Hallo,
ich wohne in der Nähe von Köln und leider voll in der CTR Zone von Nörvenich. Bis jetzt dachte ich, nach der DFS App kann ich trotzdem
bis 50m aufsteigen.
Nun habe ich in einer Facebookgruppe gelesen, dass es trotzdem nicht erlaubt ist.
Ich habe daraufhin Nörvenich angeschrieben und auch Antwort bekommen. Kurzform:
Es ist nicht erlaubt, wenn der CTR Nörvenich aktiv ist einen Multikopter zu fliegen. Grund: Da der CTR von Mo 0:00 Uhr bis Fr 24:00 aktiv sein kann, darf dann nicht geflogen
werden.
Da man nicht sagen kann, wann der CTR aktiv ist, kann es keine Allgemeine Erlaubnis geben. Man muss jeden Flug in Nörvenich anmelden.
Nun sagt die LuftVO in §21 folgendes:
§21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für:
- Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
- Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen
§21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
- unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung
§21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt:
- unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund
Daraufhin hat jemand folgendes geschrieben:
"Nein. Im Gesetz steht nichts davon, wer den Luftraum kontrolliert.
Die Regelungen gelten für ganz Deutschland und für alle kontrollierten
Lufträume. Auch in militärischen CTR ist der Aufstieg außer der 1,5km
Grenze durch §21b ganz klar bis 50m freigegeben.
Früher war es so, dass der Aufstieg grundsätzlich verboten war und nur die DFS hat für die von ihr kontrollierten Lufträume eine generelle Freigabe bis 30m ab der 1,5km Grenze erteilt. Da konnte man also nur in den Kontrollzonen der Deutschen Flugsicherung aufsteigen. Heute ist gibt es aber eine generelle Freigabe im Gesetz bis 50m Höhe."
Ich habe mir die entsprechenden Paragraphen rauf und runter gelesen und bin eigentlich der gleichen Meinung. Nun hat aber der Presse Haptmann von Nörvenich genau das
Gegenteil behauptet. Ich denke, der saugt sich das ja nicht aus den Fingern...
Wer hat denn nun Recht?
ich wohne in der Nähe von Köln und leider voll in der CTR Zone von Nörvenich. Bis jetzt dachte ich, nach der DFS App kann ich trotzdem
bis 50m aufsteigen.
Nun habe ich in einer Facebookgruppe gelesen, dass es trotzdem nicht erlaubt ist.
Ich habe daraufhin Nörvenich angeschrieben und auch Antwort bekommen. Kurzform:
Es ist nicht erlaubt, wenn der CTR Nörvenich aktiv ist einen Multikopter zu fliegen. Grund: Da der CTR von Mo 0:00 Uhr bis Fr 24:00 aktiv sein kann, darf dann nicht geflogen
werden.
Da man nicht sagen kann, wann der CTR aktiv ist, kann es keine Allgemeine Erlaubnis geben. Man muss jeden Flug in Nörvenich anmelden.
Nun sagt die LuftVO in §21 folgendes:
§21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für:
- Aufstiege von Flugmodellen und ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
- Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen
§21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
- unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung
§21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt:
- unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund
Daraufhin hat jemand folgendes geschrieben:
"Nein. Im Gesetz steht nichts davon, wer den Luftraum kontrolliert.
Die Regelungen gelten für ganz Deutschland und für alle kontrollierten
Lufträume. Auch in militärischen CTR ist der Aufstieg außer der 1,5km
Grenze durch §21b ganz klar bis 50m freigegeben.
Früher war es so, dass der Aufstieg grundsätzlich verboten war und nur die DFS hat für die von ihr kontrollierten Lufträume eine generelle Freigabe bis 30m ab der 1,5km Grenze erteilt. Da konnte man also nur in den Kontrollzonen der Deutschen Flugsicherung aufsteigen. Heute ist gibt es aber eine generelle Freigabe im Gesetz bis 50m Höhe."
Ich habe mir die entsprechenden Paragraphen rauf und runter gelesen und bin eigentlich der gleichen Meinung. Nun hat aber der Presse Haptmann von Nörvenich genau das
Gegenteil behauptet. Ich denke, der saugt sich das ja nicht aus den Fingern...
Wer hat denn nun Recht?