Erster Flug mit der DJI Phantom 2 Vision

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • na ja Du magst ja nicht ganz unrecht haben, aber mal ehrlich war doch alles unter Kontrolle.
      und nur über ein Freies Feld fliegen,, hmm macht wohl weniger Spaß oder ^^
      Eigetlich solte das Video auch nur die sache mit dem Go Home zeigen.
    • Es ist nicht so, dass ich dich nicht verstehen kann! Selbstverständlich sind die Aufnahmen viel spektakulärer und interessanter, als überfreies Feld zu fliegen… Das Problem dabei ist einfach, wenn da was schief geht.... und gerade in der Stadt sind die äusseren Einflüsse die auf den Copter einwirken können erheblich grösser als auf dem Land.

      wie gesagt, verstehen kann ich das schon! aber machen sollte man es trotzdem nicht.

      Gruss
      ehly
    • Darf ich fragen ob du im CE oder FCC Mode geflogen bist?
      In Deutschland - im von der Bundesnetzagentur festgelegten Rahmen - müsste erst die Steuerung, dann der FPV abbrechen, solange du den RE richtig ausrichtest.
      Ganz davon abgesehen, dass ich auch finde, dass ein Reichweitentest direkt über einem Wohngebiet ziemlich unverantwortlich ist. Nett anzusehen, ja, aber unverantwortlich, da das Risiko so dermaßen hoch ist, dass bei einer Notlandung oder einem plötzlichen Ausfall Personen und Gebäude zu Schaden kommen.
      Ich sehe das etwa wie ehly, die Aufnahmen sind natürlich schön geworden, aber das war übermäßig riskant.
      Gruß,
      Tom

      Landing gear raising

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Tom S ()

    • Dir ist hoffentlich schon klar, das du nur auf Sichtweite fliegen darfst und FPV ist nur erlaubt sofern ein 2ter der die Drohne in Sichtweite hat jederzeit eingreifen kann. Das kann ordentlich Geld kosten und wie die anderen schon gesagt haben, wegen Leuten wie dir wird uns das Leben schwer gemacht, welche sich an alles halten und wegen Leuten die sich eh an nichts halten und denken so ne Drohne wäre ein Spielzeug , gibt es immer strengere Gesetze.

      Gewollter Failsafe zählt übrigens zu Autonomes Fliegen und ist auch Strafbar, ausser man verliert die Kontrolle (Funke geht aus oder was auch immer).

      Aber was ich am wichtigsten finde und das sollten alle wissen, so eine Drohne hat z.B bei mir nen 13" Carbon Propeller und dreht teilweise mit über 10.000 Umdrehungen pro Minute!!! Das ist nicht nur lebensgefährlich - das kann TÖDLICH enden!!!!
    • RC-Role schrieb:

      Bitte um Quellenangabe (§ im Luftfahrtgesetz) für diese Aussage. Danke.


      Siehe Leitfaden BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastuktur): bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile
      • Betrieb in Sichtweite des Steuerers
      • Maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund
      • Kein Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen
      • Der Steuerer muss jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen können
      Ich würde mal sagen gegen alles was darin geschrieben steht verstoßen!
      Bilder
      • 01.JPG

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      • 02.JPG

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    • Gäähhhhnnn......

      immer die gleiche Leier.......und das auf einen Beitrag vom September 2014.......

      ich hol schon mal Chips und Cola......


      (geht bei dem guten Wetter lieber raus, bringt eure Kopter in die Luft und fliegt........ :thumbsup: )
      Gruß
      Jotha

      ____________________________________________________________________________________________________________________________________________
      ..nichts im Leben ist umsonst, außer Gottes Gnade.
    • § 4a LuftVO Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät
      Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung vonder Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.

      --> Damit sollte jedem klar sein, dass dies sowohl für die Freizeitnutzung als auch die gewerbliche Nutzung gilt.

