Drohnenversicherung muss auch bei indirekten Schäden zahlen?

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    • Drohnenversicherung muss auch bei indirekten Schäden zahlen?

      Welche Versicherung ist zuständig oder keine?:
      Mein ausgeschalteter Kopter rutscht mir beim Akkuwechsel aus der Hand und fällt auf eine niedrige Mauer auf die jemand eine leere Glas-Getränkeflasche stehen gelassen hat. Die Flasche fällt über die Kante ca.3m tiefer auf die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos in der Auffahrt. Scheibe kaputt! Das Gelände inkl. Auffahrt befindet sich kpl. auf Privatgelände.

      Die Flasche hätte da nicht stehen dürfen, aber der Besitzer der Flasche ist nicht mehr ausfindig zu machen.

      Fällt die Haftung da überhaupt in meine Zuständigkeit oder ist das eher "Höhere Gewalt" bzw. Betriebsrisiko des Autofahrers?

      P.S.: Start-/Landeerlaubnis war/ist vorhanden
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas () aus folgendem Grund: Anm.(P.S.) hinzugefügt

    • Beim Auto ist es so, dass alles was im Zusammenhang mit dem Fahrzeug steht, durch die KFZ-Haftpflicht abzudecken ist. Dazu gehört auch, wenn ein anderes Fahrzeug oder Privateigentum beim Be- und Entladen des eigenen Fahrzeuges (dazu gehört auch der ganze Weg vom Haus zum Fahrzeug) beschädigt wird. Ist beim Auto natürlich blöd, da bei einem KFZ-Haftpflichtschaden der Beitrag steigt.

      Ich könnte mir aber vorstellen, dass es hier ähnlich ist.

      Zum Deinem Fall, ob das Glas dort hätte stehen dürfen oder nicht, ist erst einmal irrelevant, es sei denn, es ist an dieser Stelle ausdrücklich verboten. Aber selbst dann wird es schwierig. Haftbar ist eigentlich der ursächliche Auslöser. In einer unglücklichen Kettenreaktion ist jeder Zwischenfakt nicht haftbar, es sei denn, man muss zwingend mit dem Umstand rechenen, dass hier was weiters Passieren (in Deinem Fall runterfallen) könnte und ein weiterer, noch größerer Schaden entstehen wird. Das Abstellen eines Glases auf einer Mauer gehört m.E. nicht dazu, selbst wenn es ein wildfremder Mann dort abgestellt hat, der an dieser Stelle eigentlich nichts zu suchen hat.

      Ich denke, dass ist ein Fall für Deine Drohnen-Versicherung oder im Zweifelsfall für Deine privat Haftpflichtversicherung. Ähhh. ist das in Deinem Fall nicht dieselbe?
    • quadle schrieb:

      Ich denke, dass ist ein Fall für Deine Drohnen-Versicherung oder im Zweifelsfall für Deine privat Haftpflichtversicherung. Ähhh. ist das in Deinem Fall nicht dieselbe?
      Ich denke, es spielt keine Rolle, ob da eine Drohne oder sonstwas runtergefallen ist. Du hättest ja auch mit was anderem an die Flasche stoßen können. Das Ergebnis ist Flasche auf Auto, ausgelöst durch Dich. Also ist das ein Fall für Deine PHV.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • quadle schrieb:

      Beim Auto ist es so, dass alles was im Zusammenhang mit dem Fahrzeug steht, durch die KFZ-Haftpflicht abzudecken ist. Dazu gehört auch, wenn ein anderes Fahrzeug oder Privateigentum beim Be- und Entladen des eigenen Fahrzeuges (dazu gehört auch der ganze Weg vom Haus zum Fahrzeug) beschädigt wird. Ist beim Auto natürlich blöd, da bei einem KFZ-Haftpflichtschaden der Beitrag steigt...
      Das kenne ich anders: Ein Pkw ist auf dem Parkplatz eines Supermarktes über eine Faustgroßen Stein gefahren (hatten Kinder beim Spielen da liegen lassen), der ist dann unter dem Reifen raus gerutscht und mit Wucht gegen mein Pkw geknallt: Reparaturrechnung Beute+Lackschaden usw. um die knapp 3.000€. Die Übernahme der Reparaturkosten hat die Versicherung des verursachenden Pkw abgelehnt. Nach viel hin und her und Schreiberei hat zum Schluss der Eigentümer(Vermieter) des Parkplatzes den Schaden übernommen bzw. dessen Versicherung.

      Die Lage wäre hier ja sehr ähnlich.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Wenn es nur Glasschaden war (kein Blech/Lack) das regelt das die Teilkasko. Glasschaden.
      Wenn der Halter/Fahrer nicht weiß wie es zustande kam ist die Sache erledigt.

      Wenn er sagt, das jemand die Flasche in Bewegung gebracht hat, könnte die Versicherung fragen.....bei reinem Glasbruch ist das meist keine Recherche wert.

