Probleme bei einer Ermittlung wegen Foto eines Brandes?

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    • Probleme bei einer Ermittlung wegen Foto eines Brandes?

      Hallo Zusammen,

      ich greife mal den Thread hier auf. Ich bin am 25.5 in Grömitz mit meiner Drohne in die Luft gegangen. Grund war das Feuer des Seaside. Ich bin ziemlich weit hinten von einem Restaurant gestartet. (Ich habe den Besitzer nicht um Erlaubnis gefragt). Am Strand ist keine Beschilderung das man mit Drohnen & Lenkdrachen nicht an den Strand darf. Laut der App der Déutschen Flugsicherung darf man dort fliegen. Habe ich irgendeine Chance auf Milderung oder Einstellung des Verfahrens?

      Blöder Fehler: Ich habe das Foto des Brandes an die Lokalpresse verkauft. Nun ist die Kieler Luftfahrtbehörde an mir dran!

    • Hallo,

      "Die Luftfahrtbehörde ermittelt aufgrund einer Anzeige, ob mit der Aufnahme der Luftbilder
      gegen verschiedene Verbotsvorschriften des Luftfahrtrechts verstoßen wurde."

      Das ist die Info die ich von der Presse bekommen habe.
      Ich habe die Info von der Presse. Bisher hat man mich noch nicht direkt angeschrieben.
      (Das Foto aus der Lokalpresse im Anhang)
      Bilder
      • FotoLN.jpg

        194,56 kB, 761×712, 804 mal angesehen
    • Nun ja, ermitteln müssen die nun erst einmal, da eine Anzeige gemacht wurde.

      In Betracht kommt nun schon ein paar Ziffern des § 21b LuftVO, vorrangig Ziffer 2: Verbot "über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen"

      Dazu könnte es einen auf den Deckel geben, wenn Du keine "gewerbliche" Luftfahrzeughalter-Haftpflicht hast, sondern nur über die Privathaftpflicht mitversichert gewesen bist.

      ___
      Ich schiebe das mal in einen eigenen Thread
    • Es gibt für die Presse einen Informantenschutz, welches ein Zeugnisverweigerungsrecht beinhaltet. D.h. die Presse muss Personen nicht preisgeben die sie mit Informationen oder Informationsmaterial versorgt. Das wissen auch Ermittlungsbehörden... was aber wegen der Veröffentlichung des Urhebernamens erledigt hat.

      Man kann ja eigentlich als Ermittlungsgrundlage auch nur von dem veröffentlichten Bild ausgehen. Ich sehe darauf nicht, dass der Abstand näher als 100 Meter zum Unglücksort war. Am Strand sind keine Menschenansammlungen zu sehen und ob das einseitig ausgesprochene Überflugverbot des Strandes seitens der Gemeinde überhaupt geltenden Rechts ist, ist auch noch fraglich. Die LuftVO sagt etwas anderes, da sollte die Gemeinde evtl. lieber die Füße still halten.

      Ich sehe als einzigen Verstoß nur die Weitergabe des Luftbildes zur Veröffentlichung, wodurch es quasi ein gewerblicher Flug wurde und nicht mehr nur dem Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung diente. Nicht OK, aber meiner Meinung nach eher eine Lapalie.

      Über meine Ausführung kann man jetzt Streiten ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Es gibt für die Presse einen Informantenschutz, welches ein Zeugnisverweigerungsrecht beinhaltet. D.h. die Presse muss Personen nicht preisgeben die sie mit Informationen oder Informationsmaterial versorgt. Das wissen auch Ermittlungsbehörden.
      Das hilft in diesem Falle kaum, da der Name des Fotografen unter dem Bild steht :rolleyes:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • biber schrieb:

      ... Ich sehe darauf nicht, dass der Abstand näher als 100 Meter zum Unglücksort war. Am Strand sind keine Menschenansammlungen zu sehen und ob das einseitig ausgesprochene Überflugverbot des Strandes seitens der Gemeinde überhaupt geltenden Rechts ist, ist auch noch fraglich. Die LuftVO sagt etwas anderes, da sollte die Gemeinde evtl. lieber die Füße still halten.
      ...
      Ich sehe jetzt aber auch nicht, dass es weniger als 100m zum Unglücksort sind, bzw. Was gehört alles dazu. Von daher gibt das Bild jedenfalls Anlass, dass man Ermittelt. Dazu werden dann evtl. Uch die Telemetriedaten herangezogen die genaueren Aufschluss dazu gibt.

