Bundesnetzagentur droht mit Strafanzeige GPS-Tracker

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    • Bundesnetzagentur droht mit Strafanzeige GPS-Tracker

      Moin,
      welch Schreck in der Mittagsstunde. Bekam ich doch gestern ein Schreiben von der BNetzA mit der Aufforderung meinen bei den Amazonen gekauften Allround Finder GPS-Tracker von PAJ zu öffnen und das Mikrofon aus zu bauen.

      Nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt dieser Tracker eine verbotenen Sendeanlage dar. Der Besitz ist sogar strafbar.

      Mal abgesehen, dass ich den Tracker nicht bei Amazon sondern direkt vom Hersteller bezogen habe, hab ich den selbigen damals vor einem Jahr zurück gesandt wegen eines defektes.

      Hat sonst noch jemand ein solches oder ähnliches Teil?

      Es geht wohl in der Hauptsache darum das man durch Anruf das Mikro des Trackers aktivieren kann und somit Personen belauschen kann.

      Ich habe der BNetzA ein Fax mit der Richtigstellung zugesandt und denke das es damit erledigt ist.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Bist Du sicher, dass das Schreiben auch wirklich von der Bundesnetzagentur war? Vor vielen Jahren hatte ich ein Funktelefon, wo der Betrieb in Deutschland verboten war, aber der Besitz nicht.
      Dies wurde dann wegen eines , Ähem CB-Funk Brenners mit eingezogen.
      Was ich damit sagen will, ich kann mir nicht vorstellen, das die Bundesnetzagentu, jemand auffordert, das Gerät zu öffnen und das Mikro abzuklemmen...
      Wenn die was dagegen hätten, wären die vorbei gekommen und hätten es eingezogen. Meine Meinung.
    • Das Ganze klingt für mich auch nicht wirklich seriös. Die können vielleicht den Verkauf der Tracker verbieten, aber das war's auch schon.
      Genaugenommen müssten sie sonst auch den Betrieb von Smartphones verbieten, denn auch bei denen kann man z.B. durch eine Spionage-App das Mikrofonsignal unbemekrt übertragen lassen.

      Gruß Gerd
    • Hm ...
      Also, da vertickt irgendjemand Sachen die eine in Deutschland nicht erlaubte Funktion aufweisen。
      Die BundesNetzA kommt dahinter,kontaktiert den Hersteller, verbietet ihm den weiteren Vetrieb mit dieser Funktion, fordert eine Liste der Käufer hier an, schreibt die mit dem bekannten Inhalt an und eine Rechnung an den Hersteller.
      Durchaus denkbar ....
    • So ähnlich wird es wohl sein. Wenn die BNetzA feststellt, dass nicht den Vorschriften entsprechende Funkanlagen im Umlauf sind und über Händler oder Hersteller vertrieben werden, müssen sie tätig werden (Marktüberwachung). Irgendwo ist man als Käufer dann auch registriert. Ebenso arbeitet die BNetzA auch mit dem Zoll zusammen... ich habe das hier gefunden, einfach mal lesen:

      teltarif.de/china-geraete-bnet…lizeifunk/news/71219.html
      bundesnetzagentur.de/DE/Allgem…ung/ausstellung_node.html
    • Ich hatte vor Jahrzehnten mal einen UKW-Minisender in Frankreich bestellt, der in einer Fernseh-Programmbeilage unserer Tageszeitung inseriert worden war. Zu dem Zeitpunkt war ich noch kräftig mit Elektronik-Basteleien beschäftigt und mich interessierte einfach der Aufbau der Schaltung.
      Beworben wurde das Teil mit "Ihr Ohr überall", und mit winziger Schrift stand in der Anzeige noch drin "Nur für den Export". Da das Ganze aus Marseille kam, war für mich klar: Export nach Deutschland - alles ok. Zumal es solche UKW-Prüfsender ja auch im Elektronikhandel als Bausatz zu kaufen gab und noch gibt.

      Das Teil kam an, war recht schnell analysiert - ich habs glaub ich sogar nicht mal richtig ausprobiert - und verschwand in der Bastelkiste. Vergessen ...

      Nach zwei Jahren rief mich mein Vater an und meinte, da wären zwei Typen vom Zoll dagewesen, die mich sprechen wollten. Ihm wollten sie nicht sagen, um was es ging. Ich hab mich mit denen dann auf dem Firmenparkplatz getroffen: schwarze Limousine, vorne zwei, hinten ein Kollege vom Zoll - und dann ging das Verhör los:
      Die: "Sie haben da vor zwei Jahren in Frankreich einen Minisender gekauft, richtig?"
      Ich: "kann sein"
      Die: "ja oder nein?"
      Ich: "ja"
      Die: "haben Sie das Teil noch?"
      Ich: "nein - damals zerlegt, Bauteile anderweitig verwendet"
      Die: "sind sie ganz sicher" - und ziehen einen Durchsuchungsbefehl raus ...
      Ich: "ja, ganz sicher"
      Dann wollten sie noch ein paar Sachen wissen, warum ich das Teil bestellt hätte (elektronisches Interesse), wofür ich es gebraucht hätte (dito), usw.

      Nach weiteren zwei Jahren kam dann ein Strafbefehl über 400 DM ins Haus geflattert wegen "Bannbruch" - Verbringen einer nicht zugelassenen Sendeanlage in den Geltungsbereich des Telekommunikationsgesetzes!

