Mavic Air - Fehlermeldung: Datenfehler Flugcontroller

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    • Mavic Air - Fehlermeldung: Datenfehler Flugcontroller

      Nach 2 Monaten kam von heute auf morgen die Fehlermeldung: Datenfehler Flugcontroller. Fliegen nicht mehr möglich. Ich sollte Kontakt zum DJI Support aufnehmen.
      Dort riet man mir, neue Firmware aufzuspielen (DJI Assistant 2), die App zu deinstallieren und wieder neu zu installieren. Nichts half. Dann riet man mir, IMU zu kalibrieren. Tippte ich auf "Start", tat sich nichts. Ich bestand darauf, die Drohne als Garantiefall zu DJI zurückzuschicken - bis man mir eine Adresse nannte, dauerte es fast 3 Tage. Porto sollte ich selber zahlen, dann wollten sie mir einen Kostenvoranschlag machen (bei einem Garantiefall!). Ich kontaktierte daraufhin Amazon, wo ich die Drohne gekauft hatte. Ergebnis: Sie schickten mir eine nagelneue Drohne zu und ich konnte die gebrauchte kostenlos zurückschicken. So sieht kundenfreundlicher Service aus. Außerdem gibt Amazon 2 Jahre Garantie, DJI nur 1 Jahr. Ich kann dem DJI Support nur die schlechteste Bewertung geben, zumal es bei wichtigen Formularen nur englischsprachige Versionen gibt. Hoffentlich braucht niemand den DJI Support! :thumbdown:
    • Otto52 schrieb:

      Außerdem gibt Amazon 2 Jahre Garantie, DJI nur 1 Jahr. Ich kann dem DJI Support nur die schlechteste Bewertung geben, zumal es bei wichtigen Formularen nur englischsprachige Versionen gibt. Hoffentlich braucht niemand den DJI Support! :thumbdown:
      Man darf Garantie und Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) nicht durcheinanderwerfen.

      Derjenige bei dem Du kaufst haftet 24 Monate für Sachmängel. Also für Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren. Nicht für Verschleiß oder Fehlbedienung.
      Wobei vorzeitiger Verschleiß auch auf Konstruktions- oder Materialfehler hindeuten kann. Das wäre dann eben doch ein Sachmangel, da beim Kauf schon vorhanden, aber evtl. schwer zu beweisen.

      Zurück zum eigentlichen Thema:
      Wenn Du direkt bei DJI kaufst, haftet DJI auch direkt für Mängel, ansonsten aber der Händler! In diesem Fall Amazon.

      Eine Garantie ist was völlig anderes. Das ist eine rein freiwillige und gesetzlich nicht geregelte Leistung.
      Ich kenne jetzt die Garantiebedingungen von DJI nicht. Garantie kann alles und nichts bedeuten.

      Dass Amazon dir das Ding ersetzt ist kein Gefallen, den die Dir freundlicherweise tun, sondern deren Pflicht, da sie dir die Mavic verkauft haben.
      Ich muss aber auch sagen, dass das in der Regel bei Amazon sehr schnell und kulant läuft.

      Genau genommen hast Du gegenüber DJI gar keinen Anspruch, wenn Du nicht direkt bei denen gekauft hast, es sei denn er ist durch die Garantie gedeckt.

      Das ist vor allem ein Problem bei Grauimporten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von =rayman= ()

    • Zwar ebenfalls leicht offtopic, aber ich muß Amazon hier auch loben. Gerade eine Pebble 2 Smartwatch nach einem Jahr und sieben Monaten wegen einer defekten Taste reklamiert, Rücksendeschein erhalten und ich bekomme den Kaufpreis erstattet, da die Uhr nicht mehr lieferbar ist. Sonst hätte ich vermutlich Ersatz erhalten.

      Scheint also in der Tat die bessere Variante zu sein, bei einem "Fremd"-Händler zu kaufen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Naja, das dürfte bei Dir ein Einzelfall gewesen sein. Glück gehabt und freuen!
      Es gibt aber auch genügend Berichte über saftige Kostenvoranschläge, die dann auch so berechnet wurden.

      Ich selbst hatte zwei vorbildlich und schnell durchgeführte Austauschvorgänge meiner Mavic Pro wegen Bildfehlern - beidesmal sozusagen DOA (dead on arrival). Aber das ist ja was anderes.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      Naja, das dürfte bei Dir ein Einzelfall gewesen sein. Glück gehabt und freuen!
      Nö, abgesehen davon, dass es selbst bei mir kein Einzelfall war, gibt es genug Beispiele dazu auch nur hier im Forum, und das bereits seit seeligen P3 Zeiten. Daran ändert auch der eine oder andere User nichts, der sich extra hier anmeldet, um sich Luft zu verschaffen. Wie auch in diesem Fall, wo nun eine neue Drohne kommt, nachdem er sich an den richtigen Adressaten wandte. Viel Lärm um nichts.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Lästig ist es schon, zumal es zu dieser Fehlermeldung keinerlei Infos im Internet gab. Wenn dann noch die Meldung erscheint, ich solle mich an den DJI- Support wenden - was hättest du dann getan? Kein Absturz - gestern okay, heute diese blöde Fehlermeldung. Kein Handbuch konnte weiterhelfen. Ich musste sogar den Handybildschirm abfotografieren, da mir der Support scheinbar auch nicht glaubte.
    • Otto52 schrieb:

