Türkei

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Über die Politik mag jeder denken, wie er will, besonders in einer Kurdenhochburg. Schade ist nur, dass die Türkei bezüglich des Drohnenflugs offiziell so gar nicht tolerant ist, sondern es Ausländern, wenigstens soweit ich das weiß, praktisch unmöglich macht. Das ist schade, denn dort gibt es wirkliche tolle Landschaften. Dass die Bevölkerung freundlich reagiert, kann ich mir sehr gut vorstellen. Ich war ein paar Male in der Türkei und bin immer wieder auf viel Gastfreundschaft gestoßen, weit mehr, als es die Höflichkeit gegenüber einem Touristen geboten hätte, ich meine echte Herzlichkeit, die mir so nicht überall begegnet ist. Und deswegen noch ein bisschen Politik: Die Machthaber kommen und gehen, das türkische Volk bleibt.
    • Da mir keine anderen Infos zur Verfügung stehen, nehme ich in solchen Fällen die von myroad.de. Mit der Drohne unter 500 g hast du Recht. Und jetzt die Regeln für meine Mavic, die wirklich nicht sehr liberal sind (Zitat):
      Francis | Drohnen-Tipps, Reisen nach Asien | 58 Kommentare
      Veröffentlicht am 5. Mai 2016, zuletzt am 26. März 2018 aktualisiert
      Erfahre in diesem Beitrag, welche Regeln in der Türkei gelten, wenn du dort eine Drohne aufsteigen lassen möchtest.
      In der Türkei müssen sich alle Piloten vor dem Flug registrieren (früher unter iha.shgm.gov.tr möglich, Website ist aktuell offline). Die Registrierung ist momentan nur in türkischer Sprache möglich und du musst ein Führungszeugnis einreichen. Falls du die Registrierung nicht vornimmst und bei einem Flug erwischt wirst, drohen Strafen im vierstelligen Eurobereich. Am Flughafen kann es zudem dazu kommen, dass dir die Drohne bis zu deiner Abreise abgenommen und kostenpflichtig aufbewahrt wird.
      Bei der Anmeldung wird die türkische Identitätsnummer abgefragt. Ob sich auch ausländische Drohnen-Piloten in der Türkei registrieren können, konnten wir bisher nicht klären. Bei der Registrierung musst du ein Foto von dir einreichen, womit nur du als registrierter Pilot deine Drohne steuern darfst. Die Bearbeitungszeit für deine Registrierung liegt bei ein bis zwei Wochen. Von der Registrierungspflicht befreit sind offenbar Copter unter 500 Gramm. Somit dürfte die Mitnahme einer DJI Spark keine Probleme bereiten.

      Weder kann ich das auf Türkisch ausfüllen (dafür würde ich noch Freunde finden) noch habe ich Lust, ein Führungszeugnis vorzulegen, und eine türkische Identitätsnummer habe ich auch nicht.
    • Okay. Also nichts konkretes sondern eher stille Post. Es gibt so etwas wie Google Übersetzer. Hat man ernsthaftes Interesse in der Türkei Urlaub zu machen und dort eine Drohne verantwortungsbewusst starten und fliegen zu lassen sollte man diesen benutzen. Die türkische Flugsicherung beschreibt detailliert was zu tun ist. Du musst dich mit deiner Person registrieren und deine personal Ausweis Nummer angeben ob Türkisch, deutsch oder sonst was. Daraufhin wird dir eine Befähigung zum Piloten Test freigescjsltet, dieser umfasst 20 fragen die du in aller Ruhe beantworten kannst. Such hier kann dir der Google Übersetzer helfen ;) anschließend erhältst du deine Drohnen Piloten Lizenz. Koffer packen und den Flieger steigen und los gehts.
      Ich finde es immer wichtig offizielle ich Quellen zu verwenden wenn man schon von offiziellen Auflagen spricht. Alles andere verwirrt und kann viele Unkorrektheiten mit sich bringen. Siehe Foren, viele beschreiben Flüge auf über 2000meter Distanz in Deutschland, jetzt machst du das auch und wirst erwischt. Dann will ich mal sehen was die Behörde hier meint wenn du sagst ja im Forum hat einer geschrieben das er 2000meter weit weg geflogen ist, also darf ich das doch.