      §15a LuftVO(3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn
      1.er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder
      2.die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.
      Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann in Gebieten mit Flugbeschränkungen nach § 11 und für den Fall des Betriebs, der nicht über den Flugplatzverkehr eines Landeplatzes hinaus erfolgt, Ausnahmen von dem Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.


      Ich zitiere ferner hier aus dem Forum, aus dem bekannten Thread: Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

      Wie darf ich fliegen (autonom / Autopilot / FPV)? Autopilot / autonomes Fliegen

      Primär stellt sich hier die Frage: Darf ich mit "Autopilot" fliegen - also ist das so genannte automatisch-autonome Fliegen erlaubt? Gängige System sind hier z.B. die Dji Groundstation (iPad Ground Station) oder das Wookong M Waypoint System. Prinzipiell fallen aber auch Mechanismen wie der Naza-M GoHome Modus unter das autonome Fliegen (Autopilot).

      Prinzipiell ist das autonome Fliegen nicht verboten, aber eng an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Natürlich gelten auch hier oben beschriebene Regeln bzgl. maximaler Flughöhe, Luftrecht und Lufträumen. Außerdem auch die Auflage, nur in Sichtreichweite zu fliegen! Zusätzlich muss beim autonomen Fliegen gewährleistet sein, daß der Copterpilot jederzeit und in Echtzeit manuell (also mittels seiner Fernsteuerung) eingreifen kann und das "Ruder" wieder übernehmen kann.


      Unabhängig von der Frage des autonomen Fliegens, die in meinen Augen so lange problemlos ist, wie ich den Kopter in Sichtweite und unter Kontrolle habe, finde ich es einfach nur bedenklich, dass hier mal wieder ein Neupilot losfliegt OHNE sich vorher Gedanken über Fragen wie bspw. Sicherheit von Unbeteiligten, Flugtechniken, Funktionsweise des Kopters, Risiken usw. Gedanken zu machen. Es entzieht sich völlig meinem Verständnis, wie Erwachsene sowas machen können und dann auch noch ein Video aufwendig schneiden. Die Zeit sollte man lieber mal ins Lesen von Gesetzen oder der Bedienungsanleitung investieren.^
    • lstaudinger schrieb:

      Zusätzlich muss beim autonomen Fliegen gewährleistet sein, daß der Copterpilot jederzeit und in Echtzeit manuell (also mittels seiner Fernsteuerung) eingreifen kann und das "Ruder" wieder übernehmen kann.


      Horizon Hobby bietet seine Modellflugzeuge mit einer sogenannten SAFE-Technologie an.
      Das heißt: verliert der Pilot die Kontrolle über seinen Modellflieger, kann er alle Knüppel an der Fernsteuerung loslassen und sein Flieger stabilisiert sich per Autopilot von selbst wieder.

      Also entweder Horizon Hobby (derzeit der größte Anbieter von Modellflugzeugen aller Art) betreibt hier einen Verstoß gegen das Flugrecht im großen Stil oder deine Behauptung ist irgendwie falsch.
    • Erster Flug mit der DJI Phantom 2 Vision

      Den Einwand verstehe ich nicht. Ich kann doch auch beim Waypoint Fliegen jederzeit eingreifen, also alles ok. Und das von Dir beschriebene hat doch jeder GPS Kopter. Lässt man los, bleibt der stabil stehen. Hat aber nix mit autonomen Flug zu tun. Abgesehen davon nicht meine Behauptung, sondern ein Zitat aus einem Nachbar Thread, die ich aber teile. Dem Gesetzgeber geht es wohl darum, eben keinen autonomen Flug ohne Eingriffsmöglichkeit zu erlauben. Das ist ja auch das Problem, welches Amazon und Co haben.
    • Ich verstehe es auch nicht ganz. Solange man beim Waypoint Fliegen eingreifen kann, und das sollte ja so sein, wird man doch wohl WP fliegen dürfen. Schließlich geht es ja nicht darum, dass man mit Waypoints außerhalb der Reichweite fliegt, sondern bestimmte Punkte anfliegt und den Bildausschnitt/die Kamera dabei ungestört konfigurieren kann.
      Gruß,
      Tom

      Landing gear raising
    • Also der rechtlich Standpunkt ist grundsätzlich so, das autonomes Fliegen verboten ist.
      Amazon musste sogar ein 20km2 absperren damit die das testen durften und da waren 2 Leute mit Funke da die jederzeit eingriffsbereit waren.

