Fliegen im Stadtgebiet - Genehmigung möglich?

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    • Fliegen im Stadtgebiet - Genehmigung möglich?

      Hallo zusammen,

      ich arbeite in einem Ingenieurbüro in dem wir seit neustem auch eine Drohne (DJI Phantom 4 Pro) für die Vermessung einsetzen. Nun haben wir eine Anfrage für die Befliegung einer ca. 100 m hohen Kirche in einer deutschen Großstadt (Innenstadt).

      Meine Frage daher ob schonmal jemand mit einer DJI Phantom 4 eine Genehmigung für einen innerstädtischen Flug bekommen hat bzw. welche Auflagen dafür vorgesehen wurden? Ich stelle es mir recht schwierig vor für einen Quadrokopter (zwecks Ausfallsredundanz) eine Genehmigung zu bekommen!?


      Über Tipps, Erfahrungen und Meinungen bin ich sehr dankbar :)


      Mit besten Grüßen

      Nic
    • NicDaBi schrieb:

      Ich stelle es mir recht schwierig vor für einen Quadrokopter (zwecks Ausfallsredundanz) eine Genehmigung zu bekommen!?

      Naja - die Wahrscheinlichkeit in einer Großstadt durch einen P4P (wie oft fällt so ein Teil aus? Genau) zu schaden zu kommen, dürfte gegen Null tendieren, im Vergleich durch das allgemeine Risiko im PKW im normalen Straßenverkehr.

      Soll heißen - sollte gehen. Ist wohl eher ein Frage der Kosten - aber für euch Geeeewerbliche geht das bestimmt aus der Portokasse ;)

      Hier wurde das Thema übrigens gerade gestriffen...

      Lohr am Main
    • Lutz G schrieb:

      Naja - die Wahrscheinlichkeit in einer Großstadt durch einen P4P (wie oft fällt so ein Teil aus? Genau) zu schaden zu kommen, dürfte gegen Null tendieren, im Vergleich durch das allgemeine Risiko im PKW im normalen Straßenverkehr.

      Vielen Dank für die Rückmeldung,

      ich dachte nur dass vielleicht jemand schon einmal ein größeres Gebäude in der Stadt beflogen hat und sich damit auskennt wie aufwendig das ganze ist, auch zwecks Absperrungen (Start/Landeplatz Markierung) etc. Die Flughöhe von 100 m ist ja auch nicht zu vernachlässigen.
    • NicDaBi schrieb:

      ich dachte nur dass vielleicht jemand schon einmal ein größeres Gebäude in der Stadt beflogen hat und sich damit auskennt wie aufwendig das ganze ist, auch zwecks Absperrungen (Start/Landeplatz Markierung) etc. Die Flughöhe von 100 m ist ja auch nicht zu vernachlässigen.
      Da melden sich bestimmt noch welche, die da mehr Erfahrung haben ;)
      In HH geht z.B. ohne Genehmigung erstmal nur 50 Meter hoch.
    • Es gibt in ersten Moment die LuftVO zu beachten, dort steht im §21a drin, ab wann man eine Erlaubnis bedarf, und im §21b was alles erst einmal verboten ist.

      Eine Kirche oder auch Innerorts (auch Großstadt) zu fliegen stellen erst einmal kein Verbot dar so etwas machen zu dürfen. 100 m hohe Kirche allein ist auch noch kein Ausschluss, solange Du selbst nicht über die 100 m über Grund fliegen möchtest. Willst Du höher, wird es schon schwieriger. Dann benötigst Du eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde und als gewerblich fliegender Pilot einen Kenntnissnachweis nach LuftVO §21d.

      Für weitere Informationen fehlen dann doch weitere Details. Besteht über dieser Großstadt ein kontrollierter Luftraum, fliegst Du über Menschenansammlungen, gobt es in der Großstadt evtl. weitere kommunale Einschränkungen für den betrieb von Drohnen. Für die örtliche Gegebenheit hilft die DFS- oder Map2Fly-App erst einmal weiter, ob es Luftrechtliche bedenken gibt. Leider sind die dann doch nicht 100%ig zuverlässig und haben vor allem kommunale oder regionale Einschränkungen (noch) nicht integriert.

      In Großstädten gibt es auch immer etwas Probleme mit Personen die sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Daher empfiehlt es sich bei solchen Vorhaben immer das zuständige Ortnungsamt und/oder Polizeidienststelle zu vertständigen.

      Ob da jetzt mit einem Quattro- oder Hexakopter geflogen wird, wird kaum einen Unterschied machen. Der Phantom 4 Pro ist diesbzüglich sehr zuverlässig. Motorausfälle sind keine bekannt und bzgl. IMU und Kompass, welche oft für einen FlyAways verantwortlich sind, sind im P4P redundant verbaut.

      Befindet sich der Start- und Landeplatz in einem stark frequentierten Berich so ist es Ratsam diesen entsprechend abzuschranken bzw. kenntlich zu machen z.B. mit Warnaufstellern.

      Warnaufsteller für den Flugbereich
    • Vielen Dank für die Infos!

      Blöderweise befindet sich direkt neben der Kirche eine Bundesstraße, dass heißt wir könnten die 1:1 Regelung nicht einhalten. Ebenfalls sind auch Schienen der S-Bahn in unmittelbarer nähe. Das heißt ich muss zuerst mi dem zuständigen Straßenverkehrsamt, dem Schienennetzbetreiber sowie dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen.
    • Einfacher dürfte sein, eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach 21b zu beantragen. Dann hast du die nächsten 1-2 Jahre Ruhe. Allerdings... Kenntnisnachweis erforderlich.
      Falls ihr als Vermessungsbüro aber auch in Zukunft in dem Geschäftsfeld tätig sein wollt, werdet ihr wohl nicht drum herum kommen.
      Was soll denn an der Kirche "vermessen" werden? Oder nur ein paar Fotos?
    • Hat alles super Reibungslos geklappt. Das Regierungspräsidium hat ohne große Nachfragen direkt die Genehmigung erteilt. Ordnungsamt wollte gar keine Anzeige. Polizei hat auch direkt zugestimmt.

      Es sollen erstmal nur die Fassade dokumentiert werden.