Lohr am Main

    • Landschaft

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Lohr am Main

      Heute kam ich endlich einmal dazu, in Lohr am Main zu fliegen, direkt an der Bundewasserstraße =O






      Und jaaaaa, ich habe mir vorher eine Ausnahmeerlaubnis eingeholt.... für mich ein Beweis, wie sinnlos die neue Regelung doch ist:
      Um 8 Uhr morgens bin ich gestartet, habe immerhin zwei Hundebesitzer getroffen, die beide neugierig und freundlich interessiert wirkten, keinerlei negative Rückmeldungen. Es ist innerhalb von einer Stunde kein Schiff an mir vorbeigefahren und dafür der ganze Aufwand vorher: Ausnahmegenehmigung beantragen, Geld überweisen, Polizei mindestens 24h vorher über den Aufstieg informieren..... Aber dafür habe ich jetzt eine AE für Bayern für die nächsten beiden Jahre ;)
    • xMadMikex schrieb:

      Guten Abend,

      Es sind tolle Aufnahmen geworden. Top :thumbsup:
      Habe trotzdem noch eine Frage:
      Die Erlaubnis für den Flug, ist sie für „Gewerblich“ oder „Privat“ gewesen.

      Danke für die Antwort.

      Gruß Mike

      Sowohl als auch. Ich habe eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis für die nächsten zwei Jahre beantragt, mit der ich (natürlich abhängig von Koptergewicht und eigener Versicherung) sowohl gewerblich als auch privat fliegen darf ;)
    • Tolle Fotos - da hat sich der Aufwand gelohnt!
      Auch ein Lob, dass Du da keine Monstercolor-Kitschpostkarte draus gemacht hast, was man im Kopterbereich ja hier und da sonst
      so sieht ;) Sieht sehr natürlich aus :thumbup:

      Obligatorische Frage - gibts dazu auch ein Film? Nur Foto finde ich immer fast schade.

      BTW: 50 Euro ist wohl vergleichsweise günstig - was kostet sowas z.B. für Rheinland-Pfalz (Eifel)?

      In HH dürfen wir ja zumindest so über die Elbe brettern *g*

      mz56 schrieb:

      Polizei mindestens 24h vorher über den Aufstieg informieren.....

      Mal ne ganz doofe Frage - für so ne Bagatelle wird man wohl kaum den Notruf blockieren - worüber kontaktierst Du die -
      irgendeine örtliche Durchwahl? Mail?


      mrbi schrieb:

      gilt die nur für diesen Ort?

      Würde mich auch interessieren - für 2 Jahre in ganz Bayern oder für 2 Jahre für 50 Euro an diesem Ort?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Lutz G schrieb:

      Tolle Fotos - da hat sich der Aufwand gelohnt!
      Auch ein Lob, dass Du da keine Monstercolor-Kitschpostkarte draus gemacht hast, was man im Kopterbereich ja hier und da sonst
      so sieht ;) Sieht sehr natürlich aus :thumbup:

      Obligatorische Frage - gibts dazu auch ein Film? Nur Foto finde ich immer fast schade.

      BTW: 50 Euro ist wohl vergleichsweise günstig - was kostet sowas z.B. für Rheinland-Pfalz (Eifel)?

      In HH dürfen wir ja zumindest so über die Elbe brettern *g*

      mz56 schrieb:

      Polizei mindestens 24h vorher über den Aufstieg informieren.....
      Mal ne ganz doofe Frage - für so ne Bagatelle wird man wohl kaum den Notruf blockieren - worüber kontaktierst Du die -
      irgendeine örtliche Durchwahl? Mail?


      mrbi schrieb:

      gilt die nur für diesen Ort?
      Würde mich auch interessieren - für 2 Jahre in ganz Bayern oder für 2 Jahre für 50 Euro an diesem Ort?

      Danke ;) Es existieren in der Tat einige kurze Videoszenen des Fluges, jedoch lange nicht genug, um ein (nicht langwieriges) Video daraus zu erstellen.

      Die 50€ sind wirklich ziemlich günstig und gelten für ganz Bayern, jedoch ist Bayern auch das einzige Bundesland mit derart niedrigen Kosten für eine AE. Jedoch ist auch Rheinland-Pfalz scheinbar relativ günstig, hier ist alles sehr gut aufgelistet:

      luftaufnahmen.net/anbieter-von…ahmegenehmigungen-drohne/


      Problem dabei ist jedoch, dass viele Bundesländer, so z.B. auch Hessen, für die Erteilung einer AE unabhängig von dem Gewicht des Kopters einen Kenntnisnachweis nach §21d anfordern, da nur so gewährleistet ist, "dass der Steuerer ausreichend qualifiziert ist, um eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der öffentlichen Sicherheit des Luftverkehrs auszuschließen." IMO bringt rein technisches Wissen im Ernstfall zwar nichts - eine praktische Schulung wäre wohl deutlich sinnvoller, aber gut...


      In diesem Fall habe ich die örtliche Polizeit per Mail kontaktiert, in der AE wird keine spezielle Methode verlangt.
    • @mz56

      Vielen Dank für den Link und die Infos!


      mz56 schrieb:

      Es existieren in der Tat einige kurze Videoszenen des Fluges, jedoch lange nicht genug, um ein (nicht langwieriges) Video daraus zu erstellen.