      Wenn der Quadrocopter per GPS stabil in der Luft schwebt ist dies kein autonomes Fliegen, da er einfach nur die vom Piloten angesteuerte Position automatisch hält. Wenn er aber durch Failsafe (ohne das du als Pilot steuerst) zu einer bestimmten Position fliegt ist dies klar ein Verstoss gegen das autonome Fliegen.

      Ob du beim autonomen Fliegen eingreifen kannst oder nicht ist nicht relevant, da es einfach generell verboten ist.

      Ich kann gerne noch das Gesetz verlinken, falls obiges nicht genügt.

      Das Failsafe sicher gut ist und den einen oder anderen schon vor schlimmeren (Schäden an anderen und am Kopter selber) bewahrt hat ist sicher eine gute Sache. Aber es gilt natürlich immer der Grundsatz wo kein Kläger, da kein Richter.

      Damit will ich aber kein Verhalten gut heissen!

      Wenn was passiert, was immer der Fall sein kann ist man das Ars******!!!!

      Ich bin letzten Monat erst 18 geworden und wo ich das erste Mal geflogen bin habe ich mich vorher über alles informiert.

      Wo ich fliegen darf und unter welchen Auflagen.
      Wie ist es mit einer Kamera (Datenschutz) ist besonders in der Schweiz sehr streng!
      Versicherung, das ist vielen sicher nicht klar - in der Schweiz ist 1 Mio. Haftpflichtversicherung verpflichtend! Deutschland wohl ähnlich...

      Ich war damals noch 17, schlimm das manch Erwachsener weniger Verantwortung als einige Jugendliche...

      Übrigens kam auch schon 2-3 Mal die Polizei, natürlich nur im Guten aber gab wohl ein paar Anrufe :D
      Die haben bei uns eh zu wenig zu tun und reden auch gerne darüber, schauen auch gerne zu und fragen ob man vllt. noch einen 2ten Akku dabei hätte :thumbsup:

      Inzwischen ist bei mir in Liechtenstein wohl bekannt was ein Quadrocopter ist zumindest bei den Polizisten.

      So nun ist aber Schluss Grüsse Michael
    • Erster Flug mit der DJI Phantom 2 Vision

      Dass ein Failsafe als expliziter Sicherheitsmechanismus mit autonomem Fliegen gleichgesetzt wird, halte ich für eine gewagte These und reine Interpretation.

      Dazu ist mir kein Urteil bekannt. Ich kenne auch die Gesetze, denke aber, dass der Gesetzgeber nicht sowas gemeint hat wie Quadcopter, sondern eben solche Drohnen wie beim Amazon-Urteil. Und genau deswegen gibt es ja nach wie vor im Deutschland und woanders keine Drohnenauslieferung.
    • Ich sehe mir natürlich auch nicht jedes Urteil an, aber autonomes Fliegen ist nun mal definiert, das ein Flugkörper sich selbstständig zu einem definierten Punkt bewegt. Aber wenn du natürlich die Fernsteuerung in der Hand hast, kann dir natürlich niemand etwas anhaben, da es keine Beweise gibt.

      Amazon wird auch sicher nie irgendwelche Drohnen haben, die etwas ausliefern, das wird in den nächsten Jahre nicht durchkommen und sonst werden vom Staat hoche Lizenzgebühren verlangt, dass es für Amazon sicher nicht mehr wirtschaftlich wäre.

      Aber mal sehen, was die Zukunft bringt, übrigens gehe ich hier vom Deutschen Gesetz aus, in der Schweiz ist autonomes Fliegen auf Sichtweite und solange der Pilot jederzeit eingreifen kann völlig legal!