Hatte schonmal jemand einen Schadensfall und wurde dieser von der Versicherung beglichen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Luis schrieb:

      Ok, das sind ja schonmal hilfreiche Infos. Und welche Versicherung könnt ihr empfehlen? Mit der ich zumindest theoretisch :rolleyes: maximal abgesichert bin?
      Jede Webseite die ich gefunden habe empfielt etwas anderes und listet Nachteile auf warum die andere Versicherung schlecht ist.

      Ich bin auch bereit den höheren Beitrag zu bezahlen wenn es nötig ist.
      Ich denke an dieser Stelle sollte man nicht sparen...

      Fliegen wollte ich am Anfang mal über Felder zum üben.
      Später dann in Europa

      Danke
      Hallo, schau dir die Haftpflichthelden.de an. Da ist alles drin, mit dem Code 244N2 sparst du ( und ich) direkt 6 Euro
      Gruß
      Thomas
    • quadle schrieb:

      Für Flugmodelle kann man die Versicherungen der Modellsportverbände bzw. -organisationen empfehlen die speiziell für dieses Hobby geschnürt wurden.

      Am günstigsten ist mit ca. 40,- €/Jahr die des DMO,

      dann sind noch der DMFV wo Mitgliedschaft und Zusatz Form II (zum fliegen auf grüner Wiese) ca. 53,- €/Jahr kosten,

      sowie der MFSD hier ist im Mitgliedsbeitrag von ca. 44,- €/Jahr bereits die Versicherung enthalten.

      Zur Info: Bei allen gilt der Versicherungsschutz Weltweit, bis auf Nordamerika, die beim DMO und MFSD ausgeschlossen sind.

      Versichert davon auch irgendwer Xiaomi Drohnen?
    • Aber im Prinzip ist seine Eingangsfrage nicht geklärt.

      Diese Thema gab es schon in allen Foren und es kam nicht rum..

      Auch die Versicherer halten sich bedeckt, demnach gebe es keinen Nennenswerten Vorfällen. Schön für die Versicherungen....Beitrag senken. Schadenfreiheitsrabatt :D

      Die meisten Abstürze sind eh in der Pampa und wurden nie gefunden, und wenn ein Kopter in ein Maiserntegerät kommt, bleibt nur Feinstaub über.

      Es hat mal paar Gartenlandungen, verbeulte Dachrinne und eine Motorhaube bekanntlich gegeben.

      Oder es redet keiner drüber.
    • Hiho,
      also ich blick da echt nicht durch.
      Ich habe bei der Allianz die Haftpflicht mit Sicherheitsplus (60 Mio Deckungsumme)
      Dort steht geschrieben, dass die auch bei Drohnen mit 10% der Deckungsumme einspringt.

      Allerdings bekomme ich so ein Schreiben (Siehe anlage).
      Ist die Mavic Spielzeug?
      Wobei weiter unten dann SicherheitsBest Teil steht, dass Flugmodelle mit oder ohne Motor auch mitversichert sind.

      Oder zielt es darauf ab, dass wenn die Drohne auf Grund von Technischen Problemen jemanden auf den Kopf fällt, die PHV nicht zahlen muss?
      Bilder
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    • Hallo @Lars789,

      die Versicherungssummen Deiner Versicherung würde ausreichen. 10% aus 60 Millionen sind immer noch 6 Millionen. Gefordert sind nach LuftVG für diese Gewichtsklasse 750.000 Verrechnungseinheiten was knapp einer Millionen Euro enspricht.

      Der Mavic ist definitiv kein Spielzeug, auch wenn er bei vielen Online-Händlern in dieser Rubrik geführt wird. Lt. LuftVG §1 handelt es sich hierbei eindeutig um ein Fluggerät. Im Falle der Sport- und Freizeitgestaltung als Flugmodell in allen anderen Fälle als UAS.

      Jetzt aber zu Deiner Versicherung, hier steht, dass „gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von fliegendem Spielzeug“ besteht, hast Du die Zusatzleistung „SicherheitBest“ so besteht auch „Haftpflich aus dem Gebrauch von Flugmodellen“, also auch für die Mavic 2 Pro oder ähnliche Drohne. Das LuftVG erfodert jedoch eine „Haftpflicht aus dem Halten eines Flugmodells (Fluggerätes)“, eine sogenannte Luftfahrzeug-Halter-Haftpflicht und dass ist eben durch Deine Versicherung eben nicht abgedeckt.

      Hinzu kommt, das nach LuftVZO §106 Du eine Nachweis von Deiner Versicherung benötigst, wonach Umfang und Dauer der Versicherung hervorgeht. Dieser Nachweis muss beim fliegen immer mitgeführt werden.
    • Hallo quadle,

      danke für die ausführliche Antwort.
      Ja meiner Meinung sind die 6 Mio ja eigentlich ausreichend.
      Wenn ich das Schreiben von oben mitführe (hier steht auch die Versicherungsnummer) reicht das nicht?
      Kann ja die ganzen Versicherungsbedingungen mitnehmen.

      ich meine es ist halt verwirrend ?( , wenn in den Versicherungsbedingungen (sogar explizit) Drohnen genannt sind.
      Und diese Versicherung sogar Weltweit gilt (habe irgendwo gelesen, dass man die Bedingungen auch auf Englisch zukommen lassen kann)

      Sprich es ist besser eine neue Versicherung nur für die Drohne abzuschließen?
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