Immer bei der Polizei anmelden?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Immer bei der Polizei anmelden?

      Neuerdings erhalte ich bei Map2Fly in Hamburg an Orten, die vor kuzem noch "frei" waren, die Meldung:
      Ortslage - Ortslage Hinweis: Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen und bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienststelle vorab schriftlich anzuzeigen.
      Oder jetzt werden, vorher "freie" Äcker als Agrargebiet ausgewiesen, für die man eine öffentliche oder privatrechtliche Zustimmung braucht!
      Was soll dieser Sch...
      Warum ist das aufeinmal so?
      Hat sich da schon wieder was geändert?
      Muss ich jetzt in jedem Park vorher die Polizei anrufen, oder bei jedem Acker/Wiese vorher den Eigentümer ermitteln?
      Wie soll das gehen? Das ist doch Gaga!
      Gibt es bei der DFS-App neuerdings auch solche Einschränkungen?
    • Und streng genommen ist jeder Grund und Boden, der grad keinem Landwirt oder gemeinde/Stadt gehört Eigentum des Bundeslandes auf dem er sich befindet. Also jeder Wald, jede Wiese jeder Teich usw...
      Ohne Erlaubnis dürfen nur Fluggeräte (unbemannt) bis einer Gesamtflugmasse bis 250g und bis zu einer Höhe von 30m fliegen. Und immer LOS.
      Ich habe heute leider keine Signatur für dich.
    • Wenn man eine Map2fly Karte braucht, dann darf man sich nicht wundern.

      Kollege hat die Tage einen vermeintlichen "Flugplatz" löschen lassen. Da waren mal Gleitschirme...aber lange nicht mehr genutzt.

      Ich habe heute eine sogenannte Bildungsstätte zur Löschung gegeben. Eine ehemalige Schule mit Sportplatz wurde dort fast behandelt wie ein Heliport.
      Ein kleines Baustofflager im Outback "Industrieanlage"

      Und was Jens bezüglich Landwirtschaftsflächen schreibt, ist tatsächlich so. Mal in Map2fly auf Eigenschaften & Info gehen.....da steht tatsächlich so ein Spokes.....

      Wenn es nach dieser Karte geht, spielt man besser Hallen-Halma.
    • mz56 schrieb:

      Wenn der Bauer / das Bundesland / etc. Feldwege etc. frei zugänglich gestaltet, dürfen diese auch zum Start / zur Landung von Kopter verwendet werden, ...
      Ganz gefährliches Halbwissen!!!

      ema-fuzzi schrieb:

      Fürs Fliegen gilt der Inhalt der Drohnenverordnung und nicht irgendeine fehlerhafte App.
      Aber eben nicht nur. Neben der Drohnenverordnung (abgebildet in der LuftVO Abschn. 5a) gilt eben auch noch die LuftVZO (u.a. Steht hier die Versicherungspflicht) und allem voran das LuftVG. Im der LuftVG §1 steht was alles zu einem Luftfahrzeug zählt. Unter Punkt 9 findet sich dann auch das zum „Sport- und Freizeitzweck“ betriebene Flugmodell, im Nachsatz alle anderen unbemannten Fluggeräten.

      Ließt man dann weiter in der LuftVG findet man im §25 folgenden Satz.

      LuftVG §25 Abs (1) schrieb:

      Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. ...
      Streng ausgelegt gilt das also auch für Flugmodell und UAS. Von demher ist die bisher gängige Praxis der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer durchaus gegeben.
    • Kann mal bitte jemand aus der "Poizei" eine "Polizei" machen?

      Ich rufe die Polizei vorher an, wenn ich denke, dass es sein kann, das jemand meine Drohne sieht und sich an die Polizei wendet. In dem Fall ist es sehr gut, wenn die Polizei den Anrufer beruhigen kann, dass der Flug gemeldet wurde und bekannt ist, wer der Steuerer ist. Dann ist auch die Polizei happy, weil sie nicht hinfahren muss.

      Zum Beispiel beim Filmen in Wohngebieten (natürlich mit Genehmigung des Grundstückeigentümers) mache ich das so und auch nur dann, wenn ich weiß, dass ich nicht alle Anwohner selber informieren kann. Z.B. bei einem großen Mehrfamilienhaus in der Nachbarschaft oder in einem Industriegebiet (natürlich bei einem Auftrag der entsprechenden Firma).
    • Bei gewerblichen Flügen mache ich es vorbeugend auch immer so, dass ich das zust. Ordnungsamt oder die zus. Polizeiwache informiere (am besten beides), auch wenn es nicht in jedem Fall nötig ist. Man ist auf der sicheren Seite, da man heute bei den vielen Drohnengegnern leider nicht mehr ausschließen kann, dass einige nichts besseres zu tun haben, als dich anzuzeigen. In dem Fall wird denen schon von offizieller Seite der Wind aus den Segeln genommen, wenn ein gewerblicher Aufstieg gemeldet wurde.

      Wie gesagt, das gilt nur für gwerbl. Aufstiege die auf oder von Arealen stattfinden, die für Hobbyflieger tabu sind. Auf oder über Arealen, die eh für hobby- und gewerbliche Fliegerei frei sind, mache ich es auch nicht unbedingt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • quadle schrieb:

      mz56 schrieb:

      Wenn der Bauer / das Bundesland / etc. Feldwege etc. frei zugänglich gestaltet, dürfen diese auch zum Start / zur Landung von Kopter verwendet werden, ...
      Ganz gefährliches Halbwissen!!!

