Filmen und Fotos bei einer eigenen Veranstaltung auf gemietetem Grundstück

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Filmen und Fotos bei einer eigenen Veranstaltung auf gemietetem Grundstück

      Hallo,

      Meine Arbeitskollegin heiratet morgen in einer Burg (offener Bereich Grotte), welchen sie bei einem Veranstalter gemietet hat. Nun habe ich ihr angeboten, dass ich ihr ein paar Aufnahmen aus der Luft anfertige.

      Damit keiner einen Schrecken morgen bekommt, sollte sie den Veranstalter informieren. Dieser informierte den Eigentümer und der sagte:

      "ich hasse Drohnen und deswegen verbiete ich das"

      Nun gibt der Veranstaltungsvertrag zwischen meiner Freundin (bzw dem Brautpaar) keine Klausel vor, dass es weder verboten noch einer Erlaubnis Bedarf. Ergo sehe ich das so, dass ich es darf, wenn meine Kollegin es gerne möchte.

      Liege ich da halbwegs richtig?

      Lieben Gruß

      Luna-Air
    • 1. Wenn Du eine Drohne starten lassen willst, brauchst Du vom Eigentümer des Grundstücks die Genehmigung. Der will das aber
      offensichtlich nicht.
      2. Ich gehe mal davon aus, daß auf der Hochzeit mehr als 12 Personen anwesend sind - Menschenmassen und so.... Dürfte auch deswegen
      nichts werden.
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • Du kannst auch außerhalb des Grundstücks starten und die Menschenansammlung vorher auflösen (die meisten Leute reinschicken oder so). Beachtest du die restlichen Punkte der Drohnenverordnung bist du rechtlich ok unterwegs.
      Ob das klug ist gegenüber dem Eigentümer musst du selbst wissen. Der wird u.U. versuchen auf anderem Wege seinen Willen durchzusetzen oder gar schlimmer sich Genugtuung zu verschaffen.
    • @ema

      Als temporärer Mieter, sehe ich das schon so, dass ich bzw meine Kollegin das mir erlauben kann.

      @RC
      Genau das ist die Grauzone die mir gefällt für "hater"

      Ich will gar nichts böses, sondern nur einer Kollegin eine Freude machen.

      Für etwaige andere Genugtuungen ist ein Freund als Spotter mit dabei. Das sehe ich entspannt
    • Für den Threadersteller natürlich zu spät, aber mal generell für Hochzeiten:
      • Zum einen geht es um Start und Landung. Wenn es sich bei dem Veranstaltungsort nicht um ein Wohngebäude (Wohngrundstück) handelt, reicht es, wenn dafür der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zustimmt. Das kann auch der Veranstalter selbst sein, und der Eigentümer müsste gar nicht gefragt werden - hängt letztlich von den Nutzungrechten des Veranstalters ab, aber mir persönlich reicht die Zustimmung des Veranstalters immer.
      • Zum Zweiten geht es um die Annäherung an Menschengruppen (12 Personen und aufwärts). Dafür benötigt man eine Genehmigung seiner Landesluftfahrtbehörde, allgemein oder für den EInzelfall.
      • Zum Dritten geht es dann noch um die Persönlichkeitsrechte der Gäste bei Bildaufnahmen, das betrifft aber auch Hochzeitsfotografen / -filmer am Boden. Dennoch, hier müssen die Gäste zum einen informiert werden, dass Bilder/Filme gemacht werden, wie sie verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden, und wo sie veröffentlicht werden ("Informationspflichten"). Dem müssen sie dann ausdrücklich zustimmen.
        Darum sollte sich idealerweise das Brautpaar kümmern, oder man stellt ein Schild am Eingang auf, wie auch immer.
      Punkt 1 und 2 sind wichtig, um versichert zu bleiben.
      Dazu sollte man wissen, dass es sich bei solchen Vorhaben eben nicht um eine eigene Veranstaltung handelt, dann müsste das Brautpaar oder nahe Verwandte schon selbst fliegen. Somit fliegt man "nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung", das heißt, dass i.d.R. nicht mehr die private Haftpflich eintritt, sondern man eine spezielle Drohnenhaftpflicht benötigt.
    • skyscope schrieb:

      reicht es, wenn dafür der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zustimmt. Das kann auch der Veranstalter selbst sein, und der Eigentümer müsste gar nicht gefragt werden - hängt letztlich von den Nutzungrechten des Veranstalters ab, aber mir persönlich reicht die Zustimmung des Veranstalters immer.
      Tritt der Eigentümer durch eine Vermietung/Verpachtung eines Grundstücks, z.B. für eine Veranstaltung, damit automatisch seine Nutzungsrechte komplett ab?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Also:

      Heute mit dem Veranstalter gesprochen! Er sagt "starte von außerhalb, ich hab nix gesehen und gehört wenn jemand fragt. Ich persönlich finde die Profilneurose vom Eigentümer auch affig!"

      Ich, danke!

      Bilder und Video hat nur das Hochzeitspaar bekommen, deswegen stelle ich auch hier nichts in die Gruppe :)

      Aber Danke für die Ideen und Hinweise