Bundesnetzagentur droht mit Strafanzeige GPS-Tracker

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    • GThomas schrieb:

      Genau, es betrifft nur Geräte/Anlagen "die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
      Darauf hatten die bei meiner obigen Story mit dem Minisender auch abgehoben. Aber diese ominöse Dose sah nun überhaupt nicht so aus.
      Ich erinnere mich noch gut an das Gesicht des Richters, als ich ihm das Teil auf den Tisch legte und fragte: "an was für einen Gegenstand des täglichen Gebrauches erinnert Sie das?" :D
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • biber schrieb:

      Mit anderen Anlagen verstößt du nur gegen das Fernmeldeanlagengesetz, wenn sie nicht CE-konform sind und auf nicht für Jedermann freigegebenen ISM-Frequenzen für senden.
      Und genau da ("Sender Frequenzbereich: NFM (UHF) 433-434MHz") sendet ja die von Dir verlinkte "Wanze". Allerdings vermutlich mit mehr als 10mW. Hier der Auszug dazu aus dem Frequenznutzungsplan der BNetzA:



      Der obere Bereich ist allgemein für SRD (Short Range Devices) nutzbar, der untere nur für lizensierten Betriebsfunk.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich dürfte speziell diese Wanze sogar besitzen und als Kommunikationsgerät benutzen, da ich eine Amateurfunklizenz habe und das gesamte 430-440 MHz Band ein primäres Amateurfunkband ist. Alle anderen Dienste in diesem Band sind untergeordnet. Allerdings fremde Personen damit abhören dürfte ich natürlich auch nicht :D

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    • biber schrieb:

      @GThomas Mit anderen Anlagen verstößt du nur gegen das Fernmeldeanlagengesetz, wenn sie nicht CE-konform sind und auf nicht für Jedermann freigegebenen Frequenzen senden.
      Da verstoße ich nur gegen wenn ich sie betreibe, nicht wenn ich sie besitze. Sagte zumindest die zuständige Behörde auf meine Anfrage.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Diet schrieb:

      "Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."
      Da hier steht, daß es auch verboten ist, diese Geräte zu vertreiben, verstehe ich eigentlich nicht ganz, wie es sein kann, daß diese Geräte offiziell verkauft werden. Wäre es für die Bundesnetzagentur nicht einfacher, beim Händler den Vertrieb dieser Geräte zu unterbinden, anstatt anschließend jeden einzelnen Käufer ausfindig machen zu müssen? Oder steckt da einfach zu viel Kapital auf Seiten der Konzerne dahinter?
      Gruß: Franki
    • @Franki nehmen wir mal an, du kaufst sowas über Amazon EU S.à.r.l. und es kommt dann so eine kleine weiße Plastiktüte wie bei Sachen von Banggood/Wish/Aliexpress und Co, da hat die BUNDESnetzagentur weniger zu sagen. Was interessiert es eine im Ausland sitzende Plattform, was in Deutschland verboten ist? Und was interessiert es die chinesische Firma, die dir das Teil verkauft und es dir zuschickt? Ich weiß jetzt nicht die Einzelheiten, wo jeder einzelne der Anbieter hier sitzt, aber die werden das Risiko schon nicht eingehen.
    • nö, sie müsste als erstes diejenigen, deren personenbezogenen Daten sie erhalten darüber informieren mit Angabe welcher Daten zu welchem Zweck abgefragt wurden und wie lange sie gespeichert werden sollen und bei welcher Stelle sich man dann jetzt über diese Verletzung des Datenschutzes beschweren kann (Artikel 14 DSGVO dejure.org/gesetze/DSGVO/14.html)

      Interessant wäre es, da mal nachzufragen was die an Daten über mich gespeichert haben (Artikel 15 DSGVO dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html)
    • Franki schrieb:

      Da hier steht, daß es auch verboten ist, diese Geräte zu vertreiben, verstehe ich eigentlich nicht ganz, wie es sein kann, daß diese Geräte offiziell verkauft werden.
      Abgesehen von diesem Umstand gibt es auch noch andere Geräte/Teile die man vertreiben und besitzen darf aber nicht benutzen. Z. B. nicht TÜV abgenommene Autoteile.

      Deutschlang ist nun mal bekannt für seinen Regelungswahn nur leider werden gewisse Gesetze und Verordnungen oft nicht zu ende gedacht.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Mit dem Unterschied, dass du sie durchaus auf Privatgrund sogar benutzen darfst, nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Aber wenn du so etwas kaufst, kommt kein Kraftfahrt-Bundesamt auf die Idee, deinen Namen bei Händlern oder Importeuren zu ermitteln, um die Teile ggf. einzuziehen. Aber ich glaube das führt jetzt zu weit ;)

      Um bei Drohnen zu bleiben, sind da ja teilweise auch noch die ominösen WLAN-Booster, mit denen viele liebäugeln um die Funkreichweite zu verbessern. Die darf man ohne weiteres auch besitzen, aber nur als Anschauungsobjekt in der Vitrine. So etwas geht merkwürdigerweise auch ohne CE-Konformität durch den Zoll. Hast du dir vor geraumer Zeit in den USA eine Autel-EVO (in der bisherigen Form mit 900 MHz) gekauft, geht sie ohne CE-Konformität nicht durch den Zoll. Mittlerweile soll sie aber eine CE-Konformität haben. Ich glaube, die sind beim Zoll bei der Elektronikflut aus China auch ziemlich überfordert. Einerseits fragt man sich, wieso kann man schlimme Sachen kaufen und anderseits steht bei weit aus harmloseren Sachen plötzlich die BNetzA vor der Tür.

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    • Vor vielen Jahren, waren so kleine MIni CB Funk Handys mit 80 Kanälen voll in. Meine Tochter hatte mit einer Freundin ein bisschen gefunkt. Da kam auf einmal eine laute Durchsage aufdem Mini CB Funk Handy: Bitte unterlassen Sie das Funken hier, das ist eine Frequenz der Polizei.
      Sie störe den Funkverkehr.
      Leider ist nie aufgeklärt worden, ob das nun stimmte oder nicht.
      Allerdings ist draußen ein Streifenwagen unterwegs gewesen.
      Ich meine mich zu erinnern, dass es Problem mit den oberen 40 Kanälen der kleinen Funke im Nahbereich auf anderen Frequenzen gab. Das war noch vor der Flatrate fürs Handy.. :D
    • Es kann Nebenwellenstörung auf anderen Frequenzen geben, aber bei der kleinen Leistung eher nicht. Man denke nur an die Fernsehstörungen, die CB-Funkgeräte mit illegalen "Brennern" oft verursachten. Irgendwann kam dann der Gilb (Funstörungsmessdienst der Post) und nahm alles mit, was keine FTZ-Nummer hatte :D . Deine Tochter hätte aber garantiert nichts gehört, wenn die Polizei mit ihrem Funkgerät drauf geantwortet hätte, denn die arbeiteten damals auf UKW. Ich denke eher, das war ein Schelm, ebenfalls mit einem CB-Funkgerät ;)

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