DroneFuchs schrieb:
Wieso genau und mit welchen praktischen Folgen? Extrem hört sich so extrem an.
Aber das Thema hatten wir ja schon öfter ...
Zitat aus einer Veröffentlichung der BNetzA:
"Der Frequenznutzer begeht bei Betrieb eines Funkgerätes ohne Frequenzzuteilung aber einen Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG und kann gemäß Teil C der FGebV (§ 142 Abs. 1 TKG) für den Einsatz des Funkmessdienstes der Bundesnetzagentur mit einer Gebühr bis zu 1.500 EUR und darüber hinaus gemäß § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG mit einer Ordnungsstrafe belegt werden"
Das bezieht sich in dem Fall nicht explizit auf die besagten 868MHz und ist nur ein Beispiel. Gilt hier aber ganz bestimmt analog. Weitere Gedanken dazu kann sich jeder selbst machen.
"Ohne Frequenzzuteilung" ist gleichzusetzen mit einer mißbräuchlichen Frequenznutzung.
m1996 schrieb:
Das verunsichert mich jetzt ein bisschen
Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
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