      Auch zeigt das Bild, mehr oder weniger das er direkt über dem Strand steht, auch wenn es hier das einseitig ausgesprochene Überflugverbot der Gemeinde fragwürduig erscheint, wie sieht es mit dem Abstand zur Bundeswasserstraßen aus? Dazu gehört auch ein großer Teil der Küstenlinie.

      biber schrieb:

      ...
      Ich sehe als einzigen Verstoß nur die Weitergabe des Luftbildes zur Veröffentlichung, wodurch es quasi ein gewerblicher Flug wurde und nicht mehr nur dem Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung diente. Nicht OK, aber meiner Meinung nach eher eine Lapalie.
      ...
      Ich verstehe jetzt aus luftrechtlicher Sicht nicht, warum ein Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Fliegen gemacht wird. Ist es aus privater Sicht in Ordnung, ist er es aus gewerblicher Sicht auch, und umgekehrt. Ich benötige als gewerblicher Pilot, also als Flug mit UAS, mit Fluggeräten bis 2kg, seit April vergangenen Jahres keine anderen Genehmigungen als als privat Pilot also als Flug mit einem Flugmodell. Erst ab 2 kg wird ein anders gelagerter Kenntnissnachweis erforderlich. Ich weiß nicht wo die Mär her kommt oder gibt es hierfür anderslautende rechtliche Grundlagen?

      Das Veröffentlichen hat dabei wieder andere Vorraussetzung und ist bisher im Kundturheberrecht, bzw. in den Persönlichkeitsrechten wie „im Recht am eigenen Bild“ bzw. seit vergangener Woche in der DSGVO zu suchen, aber darum geht es in diesem Fall m.E. nicht.
    • Das Thema "zu nahe am Wasser geflogen" könnte in diesem Fall auch noch relevant werden, wenn man sich pingelig anstellt, denn alle Küstengewässer gelten ab der Hochwassergrenze als Bundeswasserstraße, auch wenn dort überhaupt kein Schiffsverkehr stattfinden kann. Wenn man es rechtlich betrachtet ist es aber so und es könnte in Betracht gezogen werden (das hatte ich in meiner Ausführung oben vergessen). Aber zu diesem Thema gibt es auch extra einen umfangreichen Sammelthread, das sollten wir hier nicht weiter erörtern: Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      ... Aber zu diesem Thema gibt es auch extra einen umfangreichen Sammelthread, das sollten wir hier nicht weiter erörtern: Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread]
      Der TE fragte nach Themen die Ihn bei einer Ermittlung vorgeworfen werden könnte. Das gehört nun eben auch dazu. Darüber hinaus wurden alle Themen die Ihn treffen könnten schon einmal irgendwo ausgiebig diskutiert worden.
    • Heißt das als Konzequenz, wenn ein neues Mitglied fragen stellt zu dem es entsprechende Mitteilungen gibt, lassen wir Ihn einfach links liegen bzw. antworten „schau Dir die vielen Themen dazu selbst an“?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Vollzitat entfern - Bitte Regel C8 beachten

    • Idealerweise verweist man wie @biber oben auf Threads, in denen es konkret um das jeweilige Verbot geht, anstatt alle Verbote des 21 b in aller Ausführlichkeit als Gemischtwaren-Zusammenfassung wieder und wieder in Einzelthreads zu diskutieren.
      Das führt in der Regel vom eigentlichen konkreten Thema weg, und damit ist niemandem geholfen, insbesondere späteren Nutzern nicht.


