Wir haben hier eine Bahnstrecke, die zur Zeit elektrifiziert wird und daher für einige Monate außer Betrieb ist. Gilt während dieser Zeit trotzdem das 100-Meter-Flugverbot, oder kann man die einmalige Geglegenheit nutzen, um die Landschaft von oben abzulichten?
Bahnstrecke vorübergehend stillgelegt: trotzdem verboten?
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Check das doch über eine App ab. Ich nutze AirMap und DFS. Wenn das dort als Sperrgebiet gilt, dann würde ich nicht fliegen.
Viel Spaß dabei -
Hallo HeiPfei,
das Flugverbot unter 100 Meter von Bahnstrecken bleibt natürlich bestehen.
Ob die Bahnstrecke aktiv vom Betreiber genutzt wird oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Die Nutzung könnte ja auch mit anderen Fahrzeugen z. B. Diesellok o. ä. nicht elektrifiziertem Gerät, Schienenbaufahrzeugen etc. erfolgen.
Wenn der Gesetzgeber hierfür Ausnahmen wie in Deinem geschilderten Fall geben würde, so wäre der Zweck des Gesetzes verfehlt.
Allzeit guten Flug
DJIP3A -
TEDsDrone schrieb:
Check das doch über eine App ab. Ich nutze AirMap und DFS. Wenn das dort als Sperrgebiet gilt, dann würde ich nicht fliegen.
Viel Spaß dabei
Allzeit guten Flug
DJIP3A -
Ja natürlich hebeln Apps die Gesetze nicht aus. Deswegen habe ich das ja vorgeschlagen, damit er so eine App kennenlernt und hatte dann auf sein Feedback gehofft....“Flugverbot“
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TEDsDrone schrieb:
Ja natürlich hebeln Apps die Gesetze nicht aus. Deswegen habe ich das ja vorgeschlagen, damit er so eine App kennenlernt und hatte dann auf sein Feedback gehofft....“Flugverbot“
das was Du beschreibst sind aber zwei verschiedene paar Schuhe, die hier zwingend getrennt werden müssen.
1. Das Primäre ist die aktuelle Gesetzeslage.
2. Das Kennenlernen und Nutzung der Apps ist sinnvoll, aber als Antwort auf die Ausgangsfrage falsch. Ob in den Apps ein Sperrgebiet angezeigt wird oder nicht spielt absolut keine Rolle.
Bahnstrecke bleibt Bahnstrecke.
Allzeit guten Flug
DJIP3A -
HeiPfei schrieb:
Wir haben hier eine Bahnstrecke, die zur Zeit elektrifiziert wird und daher für einige Monate außer Betrieb ist. Gilt während dieser Zeit trotzdem das 100-Meter-Flugverbot, oder kann man die einmalige Geglegenheit nutzen, um die Landschaft von oben abzulichten?
1) Du könntest beim Regierungspräsidium um eine Ausnahmegenehmigung nachsuchen. Wenn die für dich sehr gute Faktenlage auch vom Sachbearbeiter im RP nachvollzogen werden kann und darf, könntest du für einem schlanken Preis von hundert oder zweihundert Euro fliegen dürfen.
2) Du könntest direkt beim Bahnunternehmen anfragen. Da würde ich auf der Ebene Bauleiter fragen, denn das sind Leute mit Pragmatismus und Praxiserfahrung. Die wissen, wer beim Kontakt Drohne gegen Metallschiene Aua sagt. -
Flyer5404 schrieb:
Da würde ich auf der Ebene Bauleiter fragen, denn das sind Leute mit Pragmatismus und Praxiserfahrung. Die wissen, wer beim Kontakt Drohne gegen Metallschiene Aua sagt.
So ein Bauleiter kann alles freigeben. -
RC-Role schrieb:
Flyer5404 schrieb:
Da würde ich auf der Ebene Bauleiter fragen, denn das sind Leute mit Pragmatismus und Praxiserfahrung. Die wissen, wer beim Kontakt Drohne gegen Metallschiene Aua sagt.
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Ich fang' bei der Bahn als Bauleiter an.
Der darf ja Ausnahmegenehmigungen erteilen, wie wir hier im Forum das zweite Mal lesen durften.
Dann bin ich fein raus ... grenzenloses Fliegen -
Wo ist denn die Bahnstrecke?
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eye-Pott schrieb:
Wo ist denn die Bahnstrecke?
Allzeit guten Flug
DJIP3A -
Das Verbot besteht auch, damit die Betreiber der Strecken selber solche Luftfahrzeuge einsetzen können was ja auch Sinn macht.
Da ist dann der 10o/200m "-Tunnel" der Bereich wo sie selber nicht mit anderen rechnen müssen. Überwachung/Dokumentation der Baumaßnahmen per Drohne ist ja in so einem Fall optimal.Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen - -
Erzählt noch weiter diesen Blödsinn, dann glaubt es doch noch jemand!
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quadle schrieb:
dann glaubt es doch noch jemand!
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... wie darauf, dass manche ihre Ignorier-Liste füllen, vor allem mit Leuten, die statt ab und an mal mit geistreicher Ironie zu glänzen nun überwiegend nur noch geistlosen Zynismus zum Besten geben und das für Ersteres halten.
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HeiPfei schrieb:
Wir haben hier eine Bahnstrecke, die zur Zeit elektrifiziert wird und daher für einige Monate außer Betrieb ist. Gilt während dieser Zeit trotzdem das 100-Meter-Flugverbot, oder kann man die einmalige Geglegenheit nutzen, um die Landschaft von oben abzulichten?
Eine zusätzliche Frage diskutieren wir gerade hier bei uns in der Gegend.
Auf einem Berg mit einem Turm wäre es schön zu fliegen, wenn da nicht eine Bahnlinie wäre.
Diese ist jedoch einige Meter unterhalb, sprich sie verläuft in einem Tunnel.
Ob das jetzt genau oder mehr als 100m sind lasse ich mal außen vor.
Wie verhält sich da ein Flugverbot?
Falls ich fliegen würde, kann ja eigentlich nix passieren.
DFS bzw. Map2Fly verweisen auf die 100m Abstandsregel, Flugverbot.
Fragende Grüße, -
Das Verbot ist nicht so formuliert, dass nur die (offenen) Gleise gemeint sind.
In der Verordnung steht "Bahnanlagen", wozu ein Tunnel auch gehört. -
Vielen Dank für die umfassenden Antworten!
Die fragliche Strecke ist die Kaiserstuhlbahn West (Riegel-Endingen-Breisach), außer Betrieb von Mai 18 bis Februar 19.
Ich habe verstanden, dass auch eine vorübergehend stillgelegte Bahnanlage eine Bahnanlage bleibt - alles klar.
Und die DFS-App kenne ich selbstverständlich auch. Hier ist diese Bahnstrecke auch immer noch gesperrt.
Einige hier haben gesagt, eine App wie diese habe keinerlei Autorität in dieser Beziehung. Die Autorität besitzt selbstverständlich nicht die App, wohl jedoch die DFS, deren Sprachrohr dann die App ist. -
MrKrid schrieb:
Bahnlinie... verläuft in einem Tunnel.Ob das jetzt genau oder mehr als 100m sind lasse ich mal außen vor.
Wie verhält sich da ein Flugverbot?
...
Ansonsten müsste man auch von Erdkabeln, Verteiler und ähnliches 100m Abstand halten - sind aber selbst die App-Entwickler noch nicht drauf gekommen.Gruß aus der Nordheide
GThomas
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