      Kannst ja mal kurz und knackig schneiden - ist sicher trotzdem sehenswert...

      mz56 schrieb:

      Die 50€ sind wirklich ziemlich günstig und gelten für ganz Bayern

      Und dann für 2 Jahre - wirklich sehr günstig.

      In Rheinland-Pfalz steht "Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für die Punkte Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke liegen bei ca. 75,00€. Auf Informationen zu den Kosten für eine allgemeine Ausnahme warten wir noch auf Rückantwort."

      Wer die Kosten für eine Allgemeinverfügung in Rheinland-Pfalz kennt bitte mal melden.

      Und in HH wirds richtig teuer - zuviel Bootslack getrunken?

      "Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für einen Punkt des Betriebsverbotes beläuft sich auf 100,00€ + 20,00€ für jede weitere Ausnahme. Muss das Vorhaben verschoben werden kostet eine Erneuerung 50% der vorherigen Gebühr. Dies ist nur ein Mal pro Vorhaben möglich."

      Oder gibts hier in HH auch ne Allgemeinverfügung? Wenn ja wie teuer?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • ChAG schrieb:

      Auch von mir eine blöde Frage. Die AE für ganz Bayern berechtigt dich genau wozu? Dadurch sind ja Auflagen wie das Überfliegen von Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen nicht automatisch ausgehebelt, oder?

      Durch die AE kann ich nach zeitiger Rücksprache mit der Polizei einige Verbote aushebeln, dazu einfach mal die Bedingungen zur Allgemeinverfügung durchlesen. Für viele Genehmigungen benötigt man jedoch noch weitere Erlaubnisse z.B. von der Naturschutzbehörde für Schutzgebiete etc.

      Lutz G schrieb:

      @mz56

      Vielen Dank für den Link und die Infos!

      mz56 schrieb:

      Die 50€ sind wirklich ziemlich günstig und gelten für ganz Bayern
      Und dann für 2 Jahre - wirklich sehr günstig.

      In Rheinland-Pfalz steht "Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für die Punkte Menschenansammlungen, Bundesstraßen, Wohngrundstücke liegen bei ca. 75,00€. Auf Informationen zu den Kosten für eine allgemeine Ausnahme warten wir noch auf Rückantwort."

      Wer die Kosten für eine Allgemeinverfügung in Rheinland-Pfalz kennt bitte mal melden.

      Und in HH wirds richtig teuer - zuviel Bootslack getrunken?

      "Die Gebühr für eine tageweise Ausnahmegenehmigung für einen Punkt des Betriebsverbotes beläuft sich auf 100,00€ + 20,00€ für jede weitere Ausnahme. Muss das Vorhaben verschoben werden kostet eine Erneuerung 50% der vorherigen Gebühr. Dies ist nur ein Mal pro Vorhaben möglich."

      Oder gibts hier in HH auch ne Allgemeinverfügung? Wenn ja wie teuer?

      Bei HH kann ich das leider nicht sagen....
    • Habe gerade das Formular für Niedersachsen aufgerufen. Dort werden zwei angeboten, ein "vereinfachtes Verfahren" und das andere "sonstige Verfahren".
      Kennt jemand den Unterschied?
      luftaufnahmen.net/anbieter-von…ahmegenehmigungen-drohne/

      Außerdem muss man für jeden "Steuerer" den Kenntnisnachweis und die Befähigungsprüfung nachweisen.
      Ist das nur notwendig bei Geräten über 2 Kg, bzw. 5 Kg?
      Diese beiden Einträge sind in dem Formular nämlich rot.
      strassenbau.niedersachsen.de/download/124676

      Welche Angaben sollte man zum Zweck des Aufstiegs machen?
      Heimatort nahe Osnabrück.
      Modellflug seit ca. 20 Jahren.
      Von Verbrennermodell bis Elektrosegler und Parkflyer
      Quadrokopter:
      Mavic Pro
      Rayline Tarantula

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mrbi ()

    • mrbi schrieb:

      Habe gerade das Formular für Niedersachsen aufgerufen. Dort werden zwei angeboten, ein "vereinfachtes Verfahren" und das andere "sonstige Verfahren".
      Kennt jemand den Unterschied?
      luftaufnahmen.net/anbieter-von…ahmegenehmigungen-drohne/

      Außerdem muss man für jeden "Steuerer" den Kenntnisnachweis und die Befähigungsprüfung nachweisen.
      Ist das nur notwendig bei Geräten über 2 Kg, bzw. 5 Kg?
      Diese beiden Einträge sind in dem Formular nämlich rot.
      strassenbau.niedersachsen.de/download/124676

      Welche Angaben sollte man zum Zweck des Aufstiegs machen?
      Ihr habt ja komische Formulare :D
      Ich würde dort einfach mal anrufen und nachfragen...nachfragen kostet bekanntlich nichts ;)
      Ich hatte bei uns (Bayern) auch ne Rückfrage und die am Telefon war wirklich sehr freundlich und hat direkt geholfen...

      lG,