      Ansonsten priv. Haftpflicht.....die Modellversicherung hat m.E. da nichts mit zu tun.

      Man könnte auch sagen, der Grundstücksteigner hat Gefahren abzuwenden, wenn er Kenntnis von der Gefahr hat.

      So ähnlich wie mit Gefahrenbäume.
    • Pehaha schrieb:

      ...Teilkasko. Glasschaden...
      Genau so wird es gemacht. Ist außerdem ein Firmenwagen mit Vollkasko.

      Frage ist nur: wie wäre es gewesen wenn, er vor Schreck mit Vollgas gegen die Wand geknallt wäre - mit Personen- und Gebäudeschaden usw. ?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • GThomas schrieb:

      Frage ist nur: wie wäre es gewesen wenn, er vor Schreck mit Vollgas gegen die Wand geknallt wäre - mit Personen- und Gebäudeschaden usw. ?
      Wäre auch kein Fall für die Drohnenversicherung, denn die Drohne ist ja nicht aktiv geflogen. Ich lasse mich aber gerne fundiert (!) vom Gegenteil überzeugen ;)
      Mein Hangar:
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    • Diet schrieb:

      ...
      Wäre auch kein Fall für die Drohnenversicherung, denn die Drohne ist ja nicht aktiv geflogen. Ich lasse mich aber gerne fundiert (!) vom Gegenteil überzeugen ;)
      Ganz Deiner Meinung zumal ich ja die Drohne mit über die PHV laufen habe.

      Aber wie sieht es mit der so oft erwähnten "Gefährdungshaftung" der Spezialversicherer aus oder habe ich da was falsch verstanden?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Diet schrieb:

      Wäre auch kein Fall für die Drohnenversicherung, denn die Drohne ist ja nicht aktiv geflogen. Ich lasse mich aber gerne fundiert (!) vom Gegenteil überzeugen ;)
      Würde ich anhand meiner LHV auch so vermuten. Aus den LHB:

      "Der Versicherungsschutz umfasst ...die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen wegen Schäden von Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (Halter-Haftpflichtversicherung)."

      Ob ein Akkuwechsel bei einem ausgeschalteten und damit nicht in Betrieb befindlichen Kopter zum Gebrauch gem. LHB gehört, darüber müsste man (bzw. die Versicherer untereinander) streiten.
    • Pehaha schrieb:

      Ob da ein Akku getauscht wurde oder die Butterbrotdose runter fiel.

      Verursacher war die Person nicht das Gerät.

      Kasko "könnte" Verursacher in Regress nehmen, aber Glasschaden da ist denen die Schreiberei lästiger als das zahlen.
      Wenn das so einfach wäre: Wenn mir mein Pkw beim Auffüllen der Waschanlage weg rollt und einen Unfall mit Fremdschaden verursacht weil ich das Auto gegen Wegrollen nicht gesichert habe bin ich als Person ja auch der Verursacher. Trotzdem muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden zahlen und nicht meine PHV.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Richtig, aber je nach Auffassung von "Fahrlässigkeit" kann sie sich an dir schadlos halten.

      Aber wir sind hier nicht ein Versicherungsforum.

      Ich bin nur immer überrascht, welche Auffassung viele Menschen vom Versicherungsschutz haben.....man darf Til Schweiger und Herrn Koch nicht alles glauben, besonders Hernn Koch nicht.
      Ich bin raus aus der Nummer.
    • GThomas schrieb:

      Pehaha schrieb:

      ...Teilkasko. Glasschaden...
      Genau so wird es gemacht. Ist außerdem ein Firmenwagen mit Vollkasko.
      Frage ist nur: wie wäre es gewesen wenn, er vor Schreck mit Vollgas gegen die Wand geknallt wäre - mit Personen- und Gebäudeschaden usw. ?
      Anders wäre es wohl, wenn das Auto einem gehört, der nur Haftpflicht ohne Teilkasko hat, oder Teilkasko mit Selbstbeteiligung.
    • ...

      RC-Role schrieb:

      Anders wäre es wohl, wenn das Auto einem gehört, der nur Haftpflicht ohne Teilkasko hat, oder Teilkasko mit Selbstbeteiligung.
      Ist hier mehr eine Einigung unter der Hand gewesen. Der Fahrer läßt es direkt über die Firma der Versicherung melden ohne das ich da irgendwie erwähnt werde (ihm ist was in die Scheibe geflogen - keiner weiß woher).
      ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Pehaha schrieb:

      Damit will ich sagen, frag den Fachmann, dessen Job das ist. Nur weil ich ein Haftpflicht habe, heißt das noch nicht, das die auch alles übernimmt.

      Internetforen , bekommst du immer 10 Meinungen.
      Noch mehr Antworten bekommst Du, wenn Du verschiedene "Fachmänner" befragst - gerade in Versicherungsangelegenheiten.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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