Industriegebiete fotografieren

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    • Industriegebiete fotografieren

      Hallo zusammen
      Ich stöbere schon eine ganze Weile im Netz, weil ich im Auftrag der Stadt ein Industriegebiet per Drohne fotografieren will. Die Aufnahmen werden veröffentlicht. Klar ist mir mittlerweile, ich darf fliegen wenn ich 100 m Abstand habe und der Grundstückseigentümer des Start/Landeplatzes dem Zustimmt. Die für mich weit wichtigere Frage betrifft die Rechte der Verwendung. Die Panoramafreiheit gilt hier nicht mehr. Es handelt sich aber hier nicht um eine einzelne Firma sondern ein ganzes Gebiet. Da ich z.B. eine Menschenmenge in der Öffentlichkeit fotografieren und die Bilder auch gewerbl. Nutzen darf könnte ich mir vorstellen, dass ein ganzes Industriegebiet genauso zu bewerten ist. Liege ich da richtig??
    • Zum einen gilt, dass man 100 m horizontalen Abstand zu einer Industrieanlage einhalten muss, es sei denn, der Betreiber der Industrieanlage stimmt dem Überflug zu. (LuftVO §21b Abs. 1 Punkt 3). Aber nicht jeder Bewerbebetrieb ist auch eine Industrieanlage.

      Das Thema Panoramafreiheit würde hier aber auch nur das Thema „Urheberrecht“ betreffen. Also nur für Objekte einem Urheberrecht unterliegt ist dessen Zustimmung vor dem Veröffentlichen erforderlich und Du hast Recht, die dann mögliche Panoramafreiheit greift bei Drohnenaufnahmen nicht.

      Eine Industrieanlage die keinem Urheberrecht unterliegt (besondere Bauform) und aus einem horizontalen Abstand >100 meter aufgenommen, dürfte m.E. keine Probleme bereiten, vor allem wenn es nicht den Mittelpunkt sonder in der Gesamtheit eines von mehreren Beiwerken ist.
    • freshfoto schrieb:


      Die für mich weit wichtigere Frage betrifft die Rechte der Verwendung.
      (1) Die Panoramafreiheit gilt hier nicht mehr.
      (2) Es handelt sich aber hier nicht um eine einzelne Firma sondern ein ganzes Gebiet.
      (3) Da ich z.B. eine Menschenmenge in der Öffentlichkeit fotografieren und die Bilder auch gewerbl. Nutzen darf könnte ich mir vorstellen, dass ein ganzes Industriegebiet genauso zu bewerten ist.
      1. Ganau, die "Panoramafreiheit" definiert was anderes, also vergessen.
      2. Worin liegt der Unterschied ob eine Firma oder ein "Gebiet" welches dann mehrere Firmen zeigt, für die Veröffentlichung?
      3. Wo steht und wie ist es gemeint, das man eine Menschenmenge in der Öffentlichkeit fotografieren darf, genau lesen und aufpassen! Und was hat eine "Menschenmenge" mit einem Industriegebiet zu tun...?
    • Deine Antworten, die gleichzeitig Fragen stellen sind eher befremdlich und dienen definitiv nicht zur Beantwortung bei. Vergeude deine zeit nicht mit so etwas. Es hilft definitiv nicht bei der Problematik ein Industrie gebiet zu fotografieren wenn du fragen zu Menschenmengen darin einbringst oder erklärt haben willst wo der Unterschied zwischen einer einzelnen Firma und einem ganzen Industriegebiet.
    • freshfoto schrieb:

      Deine Antworten, die gleichzeitig Fragen stellen sind eher befremdlich und dienen definitiv nicht zur Beantwortung bei. Vergeude deine zeit nicht mit so etwas. Es hilft definitiv nicht bei der Problematik ein Industrie gebiet zu fotografieren wenn du fragen zu Menschenmengen darin einbringst oder erklärt haben willst wo der Unterschied zwischen einer einzelnen Firma und einem ganzen Industriegebiet.
      - Ich will überhaupt nichts erklärt haben.
      - Wenn Du es nicht verstehst, dass meine Hinweise ausschliesslich Deine "kurios kombinierten" Fragen ein wenig "aufschlüsseln", dann ist es tatsächlich Zeitvergeudung.
      - Da ich aber dennoch daran glaube, dass man besonders bei Leuten, die sich unternehmerisch betätigen wollen und somit selbst entscheiden und denken MÜSSEN, mit solchen Fragen als "Denkanreize" tatsächlich helfen kann, schreib ich es nochmals in hoffentlich verständlicherer Form:

      1. "Panoramafreiheit" ist ja hoffentlich geklärt, diese wird bei Luftaufnahmen generell nicht tangiert.

      2. "Worin liegt der Unterschied ob eine Firma oder ein "Gebiet" welches dann mehrere Firmen zeigt, für die Veröffentlichung?"
      --- D.h. DU sollst FÜR DICH in Erfahrung bringen und nachdenken, ob es da einen Unterschied geben kann und was dieser wiederum für eine Veröffentlichnung bedeutet.
      --- Genauer: KUG und DSGVO nachlesen & verstehen und dann als Foto-Dienstleistungsanbeieter entsprechend entscheiden und agieren.
      --- Profitip: Als Anbieter/Unternehmer kann man so einiges in den AGB regeln, aber dafür muss man zuerst alles nachlesen und die Zusammenhänge und die Gesetze und Vorschriften generell verstehen, es gibt jede Menge rechtlicher "Fallen" in die man tappen kann.

