entschuldigt, die Ersatzteile gekauft und wir haben das Ding erstmal zusammen repariert, damit er schnell wieder fahren kann. Danach hab ich meinem Opa den Garten umgegraben oder das Boot saubergemacht, und er hat mir ein bisschen Kleingeld zugesteckt, so dass sich mein Schaden in Grenzen hielt.
      Wieso sollte ich einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen wenn ich ne Haftpflicht für genau solche fälle habe und diese ja auch Geld kostet?

      Natürlich ist der Freund verantwortlich und wenn er keine Haftpflicht hat oder die nicht zahlen will dann muss er den Kopfter halt ersetzten.
    • @RobintheDrone, das Thema "xyz ist ins Wasser gefallen, zahlt die Versicherung?" ist ein häufiges, einfach mal weiter suchen: bfy.tw/IIcE . Ob es nun eine Drohne ein Handy oder eine Kamera war, die ins Wasser gefallen ist, ist für dabei ziemlich egal.

      ___

      @Dieselfan, ist ne andere Baustelle. Hier geht es ja um den Schaden, den der Freund dem Eigentümer der Drohne zu ersetzen hat, nicht um Drittschäden an fremden Sachen.

      ____

      Ansonsten bitte: Die Versicherung hat ja bereits abgelehnt, und "Tipps" zur Regulierung von Versicherungsfällen können wir hier leider nicht thematisieren. Also bitte davon Abstand nehmen, danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Bin ich anderer Meinung, @skyscope.
      Du kennst Versicherungen ...
      Durfte der Freund überhaupt fliegen?
      Nein, da durch HP nicht abgedeckt (nur angenommen). Insofern wäre die Versicherung des Freundes fein raus - kausale Ursache, widerrechtliche Nutzung des Modells, mit Wissen des Halters.

      PS: Insofern schließt sich dann auch der Kreis bzgl. Schadenerstattung von TV und Handy (s.o.).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

    • Es geht um eine Privathaftpflicht des Kollegen.

      Die Frage nach der Vers. wegen LOGT File ver4wundert mich. 1) ist da nicht erkennbar wer geflogen ist. Ein Video der Kamera könnte uU belastend sein.

      Wenn es um einen andere Gegenstand ginge, gäbe es auch kein Log-File.

      Aber ES KOMMT AUF DEN Vertrag an, gute Verträge decken auch Schäden an gemietetem oder geliehenem Gerät.

      Mein Fall ist allerdings schon gut 20 Jahre her. Neues Carbon Rennrad , Bekannter macht erlaubte Probefahrt und stürzt. Totalschaden. Versicherung hat nicht gezahlt, da die Benutzung geduldet war.

      Da bei Privathaftpflicht und Reisegepäckversicherungen viel Schmu gemacht wurde, sind die schon schon recht misstrauisch.

      Wenn man ein guter Kunde bei einer Versicherung ist, geht man zu seinem Agent und der berät meist gut.

      Online Versicherung.....Pech!!

      Lehre: Einen Rookie läßt man nicht fliegen wo Bäume sind.
    • @Dieselfan, mal ein Beispiel:

      Du leihst Dir die Foto-Kamera Deines Freundes, dringst auf das Seegrundstück eines Promis ein und machst mit einem Teleobjektiv von dieser/diesem Nacktbilder.
      Auf dem Rückweg fällt Dir die Kamera noch auf dessen Grundstück dann leider in den See. Dann begehst also gleich 2 Straftaten, musst die Kamera aber dennoch Deinem Freund ersetzten. Und Deine Haftpflicht muss grundsätzlich auch eintreten, da das Schadenereignis nichts mit Deinen Straftaten zu tun hat (und es letztlich auch nirgends in AHBs ausgeschlossen ist)

      Will die Privathaftpflicht nun nicht eintreten, muss es in den Versicherungsbedingungen (AHB) stehen, wie häufig besipielsweise so:

      "[unter Ausschlüsse:] Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat."

      Hier würde die Versicherung also nicht zalhlen müssen.

      Genauso gilt das hier für den TE analog bei der Drohne, weil sie die schadhafte Sache ist, es also um Schäden an der Drohne geht, und um das Verhältnis Eigentümer / Leihender. Der Freund sollte also in die AHB seiner Versicherung schauen, oder jemand reinschauen lassen.

      Auf der anderen Seite:
      Wenn gegen die LuftVO verstossen wurde, zahlt die Versicherung des Eigentümers der Drohne (Halter) eventuell nicht für Drittschäden, also bei Schäden durch die Drohne im Verhältnis Eigentümer (Halter) / Freund / geschädigter Dritter). Hat aber nichts mit dem Verhältnis zwischen EIgentümer und Leihendem zu tun, wenn keine Drittschäden zu beklagen sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Moin zusammen,

      wahrscheinlich werd ich gleich als Spielverderber hingestellt aber das ist es mir Wert, ich muß einfach mal ein paar Sachen, die mich nerven loswerden ....