      Und nun bitte zurück zum Thema.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Interessant wäre zu wissen, wer eine Anzeige gemacht haben könnte. Ein einzelner Bürger (Kümmerer), der sich evtl. am Strand gestört fühlte (glaube ich eher nicht, dafür war die Drohne eigentlich zu hoch und der Brand interessanter). Ein Bediensteter der WSA, WSD oder WSV, der dort Dienst oder Urlaub macht (wäre Zufall, glaube ich eher nicht). Ein Mitglied der Feuerwehr (die hatten Wichtigeres zu tun). Die Polizei selbst (wäre vielleicht möglich, obwohl die in dem Moment auch Wichtigeres zu tun hatten, Strand und Promenade sperren). Ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung der es nur anhand des veröffentlichten Bildes nachträglich gemacht hat (möglicherweise am ehesten), denn die wollen unbedingt Gründe für ihr Flugverbot am Strand erhärten und da kommt ihnen so etwas vielleicht gerade recht. Dazu sind vielleicht einige Passagen dieses Artikels in der LN ganz lesenswert:

      ln-online.de/Nachrichten/Nordd…/Drohnen-Verbot-am-Strand

      Um das Thema gezielt weiter zu Diskutieren, gibt es aber auch einen Thred: Flugverbot am Strand (von Grömitz)

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • ttermi schrieb:

      1. Grund war das Feuer des Seaside.

      2. Ich bin ziemlich weit hinten von einem Restaurant gestartet. (Ich habe den Besitzer nicht um Erlaubnis gefragt).

      3. Habe ich irgendeine Chance auf Milderung oder Einstellung des Verfahrens?

      4. Ich habe das Foto des Brandes an die Lokalpresse verkauft.
      1. Also kein "privater" Grund als Freizeitbeschöftigung oder Sport
      2. Besonders wenn man als "kommerziell" und von einem Privatgrundstück aufstiegt, sollte man diese Erlaubnis einholen
      3. da hilft evtl. ein Rechtsanwalt...
      4. hoffentlich für soviel Geld, dass der akute und folgende Aufwand damit bezahlt werden kann...

      Anmerkung:
      Aus dem Foto lässt sich nicht erkennen, ob im 100 mtr. Umkreis evtl. eine Menschansammlung ist, je nach Tageszeit und bei der "glotzeranziehenden" Situation ist es aber eher wahrscheinlich.
      Dadurch dürften auch Zeugen zu finden sein, die der gegnerischen (Anklage-)Partei in die Karten spielen könnten.
      Das evtl. Problem "Bundeswasserstraßen" u.a. wurden ja bereits angesprochen...
    • Etwas Lustig ist es auch... Einerseits gibt es den oben von mir genannten Artikel in der LN und andererseits veröffentlicht die selbe Zeitung ganz gerne das Bild eines Hobbypiloten, der es genau an dem ("verbotenen") Ort geschossen hat, worüber dieser Artikel u.A. berichtet. Normalerweise hätte die Zeitungsredaktion verantwortungsvoll darauf hinweisen müssen, das es mit der Veröffentlichung dieses Fotos evtl. rechtliche Probleme geben könnte. Die rechtliche Situation bei der Veröffentlichung von gewerblich oder nicht gewerblich geschossenen Luftaufnahmen von Drohnen, sollten denen eigentlich bekannt sein.

      Jetzt sollte der Zeitungsverlag wenigstens so viel Schneid haben, ggf. seine Rechtsabteilung hinter den Urheber des Fotos zu stellen, wenn es ein Verfahren geben sollte.... immerhin habe sie blauäugig ja auch noch seinen Namen veröffentlicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ich stolpere grade über diesen Thread und habe eine doofe Frage:

      Inwiefern macht es bei möglichen Verstößen einen Unterschied, ob es ein privater oder gewerblicher Flug war?
      Ich dachte in der neuen Drohnenverordnung wird da kein Unterschied mehr gemacht.

      Wenn es dazu schon andere Threads gibt, wäre ich für nen link dankbar.