      3. "Wo steht und wie ist es gemeint, das man eine Menschenmenge in der Öffentlichkeit fotografieren darf, genau lesen und aufpassen!"
      --- D.h. WOHER hast DU diese Information, denn DU behauptest, dass man eine Menschenmengenfoto kommerziell nutzen darf!
      --- Genauer: KUG und DSGVO nachlesen & verstehen und dann als Foto-Dienstleistungsanbeieter entsprechend entscheiden und agieren.
      ----- Ergänzung: ...und nicht hoffen, dass Du in Foren, in denen täglich tausendfach auch irgendwelche Halbwahrheiten und Vermutungen breitgetreten werden, die Dir keinerlei Sicherheit geben bei solch wichtigen unternehmerischen Entscheidungen geben, erhältst

      4. "Und was hat eine "Menschenmenge" mit einem Industriegebiet zu tun...?"
      D.h.: wie quadle bereits anmerkte: DU hast vermutet, dass die angeblich "erlaubten Menschenmengenfotos" evtl. gleichzusetzen sind mit "erlaubten Industriegebietsfotos".
      --- Genauer: Das gibt es nicht die geringste Verbindung und hier wäre Deine Wortwahl "befremdlich" eher angebracht.
    • Panobilder schrieb:

      ...die Zusammenhänge und die Gesetze und Vorschriften generell verstehen, es gibt jede Menge rechtlicher "Fallen" in die man tappen kann.
      ...und nicht hoffen, dass Du in Foren, in denen täglich tausendfach auch irgendwelche Halbwahrheiten und Vermutungen breitgetreten werden, die Dir keinerlei Sicherheit geben bei solch wichtigen unternehmerischen Entscheidungen geben, erhältst.
      +1

      Es gibt nur wenige Handlungen, die mehr Rechtsbereiche tangieren, wie das A) Erstellen, B) Bearbeiten und C) Veröffentlichen von Bildern (auszugsweise DSGVO, UrhG, KUG, StGB, MarkenG, DesignG, BGB, TMG, und mit Drohnen daneben auch LuftVO).
      Damit lassen sich (und werden auch) bequem mehrere Bücher füllen.

      Pauschal lässt sich da gar nichts beantworten, jedenfalls nicht über die Antworten hinaus, die bereits Gesetze, Verodnungen selbst liefern, so auch hier in diesem Fall in Ermangelung der Kenntnis, um welche Firmen / Gelände / konkrete Situation es geht,
    • Verständnisfrage:
      A) Bist du ein städt. Angestellter?

      B) Bist du ein selbständiger Fotograf?

      Bei A beauftragt die Stadt einen B = Fotografen für Luftbild. Will Stadt Geld sparen weil Angestellter XYZ aus dem Katasteramt eine Mavic hat, dann soll die Stadt den Weg ebnen.

      Bei B ist es dein täglich Brot und du mußt dich damit auseinandersetzen. Es gibt Berufsverbände, die helfen. Fotograf ist ein Handwerksberuf als hilf die Handwerkskammer.
      Als Gewerbetreibender musst du Beitrag an die IHK leisten, hast durch aber auch Beratungsrecht.

      Hast du dir mal fix einen Gewerbeschein geholt, willst in das Haifischbecken?

      Wie Skyskope sagt, der §-Dschungel ist ein undurchschaubares Gestrüpp in dem man schnell mal hängen bleiben kann...und ausbluten.

      Dann kommt es auch darauf an wie hoch? Soll man nur die Fläche & Lage eines Gewerbegebiets erkennen, oder soll man schon detailliert erkennen können, wer dort angesiedelt ist.

      Ein Fotograf braucht heute eine Rechtsabteilung. :D
    • Ich gehe davon aus, dass du dein Wissen bereits mit der Muttermilch aufgesongen hast und keinerlei Hilfe gebraucht hast. Sorry wenn ich denn Sinn eines Forums falsch verstehe.
      Bei allem hin und her wäre z.B. ein Satz hilfreich gewesen: Das Thema ist zu komplex um es hier zu lösen. Du musst dir entweder viel Zeit nehmen, um dich selbst in Gesetzestexte einzulesen oder eben einen Rechtsbeistand bemühen.
    • Es gibt mit Sicherheit keinen hier, der ohne sich ausgiebig damit befasst zu haben, das sehr komplexe Thema rund um das Drohnenfliegen und den damit verbundenen Foto-/Videoaufnahmen befassen muss. Das ist sehr aufwendig und sollte absolut nicht unterschätzt werde. Das läßt sich oft nicht mit einer einzigen Antwort auf eine grob gefasste Frage beantworten. Daher ist es durchaus richtig, auf weitere Aspekte hinzuweisen.

      Was hier im Forum sehr, sehr selten ist, dass jemand bereits in seinem zweiten Post eine derartige Antwort gibt und dessen Verfasser derart zurecht weist bzw. persönlich angeht. Vor allem nicht dann, wenn die Antwort korrekt und in Deinem Fall eigentlich nur Hilfreich sein kann. Hört sich so an, dass man gegenhalten muss, wenn einen die Antwort nicht gefällt. Ich jedenfalls bin zu diesem Thema hier raus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()