      Dieselfan und Ralf-M haben es schon angedeutet. Der NOK ist auf ganzer Länge eine Bundeswassersttraße, insofern ist ein Überflug verboten und ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Wenn du dann gewerblich fliegst, hast Du evtl. Ausnahmeregelungen, wie bspw. zügiger Überflug in min. 50 Metern Höhe oder die 1 zu 1 Regel.

      Ich bezweifel aber, das das hier zutrifft ... sollte ich hiermit falsch liegen, umso besser.

      Sofern Du Regelwidrig geflogen bist, ist es wie Diesefan schon bemerkte, ist die HP haftungstechnisch raus, weil Du nicht den auflagen entsprochen hast.

      Davon abgesehen, haftet diese Versicherung nicht bei Erlaubter Benutzung durch Dritte - in diesem fall dein Freund, weil bei Verleih immer das Risiko des Verlustes eingegangen wird.

      Das Beispiel mit dem Fernseher hinkt insofern, als Du Dir hier nicht den Fernseher geliehen hast und er Dir dann kaputt gegangen ist. Hier warst Du einfach nur zu Besuch und hast versehentlich den Fernseher beschädigt.

      Jeder weitere Versuch den Schaden - auch durch eine abweichende Schilderung vom tatsächlichen Hergang - ist kein Kavaliersdelikt und hat schon was von krimineller Energie.

      Ich bekomm jedesmal einen Hals, wenn ich einerseits lese, dass Regeln und Gesetze, egal ob aus Unwissenheit oder "Mir egal" Haltung, missachtet oder ignoriert werden und dann auch noch nach der Versicherung geschrien wird. Und wenn man dann verständlicherweise dann darauf hingewiesen wird, lapidar abwinken "das isr eine andere Baustelle" ... ich fass es nicht ... Das ist keine andere Baustelle ... Wir versuchen hier unter Einhaltung aller Regeln zu fliegen ... und da darf dann auch schon mal darauf hingewiesen werden.

      Sorry, aber das sind genau die Fälle, wegen denen die Drohnenpiloten einen schlechten Ruf haben und wir aus den Negativ Schlagzeilen nicht heraus kommen.

      Ich an deiner Stelle würde mir die Mavic vom Freund ersetzen lassen, wie er das macht ist sein Bier ... Und mich dann einmal aufgrund des Vorfalls mit den einschhlägigen Regel und Gesetzen vertraut machen.

      Herzlichen Dank :thumbdown:

      Mit kopfschüttelden Grüßen

      Marc
    • Prinzipiell benötigt der Freund eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung, es sei denn man hat als Halter eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen die auch Fälle abeckt, wenn man das Gerät an einen Freund verleiht.

      Ist das nicht der Fall, wäre es tatsächlich eine widerrechtliche Nutzung der Drohne, mit Wissen des Halters. Die priv. Haftpflichtversicherung des Freundes kann sich dann natürlich herauswinden, da die Benutzung illegal war und auch der Halter der Drohne eine Mitschuld trägt. Er hätte die Drohne in dem Fall nicht verleihen dürfen. Ganz abgesehen davon, dass die ganze Sache noch um einiges schlimmer hätte ausgehen können, wenn der Freund mit der Drohne ohne Versicherungsschutz einen Sach- oder Personenschden angerichtet hätte.

      Also mit dem Verleihen von Drohnen wäre ich immer vorsichtig. Niemals wenn kein Versicherungsschutz besteht, niemals wenn im Eventualfall nicht klar ist wer Schäden oder den Verlust der Drohne begleicht und niemals wenn ich nicht genau weiß, dass die betreffende Person wirklich Flugerfahrung hat (auch nicht wenn es sich dabei um einen Freund handelt).

      Ganz abgesehen davon gebührt es dem Anstand, dass man Schäden oder Verluste von geliehen Sachen begleicht. Egal ob es sich dabei um den geliehenen Rasenmäher vom Nachbarn handelt, den man zersemmelt hat oder um die geliehen Drohne eines Freundes, die man versenkt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Hey mit dem NOK mir ist es auch durch aus bewusst und ich hatte auch ein gewissen Abstand ich habe leider
      schon damit Erfahrung gemacht, da ich mich vorher nicht informiert hatte. Das mit den Schäden an Dritten kann ich auch verstehen.
      Er ist Schüler und kann diese nicht zahlen deswegen ja seine Haftpflicht. Wie dem auch sei ich bin nun erstmal ohne Drohne,
      ich benutze sie nur Privat und bin als Schüler bei meinem Dad mit in seiner Privathaftpflicht versichert.
      Viele Dank für die zahlreichen Antworten.
    • Das ist bei meiner Versicherung auch so, dass zwar alle Familienmitglieder mitversichert sind, aber keine fremden Personen wie Freunde. Es gibt aber reine Drohnen-Haftpflichtversicherungen wo das der Fall ist (das ist aber ein anderes Thema). Interessant wäre in deinem Fall mal zu wissen, welche Begründung die priv. Haftpflichtversicherung deines Freundes gemacht hat um nicht zahlen zu müssen.