      Erzähle das Mal Herrn Sonnenschein vom DMFV, der mich letztes Jahr über das Aufsteigen von Feldwegen so informiert hat ;)

      Aber eigentlich ist es ja auch einleuchtend: Gibt der Besitzer seinen Grund der Öffentlichkeit frei, dann gehört zur öffentlichen Nutzung auch das Fliegen mit "Drohnen"....

      Einzige Ausnahme wäre ein eindeutiges Verbot seitens des Grundstückseigentümers, welches in diesem Fall aber nicht vorzuliegen scheint.
    • Was die angeblichen Industriegebiete angeht, spinnt map2fly sowieso öfters mal.

      Neulich beispielsweise eine Ruine jwd, auf einer großen wiese neben einem riiiiiiiiiesigen (die schmalere Kante schon 2km lang) Acker. Weit und breit sonst nix.
      Laut map2fly war der Acker aber angeblich Industriegebiet.
      Und zwar weil vor ewigen Zeiten ganz am anderen Ende desselben der Bauer eine winzige Ecke des Ackers dem Kachelmann verpachtet hatte fpr eine seiner Wetterstationen.
      map2fly machte mal eben den kompletten Acker samt der ebenfalls dem Bauern gehörenden Wiese zum Industriegebiet.

      Habe artig beim Bauern angefragt, und der reagierte zwar zustimmend aber leicht genervt, ich sei in der Woche schon mindestens der zwölfte gewesen der da anfragt. Selber hat er gar nichts gegen Kopterflueger, er bzw. sein Schwiegerson nutzt sogar selber einen um sich einen Überblick über den Zustand seiner Felder zu verschaffen, und hat dazu sogar mal eine Schulung bei Harland gemacht, um die damals noch erforderliche Aufstiegsgenehmigung zu bekommen.
    • soulsurfer01 schrieb:

      Das wäre dann genauso wie mit nem privaten Grundstück bzw. Garageneinfahrt das man trotz Hinweisschild „ privat Grundstück, parken/ wenden verboten „ trotzdem parken und wenden darf. Wenn es nicht eingezeunt ist.
      Eben nicht, s.o.: "Einzige Ausnahme wäre ein eindeutiges Verbot seitens des Grundstückseigentümers, welches in diesem Fall aber nicht vorzuliegen scheint."


      Ein Hinweisschild am Wegesrand "Drohnen sind hier unerwünscht" wäre ein eindeutiges Verbot, Dein Vergleich passt hier also leider nicht ;)
    • mz56 schrieb:


      Eben nicht, s.o.: "Einzige Ausnahme wäre ein eindeutiges Verbot seitens des Grundstückseigentümers, welches in diesem Fall aber nicht vorzuliegen scheint."...
      Wo steht das?

      Immer nach dem Motto, „was nicht verboten ist, ist erlaubt“, stimmt zumindest bezogen auf die Luftfahrt eben nicht!!!
    • quadle schrieb:

      mz56 schrieb:

      Eben nicht, s.o.: "Einzige Ausnahme wäre ein eindeutiges Verbot seitens des Grundstückseigentümers, welches in diesem Fall aber nicht vorzuliegen scheint."...
      Wo steht das?
      Immer nach dem Motto, „was nicht verboten ist, ist erlaubt“, stimmt zumindest bezogen auf die Luftfahrt eben nicht!!!
      Ich habe mich aus einem vorigen Beitrag selbst zitiert ;)

      Ich möchte das angegebene Motto keineswegs verherrlichen, aber wenn nach ICAO-Karten, Wohngebiet, Naturschutz und so weiter kein Verbot vorliegt und auch vom Grundstückseigentümer kein eindeutiges Verbot vorliegt, dann ist das Fliegen nun einmal erlaubt...
    • Dem ist definitiv nicht so. Hier mal eine Seite des DFS.

      dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…/Was%20ist%20verboten%3F/

      Schau Dir mal den letzten Punkt genau an. Hier steht nicht,“nur wenn er es verboten hat“, sondern vielmehr „Du benötigst die Erlaubnis der Grundstückbesitzers“.

      ICAO-Karten beschreiben die Lufträume und nicht jede aller Randbedingungen. Da man ja mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers fliegen darf, würde ein Eintrag darin falsch sein. Ist eine NFZ in dr ICAO-Karte verzeichnet hilft auch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers nicht. Also hinkt diese Ableitung.
    • quadle schrieb:

      Ließt man dann weiter in der LuftVG findet man im §25 folgenden Satz.

      LuftVG §25 Abs (1) schrieb:

      Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. ...
      Streng ausgelegt gilt das also auch für Flugmodell und UAS. Von demher ist die bisher gängige Praxis der Zustimmung durch den Grundstückseigentümer durchaus gegeben.
      Exakt daher auch mein Beitrag #2 ...


      mz56 schrieb:

      Erzähle das Mal Herrn Sonnenschein vom DMFV, der mich letztes Jahr über das Aufsteigen von Feldwegen so informiert hat ;)
      Jaja, der liebe Herr Sonnenschein. Soviel zum Thema "Rechts"Beratung durch den DMFV :rolleyes:
      Man kann sich das Recht auch so hinbiegen, wie es am besten zu seiner Klientel paßt :whistling:

      Noch ein Grund, dem Laden den Rücken zu kehren ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern