Neue Drohne abschreiben

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Neue Drohne abschreiben

      Hallo zusammen,
      ich bin ganz neu hier im Forum und habe mich extra für meine Frage hier angemeldet, da ich online bisher nicht fündig geworden bin.

      Ich bin freiberuflicher Videograf und biete bei meinen Videos auch Drohnenaufnahmen an, z.B. für Hochzeiten, Imagefilme, ...

      Zur Zeit besitze ich eine Phantom 3 Advanced, würde mir aber demnächst gerne die neue Mavic 2 Pro zulegen.

      Meine Frage ist nun, wie lange ich die Drohne abschreiben muss? Sind es 7 Jahre, da sie wie eine Kamera behandelt wird oder eher 3 Jahre oder irgendwas dazwischen? Das Gerät kostet ja ca. 1500€, was die GWG-Grenze von 952€ deutlich überschreitet.

      Danke schonmal :)
    • @Smasha, die 7 Jahre gelten nur allgemein, also für alle Gewerbetreibende, wie Schreiner, Makler, was auch immer.

      Fotografen und Filmemacher nutzen Kameras aber hauptberuflich, daher sind diese auch einer höheren Nutzung, größerem Verschleiß und damit kürzerer Nutzungsdauer unterworfen, man kann also so schon wesentlich weniger Jahre in Ansatz bringen (muss begründet werden).

      Dann kommt es noch darauf an, welchem Wirtschaftszweig Du Dich zugeordnet hast. Ist es bspw. "Filmherstellung", kannst Du Kameras auch ganz regulär in 3 Jahren abschreiben, wenn Du darstellen kannst, dass der Kopter als EB-Kamera ("Elektronische Berichterstattung") genutzt wird. Wenn man Dir das nicht zugesteht, deklariere den Kopter als Kamerabühne oder allgemeine produktionstechnische Anlage (regulär 5 Jahre) und argumentiere, er sei einem wesentlich höherem Verschleiß ausgesetzt wie sonstige verzeichnete Anlagen.

      Siehe hier, bundesfinanzministerium.de/Con…abellen/afa-tabellen.html , AfA-Tabelle für die "Fern­seh-, Film- und Hör­funk­wirt­schaft".

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich würde beim Finanzamt auf eine Abschreibung innerhalb von 3 Jahren bestehen, wie bei Computern auch üblich. Das Gerät veraltet sehr schnell und nach 5 Jahren bekommst Du wahrscheinlich kaum noch Ersatzteile wie z.B. einen neuen Akku.

      Gruß Gerd
    • Abschreiben kannst Du nur Gegenstände, deren wirtschaftlicher Eigentümer Du bist.
      Aber Du kannst die Mietkosten wie alles andere als normale Betriebsausgabe geltend machen.

      Was sich mehr lohnt, kann man pauschal nicht sagen, das ist vom Einzelfall abhängig, und musst Du Dir selbst durchrechnen, ähnlich wie bei der Frage: Kauf oder Leasing?

      Grundsätzlich kann man sagen, dass man mit einem Kauf rein von den Kosten besser fährt, wenn man beabsichtigt, eine Sache dauerhaft zu nutzen. Man zahlt a) keine Kapitalkosten (irgendeiner muss das Dingen ja kaufen und will an der Vermietung/Leasing verdienen), wird b) wirtschaftlicher Eigentümer und kann abschreiben, und c) bekommt die 19% MwSt. direkt zurück, sofern man vorsteuerabzugsberechtigt ist.
      Auf der anderen Seite drückt Miete oder Leasing nicht die eigene Liquidität, da man eben nicht den geasmten Kaufpreis auf einmal auf den Tisch legen muss. Dafür zahlt man eben im Laufe der Zeit mehr als den eigentlichen Kaufpreis bzw. den eigentlichen Wertverlust in dieser Zeit.