Flughöhe

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  • Ich habe heute mal wieder die LuftVo angeschaut. Dabei ist mir was aufgefallen, wo ich bisher noch nicht drüber gestolpert bin!

    Zitat:
    Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
    § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen


    (1) Der Betrieb von
    unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er
    nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren
    Aufsicht erfolgt,
    ...
    8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
    a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
    b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,

    Also so wie ich das verstehe, kann ich mit meiner Mavic Pro (UAV) lt. der LuftVO ja doch höher als 100m fliegen!
    Da steht doch eindeutig, dass der Betrieb über 100m über Grund verboten ist, wenn (soweit) es sich nicht um einen Multikopter handelt - also wohl Modelflugzeuge oder sowas! Und wenn es kein Multikopter ist, dann muss der Pilot Inhaber einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer sein! Ich verstehe den Satz jedenfalls genau so!
    Und eine Mavic ist doch ein Multikopter und ein unbemanntes Luftfahrtsystem, oder sehe ich das falsch?

    Bin mal gespannt, was Ihr dazu sagt?
  • Bei dem "soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt" handelt es sich um einen Konditionalnebensatz, also eine Bedingung. Stell ihn ans Ende, und es ist verständlicher lesbar.

    "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten ... in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, ... der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt."

    Kurz: Generelles Verbot für Höhen über 100m. Ausnahmen sind für Flugmodelle möglich, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt
  • Ja, Dein Mavic ist ein Multikopter. LuftVO §21b Abs. (1), Punkt 8b, beschreibt eine Möglichkeit (hier mit einem Kenntnissnachweis), wie das Fliegen oberhalb 100 m für Flugmodelle möglich ist. Das „sei denn“ besagt, dass Multikopter von dieser Möglichkeit ausgenommen sind. Für Multikopter ist das Fliegen oberhalb 100 m nur durch eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde möglich.

    Eindeutiger ist dies im Flyer zur neuen Drohnenverordnung des BMVI zu entnehmen.

    bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile

    Auf der Rückseite ganz unten die Fußnote zu 4 steht.

    Ab 100 m: In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Bei Modellflugzeugen müssen lediglich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
  • Das sogenannte Amtsdeutsch ist immer so gafasst, dass es nur 10 Prozent der Bürger auf Anhieb verstehen, weitere 50 Prozent erst nach mehrmaligem Lesen und der Rest nie (ohne Hilfe). Hätte man solche Sätze früher in Schulaufsätzen gebildet, hätte man darunter wahrscheinlich immer eine rote 5 oder 6 gefunden.
  • @quadle da magst du in diesen Fall bedingt Recht haben, es gibt schlimmeres, aber du nimmst dich als Beispiel. Es hat auch nichts mit Dummheit zu tun, wenn jemand zwei- oder dreimal lesen muss um den Sinn einigermaßen zu ergründen und trotzdem noch ein Fragezeichen auf der Stirn hat.

    Wer klares Deutsch in Gesetzestexten oder Vorschriften ständig so vergewaltigt muss sich nicht wundern, wenn Leute dagegen verstoßen, weil sie es nicht verstanden haben. Verlage haben meist Lektoren, die auch auf Verständlichkeit achten, Ämter und Behörden anscheinend nicht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • biber schrieb:

    Wer klares Deutsch in Gesetzestexten oder Vorschriften ständig so vergewaltigt muss sich nicht wundern, wenn Leute dagegen verstoßen, weil sie es nicht verstanden haben.
    Da wird nichts vergewaltigt, Gesetztestexte und Vorschriften sind in einer Fachsprache für Fachleute geschrieben, nicht für Laien. Dabei müssen komplexe Sachzusammenhänge präzise und eindeutig verdichtet werden.
    "Leute" können vor allem die Auslegung von Gesetzen oft deswegen nicht nachvollziehen, da gängige Worte der Alltagssprache in juristischen Texten als Fachbegriffe verwendet werden, und da teilweise ganz anders belegt sind und somit im Kontext andere Aussagen getroffen werden, als das, was ein Laie vielleicht dabei interpretiert.
    Beispiel "grundsätzlich" - umgangssprachlich mit der Bedeutung "immer", juristisch bedeutet es "oft" oder "in der Regel". Denn wo ein Grundsatz besteht, gibt es Ausnahmen...
  • Also was lernen wir daraus, ein paar Semester Jura vor dem Kauf einer Drohne können nicht schaden ^^

    In Skandinavien, der Schweiz und den Niederlanden ist man dabei schon viel weiter, aber es besteht vielleicht Hoffnung, denn auch in der Bundesregierung wird das Problem der Amtssprache erkannt. Seit 2009 gibt es im Justizministerium und im Bundestag sogenannte Redaktionsstäbe. Sie sollen dabei helfen, Gesetze verständlicher und trotzdem rechtssicher zu formulieren... hmm naja, bis jetzt hat es in den 9 vergangenen Jahren anscheinend noch nicht viel gefruchtet oder diese Redatktionsstäbe bestehen auch nur aus Juristen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • Ach ja, in 99% der Fälle reicht auch ein kleiner 10-minütiger Workshop zur effektiven Nutzung der Suchfunktion dieses Forums. :D
    Als ob nicht jedes Thema einschliesslich aller Subthemen hier nicht schon mal angesprochen und ausführlich behandelt wurde, vor allem hinsichtlich der LuftVO... ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()