      Lästig ist es schon, zumal es zu dieser Fehlermeldung keinerlei Infos im Internet gab. Wenn dann noch die Meldung erscheint, ich solle mich an den DJI- Support wenden - was hättest du dann getan? Kein Absturz - gestern okay, heute diese blöde Fehlermeldung. Kein Handbuch konnte weiterhelfen. Ich musste sogar den Handybildschirm abfotografieren, da mir der Support scheinbar auch nicht glaubte.
      Ich hätte mich an den DJI Support gewendet in der Hoffnung, dass die mir schnell und unkompliziert helfen.
      Ist das nicht der Fall muss der Händler das Ding reparieren oder austauschen.
      Da ist es dann ein riesen Vorteil bei Amazon gekauft zu haben.
      Die andere Variante könnte nämlich sein, dass Du das Ding zum Händler schickst, weil der es reparieren lassen möchte.
      Ist sein gutes Recht und das kann dann unter Umständen seeeehr lange dauern.
      Will hier keine Werbung machen, aber gerade bei technisch komplizierten Geräten sollte man sich gut überlegen, wo man die kauft und wie Gewähleistungsfälle gehandhabt werden.
    • Otto52 schrieb:

      Lästig ist es schon, zumal es zu dieser Fehlermeldung keinerlei Infos im Internet gab. Wenn dann noch die Meldung erscheint, ich solle mich an den DJI- Support wenden - was hättest du dann getan? Kein Absturz - gestern okay, heute diese blöde Fehlermeldung. Kein Handbuch konnte weiterhelfen. Ich musste sogar den Handybildschirm abfotografieren, da mir der Support scheinbar auch nicht glaubte.
      1. sind Drohnen hochkomplexe und heterogene technische Systeme (Drohne, Gimbal, Kamera, ein Sack voll Sensorik), und ja, da kann schon mal was kaputtgehen, wie auch bei einem Toaster, Kühlschrank, Fernseher, Auto, ...
      2. waren die Hinweise des DJI-Supports genau die richtigen: FW auf Copter und Controller noch mal neu einspielen, wenn das nichts hilft, IMU initialisieren. Googel dazu mal nach "mavic main controller data error". Wenn Du Dich bereits vorher mal mit Deinem Problem hier an die Foren-Community gewendet hättest, wäre das im Vorfeld zu klären gewesen.
      3. ist es eine Unterstellung, dass Dir der DJI Support vorsätzlich nicht geglaubt hätte. Wie Du oben an der Original-Fehlermeldung siehst, konnten die mit dem Fehler "Flight Controller" wahrscheinlich nichts anfangen, und wollten sicher stellen, dass bzw. ob es wirklich auch genau diese die Fehlermeldung war. Vieles geht bei DJI halt "lost in translation" auf dem Weg von China über die USA nach Deutschland. Abgesehen davon sind Fehlerbeschreibung oder -berichte insbesondere von Anfängern oft erfahrungsgemäß nicht zwingend korrekt, weil sie sich vielleicht nicht im genauen Wortlaut gemerkt wurden. Dann sind konstruktive Hinweise schwierig bis unmöglich.
      4. ist es zwar lästig, wenn die neue Drohne nach 2 Monaten einen Defekt hat, es ist aber kein Beinbruch, zumal sie vom Händler problemlos getauscht wird. Vor allem ist es kein Grund, in alle Richtungen ohne Berücksichtigung des Gewährleistungsrechts und seiner Implikationen und auf Basis von Vermutungen wild um sich zu schießen, und den Support niederzumachen.
      Meine letzten 2ct. zu diesem Thema.
    • =rayman= schrieb:

      Man darf Garantie und Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) nicht durcheinanderwerfen.
      Derjenige bei dem Du kaufst haftet 24 Monate für Sachmängel. Also für Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren. Nicht für Verschleiß oder Fehlbedienung.
      Wobei vorzeitiger Verschleiß auch auf Konstruktions- oder Materialfehler hindeuten kann. Das wäre dann eben doch ein Sachmangel, da beim Kauf schon vorhanden, aber evtl. schwer zu beweisen.
      Stimmt nicht ganz: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Kauf. Bei einem Schaden in diesem Zeitraum wird angenommen, dass der Gegenstand bereits zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerhaft war.
      Danach, bis zum Ablauf von zwei Jahren, ist es nicht mehr so einfach, es tritt die Beweislastumkehr ein, das heißt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Gegenstand fehlerhaft produziert worden ist und das ist oft ein mühsamer Weg.
    • cmoss schrieb:

      Stimmt nicht ganz: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Kauf. Bei einem Schaden in diesem Zeitraum wird angenommen, dass der Gegenstand bereits zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerhaft war.Danach, bis zum Ablauf von zwei Jahren, ist es nicht mehr so einfach, es tritt die Beweislastumkehr ein, das heißt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Gegenstand fehlerhaft produziert worden ist und das ist oft ein mühsamer Weg.
      Hast Recht. (fast)
      Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, nicht sechs, aber nach sechs Monaten tritt in der Tat eine Beweislastumkehr ein.
      Glücklicherweise wird das aber von den meisten Händlern recht kulant gehandhabt.