      Edit.: mein Bruder und ich sind deutsche Staatsbürger, haben keinen türkischen Pass und haben uns lediglich auf die offizielle türkische Flugsicherung verlassen, befolgt was vorgegeben ist. Wichtig zu erwähnen, die zivil Polizei hat meinen Bruder landen lassen und wollte die die Seriennummer der phantom sehen um nachzuvollziehen ob diese mit seiner Piloten Lizenz übereinstimmt. Das wir deutsche sind war kein Thema.
      Beste Grüße
      AMKMLK

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von amkmlk ()

    • Hallo, Das mit der stillen Post habe ich nicht verstanden. Ich habe mich einfach auf myroad informiert, weil ich mal über einen Urlaub in der Türkei mit Drohne nachgedacht habe. Bisher waren die Infos dort sehr zutreffend. Ich mache gerade das Registrierungsberfahren für Thailand, auch recht aufwändig, auch mit Drohnenfotos und persönlichen Angaben, aber zumindest alles auf Englisch und ohne Drohnenfragen. Drohnenfragen gibt es in Dönemark, sehr leicht und auf Englisch. Jetzt ganz konkret: Brauche ich ein Führungszeugnis oder nicht? Brauche ich eine türkische Identitätsnummer oder nicht? Über welche Internetseite kann ich die Registrierung vornehmen? Wenn die Angaben auf myroad falsch sind, wäre es gut, wenn du sie zum Nutzen aller korrigieren würdest, damit alle was davon haben.
    • 1. du brauchst kein Führungszeugnis
      2. wie oben beschrieben brauchst du keine türkische ID Nummer, nochmals wir sind deutsche :)
      3. die Registrierung nimmst du über denk von dir geposteten Link aus den Zitaten von my Road. Ich hoffe ich habe dir deine Fragen beantwortet und keine überlesen.

      Ich glaube dir das es in bestimmten Ländern durchaus stimmt was my Road so schreibt, aber ich denke eben nur in den Ländern in denen sie waren.

      Ich nehme mir demnächst mal Zeit und sende denen eine Korrektur zu!
      Beste Grüße
      AMKMLK
    • Hallo AMKMLK, das mit der Korrektur bei myroad wäre wirklich wichtig, denn es gibt vielleicht doch ein paar Leute, die ihre Urlaubsentscheidung von der Flugmöglichkeit abhängig machen, und die meisten landen automatisch bei myroad. Vielleicht könntest du auch hier mal unter Flugrecht das Ganze unter Fliegen in der Türkei posten, wie ich es ansatzweise mal für Litauen gemacht habe, dann gäbe es die Info auch hier zum Nachschlagen. Und wenn du dann die türkische Kuftfahrtbehörde noch dazu bewegen könntest, das Ganze auf Englisch anzubieten (ich bin selbst geprüfter Ünersetzer und halte nicht so viel von Google Übersetzer) wäre alles gut
      Eine Frage habe ich aber noch: Wenn ich dieses Verfahren mit Registrierung und Fragen durchlaufen habe, gilt das dann zeitlich unbegrenzt oder muss man das vor jedem Urlaub wiederholen?
    • Ganz ehrlich?
      Mal abgesehen davon das ich wohl eh schon nichtmal in die Tükei fahren würde, wären mir Drohnenflüge viel zu gefährlich dort!
      Gesetzte und Regeln gibt es auch in der Türkei, aber die Vergangenheit zeigt aber auch das sich auch die Türkei oft mal nicht an die eigenen Regeln hält und es nach "Laune" der Polizei und der Politik gehandelt wird.
      Es wurden schon Leute wegen erheblich weniger Tätigkeiten eingesperrt, als mit Drohnen zu Fliegen.
      Sperrzonen, Militärzonen, Politische-Sperrzonen etc etc sind in der Türkei wahrscheinlich oft im Tageswechsel was man gar nicht mitbekommt. Und eines steht mal fest, so einen "richtigen Grund" braucht die Polizei für die Einweisung in den Knast dort meist eh nicht.