      Ich hoffe es war wirklich nicht der NOK in den die Drohne gefallen ist. Aber so dicht am Wasser stehen dort eigentlich keine Bäume, von denen eine Drohne direkt ins Wasser fallen könnte, deswegen vermute ich es war ein anderes Gewässer.

      Wenn die Drohne allerdings doch dahin abgedriftet ist, dann braucht ihr an der Absturzstelle im NOK gar nicht mehr nach der Drohne zu suchen, die ist durch den extrem starken Sog von Schiffen garantiert schon einige 100 Meter vertrieben worden. Bei der Vorbeifahrt eines größeren Schiffes senkt sich der Wasserspiegel bis zu 1 Meter und das Wasser strömt mit 3,5 Meter pro Sekunde entgegen der Fahrtrichtung der Schiffes und 3-4 Meter vom Ufer entfernt ist der Kanal auch schon mind. 5 Meter tief, da wird auch nichts mehr angespült. Ich kenne das Gewässer und mache in Sehestedt mind. 2 mal am Tag eine Kreuzfahrt mit der Fähre und habe auch mehrere Jahre direkt am NOK gewohnt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @RobintheDrone, vergiss das mal mit dem NOK, ob es ein illegaler Flug war, etc.
      • Kläre, ob der Vater Deines Freundes eine Privathaftpflicht hat, bei der "Schäden an geliehenen Sachen" mitversichert sind.
      • Oder lass den Vater Deines Freundes den Schaden direkt mal schriftlich (via E-Mail) bei der Versicherung melden, gib ihm dazu möglichst Seriennummer und Kaufquittung in Kopie, so dass er sie mitschicken kann.
      • Erst dann kommt von denen bei Ablehnung auch eine schriftliche Begründung zurück, die Substanz hat. Die schlanke - wahrscheinlich telefonische - Begründung, die sie Dir oben in Deinem EIngangsbeitrag gegeben haben, ist jedenfalls ziemlich belanglos...
    • Mc-Murph schrieb:

      Ich an deiner Stelle würde mir die Mavic vom Freund ersetzen lassen, wie er das macht ist sein Bier ... Und mich dann einmal aufgrund des Vorfalls mit den einschhlägigen Regel und Gesetzen vertraut machen.
      Sehr gutes Fazit :thumbup:

      Ich hab übrigens genau für den Fall, daß auch mal jemand anderes "fliegen" möchte, eine zweite RC für meine Mavic. Der zweite Pilot bekommt die Slave-RC und ich habe die Master-RC in der Hand. Sobald ich auch nur einen Stick antippe, kann der andere nichts mehr tun. D.h. sobald ich den Eindruck habe, der andere macht irgendwelchen Quatsch, ist es vorbei mit Fliegen :D

      Damit ist man auf der ziemlich sicheren Seite. Zumal ich jederzeit in Echtzeit eingreifen kann.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • OK, Die Sache ist eigentlich abgearbeitet.

      2 Jungs sind etwas blauäugig mit einem doch erheblichen Wert umgegangen , nun ist das schief gegangen und die Jungs glauben, das Versicherungen nur darauf warten, unsere Fehler zu regulieren.

      Nun kommt in den jungen Jahren eine Erkenntnis die ihnen das ganze Leben Leben treu bleibt.

      Versicherungen wollen NUR dein Bestes.

      Bevor man eventuell Rechtsbruch begeht, sollte der VN (also Vater) die Police studieren. Habe ich Haus,Hof,Auto usw. bei einer Versicherung abgeschlossen, ist der Agent meist bemüht, seine Kunden bei der Stange zu halten.

      Fragen kostet nichts.Mit der illegalen Nutzung bin ich nicht mal so sicher. Fahre ich ein Auto an, was im absoluten Halteverbot steht, muss ich trotzdem den Schaden übernehmen. Auch wenn es dort illegal stand. Da könnte die Versicherung uU Regress fordern.

      Oder...wenn jemand irgendwo jemanden heimlich unerlaubte Fahrstunde gibt, es kommt zu einem Schaden, muss die VS erstmal zahlen.
      Da gibt es natürlich die Fälle wie Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz.

      Geht den legalen Weg, und wenn der nicht klappt, dann tröstet euch, das es nicht schlimmer kam.
      Schwacher Trost...ich weiß.