Gewährleistung/Garantie

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gewährleistung/Garantie

      Hallo zusammen, habe vor ein paar Tagen eine gebrauchte Air gekauft die Ende März 2018 bei Saturn gekauft wurde. Ich war der Meinung das sie eine Gewährleistung/Garantie oder wie man das auch nennen mag, von 2 Jahren hat.

      Nun hab ich gelesen, dass es wohl nur 1 Jahr gibt, also wie bei Apfel-Produkten.

      Weiß hier jemand was genaues?

      Danke
      Thomas
      Gruß
      Thomas
    • Tja, und da bin ich mir nicht sicher. Leider kann in Wikipedia jeder schreiben wie er will. Ich habe mal bei Saturn hinter jemanden an der Kasse gestanden der einen IPod gekauft hat. Die Kassiererin hat ihn darauf hingewiesen das nur 1 Jahr Gewährleistung drauf ist.

      Zur Not müsste man mal bei Saturn anrufen.

      Thomas
      Gruß
      Thomas
    • Spusser schrieb:

      Zur Not müsste man mal bei Saturn anrufen.
      Nö, musst Du nicht, denn Du verwechselst Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung von 24 Monaten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, während die Garantie eine freiwillige Leistung ist. Hättest Du den Kopter im Ausland (z.B. direkt bei DJI) gekauft, würden deutsche Gesetze natürlich nicht greifen.

      Hier noch ein Link dazu (grundsätzlich kann man natürlich überall alles reinschreiben, aber ehrlich gesagt finde ich solche Aussagen immer etwas befremdlich, besonders wenn die Aussage einer Kassiererin, die offensichtlich auch nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt, als gewichtiger angesehen wird): finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

      VG
    • Es gibt einen unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. So kann der Hersteller seine Garantie auf ein Jahr beschränken (oder besser gesagt Erweitern, normal sind 6 Monate).

      Die Gewährleistung ist eine Leistung die der Händler erbringen muss und beläuft sich in der EU auf 24 Monate.

      Wo besteht aber jetzt der Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung? Bei der Garantie garantiert der Hersteller, dass das Produkt in der angegebenen Zeit voll umfänglich wie beschrieben Funktioniert (Vorbehaltlich einer entsprechenden Handhabung).

      Bei einer Gewährleistung bestätigt der Händler, dass das Produkt in einem fehlerfreien Zustand ausgeliefert wurde. Der Käufer kann in dem angegeben Zeitraum Ersatz fordern, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel bereits bei Ausliefrung bestanden hat. Davon kann sich auch Produkte von Apple und DJI nicht ausnehmen, wenn der Vertrag innerhalb der EU geschlossen wurde. Letztendlich muss der Händler, im o.g. Fall Saturn dafür einstehen.
    • Ja, aber wie gesagt Gewährleistung! Heißt auch Beweisumkehr und eigentl. musst Du Beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat. GSD sind die meisten da sehr Kullant. Hat auch Probleme mit meiner GoPro 3+ BE. GoPro ist da genauso aufgestellt wie Apple und DjI. Nach 20 Monaten zeigten sich Problem mit den Aufnahmen die sich auf ein Hitzeproblem zurückzuführen sind. Habe das Teil anstandslos über den MediaMarkt ausgetauscht bekommen.

      Wichtig bei solchen Dingen ist, dass das Teil keine nennswerten äußere Macken, die auf einen Sturz hinweisen, aufweist. Darüber hinaus läßt sich auch i.a.R. die Nutzungsdauer auslesen, was auf einen problemlosen Betrieb zu beginn der Auslieferung hinweisen könnte. Ein weiteres Problem könnte darin bestehen, dass eine Gewährleistung nur zwischen Händler und Käufer besteht. Das könnte Probleme nach einem Wiederverkauf geben.

      Am besten ist immer, man braucht so etwas nicht.
    • quadle schrieb:

      Es gibt einen unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. So kann der Hersteller seine Garantie auf ein Jahr beschränken (oder besser gesagt Erweitern, normal sind 6 Monate).
      Nicht ganz...
      Der Hersteller muss gar keine Garantie geben.
      Er muss seinem Kunden gegenüber zwei Jahre für Sachmängel haften. Nach sechs Monaten greift aber die Beweislastumkehr. Das heißt, der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.
      In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller nachweisen, dass der Mangel NICHT vorhanden war.

      Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass der Hersteller nur seinem Kunden gegenüber für Sachmängel haftet.
      Das ist im mehrstufigen Vertriebsweg wichtig, denn der Endkunde hat dem Hersteller gegenüber überhaupt keinen Anspruch, wenn er die Ware bei einem Händler gekauft hat, es sei denn der Schaden ist durch eine Garantie gedeckt.
      Wenn man etwas über Ebay oder andere Plattformen bei einem Händler in China kauft, kann das ziemlich spaßig werden.

      Da Garantie freiwillig ist und nicht gesetzlich geregelt, kann der Hersteller die Garantie nach belieben gestalten und einschränken, wenn er überhaupt eine gibt.
      Die Tatsache, dass es auf etwas Garantie gibt (wenn es denn überhaupt so ist), sagt also erst mal gar nichts aus. Da muss man sich die Garatiebedingungen erst mal sehr genau durchlesen.
    • quadle schrieb:

      Ein weiteres Problem könnte darin bestehen, dass eine Gewährleistung nur zwischen Händler und Käufer besteht. Das könnte Probleme nach einem Wiederverkauf geben.
      Das ist in der Tat ein Problem. Die Gewährleistung ist ein Recht welches der Verkäufer dem Käufer einräumt und welches nicht an Dritte übertragbar ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei Gewährleistungsansprüchen nicht die große ausgedruckte DIN-A4 Rechnung mit Namen und Anschrift des Käufers mitzunehmen sondern einfach nur den kleinen Zahlbeleg ("Kassenbon").

      Das Problem hatte ein Freund mit seiner Playstation. Er war Vormittags mit der großen Rechnung da und wurde abgewiesen. Dann ist er am selben Tag abends dagewesen nur mit dem Kassenbon und alles war in Ordnung.