      Ich pers. würde wie gesagt NIEMALS in solchen ländern (auch Lybien,Irak/Iran/Israel etc) eine Drohne fliegen.
      Meine pers. Meinung dazu.
    • Die Piloten Lizenz von der wir sprechen bleibt unbefristet erhalten. Ist aber an ein Gerät und Seriennummer gebunden. Solltest du mal eine neue Drohne kaufen musst du diese Seriennummer sowie Modell Bezeichnung eintragen lassen, nur so kann das Gerät seinem Pilot zugeordnet werden.

      Wichtig ist auch bei Verlust wie verlieren oder Klau der Drohne dies per App zu melden. Dann hält die Polizei besonders Ausschau und kontrolliert Drohnen Piloten nach ihrer Seriennummer. In der Türkei wird laut Aussage der türkischen Flugsicherung 99% der verlorenen Drohnen zurückgegeben. 80% der geklauten wieder gefunden.

      Ob ich es schaffe das die türkische Flugsicherung dazu bewegen kann das auf englisch anzubieten halte ich für fast unmöglich. Laut Flugsicherung vor Ort wird alles auf Türkisch verfasst um die Anzahl an Drohnen Flügen in Urlaubsgebieten gering zu halten. Das Angebot gab es auf englisch, viele Touristen beschwerten sich seither nur noch auf Türkisch. Wie man merkt sind es tatsächlich weniger Menschen die noch fliegen.

      @MST
      auch hier bitte wieder objektive Belege für deine Erzählungen. Würde diese gerne nachvollziehen.
      Beste Grüße
      AMKMLK
    • Hallo @Kasim merhaba @Kasim

      also Drohnen bzw. die Akkus sind immer im Handgepäck mitzuführen. Gesetzliche Vorgabe und Vorgabe der einzelnen Fluggesellschaften.

      Wenn ich mich richtig über dich informiert habe hast du eine DJI Phantom 4, da diese über 500 Gramm wiegt musst du die Drohnen Piloten Lizenz ausgedrückt dabei haben und bei Bedarf dem sicherheitsdienst des Flughafens bei bedarf vorlegen. Bei meinem Bruder hat keiner danach gefragt, gesetzlich musst du sie aber ausgedrückt dabei haben.
      Beste Grüße
      AMKMLK
    • @Kasim Abi

      Guckst du hier web.shgm.gov.tr/tr/manset-habe…a-talimati-yayimlanmistir

      Marmaris ist fantastisch, ich fliege im Oktober wieder in die Türkei, Antalya, Marmaris am Meer entlang habe 7 Städte vor. Auto mieten und ab gehts!

      Die Akkus und Drohne auf jedenfall ins Handgepäck!! Ganz wichtig. Wenn du sie in den Koffer packst lassen sie dich dort alles wieder auspacken, spar dir den Ärger und mach von Anfang an alles was mit deiner Drohne zu tun hat und Handgepäck.
      Beste Grüße
      AMKMLK
    • Habe mir mal alle Beiträge durchlesen und finde die Unwissenheit und Naivität so mancher richtig schlimm.

      Zu den Fakten:

      Jeder der in der Türkei THEORETISCH eine Drohne fliegen will, muss sich ab einem Drohnengweicht 500gr oder schwerer auf der entsprechenden Website der türk. Zivilluftfahrtbehörde registrieren.
      Drohnen mit einem Gewicht unter 500gr fallen nicht unter die Drohnenverordnung (diese werden quasi als Spielzeug behandelt).

      Laut aktualisierter Aussage der SHGM (türk. Zivilluffahrtbehörde) benötigen türkische Staatsangehörige Ihre sog. TC-Kimlik No. (Personalausweisnr. welche in der Türkei gleichzeitig als Steuernr,Sozialversicherungsnr. etc. fungiert).

