Hier das Ergebnis meiner 2. Reihe von Testflügen:
Flugtag 2 mit dem DJI Spark
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Darf man bei euch so über Hauptstraßen fahren ? Sieht cool aus!Beste Grüße
AMKMLK -
Danke Dir!
Ich habe zu Strassen noch keine spezifischen Regulierungen gelesen (und ich habe so ziemlich alles gelesen, was ich finden konnte über die Regeln hier in der Schweiz), da gelten wohl die "Menschenansammlung"-Regeln. Da die Strasse nicht sehr dicht befahren war, dürfte das ok sein, korrigiert mich bitte fals falsch.
Ausserdem ist die DJI Spark weit unter 500g schwer, das bedeutet, dass ich ausser in Naturschutzgebieten und speziellen anderen Zonen (Gefängnisse usw.) grundsätzlich überall fliegen darf, solange ich Privatsphäre und natürlich gesunden Menschenverstand beachte.
Ich habe natürlich meine Zeit über der Strasse möglichst kurz gehalten.
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