Immer bei der Polizei anmelden?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Privatgrund ist Privatgrund, dazu gehört auch eine Auffahrt, wenn sie zum Grundstück gehört. Da hat ausschleißlich der Eigentümer zu bestimmen, was man dort darf, auch wenn sie offen ist.

      Zufahrten zu Landwirtschaftlichen Flächen (Feldwege) sind frei zugänglich und man darf dort auch eine Drohne starten, sofern dies nicht von vorn herein durch die LuftVO eingeschränkt oder verboten ist (wie Flugverbotszonen, Naturschutz etc).

      Für Feldwege gilt das allgemeine Betretungsrecht, auch wenn sie sich in Pvrivathand befiden. Die Betonung liegt aber auf "betreten" und evtl. noch auf Radfahren. Mit dem Auto Befahren, Reiten oder Aktivitäten die dem Weg schaden oder dem Eigentümer die Zufahrt (durch parken) behindern sind nicht erlaubt.

      Herr Sonnenschein weiß anscheinend nicht, dass ein Bauer seinen Feldweg gar nicht freigeben kann (muß), weil dies durch das allg. Betretungsrecht der freien Natur sowieso geregelt ist. Eine Aufhebung des allg. Betrtungsrechts kann ein Landwirt, Förster etc. nur erwirken, wenn dafür ein "triftiger Grund " vorliegt. In diesem Fall ist aber eine Beschilderung (Betreten verboten) erforderlich und muss von zust. Ordnungsamt genehmigt sein.
    • @Diet ...man kann es jetzt aber auch übertreiben und so weit auseinanderprokeln, dass man auf der Welt eigentlich nirgendwo mehr starten und landen darf ohne jemanden um Erlaubnis zu bitten. Welches interesse sollte ein Landwirt daran haben es zu verbieten, dass ein Fußgänger, der dort auf seinem Feldweg gehen darf, evtl. eine Drohne in die Luft befördert. Es gibt auch keine Vorschrift, dass man dafür eine Erlaubnis des Eigentümers benötigt, da dies nicht gegen das allgemeine Verbot Befahren, Reiten oder Aktivitäten die dem Weg schaden oder den Eigentümer behindern verstößt.

      Möglicherweise kann es nur Sinn machen, wo direkt am Feldweg Vieh weidet, aber ich denke dass jeder selbst soviel Eigenintelligenz besitzt, es dort sowieso nicht zu tun und sich eine andere Stelle sucht. In dem Fall würde man nämlich das Eigentum eines Landwirts schädigen, wenn deswegen ggf. Kühe oder Pferde durchgehen und sich dabei verletzen können.
    • Irgendwie ist in deutschen Foren doch "der typ Deutsche" zu erkennen.

      Kann aber auch sein, das wir seit dem wir aus Brüssel ferngesteuert werden, besonders bürokratisch geworden sind.

      Bei dem Erbsenzählen bin ich jetzt bei Erbse 1.257.356 angekommen.

      Ihr schafft die 2 Millionen locker. :thumbsup:
    • heisserhammer schrieb:

      Das wird ja immer schlimmer.
      :sleeping:
      In der "freien Natur", abseits von "Flugplätzen" einfach drauf scheissen und fliegen gehn.
      Nur nicht zuviel drüber nachdenken...
      Zuviel "auslegbare" Rechtstreue macht verrückt.

      Gewerblich, am Rande:
      Bei uns informiert die Flugsicherung das Ordnungsamt und die wiederum die Polizei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • DroneFuchs schrieb:

      In der "freien Natur", abseits von "Flugplätzen" einfach drauf scheissen und fliegen gehn.Nur nicht zuviel drüber nachdenken...
      Zuviel "auslegbare" Rechtstreue macht verrückt.
      welch ein Schluss-Plädoyer.

      Ich glaube mit ein bisschen Rücksicht, gebotener Vorsicht und nem lächeln auf den Lippen ist das alles gar nicht so wild.
      Ich habe heute leider keine Signatur für dich.