      Ausländer und damit auch Touristen können sich grundsätzlich NICHT registrieren und damit auch in der Türkei nicht legal fliegen !!!

      Auszug:
      Dear Foreign Nationality Citizens,
      During registration process, Our UAV E-registration system software verify your name, surname, birth date and TR identification number from population database (MERNİS) under cover of Ministry of Interior. Due to this verification method, if you have not TR Identification number , your information will not be verified in MERNİS. For this reason, foreign nationality citizens will not be able to complete their registration process.


      Selbst wenn man als TR Staatsbürger sich registriert hat oder eine Drohne unter 500gr (z.B. Mavic Air,Spark) besitzt, bedeutet dies nicht das man einfach nach Lust und Laune losfliegen kann.

      Die SHGM-Registrierung/Genehmigung ist nur eine Formalie.
      Das letzte Wort haben die "Erlasse der Gouverneure" der jeweiligen Städte/Provinzen.
      Diese sind speziell nach Ausrufung des Ausnahmezustandes im Land,sehr restriktiv. Auch wenn der Ausnahmezustand zum 18.07.18 aufgehoben wird, dürfte es bei dem bürokratischen Tempo der Behörden länger dauern, bis die einzelnen Erlasse in den Städten/Provinzen abgemildert bzw. aufgehoben werden.

      Grundsätzlich gilt in allen Städten/Provinzen:

      -Drohnenaufnahmen über militärischem Gebiet (askeri bölge), Polizeiwachen,Schulen,Krankenhäusern, Regierungsgebäuden,Rathäusern etc. sind grundsätzlich verboten.
      - Drohnenaufnahmen über Schnellstrassen,Autobahnen etc. sind verboten
      - natürlich in der Nähe von Flughäfen

      Beispiel Istanbul:
      Gemäß Gouvernerserlass ist fliegen in Istanbul praktisch legal nicht möglich. Es wird zwar prinzipiell nach Voranmeldung beim Gouvernersamt Genehmigungen erteilt, diese sind örtlich jedoch so stark begrenzt das es keinen Sinn macht.

      Beispiel Marmaris:
      Marmaris unterliegt der Provinz Mugla. Hier gibt es deutlich weniger Restriktionen. Es wird lediglich auf die SHGM Website u. evtl. notwendige Registrierungspflicht verwiesen.

      Man kann auf den Websiten der jeweiligen Städte (Valilik) die aktuellen Beschränkungen, Genehmigungsverfahren etc. einlesen

      Früher wurden von der SHGM für Drohnen unter 500gr. sog. "von der Registrierung befreit" Bescheinigungen ausgestellt,welche bei evtl. Polizei/Ordnungsamt (Zabita)-Kontrollen hilfreich waren.
      Diese Bescheinigungen werden aber nicht mehr ausgestellt.

      Zusammengefasst kann man festhalten,dass aktuell (noch unter dem Ausnahmezustand und auch einige Zeit danach) Drohnenfliegen in der Türkei rechtlich und vor allem tatsächlich eine "Grauzonenveranstaltung" sein wird.

      Wirklich auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich eine Genehmigung des jeweiligen Gouverneursamtes einholt. Da diese bei Kontrollen ohne Probleme anerkannt werden und man in Ruhe gelassen wird. Der bürokratische Aufwand für das Einholen der Erlaubnis sind jedoch je nach Stadt/Provinz hoch bis sehr hoch (eine SHGM Registrierung allein ist NICHT ausreichend).

