Privathaftpflicht für Mavic 2 ausreichend?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Privathaftpflicht für Mavic 2 ausreichend?

      Habe eine Familien-Privathaftpflicht (wgv-himmelblau.de) Selbstbeh. 500€ Jahresprämie 29,80

      Da steht drin:


      3. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge
      3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
      xxxxx
      3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      3.2.2 Luftfahrzeugen (Flugmodelle, auch wenn diese durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, unbemannte Ballone und Drachen), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht unterliegen. Zu den Flugmodellen zählen auch Drohnen, sonstige ferngesteuerte Modellflugzeuge, Helikopter und Quadrocopter.
      3.2.3 - eigenen und fremden Wasserfahrzeugen ohne Segel, Motor (auch Hilfs- oder Außenbordmotor) oder Treibsatz, z. B. Schlauch-, Ruder-, Paddelboote, Kajaks, Kanus, Kanadier; - eigenen und fremden Windsurfbrettern; - fremden Segelbooten ohne Motor (auch Hilfs- oder Außenbord-motor) oder Treibsatz; - eigenen Segelbooten mit einer Segelfläche bis 15 qm, auch mit Hilfs- oder Außenbordmotor bis 11,03 kW (15 PS); - fremden Wasserfahrzeugen mit Motor (auch fremde Segelboote mit Hilfsmotor), soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen kein Führerschein erforderlich ist. Nicht ver-sichert sind eigene Wasserfahrzeuge mit Motoren. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Halter oder Eigentümer und Ansprüche wegen Schäden an diesen Wasserfahrzeugen selbst Kein Versicherungsschutz besteht, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist.
      3.2.4 ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen;
      3.2.5 Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und derglei-chen zur Ausübung des Kite-Sports auf dem Land und auf dem Wasser. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ziffer 26 AHB 2015


      Das ist doch hoffentlich ausreichend für die Mavic 2 Zoom ? Oder gibt es da Haken?
    • Wichtig, das Du einen expliziten Versicherungsnachweis im Sinne des §106 LuftVZO erhälst, wo eindeutig hervorgeht, dass die gesetzliche Halter-Haftpflicht aus Halten und Gebrauch für Dein Flugmodell, mit einer Deckungssumme nach §37 LuftVG, besteht.

      Wenn Du einen solchen Nachweis erhälst ist alle i.O..
    • Steht doch ganz klar drin:

      hegauer schrieb:

      3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
      Also NICHT ausreichend.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet, da möchte ich erstmal widersprechen. Punkt 3.2 und besonders 3.2.2 bestimmt diverse Ausnahmen.

      Aber : Die PHV wird keinen Versicherungsnachweis ausstellen. Das Problem haben so ziemlich alle. Und damit ist der Versicherungs Schutz, der zwar über die PHV besteht, nicht ausreichend, obwohl Schäden versichert sind. Es fehlt der Nachweis.
      Eigentlich ein Widerspruch in sich, und in meinen Augen auch nur Geld macherei.
    • Ralf-M schrieb:

      Diet, da möchte ich erstmal widersprechen. Punkt 3.2 und besonders 3.2.2 bestimmt diverse Ausnahmen.
      Nicht wirklich. Ich hebe die kritschen Stellen mal hervor:

      hegauer schrieb:

      3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
      3.2.2 Luftfahrzeugen (Flugmodelle, auch wenn diese durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, unbemannte Ballone und Drachen), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt und deren Gebrauch gegen kein Betriebsverbot verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht unterliegen. Zu den Flugmodellen zählen auch Drohnen, sonstige ferngesteuerte Modellflugzeuge, Helikopter und Quadrocopter.
      Das ist meiner Meinung nach eine ganz normale Haftpflicht und keine Halterhaftpflicht, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ja sicher, das habe ich mit meinem Thread ja versucht.

      Und wo bekommt man solche Infos? Die Versicherer rücken ja nicht raus mit Statistiken. Ich glaube kaum, dass es irgend eine Statistik in Deutschland oder sonstwo gibt, die zuverlässige Daten über die Anzahl und die Schadenhöhe von Drohnen Vorfällen gibt. ALLE operieren gleich:

      Auch in den einschlägigen Foren habe ich noch nirgends von echten Fällen gelesen.

      Die Aussage von RC-Role ist fragwürdig: Hab noch nirgends gelesen, dass die HP-Prämien nach dem Wert der Drohnen berechnet werden. Solche Aussagen kommen m.E. nur von Leuten, die selber Versicherungen verkaufen, vermitteln oder Provisionen bekommen.

      Meine Erfahrung ist jedenfalls so, dass hochpreisige "Marken-Versicherer" ihre Kunden im Ernstfall auch nicht besser behandeln, als "Direktversicherer". Im Ernstfall muss man mit seinem Versicherer oft mehr "Streiten" als mit dem eigentlichen Kontrahenten.
    • hegauer schrieb:

      Habe eine Familien-Privathaftpflicht (wgv-himmelblau.de)
      Du überlegst ja immer noch?!
      Geh zum DMFV, der ist auch himmelblau.
      Der einzige übrigens von dem bekannt ist, dass er je einen Drohnenschaden reguliert hat. Diese Info kommt übrigens aus dem einzig wahren und einschlägigen Forum.
      Günstige Versicherung

