Dürre in Deutschland

    • Sonstiges

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dürre in Deutschland

      Hallo Zusammen,

      im Zusammenhang mit der Dürre der letzten Wochen (Monate) habe ich einmal zwei Bilder gegenüber gestellt, die das Ausmaß der Trockenheit hier im Rhein-Main Gebiet ganz gut veranschaulichen :(




      Das linke Bild ist im Oktober 2017, das rechte Bild Anfang August 2018 in etwa von der gleichen Position / Höhe entstanden. Letztes Jahr konnte ich an diesem Feuchtgebiet noch Eisvögel beobachten - mittlerweile liegen die Teiche fast komplett trocken.....

      Die Bilder habe ich auch dem örtlichen NABU zur Verfügung gestellt - damit verbunden stelle ich mir die Frage - wurden meine Flüge somit kommerziell d.h. sind keine reine Freizeitbeschäftigung mehr ?( ?

      Greetz & schönen Sonntag,
      AMV
      Bilder
      • Oktober_2017.jpg

        261,35 kB, 941×768, 371 mal angesehen
    • Da keine Gewinnabsicht sind die Aufnahmen mit Sicherheit nicht Kommerziell.

      Zum Zeitpunkt des Fliegens sind die Bilder auch bestimmt mit der Absicht zu „Sport- und Freizeitzwecken“ entstanden. Wenn jetzt im Nachgang der Verwendungszweck der Aufnahmen einem anderen Hintergrund zugeführt wird ändert sich m.M.n. nicht die ursprüngliche Flugabsicht.

      Das war aber auch nur von größerem Interesse vor dem 07.04.2017, da hier auch das Genehmigungsverfahren eine andere war. Dies ist erst einmal mit der neuen Drohnenverordnung vom Tisch, da Luftrechlich UAS und Flugmodelle bis 2kg erst einmal gleichgestellt wurden. Daher stellt sich jetzt die Frage, wo ist das Problem?

      Einzig die Versicherung kann noch Probleme machen, wenn diese nur Flüge zu „Sport- und Freizeitzwecken“ abdeckt. Aber was macht die Versicherung im Nachhineinen wenn die Aufnahmen einem anderen Zweck zugeführt werden. Einzig, dass im Nachhinein der Flug als nicht Versichert eingestuft werden kann, was wiederum den Flug per se unzulässig macht.

      Stellt sich also wieder die Frage, kann eine nachträgliche Änderung des Verwendungszweckes einer Aufnahme, den ursprünglichen Zweck des Fluges ändern? M.E. nicht. Das sollte man aber im Fall eines Falles auch plausible darstellen können, warum ich geflogen bin und warum die Aufnahmen jetzt nicht zur „Freizeitzwecken“ weiter verwendet wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()