      Sehr viele werden daher in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, einfach drauf losfliegen.
      Dies kann gut gehen...selbst bei einer Kontrolle. Allerdings kann es auch schnell nach hinten losgehen.
      Zuwiderhandlungen gegen Gouverneurserlasse sind strafrechtlich relevant (bei Verurteilung bis 3 Jahre Haft). Es kann also sein,dass die Polizei/Gendermarie/Zabita "nur" verboten und einpacken,verschwindet sagt...aber auch die Drohne,Speicherkarten beschlagnahmt,Anzeige erstattet inkl. Vorführung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

      Und auch in der Türkei gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
    • Das ist schon wichtig. AMKLMK Hattersh geschrieben, dass er und sein Bruder als deutschenStaatsbürger die Registrierung problemlos bekommen haben? Was denn nun? Ich will mir für den Türkeiurlaub wirklich keine Spark kaufen und auch den Aufwand, einen türkischen Bekannten zu bitten, mir bei der Ausfüllung zu helfen, nur dann betreiben, wenn wirklich eine realistische Chance besteht, Dds zu bekommen. Wenn also fremde Staatsbürger sicher nicht registriert werden, kann ich mir die Mühe auch sparen.
    • Algirdas schrieb:

      Das ist schon wichtig. AMKLMK Hattersh geschrieben, dass er und sein Bruder als deutschenStaatsbürger die Registrierung problemlos bekommen haben? Was denn nun? Ich will mir für den Türkeiurlaub wirklich keine Spark kaufen und auch den Aufwand, einen türkischen Bekannten zu bitten, mir bei der Ausfüllung zu helfen, nur dann betreiben, wenn wirklich eine realistische Chance besteht, Dds zu bekommen. Wenn also fremde Staatsbürger sicher nicht registriert werden, kann ich mir die Mühe auch sparen.
      Ich weiss nicht worauf sich der user bezieht, er schreibt gerne von "Quellen" auf die er sich beruft. Auch seine Info,dass es die Registrierungsseite auf Englisch nicht gäbe ist NICHT korrekt:

      iha.shgm.gov.tr/public/register

      Dort wird explizit nach der TR-Identitätsnr. gefragt, ohne welche die Registrierung NICHT möglich ist.

      Unter den englischen FAQ`s findet man dann auch eine Erklärung:

      iha.shgm.gov.tr/public/sss

      "
      15 - I'm a foreign nationality citizen. How can I register and bring my drone to Turkey ?

      Dear Foreign Nationality Citizens,
      During registration process, Our UAV E-registration system software verify your name, surname, birth date and TR identification number from population database (MERNİS) under cover of Ministry of Interior. Due to this verification method, if you have not TR Identification number , your information will not be verified in MERNİS. For this reason, foreign nationality citizens will not be able to complete their registration process.
      Moreover, if you bring your drones or UAVs in Turkey, customs may seize your drones and customs demand technical conformity from you. To receive technical confirmation for your UAVs, you shall apply officially to Turkish DGCA with application form Form-336 can be found in Forms session on mainpage. However, there are two way, one of them is you shall have TR Identificaiton number or you have to submit your criminal record that received from your embassy.
      Thanks for your understanding."

      Die einizige Erklärung die ich habe ist, dass es sich um einen ehemaligen türk. Staatsbürger handelt. Auch wenn diese aktuell nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, bekommen diese die sog. "Mavi Kart" (Blaue Karte) welche sie rechtlich in der Türkei -bis auf einige wenige Ausnahmen- mit türk. Staatsbürgern gleichstellt.
      Diese "Blaue Karte" enthält auch die ehem. TR-Identifikationsnr. Mit dieser können sich dann auch als aktuell deutsche Staatsbürger (welche früher türk. Staatsbürger waren) registrieren.

      Für alle anderen "BIO"-Deutschen ist eine Registriereung und damit legale Nutzung einer Drohne in der TR aktuell nicht möglich.

      Für die Registriereung wird auf den Personstands-/Melderegister der Türkei (MERNIS) zurückgegriffen.
      Eine Datenabfrage durch das System ist aber nur mit einer TR-Identifikationsnr. möglich, welche der Tourist "Hinz" und "Kuntz" aus Deutschland natürlich nicht haben wird.
      Ausländer (keine Touristen) welche in der Türkei leben und gemeldet sind,erhalten mit Aufenthaltserlaubnis eine Identifiktaionsnr. zugewiesen. Diese beginnt immer mit 99xx. Diese können dann persönlich bei der SHGM Anträge einreichen.