      Im anschließenden Gerichtsverfahren ging es darum, daß
      1.) solche Geräte nicht nach Deutschland importiert werden dürften. Meine Erwiderung, daß es es sowas auch im deutschen Elektronik-Fachhandel problemlos zu kaufen gäbe, wurde vom Richter mit einem süffisanten Grinsen quittiert, das ihm in dem Moment verging, als ich ihm einen aktuellen Katalog meines lokalen Elektronikhändlers mit eben einem solchen Sender auf den Tisch legte.
      2.) sei das Gerät geeignet gewesen, einen Gegenstand des täglichen Lebens (z.B. Streichholz- oder Zigarettenschachtel) zu imitieren. Die "komische" Plastikdose mit von Hand gebohrten Löchern im Deckel, die ich ihm anschließend auf den Tisch legte, unterband sein Grinsen ein weiteres Mal.

      Schließlich wurde das gesamte Verfahren zu Lasten der Staatskasse eingestellt.


      Die Moral von der ganzen Geschichte war übrigens, daß die Firma in Marseille hops genommen worden war und der deutsche Zoll die Kundenlisten ausgewertet hatte. Und da stand ich dummerweise drauf.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • wellenbrecher schrieb:

      Bei Amazon gibt es reichlöich Nutzer die Post bekommen haben Link zum Amazon-Produkt
      In den Fragen beim Amazon-Artikel schreibt der Verkäufer, daß es im März ein Softwareupdate gab, das diese Funktion unterbindet:



      Damit sollte das Thema doch auch erledigt sein ...
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    • Von den Dingern habe ich mir vor etlichen Jahren auch mal einen Bausatz bestellt, die gab damals sogar bei Conrad. Aber Bausatz ist kein fertiges Gerät und deswegen war der Handel damit wahrscheinlich auch nicht verboten. Aber wehe du hattest das Ding zusammen gebraten, in Betrieb genommen und wurdest erwischt, weil du im Umkreis von 100 bis 200 Metern in jedem UKW-Radio zu hören warst. Andererseits konntest du aber auch legal fertige Transmitter mit CE kaufen, um die Mucke vom Walkman oder MP3-Player auf die (altere) Stereoanlage zu beamen, die das Selbe machten. Ein bisschen Schitzo ist das Ganze schon. Aber bei Sachen die ein Mikrofon haben, die man evtl. von vorn herein als Wanze nutzen kann, sind sie besonders hellhörig (und das nicht erst heutzutage).

      zum Beispiel so etwas hier, was ja eine ähnliche Funktion wie ein Tracker hat:

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • kalti123 schrieb:

      Hm ...
      Also, da vertickt irgendjemand Sachen die eine in Deutschland nicht erlaubte Funktion aufweisen。
      Die BundesNetzA kommt dahinter,kontaktiert den Hersteller, verbietet ihm den weiteren Vetrieb mit dieser Funktion, fordert eine Liste der Käufer hier an, schreibt die mit dem bekannten Inhalt an und eine Rechnung an den Hersteller.
      Durchaus denkbar ....
      Das ist wohl die richtige Erklärung nur bei mir hatten die ja geschrieben ich hätte das Teil über Amazon bezogen was definitiv nicht der Fall war. Vermute mal einen "Verschreiber" des Angestellten beim Amt weil ja viele bei Amazon angeschrieben worden sind.

      Aber wie ich schon geschrieben habe kann so etwas schnell zu falschen Verdächtigungen führen.
      Gruß vom Nobier
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    • Was ist denn mit ALEXA?

      OK, das mit dem Abhören ist schon eine üble Sache. Aber das wäre doch für den Hersteller ein Kleines, eine FW, die das unterbindet.

      Wenn ich überlege, wie viel illegales Zeug jeden Tag eingeflogen wird......kein CE....giftige Substanzen (Kinderspielzeug)
      aber .....wenn man etwas Gutes missbrauchen will...geht alles.

      Ich denke aber, das kriminelle Hacker (die auch mehr Wissen haben) mehr Schaden anrichten als so Nützlinge.
      Von mir aus sollte jedes Altenheim so viel Geräte wie Bewohner haben.
      Dann brauchen Polizei-Helis mit Wärmekamera nicht nachts immer die Leute aus dem Bett scheuchen und schneller finden täte man die vermissten Person auch.
      Das haben wir so 4-5 im Jahr.

      Aber wenn mir einer so eine Wanze unterschiebt, wäre schon Mist. Bei 007 waren die aber immer viel kleiner.
    • Soweit mir bekannt interessieren die Behörden solche ungesetzlichen Funktionen von/in "Funkanlagen" aktuell nicht mehr.

      In lange vergangenen Zeiten war bei uns ja z.B. schon der Besitz nicht genehmigungsfähiger Geräte straf bewährt z.B. unerlaubte CB-Funkanlagen + Geräte.

      Heute wird es erst strafbar, wenn ich solche Anlagen/Geräte in Betrieb nehme.

      Auch beim Verkauf solcher Anlagen/Geräte muss ich den Käufer nicht mehr auf Vorschriften/Gesetze aufmerksam machen. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich das er die bestehenden Vorschriften + Gesetze kennt und einhält.

      Oder gibt es da wieder was neues worauf sich die Behörden berufen?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Zitat:

      "Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."

      biber schrieb:

      Auf sofort kaufen klicken und auf die netten Herren von der BNetzA warten :D : Link zu eBay
      Eigentlich völlig unkritisch, da das Teil ja eindeutig als Sender erkennbar ist und keinen anderen Gegenstand vortäuscht. Erst wenn Du es entsprechend "verkleidest", verstößt es gegen §90 ...


      Das ganze wir hier nochmals detailliert beschrieben ;)

      "GPS- und GSM-Tracker verstoßen dann nicht gegen § 90 TKG, wenn sie nur der Ortung dienen und nicht über eine Abhörfunktion verfügen."
      Mein Hangar:
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    • Genau, es betrifft nur Geräte/Anlagen "die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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