      Das mit den 2,8% hast falsch verstanden. Das hat nix mit der Berechnung der Versicherungsprämie zu tun.
      Wollte damit ausdrücken, dass ich es nicht verstehen kann, dass einer der eine Drohne für 1500€ gekauft hat, so lange rumüberlegt ob er jetzt 30€ für eine fragwürdige oder 40€ für eine sichere Versicherung (z.B. DMO) ausgeben soll. 10€ hin oder her und ein Monat überlegen steht doch in keinem Verhältnis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Hab heute mein Upgrade auf zusatz Versicherung Stufe 4 beim DMFV bekommen für meinen Urlaub nächste Woche. In Summe um 65 EUR im Jahr mit 4 Millionen Deckung. Das sollte reichen. Dazu ist man Mitglied im Verein was auch Vorteile hat. Ich unterstütze lieber den DMFV als einen privaten Versicherer, da der DMFV sich auch für uns einsetzt, damit die Verbote nicht noch unsinniger werden.
    • Wie unterwegs? Was wird da gemacht? Der Versicherungsverkäufer erklärt wie Toll er ist. Hier sind die Ziele nur Pro „klassischem Modellflug“ betrieben worden. Der DMFV betrieb gegenüber dem BMVI eindeutig die Trennung Drohnen und „klassischer Modellflug“. Es war nicht der DMFV der das Verhindert hat. Letztendlich hat er es zur Rettung der Interessen des Klassischen Modellfluges dennoch erreicht, dass nur Drohnen mit den max. 100m Flughöhe beschränkt wurde. Alles was der DMFV sich Pro Drohnen ans Rever hefted, entstammt dem Hintergrund, dass er es für den klassischen Modellflug gemacht hat und eine Trennung zu den Drohnen nicht möglich war.

      Aber lassen wir das, dass hatten wir hier schon alles im vergangenen Jahr mehrfach durch. Auch ich war aus denselben Idealismus 2 Jahre beim DMFV Mitglied, jedoch wenn es darum ging, als privater Drohnenpilot nicht die entsprechende Lobby gehabt. Geh doch mal in einen Verein der dem DMFV angeschlossen ust uns versuche Deine Drohne auf deren Vereinsgelände zu starten.
    • Michael67 schrieb:

      Dann würde ich mich aber richtig informieren. Das hier war ein Kompromiss und hätte schlimmer kommen können.

      Bin auch beim DMFV versichert, weil ich auch noch klassischen Modellflug mache. Es ist aber etwas komplizierter hier mit dem DMFV:

      Die mögen ihn hier nicht so gerne, weil er sich zwar bei der Neuregelung als einziger mit dem BMVI rumgeschlagen, aber dabei einen ziemlichen Schlingerkurs hingelegt hat, bei dem aber alle nicht ehrlich waren:
      - Das BMVI mit den Gründen für diese 100m,
      - der DMFV mit der Kluft zwischen seinen klassischen Modellfliegern und seinen neuen Drohnenpiloten,
      - die Drohnenpiloten selbst mit der Angabe wie gut man eine Consumer-Drohne in 100m Höhe ohne Bildschirm, also auf Sicht, noch fliegen kann.

      Trotz dieses Ärgers gab es auch bei der EU-Runde wieder keine eigene Interessenvertetung für reine Drohnenpiloten, sondern nur den DMFV?!
    • Ich habe 2 Plätze in der Nähe und auf beiden darf ich sowohl starten als auch mit meinem Gleitschirm Groundhandling betreiben. Klar versuchte der DMFV als die Felle davon schwammen, das beste für seine Klientel raus zu holen.
    • Michael67 schrieb:

      Dann würde ich mich aber richtig informieren. Das hier war ein Kompromiss und hätte schlimmer kommen können.
      Ziemlich markige Empfehlung von einem Frischling an die, die das ganze Thema einschließlich aller Implikationen seit Jahren verfolgen und sich dazu austauschen.

      Und Du brauchst keinen Konjunktiv benutzen, du kannst und solltest dich informieren, nämlich über die Suchfunktion hier.

      RC-Role schrieb:

      Schlingerkurs
      Sieh an, Schönfärberei betreiben also nicht nur Politiker und Lobbyisten, sondern auch Verbands- und Forenmitglieder in Personalunion.

      Wer soll darauf reinfallen, ausser die, die die Suchfunktion nicht füttern? Da wurde bekanntlich nie geschlingert, sondern die ganze Zeit konkret und sehr zielgerichtet eine Richtung verfolgt, nur nicht unsere. (Mit "uns" sind selbstverständlich Drohnen-Steuerer gemeint.)

      RC-Role schrieb:

      Trotz dieses Ärgers gab es auch bei der EU-Runde wieder keine eigene Interessenvertetung für reine Drohnenpiloten, sondern nur den DMFV?!
      Der sich wieder nicht durchsetzen konnte, glücklicherweise.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      Hab heute mein Upgrade auf zusatz Versicherung Stufe 4 beim DMFV bekommen für meinen Urlaub nächste Woche. In Summe um 65 EUR im Jahr mit 4 Millionen Deckung. Das sollte reichen. Dazu ist man Mitglied im Verein was auch Vorteile hat. Ich unterstütze lieber den DMFV als einen privaten Versicherer, da der DMFV sich auch für uns einsetzt, damit die Verbote nicht noch unsinniger werden.
      4 Millionen? Ich dachte die Deckungssumme muss 60 Millionen EUR sein...? So zumindest steht es in meinem Nachweis den ich immer mitführe...
      DMFV? Naja......

      Gruss Mike
    • DO1MDE schrieb:


      4 Millionen? Ich dachte die Deckungssumme muss 60 Millionen EUR sein...? ...
      Wer sagt denn sowas. Nach LuftVG §37 werden für unsere Flugmodelle 750.000 Rechnungseinheiten gefordert, was beim aktuellen Kurs (1 RE = 1,1941 €) knapp 900.000,- € entspricht. Also ist man bei 4 Mio. schon fast Überversichert. ;)